Immer mehr Kriminelle und Gewalttäter. Hilft SIS?

ShortId
05.3027
Id
20053027
Updated
28.07.2023 09:51
Language
de
Title
Immer mehr Kriminelle und Gewalttäter. Hilft SIS?
AdditionalIndexing
12;10;Jugendkriminalität;polizeiliche Zusammenarbeit;Informationssystem;Einreise von Ausländern/-innen;Interpol;polizeiliche Ermittlung;Kriminalität;Eindämmung der Kriminalität;Sicherheit im Strassenverkehr;Gewalt;Datenbasis;Personenkontrolle an der Grenze;Statistik
1
  • L04K01010208, Kriminalität
  • L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
  • L05K0101020801, Jugendkriminalität
  • L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L05K1001020502, Interpol
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K01010207, Gewalt
  • L06K120301010301, Datenbasis
  • L03K020218, Statistik
  • L04K12010106, Informationssystem
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im vergangenen Jahr (2004) war bei praktisch allen Delikten gegen Leib und Leben bzw. die Freiheit ein Anstieg der angezeigten Fälle zu verzeichnen. Der Anteil der Ausländer und der Minderjährigen an der Gesamtheit der ermittelten Täter ist gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) gegenüber 2003 leicht gesunken. Der Anteil der ausländischen Täter ist jedoch mit über 50 Prozent nach wie vor hoch. Im Bereich der Jugendgewalt zeigt die PKS über die letzten zehn Jahre hinweg einen Anstieg bei praktisch allen Delikten gegen Leib und Leben bzw. die Freiheit. Die Jugendgewalt ist jedoch kein isoliertes Phänomen, sondern unterliegt einer allgemeingesellschaftlichen Entwicklung. Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass diese Gewaltdelikte ein ernstzunehmendes Problem darstellen und dass er die Entwicklung auch künftig verfolgen wird.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die zahlreichen Rechtspflegestatistiken, wie die Strafurteilsstatistik und die Polizeiliche Kriminalstatistik, nur bedingt das Kriminalitätsgeschehen, d. h. die Realität auf der Verhaltensebene, wiedergeben. Die PKS ist eine uneinheitlich geführte Anzeigestatistik, die nur die der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte in ausgewählten Deliktsbereichen zusammenfasst.</p><p>2. Das Schengener Informationssystem (SIS) dient der Verbreitung von Personen- und Sachfahndungen innerhalb der Schengen-Staaten. Die Fahndungen im SIS sind nicht auf bestimmte Deliktskategorien beschränkt. So sind Personenfahndungen zwecks Festnahme und Auslieferung bei allen auslieferungsfähigen Delikten möglich. Interpol ist grundsätzlich für alle Delikte (Personen- und Sachfahndungen) zuständig. Ausgenommen sind gemäss Artikel 3 der Interpol-Statuten "Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters". Im Vergleich zur bestehenden Interpol-Zusammenarbeit würde das SIS dank der klaren Rechtsgrundlage, dem strengeren Datenschutz und der deutlichen Verkürzung der Bearbeitungsdauer zu merklichen Verbesserungen in der Fahndungszusammenarbeit führen.</p><p>3. Gemäss Schengener Durchführungsübereinkommen nicht erlaubt sind systematische lückenlose Personenkontrollen einzig aufgrund des Grenzübertrittes, was ohnehin heute schon nicht mehr praktiziert wird. Die Schweiz ist zudem in einer Sonderposition, da sie nicht Teil der Zollunion der EU ist. Das Grenzwachtkorps wird aus diesem Grund an der Grenze weiterhin präsent sein, um die Warenkontrollen durchzuführen. Sollte sich im Rahmen einer Warenkontrolle die Notwendigkeit einer Identitätsabklärung ergeben, kann diese vom Grenzwachtkorps vorgenommen werden. Neben dem bisherigen Fahndungssystem Ripol wird dabei auch eine direkte Abfrage des SIS erfolgen können. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Zahl der sogenannten Kriminaltouristen und der Delikte in der Schweiz mit Schengen nicht ansteigen wird.