Keine Doppelmoral beim Klimaschutz

ShortId
05.3031
Id
20053031
Updated
28.07.2023 13:13
Language
de
Title
Keine Doppelmoral beim Klimaschutz
AdditionalIndexing
52;08;Kohlendioxid;Emissionszertifikat;Klimaveränderung;Hilfe im Umweltbereich;Sozialverträglichkeit;Umweltverträglichkeit
1
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L05K0601040401, Emissionszertifikat
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K10010409, Hilfe im Umweltbereich
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung "Massnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz" seine Vorstellungen zu den Qualitätsanforderungen an ausländische Zertifikate formuliert, die dem Schweizer Klimaschutz angerechnet werden sollen. Dabei fällt auf, dass praktisch alle Zertifikate zugelassen werden sollen, auch diejenigen, welche direkt klimaschädliche Praktiken subventionieren (etwa den Kohleabbau oder die Herstellung extrem klimaschädlicher Gase). Ausländische Zertifikate würden vor allem vom Klimarappen benötigt, bei dessen Ausgestaltung weder der Einbezug des Volkes noch der des Parlamentes vorgesehen ist. Desto wichtiger ist es, vor dem definitiven bundesrätlichen Entscheid die offenen Fragen zu klären, um die Folgen hinsichtlich eines wirkungsvollen, glaubwürdigen Schweizer Klimaschutzes transparent zu machen.</p>
  • <p>1./5. Mit der Ratifikation des Kyoto-Protokolls am 9. Juli 2003 hat sich die Schweiz verpflichtet, bei der Nutzung der flexiblen Mechanismen die internationalen Regeln zu befolgen. Diese legen strenge Anforderungen an den Erwerb von Emissionszertifikaten und deren Handel fest. Projekte zur Emissionsminderung im Ausland müssen einen vorgeschriebenen Projektablauf und Projektkontrollen durchlaufen. Akkreditierte Prüfstellen sowie der "Clean Development Mechanism (CDM)"-Exekutivrat müssen das jeweilige Projekt begutachtet und bewilligt haben. Der Bundesrat wird nur Projekte anerkennen, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Schweiz ist seit 2002 bis Ende dieses Jahres im CDM-Exekutivrat vertreten und bringt ihre Bedenken und Anliegen direkt in diesem Gremium ein.</p><p>Projekte, die z. B. Methanemissionen bei der Kohleförderung vermindern, reduzieren ein sehr klimawirksames Treibhausgas. Per saldo verbessern solche Projekte den Klimaschutz, selbst wenn dadurch die Kohleförderung geringfügig profitieren sollte (dieselbe Logik gilt auch für HCFC-22 Projekte: HFC-23 entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Herstellung von HCFC-22 und ist ein extrem klimawirksames Treibhausgas; Erderwärmungspotenzial 11 700-mal höher als CO2). Die Beurteilung, wie gross der nachhaltige Nutzen eines Projektes im Ausland tatsächlich ist, liegt gemäss internationalen Regeln im Ermessen des Landes, in dem das Projekt realisiert wird.</p><p>2. Projekte, die zur Umsetzung in der Schweiz gedacht sind, müssen der schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung entsprechen. Die Frage nach der Zeitspanne bis zur Operationalität eines Projektes ist vom Projekttyp abhängig und kann nicht allgemein beantwortet werden.</p><p>3. Die Glaubwürdigkeit der Schweizer Klimapolitik ist dann gegeben, wenn ausschliesslich Projekte zugelassen werden, die die Kontrollen der akkreditierten Prüfstellen und des CDM-Exekutivrates erfolgreich bestanden haben und nachweislich eine Verbesserung der Emissionssituation bewirken. Da die Umweltschutzregelungen von Land zu Land verschieden sind, können ähnliche Projekte auch je nach Land unterschiedlich beurteilt werden. Gemessen am jeweiligen Umweltschutzniveau kann ein Projekt, das in der Schweiz aufgrund strengerer Vorschriften nicht zugelassen wäre, in einem Entwicklungsland durchaus einen Fortschritt darstellen.