Missbrauch von Arztzeugnissen. Quantifizierung des Schadens
- ShortId
-
05.3076
- Id
-
20053076
- Updated
-
28.07.2023 11:52
- Language
-
de
- Title
-
Missbrauch von Arztzeugnissen. Quantifizierung des Schadens
- AdditionalIndexing
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2841;15;Bericht;Versicherungsleistung;medizinische Diagnose;volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell);Gesundheitsrecht;Betrug;wirtschaftliche Auswirkung;Arzt/Ärztin;Gesundheitszeugnis;Schaden
- 1
-
- L04K01050509, Gesundheitsrecht
- L06K070104040104, Gesundheitszeugnis
- L04K01050402, Arzt/Ärztin
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- L06K050102010201, Betrug
- L04K07040501, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell)
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L05K0507020204, Schaden
- L03K020206, Bericht
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Arztzeugnisse sind - wie die Praxis zeigt - relativ einfach zu erhalten. Erstens berücksichtigen Ärzte und Ärztinnen bei deren Ausstellung nicht nur die medizinischen Voraussetzungen, sondern auch das familiäre, soziale und wirtschaftliche Umfeld eines Patienten. Zweitens spielt aufgrund des ökonomischen Interesses des Arztes der Faktor der Patientenbindung eine Rolle. Drittens kommt es vor, dass Ärzte und deren Mitarbeitende zwecks Ausstellens eines Arztzeugnisses von ganzen Sippen unter Druck gesetzt, faktisch also erpresst werden.</p><p>Weiter werden Arztzeugnisse teilweise rückwirkend oder für eine zu lange Dauer verschrieben. In der obligatorischen Unfallversicherung entstehen laut Experten jährlich unnötige Mehrkosten in der Höhe von rund 100 Millionen Franken, weil die Ärzte Mitarbeitende anstatt - wie dies ohne weiteres möglich und auch zumutbar (und sogar sinnvoll - nur kurzer Arbeitseinsatz und dann Erholung am Wochenende) wäre - auf einen Donnerstag oder Freitag erst auf den darauffolgenden Montag wieder arbeitsfähig schreiben. Unnötige Mehrkosten entstehen auch im Bereich der Krankentaggeldversicherung, die über 85 Prozent der Ausfälle ausmacht. Und schliesslich gilt es auf die oft "vergessenen" übrigen Kosten hinzuweisen, wie beispielsweise den Produktivitätsausfall, den Ersatz von Schlüsselpersonen, die Änderung von Arbeitsabläufen und die Überstundenentschädigung für die übrigen Mitarbeitenden. In diesem Bereich dürften sich Mehrkosten in Milliardenhöhe ergeben.</p><p>Zu berücksichtigen ist auch die Möglichkeit des Missbrauchs von Arztzeugnissen durch Arbeitgeber. Arztzeugnisse können als Instrument der Umstrukturierung benutzt werden.</p><p>Die Problematik des Arztzeugnismissbrauchs stellt indessen, abgesehen vom ökonomischen Schaden, ein übergeordnetes, prozessspezifisches Problem dar. Grosszügig oder unnötig ausgestellte Arztzeugnisse stehen meist am Anfang einer lange dauernden Absenzkette, die im Extremfall zu einer IV-Abhängigkeit führen kann. Arbeitnehmer bleiben für zu lange Dauer der Arbeit fern. Je länger ein Arbeitsunterbruch dauert, umso schwieriger wird es für die Arbeitnehmer, sich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Taggeldversicherung erbringt häufig ohne grosses Wenn und Aber die vertraglich vereinbarten Leistungen. Wenn die erkrankten Arbeitnehmer dann im schlimmsten Fall der IV "weitergereicht" werden, ist es - von Ausnahmen abgesehen - für eine Reintegration in den Arbeitsprozess schon zu spät. </p><p>Dieser Vorstoss hat also zum einen das Ziel, den Missbrauch quantifizieren zu können, um die Notwendigkeit allfälliger Gegeninstrumente zu prüfen. Andererseits geht es darum, beim ersten Glied des Arbeitsausstiegswegs - dem Arztzeugnis - eine Möglichkeit zu finden, wie Problemfälle noch früher erkannt werden können und wie mit ihnen bestmöglich umgegangen werden kann. Eine wichtige Rolle dürfte dabei die Berücksichtigung der Restarbeitsfähigkeit spielen.</p><p>Es ist mir bewusst, dass seitens Unternehmen und einzelner Versicherungen (Managed-Care-Modelle) und im politischen Bereich (5. IV-Revison) Bemühungen in diese Richtung laufen. Dem ersten Glied in der Kette - jenem des Arztzeugnisses - wird aber nach meiner Beurteilung noch zu wenig Beachtung geschenkt.