Kopflose Goldverteilung?
- ShortId
-
05.3026
- Id
-
20053026
- Updated
-
28.07.2023 10:16
- Language
-
de
- Title
-
Kopflose Goldverteilung?
- AdditionalIndexing
-
24;Kanton;Goldreserve;Legalität;Schweizerische Nationalbank;Vermögen;AHV;Finanzierung
- 1
-
- L06K110101030101, Goldreserve
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L04K08020502, Legalität
- L06K070405020502, Vermögen
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0104010101, AHV
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Im Vorfeld der Abstimmung vom September 2002 hat der Bundesrat festgehalten, dass "jeder neue Verwendungszweck" eine Verfassungs- oder Gesetzesgrundlage benötigt. Die Anwendung des geltenden Rechtes stellt jedoch keinen neuen Verwendungszweck dar. Für eine Abweichung vom verfassungsrechtlichen Anspruch der Kantone wäre hingegen eine Verfassungsgrundlage nötig gewesen; für eine allfällige Zweckbindung des Bundesdrittels müsste nun eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Im Übrigen hat der Bundesrat sein Versprechen, das Gold nach einem doppelten Nein nicht einfach auszuschütten, mit der Vorlage der Botschaft vom 20. August 2003 zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold (BBl 2003 6133) eingelöst.</p><p>3. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage zur Verwendung der 1300 Tonnen Gold unterbreitet. Der Ständerat hat die Vorlage mit seinem Nichteintretensentscheid zum Scheitern gebracht. Damit wurde auf eine Änderung des geltenden Verteilschlüssels und auf die Festlegung eines neuen Verwendungszwecks verzichtet. Nach dem erneuten Scheitern einer Goldvorlage stellt die Anwendung des geltenden, demokratisch legitimierten Rechtes die logische Konsequenz dar.</p><p>4. Der Bundesrat hat den Ausschüttungsentscheid gefällt, nachdem seine Goldvorlage im Dezember 2004 im Parlament gescheitert ist. Ein Hinauszögern des Entscheides im Hinblick auf die Kosa-Initiative wäre nicht zulässig gewesen: Eine hängige Volksinitiative oder andere politische Vorstösse können nämlich keine Vorwirkung entfalten, da ansonsten je nach Wortlaut der Initiative die Volkswirtschaft behindert oder politische Prozesse lahm gelegt werden könnten. Hätte der Bundesrat im vorliegenden Fall beschlossen, mit der Ausschüttung des Goldvermögens zuzuwarten, hätte er indirekt eine Vorwirkung der Kosa-Initiative zugelassen; dies hätte einen gefährlichen Präzedenzfall dargestellt. Im Übrigen haben die Initianten der Kosa-Initiative bis zum Scheitern der Goldvorlage stets deutlich gemacht, dass ihre Initiative künftige Nationalbankgewinne betreffe und ausdrücklich nicht das Goldvermögen.</p><p>5. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass die Anwendung des geltenden Rechtes politische oder juristische Konsequenzen zur Folge hat. Von einer Verschleuderung von Volksvermögen kann keine Rede sein. Vielmehr hat der Bundesrat am 5. März 2005 erneut festgehalten, dass er nur Möglichkeiten zur Verwendung des Bundesdrittels am Goldvermögen unterstützt, die nachhaltige Lösungen darstellen, welche auch künftigen Generationen zugute kommen. Auch eine Mehrheit der Kantone will ihren Anteil am Goldvermögen für einen Schuldenabbau und damit nachhaltig einsetzen.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 4. März 2005 festgehalten, dass das Bundesdrittel am Goldvermögen den finanzpolitischen Handlungsspielraum erweitern muss. Infrage kommen für den Bundesrat ein Schuldenabbau, der aufgrund der Schuldenbremseregel zu einer dauerhaft niedrigeren Passivzinsbelastung führt, oder eine Zweckbindung zugunsten der Sozialversicherungen, sofern dadurch die Sanierungsbemühungen für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung dieser Sozialversicherungen nicht infrage gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ursprünglich vertrat der Bundesrat die Meinung, zur Verteilung der Goldreserven sei eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen, und lancierte dazu unter Druck die Idee der Solidaritätsstiftung. Plötzlich hat nun der Bundesrat mit der Mitteilung überrascht, das Gold werde nun doch ohne gesetzliche Grundlage verteilt.