Kriegsmaterial für Südkorea
- ShortId
-
05.3085
- Id
-
20053085
- Updated
-
28.07.2023 07:47
- Language
-
de
- Title
-
Kriegsmaterial für Südkorea
- AdditionalIndexing
-
09;Kriegsflotte;dual use-Güter;Aufrüstung;Südkorea;Statistik;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L04K03030505, Südkorea
- L03K020218, Statistik
- L04K04020403, dual use-Güter
- L04K04020405, Kriegsflotte
- L04K04020102, Aufrüstung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 16. Februar 2005 auf die Anfrage Günter 04.1154 ausgeführt hat, sind das Seco und die Oberzolldirektion daran, Fall für Fall dieses Problems zu lösen. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Bisherige Abklärungen haben aber ergeben, dass Ausfuhren von vier bis fünf Unternehmen betroffen sein dürften. In keinem Fall fehlten notwendige Bewilligungen nach der Kriegsmaterialgesetzgebung, und ebenso erfolgten keine Falschdeklarationen. Vielmehr handelte es sich um ein Erfassungsproblem: Die Ausfuhrwerte konnten einzig wegen fehlender statistischer Schlüssel (und nicht etwa wegen fehlender Zolltarifnummern), welche die Erkennung als Kriegsmaterial verunmöglichten, nicht erfasst und ans Seco weitergeleitet werden. Es wurde auch festgestellt, dass es sich nie um Exporte fertiger Produkte (wie z. B. ganze Geschütze oder Panzer) gehandelt hat, sondern nur um anonyme Teile oder höchstens um Baugruppen. Zudem erfolgten die Exporte nur in Länder, die im Anhang 2 zur Kriegsmaterialverordnung aufgeführt sind und als unproblematisch gelten. Die Fehlerquote der jährlichen Statistik zu den Kriegsmaterialausfuhren dürfte damit bei deutlich weniger als 1 Prozent liegen.</p><p>2./3. Massgebend dafür, ob ein Gut unter die Exportkontrollbestimmungen der Wassenaar-Vereinbarung fällt, ist nicht die Überschrift von Position 8.A.2.o.2, sondern sind die technischen Detailbeschreibungen unter den Buchstaben a bis e derselben Position. Für Getriebe ist ausschliesslich Buchstabe d bedeutsam. Kontrolliert sind gemäss Buchstabe d "Leistungsübertragungs-Wellensysteme mit einer Übertragungsleistung von grösser als 2 MW, die Bestandteile aus 'Verbundwerkstoff' enthalten". Die von der Firma Maag Gear AG hergestellten Getriebe sind keine Wellensysteme und enthalten auch keine Bestandteile aus "Verbundwerkstoff". Sie sind deshalb durch diese Position nicht kontrolliert. Die Firma Maag exportiert überdies keine ganzen Getriebe, sondern nur einige Komponenten an eine südkoreanische Firma, welche diese Getriebe auf Lizenzbasis herstellt und an Endkunden in Südkorea liefert.</p><p>4.-6. Der Bundesrat ist mit der politischen Situation auf der koreanischen Halbinsel bestens vertraut. Angesichts der Tatsache, dass noch kein Friedensvertrag zwischen Nord- und Südkorea abgeschlossen ist, sowie der spezifischen Rolle, welche die Schweiz als Mitglied der neutralen Überwachungskommission (NNSC) einnimmt, verfolgt der Bundesrat die Politik, kein Kriegsmaterial an Südkorea zu liefern (obwohl viele Länder, die sich wie die Schweiz an internationalen Exportkontrollregimes beteiligen, dies schon seit langem tun).</p><p>Die Schiffsgetriebe der Firma Maag sind nicht als Kriegsmaterial eingestuft (vgl. dazu die Antwort des Bundesrates vom 16. Februar 2005 auf die Anfrage Günter 04.1154 und die Antwort auf die Frage Müller Geri 05.5015 in der Fragestunde vom 7. März 2005). Da diese Getriebe durch die Wassenaar-Vereinbarung nicht kontrolliert werden, sind sie auch durch die schweizerische Güterkontrollgesetzgebung nicht erfasst. Sie können ohne Bewilligung des Bundes im Einklang mit unserer Gesetzgebung nach Südkorea ausgeführt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Antwort auf die Anfrage 04.1154 gibt der Bundesrat zu, dass erhebliche Mengen an Kriegsmaterial nicht in der Ausfuhrstatistik erschienen, weil dieses "zwar mit einer korrekten Zollnummer deklariert war, da dieser Tarifnummer im Zolltarif jedoch kein Schlüssel zugeordnet ist, war es nicht möglich, die Güter als Kriegsmaterial zu erkennen". Diesem Fehler zufolge fehlten hohe Beträge in der Ausfuhrstatistik. