Pensionskasse der SRG
- ShortId
-
05.3062
- Id
-
20053062
- Updated
-
27.07.2023 20:40
- Language
-
de
- Title
-
Pensionskasse der SRG
- AdditionalIndexing
-
34;28;Personalverwaltung;Deckungskapital;Buchführung;Kontrolle;Versicherungsleistung;Pensionskasse;Rentenalter;Transparenz;parlamentarische Kontrolle;SRG;Versicherungsaufsicht;Führungskraft
- 1
-
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L05K1202050108, SRG
- L04K11100101, Deckungskapital
- L04K07030201, Buchführung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L06K070203010401, Rentenalter
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K0702020204, Führungskraft
- L05K1201020203, Transparenz
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bis Ende 2002 war die SRG der Pensionskasse des Bundes angeschlossen. Seit Anfang 2003 sind die aktiven Versicherten in der neuen Pensionskasse der SRG versichert, während die Pensionierten bei der Pensionskasse des Bundes verblieben sind.</p><p>Daneben verfügt die SRG seit 2001 über eine Kaderzusatzversicherung sowie über Kassen für Härtefälle und für Personen, die nicht bei der Pensionskasse des Bundes versichert waren bzw. nicht bei der neuen Pensionskasse der SRG versichert sind.</p><p>1./2. Laut Angaben der SRG betrug der Deckungsgrad der Pensionskasse SRG SSR idée suisse per 31. Dezember 2004 100,6 Prozent. Somit besteht keine Deckungslücke und kein Fehlbetrag.</p><p>3. Die Pensionskasse der SRG bedurfte keiner Sanierung.</p><p>4. Für die Pensionskasse der SRG hat der Bund keine Beiträge geleistet.</p><p>Hingegen führte der Entscheid des Bundesgerichtes im Jahre 2001, wonach Empfänger von Ergänzungsleistungen zu AHV und IV keine Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen müssen, dazu, dass die SRG Einnahmeausfälle erlitt. Diese wurden in den Jahren 2001 und 2002 mit Mitteln ausgeglichen, die aus der Rundfunkrechnung der ehemaligen Telecom-PTT stammten und seit Anfang 1998 beim Bund blockiert waren. Bei diesen Mitteln handelte es sich um zweckgebundene Mittel aus Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Per 1. Januar 2003 erfolgte dann zum Ausgleich der Einnahmeausfälle der SRG eine Erhöhung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren.</p><p>5. Gemäss Angaben der SRG gehen ihre Mitarbeiter durchschnittlich bei einem Alter von rund 601/2 Jahren in Pension (was zu Rentenkürzungen führt).</p><p>Kadermitarbeiter können ihren Pensionierungszeitpunkt zwischen dem 60. und dem 62. Altersjahr wählen.</p><p>6. Die Pensionskasse der SRG richtet keine Zusatzleistungen für Mitglieder des obersten Kaders aus.</p><p>Hingegen profitieren alle Angehörigen des Kaders zusätzlich von der separaten Kadervorsorgeversicherung, die ein Sparkapital fürs Alter äufnet. Die Kosten für diese Zusatzversicherung werden von der SRG getragen. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung betrugen diese Beiträge im Jahr 2004 insgesamt 72 600 Franken.</p><p>7. Für sämtliche Mitarbeitenden der SRG beträgt die Altersrente pro Versicherungsjahr 1,5 Prozent des versicherten Lohnes. Bei einer Pensionierung vor dem Alter 62 wird die Rente gekürzt. Bei einer Pensionierung vor dem AHV-Alter wird eine Überbrückungsrente von maximal 25 800 Franken jährlich ausgerichtet, die zur Hälfte zurückbezahlt werden muss.</p><p>Die Rente der Kaderzusatzvorsorge berechnet sich aufgrund des angesparten Kapitals. Sie soll etwa 5 Prozent des versicherten Verdienstes betragen und einen Teil der Rentenkürzung ausgleichen, die sich aufgrund eines frühzeitigen Rücktrittes ergeben kann.</p><p>Die meisten Rentner beziehen ihre Rente aufgrund der Statuten der Pensionskasse des Bundes.</p><p>8. Es ist nicht in erster Linie Sache des Bundesrates, die Situation der Pensionskasse der SRG zu beurteilen. Aufgrund der von der SRG erteilten Auskünfte ist indessen davon auszugehen, dass die Entwicklung der Pensionskasse zu keiner Kritik Anlass gibt.