Klassifizierung der H20 als Nationalstrasse

ShortId
05.3063
Id
20053063
Updated
28.07.2023 13:42
Language
de
Title
Klassifizierung der H20 als Nationalstrasse
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Autobahn;Strassenunterhalt;Neuenburg (Kanton);Hauptstrasse
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1803010203, Hauptstrasse
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L05K0301010111, Neuenburg (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Schon zweimal habe ich eine Motion eingereicht, die die Umwandlung der Hauptstrasse H20 zwischen Neuenburg und dem Col-des-Roches in eine Nationalstrasse zweiter Klasse fordert (Motion 00.3148, am 24. März 2000 eingereicht, und Motion 02.3575, am 3. Oktober 2002 eingereicht). Beide Male hat der Bundesrat vorgeschlagen, diese Motionen in Postulate umzuwandeln (z. B. in seinen Aussagen vom 24. Mai 2000 und vom 22. Januar 2003). Leider sind diese Motionen aus verschiedenen Gründen nie im Plenum behandelt worden. Dies verpflichtet mich heute, eine neue Motion mit derselben Frage einzureichen.</p><p>Als Auffrischung erinnere ich Sie daran, dass die H20 die Hauptstrasse zwischen Neuenburg und dem Col-des-Roches ist. Diese Strasse verbindet die wichtigsten Gemeinden des oberen Teils des Kantons Neuenburg, La Chaux-de-Fonds (38 000 Einwohner) und Le Locle (11 000 Einwohner). Es ist also besonders erstaunlich, dass diese Hauptachse nicht im Nationalstrassennetz eingeschlossen ist, da sie das Mittelland mit einer Siedlung von nahezu 60 000 Einwohnern verbindet und dazu eine stark benutzte Durchfahrt zur französischen Region Franche-Comté (Bern-Besançon) bildet. Diese Lage ist zumindest ungerecht, da alle anderen Städte oder Siedlungen dieser Grössenordnung ans Nationalstrassennetz angeschlossen sind. lm Moment, wo der Kanton Neuenburg sich für die Realisierung des "Städtischen Netzes Neuenburg"/"Réseau Urbain Neuchâtelois (RUN)" einsetzt, ist es nicht denkbar, dass die Hauptachse, die die zwei wichtigsten Schwerpunkte zusammenschliesst, leichtfertig vom Bund ignoriert wird. Ich erinnere daran, dass die H20 sehr belastet ist: Im Durchschnitt verkehren 18 850 Fahrzeuge pro Tag zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds. Zwischen La Chaux-de-Fonds und Le Locle ist die Situation noch eindeutiger, da täglich 20 000 Fahrzeuge diese Strasse benützen.</p><p>Die H20 ist die wichtigste Juradurchquerachse der Westschweiz und ist weit mehr befahren als die Nationalstrassenstrecken zwischen Orbe-Vallorbe (N9, 9960 Fahrzeuge pro Tag) und Biel-Boncourt (N16, 13 800 Fahrzeuge pro Tag ab Biel und 10 400 zwischen Delsberg und Pruntrut). lm Zeichen der Gleichbehandlung zwischen den Regionen ist es eine Evidenz, dass diese für den Kanton Neuenburg und Umgebung lebensnotwendige Strasse ins Nationalstrassennetz einzuschliessen ist. So ist es nicht vertretbar, dass der Kanton Neuenburg sozusagen die Hälfte der Baukosten der Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds und Le Locle sowie der Grenzzone des Col-des-Roches zu übernehmen hat, dazu noch die gesamten Betriebs- und Unterhaltskosten, welche, wegen der Höhe und der häufigen Schneefälle, sehr hoch auskommen, während auf der anderen Seite diverse Strassen dieses Landes, die weit weniger bewohnte Lokalitäten verbinden, als Nationalstrassen gelten. Es ist ausserdem nicht nachvollziehbar, die Jahre 2007 oder 2008 und die Vollendung der sektoriellen Pläne "Strassen und Bahn/Öffentlicher Verkehr" abzuwarten, um über eine neue Klassifizierung der Strassen nationaler Wichtigkeit zu debattieren, sowie die Jahre 2018 bis 2020, um, wenn die H20 nach der Neubewertung logischerweise zur Nationalstrasse erkoren würde, eine neue Strecke in Bau zu nehmen. Zudem erlauben die fundamentalen Änderungen der Bedingungen für die Finanzierung der Schweizer Hauptstrassen keine neue Verzögerung einer seit 1960 ungerechten Situation.</p><p>Ich erwarte deshalb eine rasche Behandlung dieser Motion, um eine besonders ungerechte Situation, die bereits zu lange gedauert hat, endlich zu korrigieren.</p>
