Geschwindigkeitsbegrenzungen. Anpassung an die Nachbarländer

ShortId
05.3014
Id
20053014
Updated
28.07.2023 10:37
Language
de
Title
Geschwindigkeitsbegrenzungen. Anpassung an die Nachbarländer
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Schnellstrasse;Hauptstrasse;Geschwindigkeitsregelung;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L05K1803010203, Hauptstrasse
  • L05K1803010208, Schnellstrasse
  • L05K1803010201, Autobahn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei einer gesamteuropäischen Betrachtung - gestützt auf die Zahlen der Europäischen Transportministerkonferenz (Cemt) - zeigt sich, dass zum heutigen Zeitpunkt weder ausserorts noch auf Autobahnen ein einheitliches Temporegime gilt. Namentlich auf Autobahnen liegt die Höchstgeschwindigkeit mehrheitlich bei 120 Stundenkilometern oder tiefer. Mit der Tempolimite von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen bzw. 80 Stundenkilometern ausserorts befindet sich die Schweiz daher durchaus im europäischen Rahmen. Dieses Temporegime ist nicht primär das Resultat einer Rechtsharmonisierung, sondern basiert im Wesentlichen auf Überlegungen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes und hat seinen Ursprung in einer 1984 zur Verminderung der Luftverschmutzung getroffenen und bis 1989 befristeten Massnahme. Die Volksinitiative "pro Tempo 130/100", welche die Verankerung höherer Geschwindigkeitslimiten in der Bundesverfassung anstrebte, wurde bekanntlich 1989 vom Volk bei einer Stimmbeteiligung von 69 Prozent mit 62 Prozent Neinstimmen massiv verworfen. Im Anschluss daran hat der Bundesrat die Tempolimiten von 120 bzw. 80 Stundenkilometern definitiv eingeführt.</p><p>Trotz einer tendenziell rückläufigen Zahl von getöteten und verletzten Personen bei einer gleichzeitigen Zunahme des Verkehrs kann nicht akzeptiert werden, dass in der Schweiz im Strassenverkehr jährlich mehr als 500 Personen sterben, wobei unangepasste Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer zu den häufigsten Unfallursachen gehören. Es gilt deshalb alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden weiter zu verbessern. Wichtige Schritte sind u. a. die auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretene Herabsetzung der Promillegrenze einschliesslich der Einführung der anlassfreien Alkoholkontrolle sowie Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung. Mit der vom Motionär geforderten Heraufsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts und auf Autobahnen würde ein falsches Signal gesetzt, das den laufenden Bemühungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zuwider läuft.</p><p>Aufgrund der wissenschaftlichen Erfolgskontrolle ergab sich bei der Senkung der Geschwindigkeitslimite von 130 auf 120 Stundenkilometern in der Schweiz eine Reduktion der Unfallschwere (Anzahl Verunfallte pro Unfall) um 12 Prozent. Die Erhöhung der Tempolimite von 55 auf 65 Meilen pro Stunde auf den Interstate-Autobahnen der USA zu Beginn der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts ging mit einer Zunahme der Getöteten um 25 bis 30 Prozent einher, wobei rund 19 Prozent auf die Geschwindigkeitserhöhung und der Rest auf die Verkehrszunahme zurückzuführen war. Ein Blick auf die durchschnittliche Getötetenrate der Jahre 1999 bis 2003 auf Autobahnen in Europa zeigt im Weiteren, dass die Schweiz mit einer Rate von 3,12 deutlich unter den Werten von Deutschland mit 4,12, von Frankreich mit 4,89 und von Österreich mit 7,83 liegt. In Österreich und Frankreich gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern, in Deutschland ist keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit festgelegt, doch wird eine solche von 130 Stundenkilometern empfohlen.</p><p>Die geforderte Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf 90 Stundenkilometer würde zudem zu einer Zunahme von Überhol- und Begegnungsunfällen infolge der geringen Geschwindigkeitsdifferenz gegenüber schweren Motorfahrzeugen führen. Mit der Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit für Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge ausserorts von 60 auf 80 Stundenkilometer im Jahre 2001 wurde erst kürzlich im Interesse der Verkehrssicherheit eine Homogenisierung des Verkehrsflusses erreicht.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, die geltenden Tempolimiten nach oben anzupassen und damit die Verkehrssicherheit zu vermindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Schweiz hat auf den 1. Januar 2005 die 0,5-Promille-Grenze für den Blutalkoholgehalt im Strassenverkehr eingeführt und hat den Grenzwert damit den Nachbarländern angeglichen.</p><p>Im Rahmen der Harmonisierung der Vorschriften unseres Landes mit denjenigen der Nachbarstaaten ersuche ich den Bundesrat, die ausserorts geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überprüfen.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, dem Beispiel unserer Nachbarländer Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich zu folgen und nachstehende Geschwindigkeitsbegrenzungen so bald wie möglich auch in der Schweiz einzuführen: 90 Stundenkilometer ausserorts; 130 Stundenkilometer auf den Autobahnen.</p>
