Deklarationspflicht für Holz
- ShortId
-
05.3072
- Id
-
20053072
- Updated
-
27.07.2023 19:44
- Language
-
de
- Title
-
Deklarationspflicht für Holz
- AdditionalIndexing
-
52;15;nachhaltige Nutzung;tropischer Regenwald;Ursprungsbezeichnung;Tropenholz;Deklarationspflicht;Holzprodukt;Waldschutz
- 1
-
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L04K07050401, Holzprodukt
- L05K0705040109, Tropenholz
- L05K1401070207, tropischer Regenwald
- L05K1401070108, Waldschutz
- L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die internationalen Holzhandelsströme sind meist nicht transparent. Aufgrund der laufend zunehmenden Internationalisierung dieser Handelswege ist es heute den Konsumenten in den wenigsten Fällen möglich, Klarheit über die Herkunft von Holzprodukten zu erhalten. Es ist (ausser bei FSC-zertifizierten Produkten) insbesondere schwierig, auszuschliessen, dass zur Herstellung Holz aus illegaler Waldnutzung verwendet wurde. Dies zeigt eine aktuelle Studie des WWF. Sie belegt, dass die Schweiz bedeutende Mengen von illegalem Holz importiert. Dies geschieht nur in geringem Ausmass direkt aus den Produzentenländern, sondern in den allermeisten Fällen indirekt über unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich. Ein grosser Teil dieser Holzimporte aus illegalen Quellen betrifft Fertigprodukte. Eine Kategorie, die in den offiziellen Statistiken nur ungenügend erfasst wird.</p><p>Damit dieses Problem wirksam bekämpft werden kann, muss, neben einem Verbot von Handel und Import von illegalem Holz, die Holzart und besonders die Holzherkunft bei in der Schweiz angebotenen Holzprodukten rückverfolgbar sein. Ohne eine entsprechende Deklaration lässt sich kaum bestimmen, woher das Holz ursprünglich stammt.</p><p>Die Rahmenbedingungen für eine solche Deklaration haben sich verbessert; der Widerstand der Wirtschaft ist geringer, technische und administrative Massnahmen ermöglichen heute eine lückenlose Rückverfolgung von Holzprodukten, die Konsumenten sind immer besser informiert und wünschen vermehrt entsprechende Informationen, bevor sie sich für einen Kauf entschliessen.</p><p>Der Bund hat sich zwar bereit erklärt, freiwillige Massnahmen und eine freiwillige Kennzeichnung zu unterstützen, doch dies hat leider nicht die gewünschten Resultate erbracht. So ist vielerorts nach wie vor weder die Holzart noch die Herkunft des Holzes deklariert. Dies führt heute zu einer Benachteiligung derjenigen Unternehmen, die die Kosten einer vorbildlichen Deklaration freiwillig auf sich nehmen. Dies ist aus Wettbewerbsüberlegungen stossend.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Gysin Remo 02.3250 hat der Bundesrat erwähnt, dass er einer Holzdeklaration als Instrument zur Kundeninformation grundsätzlich positiv gegenübersteht, jedoch das Anliegen nicht im nationalen Alleingang verfolgt werden soll.</p><p>Die Thematik des illegalen Holzes ist momentan jedoch hochaktuell und wird in zahlreichen internationalen Organisationen und Foren aufgegriffen, so z. B. innerhalb der EU (Flegt) oder beim Treffen der Umwelt- und Entwicklungsminister der G8 im März 2005. Die Schweiz ist in zahlreichen Organisationen vertreten. Der Bundesrat hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Schweiz eine aktive Rolle für den Schutz der Waldgebiete einnimmt und sich für die nachhaltige Bewirtschaftung einsetzt. Daher wäre es naheliegend, dass sich die Schweiz jetzt aktiv für eine Deklarationspflicht einsetzt und eine solche als ersten Schritt im Inland einführt.