Preissenkung in der Mobiltelefonie
- ShortId
-
05.3040
- Id
-
20053040
- Updated
-
27.07.2023 20:10
- Language
-
de
- Title
-
Preissenkung in der Mobiltelefonie
- AdditionalIndexing
-
34;Wettbewerbsbeschränkung;Telekommunikationstarif;Preisrückgang;Mobiltelefon;Wettbewerbspolitik;Preispolitik;Angleichung der Preise
- 1
-
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K07030104, Wettbewerbspolitik
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K11050301, Angleichung der Preise
- L03K110503, Preispolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die erste Liberalisierungswelle der Mobiltelefonie weckte grosse Hoffnungen. Der Wettbewerb sollte zu einer dauerhaften Senkung der Preise führen. </p><p>Nach einer anfänglichen sprunghaften Verbilligung nahm der Wettbewerb jedoch rasch ab. In den Jahren 1999 und 2000 stellte man Preissenkungen im Zusammenhang mit der Vergabe der GSM-Lizenzen und der Versteigerung der UMTS-Lizenzen fest. Seither herrscht völlige Windstille. Die Preise haben sich auf einem hohen Niveau stabilisiert und liegen deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die Statistiken des Bundesamtes für Kommunikation zeigen Preisunterschiede zwischen der Schweiz und der EU von 25 bis 68 Prozent - je nach Nutzung (schwach-mittel-gross). Während die Ablehnung der Liberalisierung der letzten Meile die relative Stabilität der Festnetzpreise erklärt, sind die Gründe für den flauen Wettbewerb in der im Prinzip offenen Mobiltelefoniebranche rätselhaft.</p>
- <p>Tatsächlich zeigen Vergleiche von unterschiedlichen Mobilfunk-Warenkörben, die auf einer international anerkannten OECD-Methodik basieren und verschiedene Konsumgewohnheiten berücksichtigen, dass sich die Preise zumindest für Mobilfunkleistungen für Einzelkunden in den letzten Jahren nicht mehr stark reduziert haben und insgesamt im europäischen Vergleich relativ hoch sind. Die Anbieter machen verschiedene Gründe dafür geltend. Immerhin ist es durchaus wahrscheinlich, dass auch die beschränkte Anzahl der Anbieter und die damit verbundene weniger grosse Wettbewerbsintensität eine Rolle spielt. Inwiefern sich dies mit den neu auf den Markt kommenden Nischenbetreibern ändern wird, ist noch nicht absehbar.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der dem Parlament zurzeit vorliegenden Teilrevision des Fernmeldegesetzes eine umfassende Regelung zum Netz- und Dienstezugang marktbeherrschender Anbieter vorgeschlagen. Demnach könnte die Eidgenössische Kommunikationskommission bei fehlendem Wettbewerb im Falle der Marktbeherrschung die zur Gewährleistung des Wettbewerbes nötigen Zugangsformen bestimmen. Gestützt auf eine solche Regelung wäre es der Kommission auch ermöglicht worden, z. B. den Zugang für virtuelle Mobilfunkanbieter auf die bestehenden Netze zu erwirken. Eine solche Regelung könnte den Wettbewerb intensivieren.</p><p>Der Nationalrat hat diese relativ offene Regelung abgelehnt. Die zuständige Kommission des Ständerates berät über das Geschäft. Angesichts der im Parlament bereits hängigen Gesetzesrevision, die u. a. auch die vom Motionär angesprochene Fragestellung behandelt, erachtet es der Bundesrat als nicht angebracht, eine neue Revision einzuleiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um den Wettbewerb und damit eine nachhaltige Senkung der Preise in der Mobiltelefonie zu fördern, und gegebenenfalls dem Parlament die entsprechenden gesetzlichen Änderungen vorzulegen.</p>
- Preissenkung in der Mobiltelefonie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die erste Liberalisierungswelle der Mobiltelefonie weckte grosse Hoffnungen. Der Wettbewerb sollte zu einer dauerhaften Senkung der Preise führen. </p><p>Nach einer anfänglichen sprunghaften Verbilligung nahm der Wettbewerb jedoch rasch ab. In den Jahren 1999 und 2000 stellte man Preissenkungen im Zusammenhang mit der Vergabe der GSM-Lizenzen und der Versteigerung der UMTS-Lizenzen fest. Seither herrscht völlige Windstille. Die Preise haben sich auf einem hohen Niveau stabilisiert und liegen deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die Statistiken des Bundesamtes für Kommunikation zeigen Preisunterschiede zwischen der Schweiz und der EU von 25 bis 68 Prozent - je nach Nutzung (schwach-mittel-gross). Während die Ablehnung der Liberalisierung der letzten Meile die relative Stabilität der Festnetzpreise erklärt, sind die Gründe für den flauen Wettbewerb in der im Prinzip offenen Mobiltelefoniebranche rätselhaft.</p>
- <p>Tatsächlich zeigen Vergleiche von unterschiedlichen Mobilfunk-Warenkörben, die auf einer international anerkannten OECD-Methodik basieren und verschiedene Konsumgewohnheiten berücksichtigen, dass sich die Preise zumindest für Mobilfunkleistungen für Einzelkunden in den letzten Jahren nicht mehr stark reduziert haben und insgesamt im europäischen Vergleich relativ hoch sind. Die Anbieter machen verschiedene Gründe dafür geltend. Immerhin ist es durchaus wahrscheinlich, dass auch die beschränkte Anzahl der Anbieter und die damit verbundene weniger grosse Wettbewerbsintensität eine Rolle spielt. Inwiefern sich dies mit den neu auf den Markt kommenden Nischenbetreibern ändern wird, ist noch nicht absehbar.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der dem Parlament zurzeit vorliegenden Teilrevision des Fernmeldegesetzes eine umfassende Regelung zum Netz- und Dienstezugang marktbeherrschender Anbieter vorgeschlagen. Demnach könnte die Eidgenössische Kommunikationskommission bei fehlendem Wettbewerb im Falle der Marktbeherrschung die zur Gewährleistung des Wettbewerbes nötigen Zugangsformen bestimmen. Gestützt auf eine solche Regelung wäre es der Kommission auch ermöglicht worden, z. B. den Zugang für virtuelle Mobilfunkanbieter auf die bestehenden Netze zu erwirken. Eine solche Regelung könnte den Wettbewerb intensivieren.</p><p>Der Nationalrat hat diese relativ offene Regelung abgelehnt. Die zuständige Kommission des Ständerates berät über das Geschäft. Angesichts der im Parlament bereits hängigen Gesetzesrevision, die u. a. auch die vom Motionär angesprochene Fragestellung behandelt, erachtet es der Bundesrat als nicht angebracht, eine neue Revision einzuleiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um den Wettbewerb und damit eine nachhaltige Senkung der Preise in der Mobiltelefonie zu fördern, und gegebenenfalls dem Parlament die entsprechenden gesetzlichen Änderungen vorzulegen.</p>
- Preissenkung in der Mobiltelefonie
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