Abgabe auf Alcopops. Wird das Gesetz umgangen?
- ShortId
-
05.3020
- Id
-
20053020
- Updated
-
28.07.2023 11:29
- Language
-
de
- Title
-
Abgabe auf Alcopops. Wird das Gesetz umgangen?
- AdditionalIndexing
-
2841;24;Gesundheitsförderung;Alkohol;Alkoholkonsum;alkoholisches Getränk;Jugendschutz;Gesundheitszustand;Alkoholsteuer;Getränk;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L05K1402010101, alkoholisches Getränk
- L07K14020101010101, Alkoholkonsum
- L04K11070101, Alkoholsteuer
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L06K140201010101, Alkohol
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L04K14020101, Getränk
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Um neue Konsumentinnen und Konsumenten zu gewinnen, hat die Spirituosenindustrie vor einigen Jahren stark gesüsste alkoholische Getränke auf den Markt gebracht. Diese Getränke, unter dem Namen Alcopops bekannt, erreichten in der Schweiz schnell einen hohen Beliebtheitsgrad. Im Jahre 2002 wurden fast 40 Millionen Flaschen Alcopops in der Schweiz verkauft, während zwei Jahre zuvor die Verkaufszahlen noch unter 2 Millionen lagen. Diese süssen Getränke werden vor allem von jungen Konsumentinnen und Konsumenten geschätzt, die den Geschmack der herkömmlichen alkoholischen Getränke nicht mögen. So stellen die Alcopops für die Spirituosenindustrie äusserst interessante Lockartikel dar. Leider ist es erwiesen: Je früher man mit dem Alkoholkonsum beginnt, desto grösser ist das Risiko, Alkoholprobleme zu bekommen und eine Abhängigkeit zu entwickeln. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, hat das Parlament im Oktober 2003 eine Änderung des Alkoholgesetzes verabschiedet, mit der die Steuer für süsse gebrannte Wasser mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Volumenprozenten und mindestens 50 Gramm Zucker pro Liter um 300 Prozent erhöht wird (Art. 23bis Abs. 2bis des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932). Diese Gesetzesänderung ist per 1. Februar 2004 in Kraft getreten. Um diese Steuer zu umgehen, hat die Spirituosenindustrie seither die Zusammensetzung der meisten Alcopops verändert und weniger süsse Produkte auf den Markt gebracht. Die erhältlichen Informationen über die Entwicklung des Konsums von Alcopops seit der Lancierung dieser neuen Produkte sind zutiefst widersprüchlich. Gemäss einigen Quellen finden diese Ersatzprodukte bei den Konsumentinnen und Konsumenten nur wenig Anklang. Die Statistiken der Alkoholverwaltung zeigen tatsächlich einen starken Rückgang der Importzahlen von Alcopops auf. Während im Jahre 2002 39 Millionen Flaschen importiert wurden, waren es 2003 noch 25 Millionen und im letzten Jahr gerade noch 16 Millionen. Allerdings scheint es, dass die Verkaufszahlen, dank der Einführung der weniger süssen und tiefer besteuerten Produkte, seit dem vergangenen September wieder ansteigen (s. Artikel in "Bon à savoir" vom 12. Januar 2005, S. 2). Sollte sich diese Tendenz bewahrheiten, so wäre es angebracht, im Parlament über eine erneute Anpassung des Gesetzes zu diskutieren, damit dieses von den Spirituosenherstellern nicht mehr umgangen werden kann. Es erscheint mir deshalb nötig, dass der Bundesrat zu den genauen Auswirkungen der Einführung der Sondersteuer auf Alcopops und den Folgen des Auftauchens von ähnlichen, aber weniger süssen Getränken Stellung nimmt.</p>