  • <p>Der Urheber der Motion wiederholt in seinem Vorstoss wortwörtlich sein Begehren, das er bereits am 24. März 2000 bzw. am 3. Oktober 2002 eingereicht hat (vgl. 00.3148 bzw. 02.3575).</p><p>Wie der Bundesrat bereits damals festgehalten hat, ist er im Prinzip bereit, den Vorstoss im Rahmen einer Gesamtschau des künftigen Nationalstrassennetzes zu prüfen. Das raumplanungsrechtliche Instrument hierzu ist der Sachplan Verkehr. Der Programmteil wird im Moment von mehreren Ämtern des UVEK erarbeitet. Der Bundesrat wird darüber im Frühjahr 2006 entscheiden und das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>Der Bundesrat will dem Parlament während der laufenden Arbeiten am Sachplan Verkehr grundsätzlich keine Aufklassierungen vorschlagen, zumal der Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument einen Teil seiner Aussagekraft einbüssen würde. Vorgezogene Aufklassierungen würden zudem zu unerwünschten Präjudizien führen. Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt ab, einzelne Streckenteile wie die H20 aus dem Sachplan Verkehr auszuklammern und dem Parlament separat als Aufklassierungsvorlage zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat ist beauftragt, dem Nationalrat und Ständerat eine Abänderung der Beilage des Bundeserlasses des Nationalstrassennetzes (RS 725.1134.11) zu unterbreiten, damit die Hauptstrasse H20, die Neuenburg mit dem Col-des-Roches verbindet, in eine Nationalstrasse zweiter Klasse umgewandelt wird.</p>
  • Klassifizierung der H20 als Nationalstrasse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schon zweimal habe ich eine Motion eingereicht, die die Umwandlung der Hauptstrasse H20 zwischen Neuenburg und dem Col-des-Roches in eine Nationalstrasse zweiter Klasse fordert (Motion 00.3148, am 24. März 2000 eingereicht, und Motion 02.3575, am 3. Oktober 2002 eingereicht). Beide Male hat der Bundesrat vorgeschlagen, diese Motionen in Postulate umzuwandeln (z. B. in seinen Aussagen vom 24. Mai 2000 und vom 22. Januar 2003). Leider sind diese Motionen aus verschiedenen Gründen nie im Plenum behandelt worden. Dies verpflichtet mich heute, eine neue Motion mit derselben Frage einzureichen.</p><p>Als Auffrischung erinnere ich Sie daran, dass die H20 die Hauptstrasse zwischen Neuenburg und dem Col-des-Roches ist. Diese Strasse verbindet die wichtigsten Gemeinden des oberen Teils des Kantons Neuenburg, La Chaux-de-Fonds (38 000 Einwohner) und Le Locle (11 000 Einwohner). Es ist also besonders erstaunlich, dass diese Hauptachse nicht im Nationalstrassennetz eingeschlossen ist, da sie das Mittelland mit einer Siedlung von nahezu 60 000 Einwohnern verbindet und dazu eine stark benutzte Durchfahrt zur französischen Region Franche-Comté (Bern-Besançon) bildet. Diese Lage ist zumindest ungerecht, da alle anderen Städte oder Siedlungen dieser Grössenordnung ans Nationalstrassennetz angeschlossen sind. lm Moment, wo der Kanton Neuenburg sich für die Realisierung des "Städtischen Netzes Neuenburg"/"Réseau Urbain Neuchâtelois (RUN)" einsetzt, ist es nicht denkbar, dass die Hauptachse, die die zwei wichtigsten Schwerpunkte zusammenschliesst, leichtfertig vom Bund ignoriert wird. Ich erinnere daran, dass die H20 sehr belastet ist: Im Durchschnitt verkehren 18 850 Fahrzeuge pro Tag zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds. Zwischen La Chaux-de-Fonds und Le Locle ist die Situation noch eindeutiger, da täglich 20 000 Fahrzeuge diese Strasse benützen.