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Verwendung von Holz aus illegaler Waldnutzung durchaus bewusst und teilt die Sorge des Motionärs bezüglich der fortschreitenden Zerstörung der Naturwälder weltweit. Er hat dies bereits mehrfach in Antworten auf parlamentarische Vorstösse im Zusammenhang mit der Nutzung von und dem Handel mit Holz aus Tropenwäldern bekräftigt. In seiner Stellungnahme zur weitgehend gleichlautenden Motion 02.3587 hat der Bundesrat zudem ausführlich auf das Engagement der Schweiz hingewiesen, auf internationaler Ebene die Holzzertifizierung und die freiwillige Deklaration zu verstärken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die Kennzeichnung von Produkten geeignet sein kann, das Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten in eine bestimmte Richtung zu lenken. Der Bundesrat hat hingegen im Rahmen der Beantwortung ähnlich gerichteter parlamentarischer Vorstösse (vgl. insbesondere Motion Grobet 01.3362, Ursprungsbezeichnung von Konsumgütern) darauf hingewiesen, dass sich die praktische Umsetzung einer Herkunftsdeklaration sowie deren Vollzug im Bereich der Fertigprodukte als äusserst schwierig erweisen würde. Dies ist vor allem bei denjenigen Produkten der Fall, welche in mehreren Be- und Verarbeitungsschritten in verschiedenen Ländern hergestellt werden (z. B. Holzmöbel) oder bei welchen unterschiedliche Holzarten bzw. Holzausgangsstoffe aus unterschiedlichen Quellen verarbeitet werden (z. B. Spanplatten, Papier). Die Deklaration könnte sich in diesem Fall nicht mehr auf die zollrechtlichen Warenpapiere abstützen, sondern müsste mittels eines speziellen Rückverfolgbarkeitssystems durchgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass solche Anliegen nicht unilateral, sondern in internationaler Kooperation zu verfolgen sind, wenn die angestrebten Erfolge erreicht werden sollen. Im Übrigen besitzt der Bundesrat bei der Einführung und Ausgestaltung neuer Kennzeichnungsvorschriften keinen uneingeschränkten Handlungsspielraum, sondern muss die Handelsverpflichtungen der Schweiz bezüglich Abbau und Vermeidung von technischen Handelshemmnissen einhalten. Hinzu kommt, dass eine Deklaration der Art und Herkunft von Holz keinen qualitativen Informationsgehalt aufweist. Insbesondere sagt diese noch nichts darüber aus, ob das Holz aus illegaler, legaler oder nachhaltiger Nutzung stammt.</p><p>Im Bereich der Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten bestehen verschiedene gut etablierte Label (Forest Stewardship Council (FSC), PEFC, Q). Diese Labels, welche mittlerweile von zahlreichen Produzenten und grossen Anbietern im Baumarkt- und Möbelbereich verwendet werden, erlauben es den Konsumentinnen und Konsumenten, Holzprodukte aus umwelt- und sozialverträglicher Waldbewirtschaftung zu kaufen. Auch der Bund nimmt bei seinen Beschaffungen eine Vorbildfunktion ein, indem er verlangt, dass beim Bund und bei vom Bund subventionierten Projekten nur Holzprodukte nachgefragt werden, die nachweisbar aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen (vgl. Motion Graf 01.3622, Kein Urwaldholz aus Raubbau für Bundesbauten). Verlangt wird die Kennzeichnung der Holzprodukte durch eine international anerkannte Zertifizierungsorganisation, die den Kriterien des FSC, des PEFC oder des Q-Labels entspricht. Eine diesbezügliche Empfehlung haben die Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane sowie die Beschaffungskommission des Bundes zusammen mit der Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren im Jahre 2004 erlassen. Des Weiteren werden auf Branchenebene vermehrt freiwillige Massnahmen zur Kennzeichnung von Holz umgesetzt wie beispielsweise das Abkommen zwischen dem Verband Schweizerische Türenbranche (VST) und den beiden Umweltorganisationen WWF und Greenpeace, das einen Verhaltenskodex bei der Beschaffung von Tropenholz schafft.</p><p>Der Bundesrat steht somit der Holzdeklaration als marktwirtschaftliches Instrument zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten grundsätzlich positiv gegenüber und begrüsst die auf Freiwilligkeit beruhende Entwicklung. Er sieht dagegen auf nationaler Ebene keinen Handlungsbedarf zur Einführung einer obligatorischen Deklaration der Art und Herkunft von Holz.