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass missbräuchliche Krankschreibungen durch Arztzeugnisse nicht nur im Interesse der Wirtschaft, sondern auch aus Gründen des Rechtsempfindens zu bekämpfen sind. Hingegen stellt er fest, dass die überwiegende Mehrzahl der Ärzte sich des Problems durchaus bewusst sind und Krankschreibungen verantwortungsvoll handhaben. Die Suva unternimmt grosse Anstrengungen, alle Beteiligten zu sensibilisieren, um Absenzen vom Arbeitsplatz zu vermindern. Weiter haben gemäss Literatur und Rechtsprechung die Arbeitgeber die Möglichkeit, bei einem Verdacht auf eine missbräuchliche Krankschreibung einen Vertrauensarzt beizuziehen.</p><p>Das im Postulat erwähnte Anliegen wird im Bereich der IV ebenfalls ernst genommen. Bereits im Rahmen der 4. IV-Revision wurden regionale ärztliche Dienste geschaffen. Diese haben ihre Arbeit spätestens Anfang 2005 aufgenommen und sind für die Beurteilung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen, d. h. für die Einschätzung des Gesundheitsschadens und der verbleibenden zumutbaren Arbeitsfähigkeit versicherter Personen, im Rahmen der IV zuständig. Sie beurteilen die der IV vorgelegten Arztberichte und können bei Bedarf Versicherte auch selber medizinisch untersuchen. Im Hinblick auf die Verstärkung der Eingliederungsbemühungen im Rahmen der 5. IV-Revision kommt diesen ärztlichen Diensten bei der Beurteilung von Leistungsansprüchen der IV (insbesondere von Rentenansprüchen) ein verstärktes Gewicht zu.</p><p>Die Realisierung einer quantitativen Studie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von unnötigen Krankschreibungen würde auf erhebliche methodische Schwierigkeiten stossen. Man müsste im Prinzip die Krankengeschichte kennen und daraus die gerechtfertigte Dauer der Absenz ermitteln können. Die Krankengeschichte unterliegt jedoch dem Datenschutz und dem Patientengeheimnis nach Strafgesetzbuch. Selbst wenn man darüber verfügen könnte, liesse sich die medizinisch notwendige Dauer nicht zweifelsfrei festlegen. Eine Umfrage würde sehr hohe Kosten verschlingen und kaum verlässliche Resultate ergeben. Keiner der Befragten würde zugeben, dass eine Krankschreibung zu grosszügig gehandhabt wurde.</p><p>Aus diesem Grunde ist der Bundesrat der Ansicht, dass beim heute eingeschlagenen Weg die Mittel erheblich sinnvoller eingesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, die untersucht, ob und in welchem Umfang der Missbrauch von Arztzeugnissen ein ökonomisches Problem darstellt, und zwar sowohl betriebs- als auch volkswirtschaftlich.</p>
- Missbrauch von Arztzeugnissen. Quantifizierung des Schadens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Arztzeugnisse sind - wie die Praxis zeigt - relativ einfach zu erhalten. Erstens berücksichtigen Ärzte und Ärztinnen bei deren Ausstellung nicht nur die medizinischen Voraussetzungen, sondern auch das familiäre, soziale und wirtschaftliche Umfeld eines Patienten. Zweitens spielt aufgrund des ökonomischen Interesses des Arztes der Faktor der Patientenbindung eine Rolle. Drittens kommt es vor, dass Ärzte und deren Mitarbeitende zwecks Ausstellens eines Arztzeugnisses von ganzen Sippen unter Druck gesetzt, faktisch also erpresst werden.</p><p>Weiter werden Arztzeugnisse teilweise rückwirkend oder für eine zu lange Dauer verschrieben. In der obligatorischen Unfallversicherung entstehen laut Experten jährlich unnötige Mehrkosten in der Höhe von rund 100 Millionen Franken, weil die Ärzte Mitarbeitende anstatt - wie dies ohne weiteres möglich und auch zumutbar (und sogar sinnvoll - nur kurzer Arbeitseinsatz und dann Erholung am Wochenende) wäre - auf einen Donnerstag oder Freitag erst auf den darauffolgenden Montag wieder arbeitsfähig schreiben. Unnötige Mehrkosten entstehen auch im Bereich der Krankentaggeldversicherung, die über 85 Prozent der Ausfälle ausmacht. Und schliesslich gilt es auf die oft "vergessenen" übrigen Kosten hinzuweisen, wie beispielsweise den Produktivitätsausfall, den Ersatz von Schlüsselpersonen, die Änderung von Arbeitsabläufen und die Überstundenentschädigung für die übrigen Mitarbeitenden. In diesem Bereich dürften sich Mehrkosten in Milliardenhöhe ergeben.</p><p>Zu berücksichtigen ist auch die Möglichkeit des Missbrauchs von Arztzeugnissen durch Arbeitgeber. Arztzeugnisse können als Instrument der Umstrukturierung benutzt werden.