</p><p>4. Der Bundesrat hält fest, dass es sich bei der Verkehrsdelinquenz um eine Massendelinquenz handelt, die im Bereich der Toten, Verletzten und beim materiellen Schaden um ein Vielfaches höher liegt als im Bereich Leib und Leben. Während der Strassenverkehr im Jahr 2003 nahezu 550 Todesopfer forderte, zählt man in der Polizeilichen Kriminalstatistik 73 angezeigte vollendete Tötungsdelikte. Ähnlich präsentiert sich das Verhältnis zwischen den schwer Verunfallten und den schweren Körperverletzungen. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die Aufklärungsrate der kantonalen Polizeibehörden im Bereich Leib und Leben ausgesprochen hoch ist. Der Bundesrat wird daher weiterhin mittels Repression sowie Präventions- und Aufklärungskampagnen auf die weitere Zurückdrängung der Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft hinarbeiten.</p><p>5. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit stellt eine prioritäre staatliche Aufgabe dar, die sich Bund und Kantone teilen. Präventive und repressive Massnahmen gegen die Gewaltbereitschaft der Bevölkerung, namentlich der Jugendlichen, obliegen in erster Linie den Kantonen und Gemeinden. Auf diesen Ebenen wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen.</p><p>Auf Bundesebene befassen sich u. a. die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen und das Bundesamt für Gesundheit mit Präventionsarbeit, die auch die Themen Gewalt allgemein sowie Gewalt und Jugendliche aufgreift. Im Rahmen der geplanten Revision der Integrationsverordnung ist vorgesehen, dass der Bund auch Finanzhilfen gewähren kann, um Integrationsprojekte mit dem Ziel der Prävention von Gewalt und Straffälligkeit zu fördern.</p><p>Auch ist im Rahmen des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (nStGB; BBL 2002 8240), welcher frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft tritt, die Einführung eines neuen Artikels 386 nStGB (Präventionsmassnahmen) beschlossen worden, wonach der Bund Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere Massnahmen ergreifen und unterstützen kann, die darauf zielen, Straftaten zu verhindern und der Kriminalität vorzubeugen. Neben der Prävention wird weiterhin auf eine verstärkte oder zumindest effizientere Repression zurückgegriffen.</p><p>Gemäss neuem Gesetz über das Jugendstrafrecht, das gemeinsam mit dem nStGB ebenfalls frühestens auf 1. Januar 2007 in Kraft tritt, stehen gerade für schwere Fälle zwar nach wie vor erzieherische und therapeutische Massnahmen im Vordergrund, gleichzeitig wird jedoch die Obergrenze der Bestrafung mit Freiheitsentzug von einem auf vier Jahre erhöht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die in diesen Tagen publizierten Kriminalstatistiken verschiedener Kantone brachten eine erneute Steigerung der Zahl der Gewaltdelikte an den Tag. Allein im Kanton Zürich wurden 50 Tötungen und Tötungsversuche verzeichnet. Der Ausländeranteil bei schweren Delikten ist dort von 51 auf 59 Prozent gestiegen. Bei 7 Prozent der Täter handelt es sich um Kriminaltouristen. Tendenziell ist auch eine Zunahme bei der Jugendgewalt zu verzeichnen, besonders unter ausländischen Jugendlichen.</p><p>Angesichts dieser alarmierenden Entwicklung ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die bisher veröffentlichten Statistiken der Kantone? Kann der Bundesrat bestätigen, dass es sich bei der Zunahme der Delikte um einen gesamtschweizerischen Trend handelt? Verfügt er über die für eine Lageanalyse nötigen nationalen Statistiken, welche sowohl detailliert Auskunft über die Anzahl der Verdächtigen und der verurteilten Täter sowie über deren Nationalität und Aufenthaltstitel geben?</p><p>2. Welche Delikte sind nur in der Schengener Datenbank registriert, nicht aber in der Interpoldatenbank?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass nach dem Wegfall der Verpflichtung, beim Grenzübertritt einen Ausweis vorzuweisen, die Zahl der Kriminaltouristen und damit der Delikte noch mehr in die Höhe schnellen wird?</p><p>4. Teilt er die Meinung der Bevölkerung, dass der Fokus der jüngsten Gesetzesrevisionen zu stark auf die Bussenerhöhung im Strassenverkehr und zu wenig auf die Delikte gegen Leib und Leben ausgerichtet waren? Ist der Bundesrat bereit, den Schwerpunkt neu auszurichten und dafür zu sorgen, den Trend, dass mehr Leute durch Kriminelle als durch den Verkehr zu Schaden kommen, umzukehren?</p><p>5. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der wachsenden Gewaltbereitschaft der Bevölkerung, namentlich der Jugendlichen, in unserem Land entgegen zu wirken?</p>
