Erhöhung der Zahl der Durchdiener

ShortId
05.3081
Id
20053081
Updated
28.07.2023 12:00
Language
de
Title
Erhöhung der Zahl der Durchdiener
AdditionalIndexing
09;Lohn;Leistungsauftrag;Armeeeinsatz;militärische Ausbildung;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L04K04020307, militärische Ausbildung
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor Jahresfrist wurde das neue Dienstmodell des Durchdieners eingeführt. Dieses basiert auf der vom Schweizervolk mit grossem Mehr angenommenen Revision des Militärgesetzes. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass der Durchdiener ein sehr effizientes Dienstleistungsmodell zur Gewährleistung der Bereitschaft der Schweizer Armee darstellt. Insbesondere sind die Durchdiener in der Lage, der Bevölkerung in den verschiedensten Situationen einen konkreten Nutzen und wichtige Dienstleistungen zu erbringen. Ziel des Vorstosses ist es nicht, mehr Auslandeinsätze zu fordern. Vielmehr geht es darum, insbesondere die Katastrophenhilfe im Inland auszubauen. Wenn die Mittel der zivilen Behörden von Bund und Kantonen nicht ausreichen, kann die Armee ergänzend Unterstützung leisten. Dabei sind die Durchdiener sofort einsetzbar. Die Durchdiener ermöglichen eine rasche, fachkompetente und bedarfsorientierte ergänzende Unterstützung der übrigen Einsatzkräfte. Dies wird umso wichtiger, je mehr der Zivilschutz abgebaut wird. Mit der Erhöhung der Zahl der Durchdiener wird das Milizprinzip nicht ausgehöhlt, weil der Durchdiener die gleiche Ausbildung absolviert wie der Armeeangehörige gemäss Normalmodell. Gleich wie der Armeeangehörige gemäss Normalmodell bleibt der Durchdiener der Reserve zugeteilt und erfüllt seine Schiesspflicht bis zum 30. Altersjahr. Milizprinzip heisst aber auch, dass die Armee im engen Kontakt zur Bevölkerung steht und für diese im Rahmen des Verfassungsauftrages nutzbringende Dienstleistungen erbringt.</p>
  • <p>Das Durchdienermodell hat sich nach Ansicht des Bundesrates bewährt. Es wird auch im Rahmen der Beschlüsse des Bundesrates vom 8. September 2004 und vom 11. Mai 2005 zur Umsetzung der Armeereform als unverzichtbares Element der Mittel der ersten Stunde weiter Bestand haben. Es gilt nun, den Durchdienerbestand nachhaltig auf möglichst hohem Stand zu stabilisieren, um ihn als verlässliche Grösse in die Bereitschaftsplanung einfliessen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Eine Erhöhung der Zahl der Durchdiener mittels Anhebung des gesetzlichen Durchdieneranteiles von heute 15 Prozent ist mittelfristig nicht vorgesehen. Ein solches Vorgehen würde eine Revision des Militärgesetzes erfordern, Jahre beanspruchen und kurzfristig die Bestandessituation im Durchdienerbereich nicht verbessern.</p><p>Hingegen werden zurzeit Massnahmen geprüft, damit die im Militärgesetz vorgesehene Obergrenze an Durchdienern von 15 Prozent eines Rekrutenjahrganges ausgeschöpft werden kann. Basierend auf den Zahlen von 2004 würde dies einem Durchdienerkontingent von rund 2900 Angehörigen der Armee (AdA) entsprechen.</p><p>2. Jede Neuerung braucht eine gewisse Einführungszeit. Die Rekrutierungen 2005 zeigen aber bis jetzt ein erfreuliches Bild, liegt doch die Zahl der bis zum heutigen Zeitpunkt rekrutierten Durchdiener über dem vorgegebenen Soll. Eine Prognose von 2500 rekrutierten Durchdienern für 2005 darf heute als realistisch bezeichnet werden. Diese Steigerung ist ein Anzeichen dafür, dass das Durchdienermodell Fuss gefasst hat.</p><p>Im Rahmen der anzustrebenden Ausschöpfung des gesetzlichen Durchdieneranteils wird zu prüfen sein, auf welchem Weg der Bekanntheitsgrad des Durchdienens gesteigert werden kann.</p><p>3. Eine generelle Verbesserung der finanziellen Abgeltung der Durchdiener ist allein aus Gründen der Gleichbehandlung der AdA, der Freiwilligkeit zur Wahl dieses Dienstleistungsmodelles und des daraus erwachsenden Vorteils für den Durchdiener (Befreiung von Wiederholungskursen) nicht vorgesehen. Der Bundesrat hält aber in diesem Zusammenhang fest, dass ab 1. Juli 2005 auf Basis des neuen Erwerbsordnungsgesetzes eine finanzielle Besserstellung sowohl der Durchdiener als auch der übrigen AdA erfolgt.</p><p>Beim Durchdienerkader werden aber zurzeit Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung wie z. B. zusätzliche finanzielle Abgeltungen oder Ausbildungsmöglichkeiten geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Zahl der Durchdiener zu erhöhen?</p><p>2. Ist er bereit, die Bekanntheit des Durchdienermodells zu verbessern?</p><p>3. Ist er bereit, zwecks Erhöhung der Attraktivität die finanzielle Abgeltung der Durchdiener zu verbessern?</p>