</p><p>9. Die vom paritätischen Stiftungsrat geführte Pensionskasse ist eine von der SRG unabhängige privatrechtliche Stiftung. Sie ist im öffentlichen Register für die berufliche Vorsorge eingetragen und untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Mit der Anwendung der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 erfüllt die Pensionskasse der SRG seit ihrer Gründung die mit der 1. BVG-Revision erst ab 1. Januar 2005 als verbindlich erklärten Transparenzvorschriften (true and fair view). Ferner wird das Finanzgebaren der SRG im Rahmen der durch das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen definierten Finanzaufsicht überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SRG verfügt über eine grosse Autonomie. Sie generiert ihre Mittel überwiegend aufgrund von Gebühren. In letzter Zeit kamen zweifelhafte Entschädigungspraxen zum Vorschein, welche auch weitere Fragen in Bezug auf die Pensionskasse der SRG aufwerfen.</p><p>Der Bundesrat wird daher aufgefordert, folgende Fragen zur SRG-Pensionskasse zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist der Deckungsgrad der SRG-Pensionskasse per Ende 2004?</p><p>2. Besteht eine Finanzierungslücke per Ende 2004? Wie hoch ist der Fehlbetrag?</p><p>3. Wurden in der Vergangenheit Gebührengelder verwendet, um ausserordentliche Sanierungen der SRG-Pensionskasse zu vollziehen? Wenn ja, was für eine Summe?</p><p>4. Hat der Bund in den letzten zehn Jahren ausserordentliche finanzielle Leistungen zugunsten der SRG geleistet?</p><p>5. Mit welchem Durchschnittsalter gehen die Mitarbeiter der SRG in Pension?</p><p>6. Welche Zusatzleistungen bietet die SRG-Pensionskasse dem obersten Kader an? Welche Beiträge leisten Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer?</p><p>7. Wie hoch sind die Leistungen der Pensionskasse an das oberste versicherte Kader (aktuelle Geschäftsleitung)? Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen an die ehemaligen Kaderangehörigen?</p><p>8. Wie beurteilt er gesamthaft die Entwicklung der SRG-Pensionskasse seit der Verselbstständigung nach dem Austritt aus der Publica?</p><p>9. Was unternimmt er, um die Transparenz der SRG-Pensionskasse zu vergrössern und damit die Oberaufsicht des Parlamentes zu stärken?</p>
- Pensionskasse der SRG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bis Ende 2002 war die SRG der Pensionskasse des Bundes angeschlossen. Seit Anfang 2003 sind die aktiven Versicherten in der neuen Pensionskasse der SRG versichert, während die Pensionierten bei der Pensionskasse des Bundes verblieben sind.</p><p>Daneben verfügt die SRG seit 2001 über eine Kaderzusatzversicherung sowie über Kassen für Härtefälle und für Personen, die nicht bei der Pensionskasse des Bundes versichert waren bzw. nicht bei der neuen Pensionskasse der SRG versichert sind.</p><p>1./2. Laut Angaben der SRG betrug der Deckungsgrad der Pensionskasse SRG SSR idée suisse per 31. Dezember 2004 100,6 Prozent. Somit besteht keine Deckungslücke und kein Fehlbetrag.</p><p>3. Die Pensionskasse der SRG bedurfte keiner Sanierung.</p><p>4. Für die Pensionskasse der SRG hat der Bund keine Beiträge geleistet.</p><p>Hingegen führte der Entscheid des Bundesgerichtes im Jahre 2001, wonach Empfänger von Ergänzungsleistungen zu AHV und IV keine Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen müssen, dazu, dass die SRG Einnahmeausfälle erlitt. Diese wurden in den Jahren 2001 und 2002 mit Mitteln ausgeglichen, die aus der Rundfunkrechnung der ehemaligen Telecom-PTT stammten und seit Anfang 1998 beim Bund blockiert waren. Bei diesen Mitteln handelte es sich um zweckgebundene Mittel aus Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Per 1. Januar 2003 erfolgte dann zum Ausgleich der Einnahmeausfälle der SRG eine Erhöhung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren.</p><p>5. Gemäss Angaben der SRG gehen ihre Mitarbeiter durchschnittlich bei einem Alter von rund 601/2 Jahren in Pension (was zu Rentenkürzungen führt).