Doppelspurausbau zwischen Zug und Luzern
- ShortId
-
05.3032
- Id
-
20053032
- Updated
-
27.07.2023 21:43
- Language
-
de
- Title
-
Doppelspurausbau zwischen Zug und Luzern
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Zug (Kanton);Schienennetz;NEAT;Finanzierung
- 1
-
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K18030207, Schienennetz
- L05K1803020701, NEAT
- L03K110902, Finanzierung
- L05K0301010122, Zug (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gleichzeitig mit dem Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2004 hat im Raum Zentralschweiz ein neues Nahverkehrssystem seinen Betrieb aufgenommen: die Zuger Stadtbahn. Diese fährt auf den SBB-Geleisen und wird von den SBB betrieben. Im Raum Ennetsee verkehrt sie bis in den Kanton Luzern; in Rotkreuz soll sie den Anschluss ins aargauische Freiamt gewährleisten. Allerdings zeigte sich sehr schnell, dass ohne Doppelspurverbindung zwischen Cham und Rotkreuz der durchgehende Viertelstundentakt nur von Baar bis Cham realisierbar ist und es auf der Strecke Zug-Ennetsee Kapazitätsengpässe gibt. Der Zuger Kantonsrat hat zu deren Behebung bereits im Herbst 2003 einen Planungs- und Projektierungskredit gutgeheissen. Mittelfristig bis längerfristig behindert der besagte Einspurabschnitt auch die Interregio-Verbindung Zürich-Zug-Luzern, eine der am stärksten ausgelasteten Achsen des Schweizer Bahnnetzes. Zudem gehört dieser Gleisabschnitt zu einer bedeutenden Zubringerstrecke der Neat.</p>
- <p>1. Im Frühjahr 2004 hat der Bundesrat entschieden, die noch nicht baureifen Eisenbahn-Grossprojekte einer Gesamtprüfung zu unterziehen und deren Ergebnisse im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahngrossprojekte (ZEB) zur Diskussion zu stellen. Im Zeitraum 2007 werden das Parlament bzw. allenfalls das Volk die nötigen Entscheide treffen.</p><p>2. Mit der Botschaft zur Kapazitätsanalyse der Nord-Süd-Achse des schweizerischen Schienennetzes und zur Trassensicherung für die zurückgestellten Neat-Strecken vom September 2004 (BBl 2004 5123) hat der Bundesrat dem Parlament Gelder für Kapazitätsanalysen beantragt. Teil dieser Arbeiten sind Planungsstudien, mit denen Engpässe auf den Nord-Süd-Achsen aufgezeigt werden. Diese Studien betreffen auch die Strecke Zug-Luzern. Der Nationalrat hat den beiden beantragten Krediten am 28. Februar 2005 zugestimmt. Die Vorlage wird in der Sommersession 2005 im Ständerat behandelt. Die Ergebnisse der Kapazitätsanalysen werden eine Grundlage für die erwähnte Vorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahngrossprojekte (ZEB) sein.</p><p>3. Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass der Kanton Zug den Ausbau der Strecke vorantreiben und Lösungen zur Finanzierung des Projektes suchen will. Die Frage der Projektierung und Finanzierung des Ausbaus der Bahnstrecke Cham-Rotkreuz auf Doppelspur wurde letztes Jahr zwischen Vertretern der Zuger Regierung und dem Vorsteher des UVEK eingehend diskutiert. In seinem Schreiben an die Regierung des Kantons Zug vom 29. September 2004 hat der Vorsteher des UVEK nochmals auf die bestehenden Rahmenbedingungen hingewiesen. So liegt die Kompetenz zur Freigabe gesperrter Gelder aus dem FinöV-Fonds nicht beim Bundesrat, sondern beim Parlament. Der Bundesrat kann deshalb keine Zusicherung für eine spätere Rückzahlung allfälliger Vorinvestitionen geben.</p><p>4. vgl. Antwort zu Frage 3.</p><p>5. Ja, der Bundesrat wird die bereits bestehenden Planungsunterlagen des Kantons Zug in seine Arbeiten einbeziehen. Er kann aber zu finanziellen Abgeltungen an den Kanton keine verbindlichen Aussagen machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der Tatsachen, dass der Einspurabschnitt zwischen Cham und Rotkreuz für die Zuger Stadtbahn eine schwere Hypothek bedeutet, für die Interregio-Verbindung Zürich-Zug-Luzern ein Nadelöhr darstellt und zukünftig als Neat-Zubringerstrecke dienen soll, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Priorität geniesst der durchgehende Doppelspurausbau auf der Achse Zürich-Luzern, insbesondere der auf der Strecke Cham-Rotkreuz, in den Planungen des weiteren Ausbaus der schweizerischen Bahninfrastruktur?</p><p>2. Welche Bedeutung hat der Doppelspurausbau Cham-Rotkreuz für die Neat-Zubringerstrecke aus dem Raum Zürich? Genügt die Kapazität des heutigen Einspurgeleises zum Zeitpunkt der Eröffnung der Neat für die weitere gleichzeitige Nutzung durch die Stadtbahn im Viertelstundentakt?</p><p>3. Hat der Bundesrat mit den zuständigen Kantonsregierungen Gespräche über eine schnelle Realisierung der besagten Doppelspurstrecken geführt? Wenn ja, mit welchen Resultaten?</p><p>4. Sind dem Bundesrat Angebote für eine Vorfinanzierung einzelner Streckenabschnitte gemacht worden? Wenn ja, was ist seine Haltung dazu? Ist er bereit, die Zusicherung für eine spätere Rückfinanzierung zu geben?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, der Bedeutung dieser Doppelspur in der Planung Rechnung zu tragen und dabei die vom Kanton Zug beschlossenen Planungsleistungen zu berücksichtigen?</p>