</p><p>2. Wie der Motionär richtig festhält, wird die Problematik der illegalen Waldnutzung vermehrt in zahlreichen internationalen Organisationen und Foren aufgegriffen. Die Schweiz nimmt an diesen Prozessen teil und beteiligt sich u. a. aktiv an einer multilateralen Initiative der Weltbank zur Bekämpfung des illegalen Holzschlages und des damit verbundenen Handels in Osteuropa und Nordasien (Europe and North Asia Forest Law Enforcement and Governance (ENA Fleg)). Zudem hat das Seco die International Tropical Timber Organization (Itto) aktiv dabei unterstützt, Strategien zu entwickeln beim Kampf gegen illegalen Holzschlag und Handel sowie zur verstärkten Zertifizierung von Tropenholz. In diesem Zusammenhang hat die Itto auf Einladung der Schweiz im April 2005 in Bern einen internationalen Workshop mit Anbietern und Abnehmern von Tropenholzprodukten sowie weiteren Akteuren wie Umweltorganisationen durchgeführt, mit dem Ziel, Produktion von und Handel mit zertifizierten Tropenholzprodukten und damit Transparenz und Nachhaltigkeit zu fördern.</p><p>Der Bundesrat ist auch in Zukunft bereit, sich im Rahmen seiner Teilnahme an diesen Foren aktiv für Anliegen des Motionärs bezüglich Legalität, Transparenz und Nachhaltigkeit einzusetzen. Er ist jedoch davon überzeugt, dass zur erfolgreichen Bekämpfung der illegalen Waldnutzung nicht nur Massnahmen auf der Nachfrageseite, sondern auch Massnahmen auf der Angebotsseite notwendig sind. Deshalb werden im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Waldpolitik die Produzentenländer durch die Schweiz weiterhin technisch und institutionell unterstützt, damit sie die in den Konsumentenländern geforderten Standards erreichen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung von Punkt 1 sowie die Annahme von Punkt 2 der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. eine Deklarationspflicht von Holzart und Holzherkunft einzuführen;</p><p>2. sich in den internationalen Gremien, in denen die Schweiz vertreten ist, für die Einführung einer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte auf europäischer und internationaler Ebene einzusetzen.</p>
- Deklarationspflicht für Holz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die internationalen Holzhandelsströme sind meist nicht transparent. Aufgrund der laufend zunehmenden Internationalisierung dieser Handelswege ist es heute den Konsumenten in den wenigsten Fällen möglich, Klarheit über die Herkunft von Holzprodukten zu erhalten. Es ist (ausser bei FSC-zertifizierten Produkten) insbesondere schwierig, auszuschliessen, dass zur Herstellung Holz aus illegaler Waldnutzung verwendet wurde. Dies zeigt eine aktuelle Studie des WWF. Sie belegt, dass die Schweiz bedeutende Mengen von illegalem Holz importiert. Dies geschieht nur in geringem Ausmass direkt aus den Produzentenländern, sondern in den allermeisten Fällen indirekt über unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich. Ein grosser Teil dieser Holzimporte aus illegalen Quellen betrifft Fertigprodukte. Eine Kategorie, die in den offiziellen Statistiken nur ungenügend erfasst wird.</p><p>Damit dieses Problem wirksam bekämpft werden kann, muss, neben einem Verbot von Handel und Import von illegalem Holz, die Holzart und besonders die Holzherkunft bei in der Schweiz angebotenen Holzprodukten rückverfolgbar sein. Ohne eine entsprechende Deklaration lässt sich kaum bestimmen, woher das Holz ursprünglich stammt.</p><p>Die Rahmenbedingungen für eine solche Deklaration haben sich verbessert; der Widerstand der Wirtschaft ist geringer, technische und administrative Massnahmen ermöglichen heute eine lückenlose Rückverfolgung von Holzprodukten, die Konsumenten sind immer besser informiert und wünschen vermehrt entsprechende Informationen, bevor sie sich für einen Kauf entschliessen.