Gefangene auf Guantanamo
- ShortId
-
05.3075
- Id
-
20053075
- Updated
-
27.07.2023 21:45
- Language
-
de
- Title
-
Gefangene auf Guantanamo
- AdditionalIndexing
-
08;Rechtsschutz;diplomatische Beziehungen;Inhaftierung;Evaluation;Haftordnung;Völkerrecht;Folter;Menschenrechte;USA;Kriegsgefangene/r
- 1
-
- L04K05010303, Haftordnung
- L04K05010106, Inhaftierung
- L04K03050305, USA
- L04K04030102, Folter
- L03K050402, Rechtsschutz
- L03K050602, Völkerrecht
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K08020302, Evaluation
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- L04K04010403, Kriegsgefangene/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es steht der Schweiz nicht zu, die Forderung von Human Rights Watch nach einer unabhängigen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorfälle in Guantanamo zu unterstützen. Die Einsetzung einer solchen Kommission fällt in die nationale Zuständigkeit der Vereinigten Staaten. Wenn die Schweiz die amerikanischen Behörden auf das Problem Guantanamo anspricht, äussert sie sich in der Regel nicht zu den Mitteln, die zur Behebung der Missstände erforderlich sind. Der amerikanische Staat und die amerikanische Zivilgesellschaft sind besser in der Lage, diese interne Debatte zu führen. Im Übrigen haben sich die amerikanischen Gerichte mit der Frage der Rechtmässigkeit der Inhaftierung der Gefangenen in Guantanamo befasst, insbesondere der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der die Zuständigkeit der amerikanischen Gerichte für Klagen von Guantanamo-Gefangenen in einem Urteil vom 28. Juni 2004 bejahte (Fall Rasul et al v. Bush).</p><p>2. Der Bundesrat plant keine direkte Intervention zum Status und zur Behandlung der Gefangenen in Guantanamo beim Präsidenten der Vereinigten Staaten. Die Schweiz hat diese Fragen mehrmals und auf verschiedenen Ebenen bilateral angesprochen. Im Januar 2002 übergab Bundesrat Joseph Deiss dem damaligen Staatssekretär Colin Powell ein Aide-mémoire zu diesem Thema. Danach war die Frage der Gefangenen in Guantanamo auch Gegenstand ähnlicher Demarchen beim amerikanischen Aussenministerium und bei Kontakten mit amerikanischen Behörden.</p><p>3. Die Schweiz hat auch auf multilateraler Ebene mehrfach interveniert. Sie unterstützt weiterhin sowohl in der Generalversammlung als auch in der Menschenrechtskommission Resolutionen, die die Beachtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes bei der Terrorismusbekämpfung fordern. In diesem Zusammenhang hat die Schweiz, wie übrigens auch die USA, die Resolution 2005/39 der Uno-Menschenrechtskommission vom 20. April 2005 unterstützt, welche jegliche Art von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unabhängig vom Zeitpunkt oder Ort verurteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach bis zu drei Jahren Haft im berüchtigten US-Gefangenenlager sind seit Ende Januar die letzten vier britischen Guantanamo-Häftlinge wieder in Freiheit. Die britischen Behörden liessen die vier Männer frei, da für eine Anklage keine ausreichenden Beweise vorliegen. Weiterhin verweigern die USA jedoch Hunderten von Gefangenen in Guantanamo einen Rechtsstatus bzw. die elementarsten Rechte. Die Würde der gefangenen Menschen wird nach wie vor nicht respektiert. Mit der Folterung von Gefangenen verstossen die USA gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Das IKRK hat vor kurzem erneut seine Besorgnis über die Haftbedingungen ausgedrückt. Die Situation habe sich seit der Aufdeckung der Folterungen im Abu-Ghraib-Gefängnis eher verschlimmert.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Unterstützt er, die von Human Rights Watch erhobene Forderung nach einer Aufklärung der Vorkommnisse durch eine unabhängige Untersuchungskommission?</p><p>2. Ist er bereit, erneut und dieses Mal direkt beim US-Präsidenten zu intervenieren?</p><p>3. Offenbar bringen vertrauliche bilaterale Dialoge mit den USA nicht die notwendigen Veränderungen. Ist der Bundesrat bereit, die Misshandlungen im US-Militärlager auf Kuba in Kooperation mit anderen Ländern vor der Uno-Menschenrechtskommission oder Uno-Generalversammlung anzusprechen?</p>