- Doppelspurausbau zwischen Zug und Luzern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gleichzeitig mit dem Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2004 hat im Raum Zentralschweiz ein neues Nahverkehrssystem seinen Betrieb aufgenommen: die Zuger Stadtbahn. Diese fährt auf den SBB-Geleisen und wird von den SBB betrieben. Im Raum Ennetsee verkehrt sie bis in den Kanton Luzern; in Rotkreuz soll sie den Anschluss ins aargauische Freiamt gewährleisten. Allerdings zeigte sich sehr schnell, dass ohne Doppelspurverbindung zwischen Cham und Rotkreuz der durchgehende Viertelstundentakt nur von Baar bis Cham realisierbar ist und es auf der Strecke Zug-Ennetsee Kapazitätsengpässe gibt. Der Zuger Kantonsrat hat zu deren Behebung bereits im Herbst 2003 einen Planungs- und Projektierungskredit gutgeheissen. Mittelfristig bis längerfristig behindert der besagte Einspurabschnitt auch die Interregio-Verbindung Zürich-Zug-Luzern, eine der am stärksten ausgelasteten Achsen des Schweizer Bahnnetzes. Zudem gehört dieser Gleisabschnitt zu einer bedeutenden Zubringerstrecke der Neat.</p>
- <p>1. Im Frühjahr 2004 hat der Bundesrat entschieden, die noch nicht baureifen Eisenbahn-Grossprojekte einer Gesamtprüfung zu unterziehen und deren Ergebnisse im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahngrossprojekte (ZEB) zur Diskussion zu stellen. Im Zeitraum 2007 werden das Parlament bzw. allenfalls das Volk die nötigen Entscheide treffen.</p><p>2. Mit der Botschaft zur Kapazitätsanalyse der Nord-Süd-Achse des schweizerischen Schienennetzes und zur Trassensicherung für die zurückgestellten Neat-Strecken vom September 2004 (BBl 2004 5123) hat der Bundesrat dem Parlament Gelder für Kapazitätsanalysen beantragt. Teil dieser Arbeiten sind Planungsstudien, mit denen Engpässe auf den Nord-Süd-Achsen aufgezeigt werden. Diese Studien betreffen auch die Strecke Zug-Luzern. Der Nationalrat hat den beiden beantragten Krediten am 28. Februar 2005 zugestimmt. Die Vorlage wird in der Sommersession 2005 im Ständerat behandelt. Die Ergebnisse der Kapazitätsanalysen werden eine Grundlage für die erwähnte Vorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahngrossprojekte (ZEB) sein.</p><p>3. Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass der Kanton Zug den Ausbau der Strecke vorantreiben und Lösungen zur Finanzierung des Projektes suchen will. Die Frage der Projektierung und Finanzierung des Ausbaus der Bahnstrecke Cham-Rotkreuz auf Doppelspur wurde letztes Jahr zwischen Vertretern der Zuger Regierung und dem Vorsteher des UVEK eingehend diskutiert. In seinem Schreiben an die Regierung des Kantons Zug vom 29. September 2004 hat der Vorsteher des UVEK nochmals auf die bestehenden Rahmenbedingungen hingewiesen. So liegt die Kompetenz zur Freigabe gesperrter Gelder aus dem FinöV-Fonds nicht beim Bundesrat, sondern beim Parlament. Der Bundesrat kann deshalb keine Zusicherung für eine spätere Rückzahlung allfälliger Vorinvestitionen geben.</p><p>4. vgl. Antwort zu Frage 3.</p><p>5. Ja, der Bundesrat wird die bereits bestehenden Planungsunterlagen des Kantons Zug in seine Arbeiten einbeziehen. Er kann aber zu finanziellen Abgeltungen an den Kanton keine verbindlichen Aussagen machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der Tatsachen, dass der Einspurabschnitt zwischen Cham und Rotkreuz für die Zuger Stadtbahn eine schwere Hypothek bedeutet, für die Interregio-Verbindung Zürich-Zug-Luzern ein Nadelöhr darstellt und zukünftig als Neat-Zubringerstrecke dienen soll, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Priorität geniesst der durchgehende Doppelspurausbau auf der Achse Zürich-Luzern, insbesondere der auf der Strecke Cham-Rotkreuz, in den Planungen des weiteren Ausbaus der schweizerischen Bahninfrastruktur?</p><p>2. Welche Bedeutung hat der Doppelspurausbau Cham-Rotkreuz für die Neat-Zubringerstrecke aus dem Raum Zürich? Genügt die Kapazität des heutigen Einspurgeleises zum Zeitpunkt der Eröffnung der Neat für die weitere gleichzeitige Nutzung durch die Stadtbahn im Viertelstundentakt?</p><p>3. Hat der Bundesrat mit den zuständigen Kantonsregierungen Gespräche über eine schnelle Realisierung der besagten Doppelspurstrecken geführt? Wenn ja, mit welchen Resultaten?</p><p>4. Sind dem Bundesrat Angebote für eine Vorfinanzierung einzelner Streckenabschnitte gemacht worden? Wenn ja, was ist seine Haltung dazu? Ist er bereit, die Zusicherung für eine spätere Rückfinanzierung zu geben?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, der Bedeutung dieser Doppelspur in der Planung Rechnung zu tragen und dabei die vom Kanton Zug beschlossenen Planungsleistungen zu berücksichtigen?</p>
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