</p><p>Der Bund hat sich zwar bereit erklärt, freiwillige Massnahmen und eine freiwillige Kennzeichnung zu unterstützen, doch dies hat leider nicht die gewünschten Resultate erbracht. So ist vielerorts nach wie vor weder die Holzart noch die Herkunft des Holzes deklariert. Dies führt heute zu einer Benachteiligung derjenigen Unternehmen, die die Kosten einer vorbildlichen Deklaration freiwillig auf sich nehmen. Dies ist aus Wettbewerbsüberlegungen stossend.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Gysin Remo 02.3250 hat der Bundesrat erwähnt, dass er einer Holzdeklaration als Instrument zur Kundeninformation grundsätzlich positiv gegenübersteht, jedoch das Anliegen nicht im nationalen Alleingang verfolgt werden soll.</p><p>Die Thematik des illegalen Holzes ist momentan jedoch hochaktuell und wird in zahlreichen internationalen Organisationen und Foren aufgegriffen, so z. B. innerhalb der EU (Flegt) oder beim Treffen der Umwelt- und Entwicklungsminister der G8 im März 2005. Die Schweiz ist in zahlreichen Organisationen vertreten. Der Bundesrat hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Schweiz eine aktive Rolle für den Schutz der Waldgebiete einnimmt und sich für die nachhaltige Bewirtschaftung einsetzt. Daher wäre es naheliegend, dass sich die Schweiz jetzt aktiv für eine Deklarationspflicht einsetzt und eine solche als ersten Schritt im Inland einführt.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Verwendung von Holz aus illegaler Waldnutzung durchaus bewusst und teilt die Sorge des Motionärs bezüglich der fortschreitenden Zerstörung der Naturwälder weltweit. Er hat dies bereits mehrfach in Antworten auf parlamentarische Vorstösse im Zusammenhang mit der Nutzung von und dem Handel mit Holz aus Tropenwäldern bekräftigt. In seiner Stellungnahme zur weitgehend gleichlautenden Motion 02.3587 hat der Bundesrat zudem ausführlich auf das Engagement der Schweiz hingewiesen, auf internationaler Ebene die Holzzertifizierung und die freiwillige Deklaration zu verstärken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die Kennzeichnung von Produkten geeignet sein kann, das Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten in eine bestimmte Richtung zu lenken. Der Bundesrat hat hingegen im Rahmen der Beantwortung ähnlich gerichteter parlamentarischer Vorstösse (vgl. insbesondere Motion Grobet 01.3362, Ursprungsbezeichnung von Konsumgütern) darauf hingewiesen, dass sich die praktische Umsetzung einer Herkunftsdeklaration sowie deren Vollzug im Bereich der Fertigprodukte als äusserst schwierig erweisen würde. Dies ist vor allem bei denjenigen Produkten der Fall, welche in mehreren Be- und Verarbeitungsschritten in verschiedenen Ländern hergestellt werden (z. B. Holzmöbel) oder bei welchen unterschiedliche Holzarten bzw. Holzausgangsstoffe aus unterschiedlichen Quellen verarbeitet werden (z. B. Spanplatten, Papier). Die Deklaration könnte sich in diesem Fall nicht mehr auf die zollrechtlichen Warenpapiere abstützen, sondern müsste mittels eines speziellen Rückverfolgbarkeitssystems durchgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass solche Anliegen nicht unilateral, sondern in internationaler Kooperation zu verfolgen sind, wenn die angestrebten Erfolge erreicht werden sollen. Im Übrigen besitzt der Bundesrat bei der Einführung und Ausgestaltung neuer Kennzeichnungsvorschriften keinen uneingeschränkten Handlungsspielraum, sondern muss die Handelsverpflichtungen der Schweiz bezüglich Abbau und Vermeidung von technischen Handelshemmnissen einhalten. Hinzu kommt, dass eine Deklaration der Art und Herkunft von Holz keinen qualitativen Informationsgehalt aufweist. Insbesondere sagt diese noch nichts darüber aus, ob das Holz aus illegaler, legaler oder nachhaltiger Nutzung stammt.