</p><p>Angesichts dieses Meinungswechsels um 180 Grad drängen sich einige Fragen auf, um deren Beantwortung wir den Bundesrat dringend vor Verwendung der dem Bund zufliessenden Milliarden ersuchen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass der Meinungsumschwung und die plötzliche Neuinterpretation der Sachlage für berechtigte Verwirrung in der Bevölkerung sorgen?</p><p>2. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass der Bundesrat heute zu einem anderen Schluss in Bezug auf die Rechtsgrundlagen für die Verteilung des Ertrages aus den überschüssigen Goldreserven kommt als noch vor wenigen Monaten?</p><p>3. Wie kam der Bundesrat zum Schluss, entgegen früherer Verlautbarungen den bisherigen Schlüssel für die Verteilung des Erlöses aus den überschüssigen Goldreserven an die Kantone zu verwenden, ohne das Parlament erneut über den anzuwendenden Schlüssel entscheiden zu lassen?</p><p>4. Trifft es zu, dass es zur voreiligen Ausschüttung und der Verwendung des alten Schlüssels kam, um einer möglichen Annahme der Kosa-Initiative oder eines allfälligen Gegenvorschlages zuvorzukommen?</p><p>5. Besteht nicht die Gefahr, dass die betroffene und nicht befragte Bevölkerung in einigen Jahren politische oder juristische Konsequenzen oder gar eine historische Aufarbeitung wegen Verschleuderung von Volksvermögen fordern wird?</p><p>6. Wie gedenkt der Bundesrat die dem Bund zufallenden 7 Milliarden Franken zu verwenden? Wird er die 7 Milliarden bzw. die jährlichen Erträge daraus (z. B. Fondslösung) in die AHV als anerkanntestem Sozialwerk mit der grössten Umverteilungswirkung fliessen lassen und auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld allen zugute kommt? Und wird er dabei dafür besorgt sein, dass das Geld zur Finanzierung des demografischen Defizits dient und nicht für einen Ausbau verwendet wird?</p>
- Kopflose Goldverteilung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Im Vorfeld der Abstimmung vom September 2002 hat der Bundesrat festgehalten, dass "jeder neue Verwendungszweck" eine Verfassungs- oder Gesetzesgrundlage benötigt. Die Anwendung des geltenden Rechtes stellt jedoch keinen neuen Verwendungszweck dar. Für eine Abweichung vom verfassungsrechtlichen Anspruch der Kantone wäre hingegen eine Verfassungsgrundlage nötig gewesen; für eine allfällige Zweckbindung des Bundesdrittels müsste nun eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Im Übrigen hat der Bundesrat sein Versprechen, das Gold nach einem doppelten Nein nicht einfach auszuschütten, mit der Vorlage der Botschaft vom 20. August 2003 zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold (BBl 2003 6133) eingelöst.</p><p>3. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage zur Verwendung der 1300 Tonnen Gold unterbreitet. Der Ständerat hat die Vorlage mit seinem Nichteintretensentscheid zum Scheitern gebracht. Damit wurde auf eine Änderung des geltenden Verteilschlüssels und auf die Festlegung eines neuen Verwendungszwecks verzichtet. Nach dem erneuten Scheitern einer Goldvorlage stellt die Anwendung des geltenden, demokratisch legitimierten Rechtes die logische Konsequenz dar.</p><p>4. Der Bundesrat hat den Ausschüttungsentscheid gefällt, nachdem seine Goldvorlage im Dezember 2004 im Parlament gescheitert ist. Ein Hinauszögern des Entscheides im Hinblick auf die Kosa-Initiative wäre nicht zulässig gewesen: Eine hängige Volksinitiative oder andere politische Vorstösse können nämlich keine Vorwirkung entfalten, da ansonsten je nach Wortlaut der Initiative die Volkswirtschaft behindert oder politische Prozesse lahm gelegt werden könnten. Hätte der Bundesrat im vorliegenden Fall beschlossen, mit der Ausschüttung des Goldvermögens zuzuwarten, hätte er indirekt eine Vorwirkung der Kosa-Initiative zugelassen; dies hätte einen gefährlichen Präzedenzfall dargestellt. Im Übrigen haben die Initianten der Kosa-Initiative bis zum Scheitern der Goldvorlage stets deutlich gemacht, dass ihre Initiative künftige Nationalbankgewinne betreffe und ausdrücklich nicht das Goldvermögen.