  • Immer mehr Kriminelle und Gewalttäter. Hilft SIS?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im vergangenen Jahr (2004) war bei praktisch allen Delikten gegen Leib und Leben bzw. die Freiheit ein Anstieg der angezeigten Fälle zu verzeichnen. Der Anteil der Ausländer und der Minderjährigen an der Gesamtheit der ermittelten Täter ist gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) gegenüber 2003 leicht gesunken. Der Anteil der ausländischen Täter ist jedoch mit über 50 Prozent nach wie vor hoch. Im Bereich der Jugendgewalt zeigt die PKS über die letzten zehn Jahre hinweg einen Anstieg bei praktisch allen Delikten gegen Leib und Leben bzw. die Freiheit. Die Jugendgewalt ist jedoch kein isoliertes Phänomen, sondern unterliegt einer allgemeingesellschaftlichen Entwicklung. Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass diese Gewaltdelikte ein ernstzunehmendes Problem darstellen und dass er die Entwicklung auch künftig verfolgen wird.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die zahlreichen Rechtspflegestatistiken, wie die Strafurteilsstatistik und die Polizeiliche Kriminalstatistik, nur bedingt das Kriminalitätsgeschehen, d. h. die Realität auf der Verhaltensebene, wiedergeben. Die PKS ist eine uneinheitlich geführte Anzeigestatistik, die nur die der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte in ausgewählten Deliktsbereichen zusammenfasst.</p><p>2. Das Schengener Informationssystem (SIS) dient der Verbreitung von Personen- und Sachfahndungen innerhalb der Schengen-Staaten. Die Fahndungen im SIS sind nicht auf bestimmte Deliktskategorien beschränkt. So sind Personenfahndungen zwecks Festnahme und Auslieferung bei allen auslieferungsfähigen Delikten möglich. Interpol ist grundsätzlich für alle Delikte (Personen- und Sachfahndungen) zuständig. Ausgenommen sind gemäss Artikel 3 der Interpol-Statuten "Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters". Im Vergleich zur bestehenden Interpol-Zusammenarbeit würde das SIS dank der klaren Rechtsgrundlage, dem strengeren Datenschutz und der deutlichen Verkürzung der Bearbeitungsdauer zu merklichen Verbesserungen in der Fahndungszusammenarbeit führen.</p><p>3. Gemäss Schengener Durchführungsübereinkommen nicht erlaubt sind systematische lückenlose Personenkontrollen einzig aufgrund des Grenzübertrittes, was ohnehin heute schon nicht mehr praktiziert wird. Die Schweiz ist zudem in einer Sonderposition, da sie nicht Teil der Zollunion der EU ist. Das Grenzwachtkorps wird aus diesem Grund an der Grenze weiterhin präsent sein, um die Warenkontrollen durchzuführen. Sollte sich im Rahmen einer Warenkontrolle die Notwendigkeit einer Identitätsabklärung ergeben, kann diese vom Grenzwachtkorps vorgenommen werden. Neben dem bisherigen Fahndungssystem Ripol wird dabei auch eine direkte Abfrage des SIS erfolgen können. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Zahl der sogenannten Kriminaltouristen und der Delikte in der Schweiz mit Schengen nicht ansteigen wird.</p><p>4. Der Bundesrat hält fest, dass es sich bei der Verkehrsdelinquenz um eine Massendelinquenz handelt, die im Bereich der Toten, Verletzten und beim materiellen Schaden um ein Vielfaches höher liegt als im Bereich Leib und Leben. Während der Strassenverkehr im Jahr 2003 nahezu 550 Todesopfer forderte, zählt man in der Polizeilichen Kriminalstatistik 73 angezeigte vollendete Tötungsdelikte. Ähnlich präsentiert sich das Verhältnis zwischen den schwer Verunfallten und den schweren Körperverletzungen. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die Aufklärungsrate der kantonalen Polizeibehörden im Bereich Leib und Leben ausgesprochen hoch ist. Der Bundesrat wird daher weiterhin mittels Repression sowie Präventions- und Aufklärungskampagnen auf die weitere Zurückdrängung der Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft hinarbeiten.</p><p>5. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit stellt eine prioritäre staatliche Aufgabe dar, die sich Bund und Kantone teilen. Präventive und repressive Massnahmen gegen die Gewaltbereitschaft der Bevölkerung, namentlich der Jugendlichen, obliegen in erster Linie den Kantonen und Gemeinden. Auf diesen Ebenen wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen.</p><p>Auf Bundesebene befassen sich u. a. die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen und das Bundesamt für Gesundheit mit Präventionsarbeit, die auch die Themen Gewalt allgemein sowie Gewalt und Jugendliche aufgreift. Im Rahmen der geplanten Revision der Integrationsverordnung ist vorgesehen, dass der Bund auch Finanzhilfen gewähren kann, um Integrationsprojekte mit dem Ziel der Prävention von Gewalt und Straffälligkeit zu fördern.</p><p>Auch ist im Rahmen des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (nStGB; BBL 2002 8240), welcher frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft tritt, die Einführung eines neuen Artikels 386 nStGB (Präventionsmassnahmen) beschlossen worden, wonach der Bund Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere Massnahmen ergreifen und unterstützen kann, die darauf zielen, Straftaten zu verhindern und der Kriminalität vorzubeugen. Neben der Prävention wird weiterhin auf eine verstärkte oder zumindest effizientere Repression zurückgegriffen.</p><p>Gemäss neuem Gesetz über das Jugendstrafrecht, das gemeinsam mit dem nStGB ebenfalls frühestens auf 1. Januar 2007 in Kraft tritt, stehen gerade für schwere Fälle zwar nach wie vor erzieherische und therapeutische Massnahmen im Vordergrund, gleichzeitig wird jedoch die Obergrenze der Bestrafung mit Freiheitsentzug von einem auf vier Jahre erhöht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die in diesen Tagen publizierten Kriminalstatistiken verschiedener Kantone brachten eine erneute Steigerung der Zahl der Gewaltdelikte an den Tag. Allein im Kanton Zürich wurden 50 Tötungen und Tötungsversuche verzeichnet. Der Ausländeranteil bei schweren Delikten ist dort von 51 auf 59 Prozent gestiegen. Bei 7 Prozent der Täter handelt es sich um Kriminaltouristen. Tendenziell ist auch eine Zunahme bei der Jugendgewalt zu verzeichnen, besonders unter ausländischen Jugendlichen.</p><p>Angesichts dieser alarmierenden Entwicklung ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die bisher veröffentlichten Statistiken der Kantone? Kann der Bundesrat bestätigen, dass es sich bei der Zunahme der Delikte um einen gesamtschweizerischen Trend handelt? Verfügt er über die für eine Lageanalyse nötigen nationalen Statistiken, welche sowohl detailliert Auskunft über die Anzahl der Verdächtigen und der verurteilten Täter sowie über deren Nationalität und Aufenthaltstitel geben?</p><p>2. Welche Delikte sind nur in der Schengener Datenbank registriert, nicht aber in der Interpoldatenbank?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass nach dem Wegfall der Verpflichtung, beim Grenzübertritt einen Ausweis vorzuweisen, die Zahl der Kriminaltouristen und damit der Delikte noch mehr in die Höhe schnellen wird?</p><p>4. Teilt er die Meinung der Bevölkerung, dass der Fokus der jüngsten Gesetzesrevisionen zu stark auf die Bussenerhöhung im Strassenverkehr und zu wenig auf die Delikte gegen Leib und Leben ausgerichtet waren? Ist der Bundesrat bereit, den Schwerpunkt neu auszurichten und dafür zu sorgen, den Trend, dass mehr Leute durch Kriminelle als durch den Verkehr zu Schaden kommen, umzukehren?</p><p>5. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der wachsenden Gewaltbereitschaft der Bevölkerung, namentlich der Jugendlichen, in unserem Land entgegen zu wirken?</p>
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