</p><p>Kadermitarbeiter können ihren Pensionierungszeitpunkt zwischen dem 60. und dem 62. Altersjahr wählen.</p><p>6. Die Pensionskasse der SRG richtet keine Zusatzleistungen für Mitglieder des obersten Kaders aus.</p><p>Hingegen profitieren alle Angehörigen des Kaders zusätzlich von der separaten Kadervorsorgeversicherung, die ein Sparkapital fürs Alter äufnet. Die Kosten für diese Zusatzversicherung werden von der SRG getragen. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung betrugen diese Beiträge im Jahr 2004 insgesamt 72 600 Franken.</p><p>7. Für sämtliche Mitarbeitenden der SRG beträgt die Altersrente pro Versicherungsjahr 1,5 Prozent des versicherten Lohnes. Bei einer Pensionierung vor dem Alter 62 wird die Rente gekürzt. Bei einer Pensionierung vor dem AHV-Alter wird eine Überbrückungsrente von maximal 25 800 Franken jährlich ausgerichtet, die zur Hälfte zurückbezahlt werden muss.</p><p>Die Rente der Kaderzusatzvorsorge berechnet sich aufgrund des angesparten Kapitals. Sie soll etwa 5 Prozent des versicherten Verdienstes betragen und einen Teil der Rentenkürzung ausgleichen, die sich aufgrund eines frühzeitigen Rücktrittes ergeben kann.</p><p>Die meisten Rentner beziehen ihre Rente aufgrund der Statuten der Pensionskasse des Bundes.</p><p>8. Es ist nicht in erster Linie Sache des Bundesrates, die Situation der Pensionskasse der SRG zu beurteilen. Aufgrund der von der SRG erteilten Auskünfte ist indessen davon auszugehen, dass die Entwicklung der Pensionskasse zu keiner Kritik Anlass gibt.</p><p>9. Die vom paritätischen Stiftungsrat geführte Pensionskasse ist eine von der SRG unabhängige privatrechtliche Stiftung. Sie ist im öffentlichen Register für die berufliche Vorsorge eingetragen und untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Mit der Anwendung der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 erfüllt die Pensionskasse der SRG seit ihrer Gründung die mit der 1. BVG-Revision erst ab 1. Januar 2005 als verbindlich erklärten Transparenzvorschriften (true and fair view). Ferner wird das Finanzgebaren der SRG im Rahmen der durch das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen definierten Finanzaufsicht überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SRG verfügt über eine grosse Autonomie. Sie generiert ihre Mittel überwiegend aufgrund von Gebühren. In letzter Zeit kamen zweifelhafte Entschädigungspraxen zum Vorschein, welche auch weitere Fragen in Bezug auf die Pensionskasse der SRG aufwerfen.</p><p>Der Bundesrat wird daher aufgefordert, folgende Fragen zur SRG-Pensionskasse zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist der Deckungsgrad der SRG-Pensionskasse per Ende 2004?</p><p>2. Besteht eine Finanzierungslücke per Ende 2004? Wie hoch ist der Fehlbetrag?</p><p>3. Wurden in der Vergangenheit Gebührengelder verwendet, um ausserordentliche Sanierungen der SRG-Pensionskasse zu vollziehen? Wenn ja, was für eine Summe?</p><p>4. Hat der Bund in den letzten zehn Jahren ausserordentliche finanzielle Leistungen zugunsten der SRG geleistet?</p><p>5. Mit welchem Durchschnittsalter gehen die Mitarbeiter der SRG in Pension?</p><p>6. Welche Zusatzleistungen bietet die SRG-Pensionskasse dem obersten Kader an? Welche Beiträge leisten Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer?</p><p>7. Wie hoch sind die Leistungen der Pensionskasse an das oberste versicherte Kader (aktuelle Geschäftsleitung)? Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen an die ehemaligen Kaderangehörigen?</p><p>8. Wie beurteilt er gesamthaft die Entwicklung der SRG-Pensionskasse seit der Verselbstständigung nach dem Austritt aus der Publica?</p><p>9. Was unternimmt er, um die Transparenz der SRG-Pensionskasse zu vergrössern und damit die Oberaufsicht des Parlamentes zu stärken?</p>
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