</p><p>4. Zertifikate haben Seriennummern, anhand dernr es möglich ist, das Ursprungsprojekt zu identifizieren. Die Gutschriften, die im nationalen Register verbucht werden, sind also überprüfbar. Zertifikate, die aus einem in der Schweiz nicht anerkannten Projekt stammen, sollen für die Anrechnung im nationalen Register ausgeschlossen werden. Ebenso können sogenannte "Hot Air"-Zertifikate ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, wobei sich die beiden ersten jeweils auf die CDM-Projekte Durban-landfill in Südafrika, Plantar in Brasilien und Ulsan HFC in Süd-Korea beziehen. Diese drei Projekttypen werden nach heutigem Wissensstand etwa 75 Prozent aller CDM-Zertifikate generieren.</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Projekte als wirkungsvollen, verantwortlichen Klimaschutz, der auch der lokalen Bevölkerung und Umwelt einen nachhaltigen Nutzen bringt?</p><p>2. Was müsste bei der analogen Projekte-Umsetzung in der Schweiz beachtet und mit welcher Zeitspanne bis zur Operationalität müsste gerechnet werden (Gesetzeseinhaltungen, Einbezug der Bevölkerung usw.)?</p><p>3. Falls einzelne Projekte in der Schweiz nicht umsetzbar wären: Wie begründet der Bundesrat, dass Zertifikate aus solchen Auslandprojekten dem Schweizer Klimaschutz angerechnet werden sollen, währenddem die Projekte hier gesetzeswidrig wären? Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorwurf, dass damit die Glaubwürdigkeit des Schweizer Klimaschutzes untergraben würde?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat garantieren, dass jedes in der Schweiz für die Erfüllung des Schweizer Klimaschutzes eingesetzte ausländische CO2-Zertifikat auf seinen Ursprung hin kontrolliert wird, um z. B. sogenannte "Hot Air"-Zertifikate glaubwürdig auszuschliessen?</p><p>5. Sieht der Bundesrat die Glaubwürdigkeit der Schweizer Klimapolitik gewährleistet, wenn er ausländische Zertifikate aus Projekttypen zulassen will, die klimaschädliche Praktiken subventionieren (beispielsweise Kohleabbau und HFCF-22-Herstellung)?</p>
  • Keine Doppelmoral beim Klimaschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung "Massnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz" seine Vorstellungen zu den Qualitätsanforderungen an ausländische Zertifikate formuliert, die dem Schweizer Klimaschutz angerechnet werden sollen. Dabei fällt auf, dass praktisch alle Zertifikate zugelassen werden sollen, auch diejenigen, welche direkt klimaschädliche Praktiken subventionieren (etwa den Kohleabbau oder die Herstellung extrem klimaschädlicher Gase). Ausländische Zertifikate würden vor allem vom Klimarappen benötigt, bei dessen Ausgestaltung weder der Einbezug des Volkes noch der des Parlamentes vorgesehen ist. Desto wichtiger ist es, vor dem definitiven bundesrätlichen Entscheid die offenen Fragen zu klären, um die Folgen hinsichtlich eines wirkungsvollen, glaubwürdigen Schweizer Klimaschutzes transparent zu machen.</p>
    • <p>1./5. Mit der Ratifikation des Kyoto-Protokolls am 9. Juli 2003 hat sich die Schweiz verpflichtet, bei der Nutzung der flexiblen Mechanismen die internationalen Regeln zu befolgen. Diese legen strenge Anforderungen an den Erwerb von Emissionszertifikaten und deren Handel fest. Projekte zur Emissionsminderung im Ausland müssen einen vorgeschriebenen Projektablauf und Projektkontrollen durchlaufen. Akkreditierte Prüfstellen sowie der "Clean Development Mechanism (CDM)"-Exekutivrat müssen das jeweilige Projekt begutachtet und bewilligt haben. Der Bundesrat wird nur Projekte anerkennen, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Schweiz ist seit 2002 bis Ende dieses Jahres im CDM-Exekutivrat vertreten und bringt ihre Bedenken und Anliegen direkt in diesem Gremium ein.