Auslandeinsätze der Armee zur Friedensförderung. Grösserer Handlungsspielraum für den Bundesrat

ShortId
05.3019
Id
20053019
Updated
28.07.2023 08:13
Language
de
Title
Auslandeinsätze der Armee zur Friedensförderung. Grösserer Handlungsspielraum für den Bundesrat
AdditionalIndexing
09;multinationale Truppe;Aufgaben der Exekutive;Armeeeinsatz;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Kompetenzregelung;friedenserhaltende Mission;friedensdurchsetzende Operation;Friedenspolitik
1
  • L03K040103, Friedenspolitik
  • L04K04010303, friedenserhaltende Mission
  • L04K04010302, friedensdurchsetzende Operation
  • L05K0401030301, multinationale Truppe
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um die Sicherheit der Schweiz gewährleisten zu können, müssen wir über die Landesgrenzen hinausschauen. Deshalb ist die Teilnahme unserer Armee an Auslandeinsätzen zur Friedensförderung besonders wichtig. Der Erfolg dieser Einsätze hängt vor allem von der Qualität der internationalen Zusammenarbeit ab, aber auch davon, wie viele Mittel wie schnell von den verschiedenen Partnern bereitgestellt werden.</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung ist in diesem Bereich ziemlich schwerfällig. So ist der Bundesrat zwar zuständig für die Anordnung der Einsätze. Dauert ein Einsatz aber länger als drei Wochen, so muss er vom Parlament genehmigt werden.</p><p>Wir sind der Ansicht, dass es sinnvoll ist, die in Artikel 66b des Militärgesetzes vorgesehenen Zuständigkeiten des Bundesrates zu klären und zu erweitern. Deshalb beantragen wir, dass insbesondere die beiden folgenden konkreten Vorschläge geprüft werden:</p><p>- Kompetenzdelegation an den Bundesrat, damit dieser bei Einsätzen, denen das Parlament grundsätzlich zugestimmt hat, die Mittel erhöhen oder die Dauer verlängern kann, möglicherweise vorbehaltlich der Zustimmung der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte;</p><p>- Erhöhung der Einsatzdauer, für welche die Genehmigung der Bundesversammlung erforderlich ist, auf drei Monate.</p>
  • <p>Das Anliegen der Motion erscheint dem Bundesrat aufgrund der bisherigen Erfahrungen als sinnvoll. Die jüngeren Entwicklungen in Auslandeinsätzen zur Friedensförderung haben gezeigt, dass Friedensförderungstruppen heute rascher einsatzbereit sein müssen, um einen wirkungsvollen Beitrag zur Stabilisierung und Befriedung eines Konfliktgebietes leisten zu können. Zudem würde die Ausdehnung der bundesrätlichen Kompetenzen das parlamentarische Genehmigungsverfahren verwesentlichen. Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen der nächsten Revision des Militärgesetzes Vorschläge unterbreiten, wie das Genehmigungsverfahren für den Friedensförderungsdienst vereinfacht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, die erforderlich sind, um die Modalitäten der Auslandeinsätze der Armee zur Friedensförderung zu beschleunigen und die Bedingungen für diese Einsätze besser den heutigen Gegebenheiten anzupassen.</p>
  • Auslandeinsätze der Armee zur Friedensförderung. Grösserer Handlungsspielraum für den Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um die Sicherheit der Schweiz gewährleisten zu können, müssen wir über die Landesgrenzen hinausschauen. Deshalb ist die Teilnahme unserer Armee an Auslandeinsätzen zur Friedensförderung besonders wichtig. Der Erfolg dieser Einsätze hängt vor allem von der Qualität der internationalen Zusammenarbeit ab, aber auch davon, wie viele Mittel wie schnell von den verschiedenen Partnern bereitgestellt werden.</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung ist in diesem Bereich ziemlich schwerfällig. So ist der Bundesrat zwar zuständig für die Anordnung der Einsätze. Dauert ein Einsatz aber länger als drei Wochen, so muss er vom Parlament genehmigt werden.</p><p>Wir sind der Ansicht, dass es sinnvoll ist, die in Artikel 66b des Militärgesetzes vorgesehenen Zuständigkeiten des Bundesrates zu klären und zu erweitern. Deshalb beantragen wir, dass insbesondere die beiden folgenden konkreten Vorschläge geprüft werden:</p><p>- Kompetenzdelegation an den Bundesrat, damit dieser bei Einsätzen, denen das Parlament grundsätzlich zugestimmt hat, die Mittel erhöhen oder die Dauer verlängern kann, möglicherweise vorbehaltlich der Zustimmung der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte;</p><p>- Erhöhung der Einsatzdauer, für welche die Genehmigung der Bundesversammlung erforderlich ist, auf drei Monate.</p>
    • <p>Das Anliegen der Motion erscheint dem Bundesrat aufgrund der bisherigen Erfahrungen als sinnvoll. Die jüngeren Entwicklungen in Auslandeinsätzen zur Friedensförderung haben gezeigt, dass Friedensförderungstruppen heute rascher einsatzbereit sein müssen, um einen wirkungsvollen Beitrag zur Stabilisierung und Befriedung eines Konfliktgebietes leisten zu können. Zudem würde die Ausdehnung der bundesrätlichen Kompetenzen das parlamentarische Genehmigungsverfahren verwesentlichen. Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen der nächsten Revision des Militärgesetzes Vorschläge unterbreiten, wie das Genehmigungsverfahren für den Friedensförderungsdienst vereinfacht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, die erforderlich sind, um die Modalitäten der Auslandeinsätze der Armee zur Friedensförderung zu beschleunigen und die Bedingungen für diese Einsätze besser den heutigen Gegebenheiten anzupassen.</p>
    • Auslandeinsätze der Armee zur Friedensförderung. Grösserer Handlungsspielraum für den Bundesrat

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