- Gefangene auf Guantanamo
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Es steht der Schweiz nicht zu, die Forderung von Human Rights Watch nach einer unabhängigen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorfälle in Guantanamo zu unterstützen. Die Einsetzung einer solchen Kommission fällt in die nationale Zuständigkeit der Vereinigten Staaten. Wenn die Schweiz die amerikanischen Behörden auf das Problem Guantanamo anspricht, äussert sie sich in der Regel nicht zu den Mitteln, die zur Behebung der Missstände erforderlich sind. Der amerikanische Staat und die amerikanische Zivilgesellschaft sind besser in der Lage, diese interne Debatte zu führen. Im Übrigen haben sich die amerikanischen Gerichte mit der Frage der Rechtmässigkeit der Inhaftierung der Gefangenen in Guantanamo befasst, insbesondere der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der die Zuständigkeit der amerikanischen Gerichte für Klagen von Guantanamo-Gefangenen in einem Urteil vom 28. Juni 2004 bejahte (Fall Rasul et al v. Bush).</p><p>2. Der Bundesrat plant keine direkte Intervention zum Status und zur Behandlung der Gefangenen in Guantanamo beim Präsidenten der Vereinigten Staaten. Die Schweiz hat diese Fragen mehrmals und auf verschiedenen Ebenen bilateral angesprochen. Im Januar 2002 übergab Bundesrat Joseph Deiss dem damaligen Staatssekretär Colin Powell ein Aide-mémoire zu diesem Thema. Danach war die Frage der Gefangenen in Guantanamo auch Gegenstand ähnlicher Demarchen beim amerikanischen Aussenministerium und bei Kontakten mit amerikanischen Behörden.</p><p>3. Die Schweiz hat auch auf multilateraler Ebene mehrfach interveniert. Sie unterstützt weiterhin sowohl in der Generalversammlung als auch in der Menschenrechtskommission Resolutionen, die die Beachtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes bei der Terrorismusbekämpfung fordern. In diesem Zusammenhang hat die Schweiz, wie übrigens auch die USA, die Resolution 2005/39 der Uno-Menschenrechtskommission vom 20. April 2005 unterstützt, welche jegliche Art von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unabhängig vom Zeitpunkt oder Ort verurteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach bis zu drei Jahren Haft im berüchtigten US-Gefangenenlager sind seit Ende Januar die letzten vier britischen Guantanamo-Häftlinge wieder in Freiheit. Die britischen Behörden liessen die vier Männer frei, da für eine Anklage keine ausreichenden Beweise vorliegen. Weiterhin verweigern die USA jedoch Hunderten von Gefangenen in Guantanamo einen Rechtsstatus bzw. die elementarsten Rechte. Die Würde der gefangenen Menschen wird nach wie vor nicht respektiert. Mit der Folterung von Gefangenen verstossen die USA gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Das IKRK hat vor kurzem erneut seine Besorgnis über die Haftbedingungen ausgedrückt. Die Situation habe sich seit der Aufdeckung der Folterungen im Abu-Ghraib-Gefängnis eher verschlimmert.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Unterstützt er, die von Human Rights Watch erhobene Forderung nach einer Aufklärung der Vorkommnisse durch eine unabhängige Untersuchungskommission?</p><p>2. Ist er bereit, erneut und dieses Mal direkt beim US-Präsidenten zu intervenieren?</p><p>3. Offenbar bringen vertrauliche bilaterale Dialoge mit den USA nicht die notwendigen Veränderungen. Ist der Bundesrat bereit, die Misshandlungen im US-Militärlager auf Kuba in Kooperation mit anderen Ländern vor der Uno-Menschenrechtskommission oder Uno-Generalversammlung anzusprechen?</p>
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