- <p>Im Januar 2004, unmittelbar vor Inkrafttreten der Sondersteuer am 1. Februar, wurden ungefähr 8 Millionen Flaschen Alcopops importiert. Sie wurden während des ganzen Jahres 2004 und Anfang 2005 weiter zum alten Preis verkauft. Hingegen haben ab 1. Februar 2004 alle Produzenten, schweizerische und ausländische, keine Produkte mehr auf den Markt gebracht, die der Sondersteuer von 116 Franken pro Liter reinen Alkohol, d. h. 1.80 bis 2 Franken pro Flasche, unterstellt gewesen wären.</p><p>Die zwei wichtigsten Produzenten (mit 95 Prozent Marktanteil im Jahr 2003) haben neue Produkte mit weniger als 50 Gramm Zucker entwickelt, mit denen sie beabsichtigten, sich an Erwachsene und nicht mehr an Kinder oder Jugendliche zu richten. Diese Produkte unterscheiden sich klar von den Limonaden und anderen alkoholhaltigen Süssgetränken, die bei den Jugendlichen grossen Erfolg hatten und den Eingriff des Staates nötig machten. Der Import dieser neuen Produkte hält sich in Grenzen und es gibt kein Indiz dafür, dass sie bei Jugendlichen und Kindern erfolgreich wären. Die Versuche, Alcopops aus gegorenen Getränken herzustellen, die nicht dem Alkoholgesetz unterworfen sind, führten nicht zum Ziel. Der bittere Geschmack der Gärgetränke, der in diesen Produkten immer noch spürbar ist, wird von den jungen Konsumentinnen und Konsumenten nicht geschätzt. Gemäss der einschlägigen Rechtssprechung würde jede technologische Veränderung des Alkohols in solchen Produkten dazu führen, dass diese dem Alkoholgesetz und damit der Alkoholsteuer unterstellt würden.</p><p>Die Einführung der Sondersteuer auf Alcopops hat also ihr gesundheitliches Ziel erreicht. Die eindeutig auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten alkoholischen Getränke, die zu Missbrauch bei dieser Zielgruppe führten, wurden vom Markt eliminiert. Wir werden jedoch die Entwicklung weiterhin von sehr nahe verfolgen und sofort reagieren, wenn neue, für Kinder und Jugendliche gesundheitsgefährdende Produkte bei diesen einen gewissen Erfolg zeitigen sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie beurteilt er den aktuellen Stand des Verkaufs von Alcopops in der Schweiz?</p><p>- Welche Auswirkungen hatte die seit 1. Februar 2004 geltende Erhöhung der Steuer auf Alcopops um 300 Prozent?</p><p>- Wie hat sich der Konsum dieser Getränke in den letzten Monaten entwickelt, insbesondere seit die Spirituosenhersteller neue, weniger süsse Produkte auf den Markt gebracht haben, die nicht unter die Sondersteuer fallen?</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die neue Gesetzgebung durch diese neuen Produkte umgangen wurde und dass es angebracht wäre, eine erneute Gesetzesänderung in Betracht zu ziehen, um solche Praktiken zu unterbinden?</p>
- Abgabe auf Alcopops. Wird das Gesetz umgangen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Um neue Konsumentinnen und Konsumenten zu gewinnen, hat die Spirituosenindustrie vor einigen Jahren stark gesüsste alkoholische Getränke auf den Markt gebracht. Diese Getränke, unter dem Namen Alcopops bekannt, erreichten in der Schweiz schnell einen hohen Beliebtheitsgrad. Im Jahre 2002 wurden fast 40 Millionen Flaschen Alcopops in der Schweiz verkauft, während zwei Jahre zuvor die Verkaufszahlen noch unter 2 Millionen lagen. Diese süssen Getränke werden vor allem von jungen Konsumentinnen und Konsumenten geschätzt, die den Geschmack der herkömmlichen alkoholischen Getränke nicht mögen. So stellen die Alcopops für die Spirituosenindustrie äusserst interessante Lockartikel dar. Leider ist es erwiesen: Je früher man mit dem Alkoholkonsum beginnt, desto grösser ist das Risiko, Alkoholprobleme zu bekommen und eine Abhängigkeit zu entwickeln. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, hat das Parlament im Oktober 2003 eine Änderung des Alkoholgesetzes verabschiedet, mit der die Steuer für süsse gebrannte Wasser mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Volumenprozenten und mindestens 50 Gramm Zucker pro Liter um 300 Prozent erhöht wird (Art. 23bis Abs. 2bis des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932). Diese Gesetzesänderung ist per 1. Februar 2004 in Kraft getreten. Um diese Steuer zu umgehen, hat die Spirituosenindustrie seither die Zusammensetzung der meisten Alcopops verändert und weniger süsse Produkte auf den Markt gebracht. Die erhältlichen Informationen über die Entwicklung des Konsums von Alcopops seit der Lancierung dieser neuen