  • Erhöhung der Zahl der Durchdiener
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor Jahresfrist wurde das neue Dienstmodell des Durchdieners eingeführt. Dieses basiert auf der vom Schweizervolk mit grossem Mehr angenommenen Revision des Militärgesetzes. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass der Durchdiener ein sehr effizientes Dienstleistungsmodell zur Gewährleistung der Bereitschaft der Schweizer Armee darstellt. Insbesondere sind die Durchdiener in der Lage, der Bevölkerung in den verschiedensten Situationen einen konkreten Nutzen und wichtige Dienstleistungen zu erbringen. Ziel des Vorstosses ist es nicht, mehr Auslandeinsätze zu fordern. Vielmehr geht es darum, insbesondere die Katastrophenhilfe im Inland auszubauen. Wenn die Mittel der zivilen Behörden von Bund und Kantonen nicht ausreichen, kann die Armee ergänzend Unterstützung leisten. Dabei sind die Durchdiener sofort einsetzbar. Die Durchdiener ermöglichen eine rasche, fachkompetente und bedarfsorientierte ergänzende Unterstützung der übrigen Einsatzkräfte. Dies wird umso wichtiger, je mehr der Zivilschutz abgebaut wird. Mit der Erhöhung der Zahl der Durchdiener wird das Milizprinzip nicht ausgehöhlt, weil der Durchdiener die gleiche Ausbildung absolviert wie der Armeeangehörige gemäss Normalmodell. Gleich wie der Armeeangehörige gemäss Normalmodell bleibt der Durchdiener der Reserve zugeteilt und erfüllt seine Schiesspflicht bis zum 30. Altersjahr. Milizprinzip heisst aber auch, dass die Armee im engen Kontakt zur Bevölkerung steht und für diese im Rahmen des Verfassungsauftrages nutzbringende Dienstleistungen erbringt.</p>
    • <p>Das Durchdienermodell hat sich nach Ansicht des Bundesrates bewährt. Es wird auch im Rahmen der Beschlüsse des Bundesrates vom 8. September 2004 und vom 11. Mai 2005 zur Umsetzung der Armeereform als unverzichtbares Element der Mittel der ersten Stunde weiter Bestand haben. Es gilt nun, den Durchdienerbestand nachhaltig auf möglichst hohem Stand zu stabilisieren, um ihn als verlässliche Grösse in die Bereitschaftsplanung einfliessen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Eine Erhöhung der Zahl der Durchdiener mittels Anhebung des gesetzlichen Durchdieneranteiles von heute 15 Prozent ist mittelfristig nicht vorgesehen. Ein solches Vorgehen würde eine Revision des Militärgesetzes erfordern, Jahre beanspruchen und kurzfristig die Bestandessituation im Durchdienerbereich nicht verbessern.</p><p>Hingegen werden zurzeit Massnahmen geprüft, damit die im Militärgesetz vorgesehene Obergrenze an Durchdienern von 15 Prozent eines Rekrutenjahrganges ausgeschöpft werden kann. Basierend auf den Zahlen von 2004 würde dies einem Durchdienerkontingent von rund 2900 Angehörigen der Armee (AdA) entsprechen.</p><p>2. Jede Neuerung braucht eine gewisse Einführungszeit. Die Rekrutierungen 2005 zeigen aber bis jetzt ein erfreuliches Bild, liegt doch die Zahl der bis zum heutigen Zeitpunkt rekrutierten Durchdiener über dem vorgegebenen Soll. Eine Prognose von 2500 rekrutierten Durchdienern für 2005 darf heute als realistisch bezeichnet werden. Diese Steigerung ist ein Anzeichen dafür, dass das Durchdienermodell Fuss gefasst hat.</p><p>Im Rahmen der anzustrebenden Ausschöpfung des gesetzlichen Durchdieneranteils wird zu prüfen sein, auf welchem Weg der Bekanntheitsgrad des Durchdienens gesteigert werden kann.</p><p>3. Eine generelle Verbesserung der finanziellen Abgeltung der Durchdiener ist allein aus Gründen der Gleichbehandlung der AdA, der Freiwilligkeit zur Wahl dieses Dienstleistungsmodelles und des daraus erwachsenden Vorteils für den Durchdiener (Befreiung von Wiederholungskursen) nicht vorgesehen. Der Bundesrat hält aber in diesem Zusammenhang fest, dass ab 1. Juli 2005 auf Basis des neuen Erwerbsordnungsgesetzes eine finanzielle Besserstellung sowohl der Durchdiener als auch der übrigen AdA erfolgt.</p><p>Beim Durchdienerkader werden aber zurzeit Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung wie z. B. zusätzliche finanzielle Abgeltungen oder Ausbildungsmöglichkeiten geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Zahl der Durchdiener zu erhöhen?</p><p>2. Ist er bereit, die Bekanntheit des Durchdienermodells zu verbessern?</p><p>3. Ist er bereit, zwecks Erhöhung der Attraktivität die finanzielle Abgeltung der Durchdiener zu verbessern?</p>
    • Erhöhung der Zahl der Durchdiener

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