</p><p>Die H20 ist die wichtigste Juradurchquerachse der Westschweiz und ist weit mehr befahren als die Nationalstrassenstrecken zwischen Orbe-Vallorbe (N9, 9960 Fahrzeuge pro Tag) und Biel-Boncourt (N16, 13 800 Fahrzeuge pro Tag ab Biel und 10 400 zwischen Delsberg und Pruntrut). lm Zeichen der Gleichbehandlung zwischen den Regionen ist es eine Evidenz, dass diese für den Kanton Neuenburg und Umgebung lebensnotwendige Strasse ins Nationalstrassennetz einzuschliessen ist. So ist es nicht vertretbar, dass der Kanton Neuenburg sozusagen die Hälfte der Baukosten der Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds und Le Locle sowie der Grenzzone des Col-des-Roches zu übernehmen hat, dazu noch die gesamten Betriebs- und Unterhaltskosten, welche, wegen der Höhe und der häufigen Schneefälle, sehr hoch auskommen, während auf der anderen Seite diverse Strassen dieses Landes, die weit weniger bewohnte Lokalitäten verbinden, als Nationalstrassen gelten. Es ist ausserdem nicht nachvollziehbar, die Jahre 2007 oder 2008 und die Vollendung der sektoriellen Pläne "Strassen und Bahn/Öffentlicher Verkehr" abzuwarten, um über eine neue Klassifizierung der Strassen nationaler Wichtigkeit zu debattieren, sowie die Jahre 2018 bis 2020, um, wenn die H20 nach der Neubewertung logischerweise zur Nationalstrasse erkoren würde, eine neue Strecke in Bau zu nehmen. Zudem erlauben die fundamentalen Änderungen der Bedingungen für die Finanzierung der Schweizer Hauptstrassen keine neue Verzögerung einer seit 1960 ungerechten Situation.</p><p>Ich erwarte deshalb eine rasche Behandlung dieser Motion, um eine besonders ungerechte Situation, die bereits zu lange gedauert hat, endlich zu korrigieren.</p>
    • <p>Der Urheber der Motion wiederholt in seinem Vorstoss wortwörtlich sein Begehren, das er bereits am 24. März 2000 bzw. am 3. Oktober 2002 eingereicht hat (vgl. 00.3148 bzw. 02.3575).</p><p>Wie der Bundesrat bereits damals festgehalten hat, ist er im Prinzip bereit, den Vorstoss im Rahmen einer Gesamtschau des künftigen Nationalstrassennetzes zu prüfen. Das raumplanungsrechtliche Instrument hierzu ist der Sachplan Verkehr. Der Programmteil wird im Moment von mehreren Ämtern des UVEK erarbeitet. Der Bundesrat wird darüber im Frühjahr 2006 entscheiden und das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>Der Bundesrat will dem Parlament während der laufenden Arbeiten am Sachplan Verkehr grundsätzlich keine Aufklassierungen vorschlagen, zumal der Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument einen Teil seiner Aussagekraft einbüssen würde. Vorgezogene Aufklassierungen würden zudem zu unerwünschten Präjudizien führen. Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt ab, einzelne Streckenteile wie die H20 aus dem Sachplan Verkehr auszuklammern und dem Parlament separat als Aufklassierungsvorlage zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat ist beauftragt, dem Nationalrat und Ständerat eine Abänderung der Beilage des Bundeserlasses des Nationalstrassennetzes (RS 725.1134.11) zu unterbreiten, damit die Hauptstrasse H20, die Neuenburg mit dem Col-des-Roches verbindet, in eine Nationalstrasse zweiter Klasse umgewandelt wird.</p>
    • Klassifizierung der H20 als Nationalstrasse

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