</p><p>5. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass die Anwendung des geltenden Rechtes politische oder juristische Konsequenzen zur Folge hat. Von einer Verschleuderung von Volksvermögen kann keine Rede sein. Vielmehr hat der Bundesrat am 5. März 2005 erneut festgehalten, dass er nur Möglichkeiten zur Verwendung des Bundesdrittels am Goldvermögen unterstützt, die nachhaltige Lösungen darstellen, welche auch künftigen Generationen zugute kommen. Auch eine Mehrheit der Kantone will ihren Anteil am Goldvermögen für einen Schuldenabbau und damit nachhaltig einsetzen.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 4. März 2005 festgehalten, dass das Bundesdrittel am Goldvermögen den finanzpolitischen Handlungsspielraum erweitern muss. Infrage kommen für den Bundesrat ein Schuldenabbau, der aufgrund der Schuldenbremseregel zu einer dauerhaft niedrigeren Passivzinsbelastung führt, oder eine Zweckbindung zugunsten der Sozialversicherungen, sofern dadurch die Sanierungsbemühungen für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung dieser Sozialversicherungen nicht infrage gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ursprünglich vertrat der Bundesrat die Meinung, zur Verteilung der Goldreserven sei eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen, und lancierte dazu unter Druck die Idee der Solidaritätsstiftung. Plötzlich hat nun der Bundesrat mit der Mitteilung überrascht, das Gold werde nun doch ohne gesetzliche Grundlage verteilt.</p><p>Angesichts dieses Meinungswechsels um 180 Grad drängen sich einige Fragen auf, um deren Beantwortung wir den Bundesrat dringend vor Verwendung der dem Bund zufliessenden Milliarden ersuchen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass der Meinungsumschwung und die plötzliche Neuinterpretation der Sachlage für berechtigte Verwirrung in der Bevölkerung sorgen?</p><p>2. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass der Bundesrat heute zu einem anderen Schluss in Bezug auf die Rechtsgrundlagen für die Verteilung des Ertrages aus den überschüssigen Goldreserven kommt als noch vor wenigen Monaten?</p><p>3. Wie kam der Bundesrat zum Schluss, entgegen früherer Verlautbarungen den bisherigen Schlüssel für die Verteilung des Erlöses aus den überschüssigen Goldreserven an die Kantone zu verwenden, ohne das Parlament erneut über den anzuwendenden Schlüssel entscheiden zu lassen?</p><p>4. Trifft es zu, dass es zur voreiligen Ausschüttung und der Verwendung des alten Schlüssels kam, um einer möglichen Annahme der Kosa-Initiative oder eines allfälligen Gegenvorschlages zuvorzukommen?</p><p>5. Besteht nicht die Gefahr, dass die betroffene und nicht befragte Bevölkerung in einigen Jahren politische oder juristische Konsequenzen oder gar eine historische Aufarbeitung wegen Verschleuderung von Volksvermögen fordern wird?</p><p>6. Wie gedenkt der Bundesrat die dem Bund zufallenden 7 Milliarden Franken zu verwenden? Wird er die 7 Milliarden bzw. die jährlichen Erträge daraus (z. B. Fondslösung) in die AHV als anerkanntestem Sozialwerk mit der grössten Umverteilungswirkung fliessen lassen und auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld allen zugute kommt? Und wird er dabei dafür besorgt sein, dass das Geld zur Finanzierung des demografischen Defizits dient und nicht für einen Ausbau verwendet wird?</p>
- Kopflose Goldverteilung?
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