</p><p>Im Bereich der Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten bestehen verschiedene gut etablierte Label (Forest Stewardship Council (FSC), PEFC, Q). Diese Labels, welche mittlerweile von zahlreichen Produzenten und grossen Anbietern im Baumarkt- und Möbelbereich verwendet werden, erlauben es den Konsumentinnen und Konsumenten, Holzprodukte aus umwelt- und sozialverträglicher Waldbewirtschaftung zu kaufen. Auch der Bund nimmt bei seinen Beschaffungen eine Vorbildfunktion ein, indem er verlangt, dass beim Bund und bei vom Bund subventionierten Projekten nur Holzprodukte nachgefragt werden, die nachweisbar aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen (vgl. Motion Graf 01.3622, Kein Urwaldholz aus Raubbau für Bundesbauten). Verlangt wird die Kennzeichnung der Holzprodukte durch eine international anerkannte Zertifizierungsorganisation, die den Kriterien des FSC, des PEFC oder des Q-Labels entspricht. Eine diesbezügliche Empfehlung haben die Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane sowie die Beschaffungskommission des Bundes zusammen mit der Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren im Jahre 2004 erlassen. Des Weiteren werden auf Branchenebene vermehrt freiwillige Massnahmen zur Kennzeichnung von Holz umgesetzt wie beispielsweise das Abkommen zwischen dem Verband Schweizerische Türenbranche (VST) und den beiden Umweltorganisationen WWF und Greenpeace, das einen Verhaltenskodex bei der Beschaffung von Tropenholz schafft.</p><p>Der Bundesrat steht somit der Holzdeklaration als marktwirtschaftliches Instrument zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten grundsätzlich positiv gegenüber und begrüsst die auf Freiwilligkeit beruhende Entwicklung. Er sieht dagegen auf nationaler Ebene keinen Handlungsbedarf zur Einführung einer obligatorischen Deklaration der Art und Herkunft von Holz.</p><p>2. Wie der Motionär richtig festhält, wird die Problematik der illegalen Waldnutzung vermehrt in zahlreichen internationalen Organisationen und Foren aufgegriffen. Die Schweiz nimmt an diesen Prozessen teil und beteiligt sich u. a. aktiv an einer multilateralen Initiative der Weltbank zur Bekämpfung des illegalen Holzschlages und des damit verbundenen Handels in Osteuropa und Nordasien (Europe and North Asia Forest Law Enforcement and Governance (ENA Fleg)). Zudem hat das Seco die International Tropical Timber Organization (Itto) aktiv dabei unterstützt, Strategien zu entwickeln beim Kampf gegen illegalen Holzschlag und Handel sowie zur verstärkten Zertifizierung von Tropenholz. In diesem Zusammenhang hat die Itto auf Einladung der Schweiz im April 2005 in Bern einen internationalen Workshop mit Anbietern und Abnehmern von Tropenholzprodukten sowie weiteren Akteuren wie Umweltorganisationen durchgeführt, mit dem Ziel, Produktion von und Handel mit zertifizierten Tropenholzprodukten und damit Transparenz und Nachhaltigkeit zu fördern.</p><p>Der Bundesrat ist auch in Zukunft bereit, sich im Rahmen seiner Teilnahme an diesen Foren aktiv für Anliegen des Motionärs bezüglich Legalität, Transparenz und Nachhaltigkeit einzusetzen. Er ist jedoch davon überzeugt, dass zur erfolgreichen Bekämpfung der illegalen Waldnutzung nicht nur Massnahmen auf der Nachfrageseite, sondern auch Massnahmen auf der Angebotsseite notwendig sind. Deshalb werden im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Waldpolitik die Produzentenländer durch die Schweiz weiterhin technisch und institutionell unterstützt, damit sie die in den Konsumentenländern geforderten Standards erreichen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung von Punkt 1 sowie die Annahme von Punkt 2 der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. eine Deklarationspflicht von Holzart und Holzherkunft einzuführen;</p><p>2. sich in den internationalen Gremien, in denen die Schweiz vertreten ist, für die Einführung einer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte auf europäischer und internationaler Ebene einzusetzen.</p>
- Deklarationspflicht für Holz
Back to List