Produkte sind zutiefst widersprüchlich. Gemäss einigen Quellen finden diese Ersatzprodukte bei den Konsumentinnen und Konsumenten nur wenig Anklang. Die Statistiken der Alkoholverwaltung zeigen tatsächlich einen starken Rückgang der Importzahlen von Alcopops auf. Während im Jahre 2002 39 Millionen Flaschen importiert wurden, waren es 2003 noch 25 Millionen und im letzten Jahr gerade noch 16 Millionen. Allerdings scheint es, dass die Verkaufszahlen, dank der Einführung der weniger süssen und tiefer besteuerten Produkte, seit dem vergangenen September wieder ansteigen (s. Artikel in "Bon à savoir" vom 12. Januar 2005, S. 2). Sollte sich diese Tendenz bewahrheiten, so wäre es angebracht, im Parlament über eine erneute Anpassung des Gesetzes zu diskutieren, damit dieses von den Spirituosenherstellern nicht mehr umgangen werden kann. Es erscheint mir deshalb nötig, dass der Bundesrat zu den genauen Auswirkungen der Einführung der Sondersteuer auf Alcopops und den Folgen des Auftauchens von ähnlichen, aber weniger süssen Getränken Stellung nimmt.</p>
- <p>Im Januar 2004, unmittelbar vor Inkrafttreten der Sondersteuer am 1. Februar, wurden ungefähr 8 Millionen Flaschen Alcopops importiert. Sie wurden während des ganzen Jahres 2004 und Anfang 2005 weiter zum alten Preis verkauft. Hingegen haben ab 1. Februar 2004 alle Produzenten, schweizerische und ausländische, keine Produkte mehr auf den Markt gebracht, die der Sondersteuer von 116 Franken pro Liter reinen Alkohol, d. h. 1.80 bis 2 Franken pro Flasche, unterstellt gewesen wären.</p><p>Die zwei wichtigsten Produzenten (mit 95 Prozent Marktanteil im Jahr 2003) haben neue Produkte mit weniger als 50 Gramm Zucker entwickelt, mit denen sie beabsichtigten, sich an Erwachsene und nicht mehr an Kinder oder Jugendliche zu richten. Diese Produkte unterscheiden sich klar von den Limonaden und anderen alkoholhaltigen Süssgetränken, die bei den Jugendlichen grossen Erfolg hatten und den Eingriff des Staates nötig machten. Der Import dieser neuen Produkte hält sich in Grenzen und es gibt kein Indiz dafür, dass sie bei Jugendlichen und Kindern erfolgreich wären. Die Versuche, Alcopops aus gegorenen Getränken herzustellen, die nicht dem Alkoholgesetz unterworfen sind, führten nicht zum Ziel. Der bittere Geschmack der Gärgetränke, der in diesen Produkten immer noch spürbar ist, wird von den jungen Konsumentinnen und Konsumenten nicht geschätzt. Gemäss der einschlägigen Rechtssprechung würde jede technologische Veränderung des Alkohols in solchen Produkten dazu führen, dass diese dem Alkoholgesetz und damit der Alkoholsteuer unterstellt würden.</p><p>Die Einführung der Sondersteuer auf Alcopops hat also ihr gesundheitliches Ziel erreicht. Die eindeutig auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten alkoholischen Getränke, die zu Missbrauch bei dieser Zielgruppe führten, wurden vom Markt eliminiert. Wir werden jedoch die Entwicklung weiterhin von sehr nahe verfolgen und sofort reagieren, wenn neue, für Kinder und Jugendliche gesundheitsgefährdende Produkte bei diesen einen gewissen Erfolg zeitigen sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie beurteilt er den aktuellen Stand des Verkaufs von Alcopops in der Schweiz?</p><p>- Welche Auswirkungen hatte die seit 1. Februar 2004 geltende Erhöhung der Steuer auf Alcopops um 300 Prozent?</p><p>- Wie hat sich der Konsum dieser Getränke in den letzten Monaten entwickelt, insbesondere seit die Spirituosenhersteller neue, weniger süsse Produkte auf den Markt gebracht haben, die nicht unter die Sondersteuer fallen?</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die neue Gesetzgebung durch diese neuen Produkte umgangen wurde und dass es angebracht wäre, eine erneute Gesetzesänderung in Betracht zu ziehen, um solche Praktiken zu unterbinden?</p>
- Abgabe auf Alcopops. Wird das Gesetz umgangen?
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