</p><p>Projekte, die z. B. Methanemissionen bei der Kohleförderung vermindern, reduzieren ein sehr klimawirksames Treibhausgas. Per saldo verbessern solche Projekte den Klimaschutz, selbst wenn dadurch die Kohleförderung geringfügig profitieren sollte (dieselbe Logik gilt auch für HCFC-22 Projekte: HFC-23 entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Herstellung von HCFC-22 und ist ein extrem klimawirksames Treibhausgas; Erderwärmungspotenzial 11 700-mal höher als CO2). Die Beurteilung, wie gross der nachhaltige Nutzen eines Projektes im Ausland tatsächlich ist, liegt gemäss internationalen Regeln im Ermessen des Landes, in dem das Projekt realisiert wird.</p><p>2. Projekte, die zur Umsetzung in der Schweiz gedacht sind, müssen der schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung entsprechen. Die Frage nach der Zeitspanne bis zur Operationalität eines Projektes ist vom Projekttyp abhängig und kann nicht allgemein beantwortet werden.</p><p>3. Die Glaubwürdigkeit der Schweizer Klimapolitik ist dann gegeben, wenn ausschliesslich Projekte zugelassen werden, die die Kontrollen der akkreditierten Prüfstellen und des CDM-Exekutivrates erfolgreich bestanden haben und nachweislich eine Verbesserung der Emissionssituation bewirken. Da die Umweltschutzregelungen von Land zu Land verschieden sind, können ähnliche Projekte auch je nach Land unterschiedlich beurteilt werden. Gemessen am jeweiligen Umweltschutzniveau kann ein Projekt, das in der Schweiz aufgrund strengerer Vorschriften nicht zugelassen wäre, in einem Entwicklungsland durchaus einen Fortschritt darstellen.</p><p>4. Zertifikate haben Seriennummern, anhand dernr es möglich ist, das Ursprungsprojekt zu identifizieren. Die Gutschriften, die im nationalen Register verbucht werden, sind also überprüfbar. Zertifikate, die aus einem in der Schweiz nicht anerkannten Projekt stammen, sollen für die Anrechnung im nationalen Register ausgeschlossen werden. Ebenso können sogenannte "Hot Air"-Zertifikate ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, wobei sich die beiden ersten jeweils auf die CDM-Projekte Durban-landfill in Südafrika, Plantar in Brasilien und Ulsan HFC in Süd-Korea beziehen. Diese drei Projekttypen werden nach heutigem Wissensstand etwa 75 Prozent aller CDM-Zertifikate generieren.</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Projekte als wirkungsvollen, verantwortlichen Klimaschutz, der auch der lokalen Bevölkerung und Umwelt einen nachhaltigen Nutzen bringt?</p><p>2. Was müsste bei der analogen Projekte-Umsetzung in der Schweiz beachtet und mit welcher Zeitspanne bis zur Operationalität müsste gerechnet werden (Gesetzeseinhaltungen, Einbezug der Bevölkerung usw.)?</p><p>3. Falls einzelne Projekte in der Schweiz nicht umsetzbar wären: Wie begründet der Bundesrat, dass Zertifikate aus solchen Auslandprojekten dem Schweizer Klimaschutz angerechnet werden sollen, währenddem die Projekte hier gesetzeswidrig wären? Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorwurf, dass damit die Glaubwürdigkeit des Schweizer Klimaschutzes untergraben würde?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat garantieren, dass jedes in der Schweiz für die Erfüllung des Schweizer Klimaschutzes eingesetzte ausländische CO2-Zertifikat auf seinen Ursprung hin kontrolliert wird, um z. B. sogenannte "Hot Air"-Zertifikate glaubwürdig auszuschliessen?</p><p>5. Sieht der Bundesrat die Glaubwürdigkeit der Schweizer Klimapolitik gewährleistet, wenn er ausländische Zertifikate aus Projekttypen zulassen will, die klimaschädliche Praktiken subventionieren (beispielsweise Kohleabbau und HFCF-22-Herstellung)?</p>
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