</p><p>Die Problematik des Arztzeugnismissbrauchs stellt indessen, abgesehen vom ökonomischen Schaden, ein übergeordnetes, prozessspezifisches Problem dar. Grosszügig oder unnötig ausgestellte Arztzeugnisse stehen meist am Anfang einer lange dauernden Absenzkette, die im Extremfall zu einer IV-Abhängigkeit führen kann. Arbeitnehmer bleiben für zu lange Dauer der Arbeit fern. Je länger ein Arbeitsunterbruch dauert, umso schwieriger wird es für die Arbeitnehmer, sich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Taggeldversicherung erbringt häufig ohne grosses Wenn und Aber die vertraglich vereinbarten Leistungen. Wenn die erkrankten Arbeitnehmer dann im schlimmsten Fall der IV "weitergereicht" werden, ist es - von Ausnahmen abgesehen - für eine Reintegration in den Arbeitsprozess schon zu spät. </p><p>Dieser Vorstoss hat also zum einen das Ziel, den Missbrauch quantifizieren zu können, um die Notwendigkeit allfälliger Gegeninstrumente zu prüfen. Andererseits geht es darum, beim ersten Glied des Arbeitsausstiegswegs - dem Arztzeugnis - eine Möglichkeit zu finden, wie Problemfälle noch früher erkannt werden können und wie mit ihnen bestmöglich umgegangen werden kann. Eine wichtige Rolle dürfte dabei die Berücksichtigung der Restarbeitsfähigkeit spielen.</p><p>Es ist mir bewusst, dass seitens Unternehmen und einzelner Versicherungen (Managed-Care-Modelle) und im politischen Bereich (5. IV-Revison) Bemühungen in diese Richtung laufen. Dem ersten Glied in der Kette - jenem des Arztzeugnisses - wird aber nach meiner Beurteilung noch zu wenig Beachtung geschenkt.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass missbräuchliche Krankschreibungen durch Arztzeugnisse nicht nur im Interesse der Wirtschaft, sondern auch aus Gründen des Rechtsempfindens zu bekämpfen sind. Hingegen stellt er fest, dass die überwiegende Mehrzahl der Ärzte sich des Problems durchaus bewusst sind und Krankschreibungen verantwortungsvoll handhaben. Die Suva unternimmt grosse Anstrengungen, alle Beteiligten zu sensibilisieren, um Absenzen vom Arbeitsplatz zu vermindern. Weiter haben gemäss Literatur und Rechtsprechung die Arbeitgeber die Möglichkeit, bei einem Verdacht auf eine missbräuchliche Krankschreibung einen Vertrauensarzt beizuziehen.</p><p>Das im Postulat erwähnte Anliegen wird im Bereich der IV ebenfalls ernst genommen. Bereits im Rahmen der 4. IV-Revision wurden regionale ärztliche Dienste geschaffen. Diese haben ihre Arbeit spätestens Anfang 2005 aufgenommen und sind für die Beurteilung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen, d. h. für die Einschätzung des Gesundheitsschadens und der verbleibenden zumutbaren Arbeitsfähigkeit versicherter Personen, im Rahmen der IV zuständig. Sie beurteilen die der IV vorgelegten Arztberichte und können bei Bedarf Versicherte auch selber medizinisch untersuchen. Im Hinblick auf die Verstärkung der Eingliederungsbemühungen im Rahmen der 5. IV-Revision kommt diesen ärztlichen Diensten bei der Beurteilung von Leistungsansprüchen der IV (insbesondere von Rentenansprüchen) ein verstärktes Gewicht zu.</p><p>Die Realisierung einer quantitativen Studie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von unnötigen Krankschreibungen würde auf erhebliche methodische Schwierigkeiten stossen. Man müsste im Prinzip die Krankengeschichte kennen und daraus die gerechtfertigte Dauer der Absenz ermitteln können. Die Krankengeschichte unterliegt jedoch dem Datenschutz und dem Patientengeheimnis nach Strafgesetzbuch. Selbst wenn man darüber verfügen könnte, liesse sich die medizinisch notwendige Dauer nicht zweifelsfrei festlegen. Eine Umfrage würde sehr hohe Kosten verschlingen und kaum verlässliche Resultate ergeben. Keiner der Befragten würde zugeben, dass eine Krankschreibung zu grosszügig gehandhabt wurde.</p><p>Aus diesem Grunde ist der Bundesrat der Ansicht, dass beim heute eingeschlagenen Weg die Mittel erheblich sinnvoller eingesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, die untersucht, ob und in welchem Umfang der Missbrauch von Arztzeugnissen ein ökonomisches Problem darstellt, und zwar sowohl betriebs- als auch volkswirtschaftlich.</p>
- Missbrauch von Arztzeugnissen. Quantifizierung des Schadens
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