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen. Anpassung an die Nachbarländer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei einer gesamteuropäischen Betrachtung - gestützt auf die Zahlen der Europäischen Transportministerkonferenz (Cemt) - zeigt sich, dass zum heutigen Zeitpunkt weder ausserorts noch auf Autobahnen ein einheitliches Temporegime gilt. Namentlich auf Autobahnen liegt die Höchstgeschwindigkeit mehrheitlich bei 120 Stundenkilometern oder tiefer. Mit der Tempolimite von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen bzw. 80 Stundenkilometern ausserorts befindet sich die Schweiz daher durchaus im europäischen Rahmen. Dieses Temporegime ist nicht primär das Resultat einer Rechtsharmonisierung, sondern basiert im Wesentlichen auf Überlegungen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes und hat seinen Ursprung in einer 1984 zur Verminderung der Luftverschmutzung getroffenen und bis 1989 befristeten Massnahme. Die Volksinitiative "pro Tempo 130/100", welche die Verankerung höherer Geschwindigkeitslimiten in der Bundesverfassung anstrebte, wurde bekanntlich 1989 vom Volk bei einer Stimmbeteiligung von 69 Prozent mit 62 Prozent Neinstimmen massiv verworfen. Im Anschluss daran hat der Bundesrat die Tempolimiten von 120 bzw. 80 Stundenkilometern definitiv eingeführt.</p><p>Trotz einer tendenziell rückläufigen Zahl von getöteten und verletzten Personen bei einer gleichzeitigen Zunahme des Verkehrs kann nicht akzeptiert werden, dass in der Schweiz im Strassenverkehr jährlich mehr als 500 Personen sterben, wobei unangepasste Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer zu den häufigsten Unfallursachen gehören. Es gilt deshalb alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden weiter zu verbessern. Wichtige Schritte sind u. a. die auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretene Herabsetzung der Promillegrenze einschliesslich der Einführung der anlassfreien Alkoholkontrolle sowie Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung. Mit der vom Motionär geforderten Heraufsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts und auf Autobahnen würde ein falsches Signal gesetzt, das den laufenden Bemühungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zuwider läuft.</p><p>Aufgrund der wissenschaftlichen Erfolgskontrolle ergab sich bei der Senkung der Geschwindigkeitslimite von 130 auf 120 Stundenkilometern in der Schweiz eine Reduktion der Unfallschwere (Anzahl Verunfallte pro Unfall) um 12 Prozent. Die Erhöhung der Tempolimite von 55 auf 65 Meilen pro Stunde auf den Interstate-Autobahnen der USA zu Beginn der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts ging mit einer Zunahme der Getöteten um 25 bis 30 Prozent einher, wobei rund 19 Prozent auf die Geschwindigkeitserhöhung und der Rest auf die Verkehrszunahme zurückzuführen war. Ein Blick auf die durchschnittliche Getötetenrate der Jahre 1999 bis 2003 auf Autobahnen in Europa zeigt im Weiteren, dass die Schweiz mit einer Rate von 3,12 deutlich unter den Werten von Deutschland mit 4,12, von Frankreich mit 4,89 und von Österreich mit 7,83 liegt. In Österreich und Frankreich gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern, in Deutschland ist keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit festgelegt, doch wird eine solche von 130 Stundenkilometern empfohlen.</p><p>Die geforderte Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf 90 Stundenkilometer würde zudem zu einer Zunahme von Überhol- und Begegnungsunfällen infolge der geringen Geschwindigkeitsdifferenz gegenüber schweren Motorfahrzeugen führen. Mit der Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit für Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge ausserorts von 60 auf 80 Stundenkilometer im Jahre 2001 wurde erst kürzlich im Interesse der Verkehrssicherheit eine Homogenisierung des Verkehrsflusses erreicht.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, die geltenden Tempolimiten nach oben anzupassen und damit die Verkehrssicherheit zu vermindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Schweiz hat auf den 1. Januar 2005 die 0,5-Promille-Grenze für den Blutalkoholgehalt im Strassenverkehr eingeführt und hat den Grenzwert damit den Nachbarländern angeglichen.</p><p>Im Rahmen der Harmonisierung der Vorschriften unseres Landes mit denjenigen der Nachbarstaaten ersuche ich den Bundesrat, die ausserorts geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überprüfen.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, dem Beispiel unserer Nachbarländer Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich zu folgen und nachstehende Geschwindigkeitsbegrenzungen so bald wie möglich auch in der Schweiz einzuführen: 90 Stundenkilometer ausserorts; 130 Stundenkilometer auf den Autobahnen.</p>
    • Geschwindigkeitsbegrenzungen. Anpassung an die Nachbarländer

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