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie viele ähnliche Fälle von fehlenden Tarifnummern gibt es noch? Um welche Fälle handelt es sich? In der Antwort auf dieselbe Statistik wird behauptet, die aktuellen Exporte der Firma Maag Gear AG von Getrieben für südkoreanische Kriegsschiffe seien kein Kriegsmaterial.</p><p>2. Ist dem Bundesrat das von der Schweiz unterzeichnete Abkommen von Wassenaar bekannt, das in der Liste der zu kontrollierenden "dual use"-Güter unter Position 8.A.2.0.2.a Folgendes aufführt: Antriebsstränge für Schiffe mit Naben-Verstellpropeller mit mehr als 30 MW Leistung (water-screw propeller, power generating systems or transmission systems designed for use on vessels as follows: controllable pitch propellers and hub assemblies rated at more than 30 MW)?</p><p>3. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Getriebe von Maag Gear AG, welche für südkoreanische Kriegsschiffe exportiert werden sollen, genau die obenerwähnten Bedingungen erfüllen? Sie sind einer von zwei Bestandteilen eines Antriebsstrangs (transmission systems), bestehend aus Getrieben und Propellerwelle (Nabensysteme), und die Leistungen liegen über der Grenze von 30 MW (bis 100 MW bei den KDXIII-Zerstörern der Korean Navy).</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass sich Südkorea mit Nordkorea noch juristisch im Krieg befindet (es besteht bis heute nur ein Waffenstillstand)?</p><p>5. Hält es der Bundesrat angesichts der Spannungssituation an der Waffenstillstandsgrenze und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz an dieser Grenze für angemessen, der Südkoreanischen Navy bei ihrer Aufrüstung zu helfen?</p><p>6. Wo bleibt bei diesem Geschäft der Sinn der Schweizer Kriegsmaterialgesetzgebung?</p>
- Kriegsmaterial für Südkorea
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 16. Februar 2005 auf die Anfrage Günter 04.1154 ausgeführt hat, sind das Seco und die Oberzolldirektion daran, Fall für Fall dieses Problems zu lösen. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Bisherige Abklärungen haben aber ergeben, dass Ausfuhren von vier bis fünf Unternehmen betroffen sein dürften. In keinem Fall fehlten notwendige Bewilligungen nach der Kriegsmaterialgesetzgebung, und ebenso erfolgten keine Falschdeklarationen. Vielmehr handelte es sich um ein Erfassungsproblem: Die Ausfuhrwerte konnten einzig wegen fehlender statistischer Schlüssel (und nicht etwa wegen fehlender Zolltarifnummern), welche die Erkennung als Kriegsmaterial verunmöglichten, nicht erfasst und ans Seco weitergeleitet werden. Es wurde auch festgestellt, dass es sich nie um Exporte fertiger Produkte (wie z. B. ganze Geschütze oder Panzer) gehandelt hat, sondern nur um anonyme Teile oder höchstens um Baugruppen. Zudem erfolgten die Exporte nur in Länder, die im Anhang 2 zur Kriegsmaterialverordnung aufgeführt sind und als unproblematisch gelten. Die Fehlerquote der jährlichen Statistik zu den Kriegsmaterialausfuhren dürfte damit bei deutlich weniger als 1 Prozent liegen.</p><p>2./3. Massgebend dafür, ob ein Gut unter die Exportkontrollbestimmungen der Wassenaar-Vereinbarung fällt, ist nicht die Überschrift von Position 8.A.2.o.2, sondern sind die technischen Detailbeschreibungen unter den Buchstaben a bis e derselben Position. Für Getriebe ist ausschliesslich Buchstabe d bedeutsam. Kontrolliert sind gemäss Buchstabe d "Leistungsübertragungs-Wellensysteme mit einer Übertragungsleistung von grösser als 2 MW, die Bestandteile aus 'Verbundwerkstoff' enthalten". Die von der Firma Maag Gear AG hergestellten Getriebe sind keine Wellensysteme und enthalten auch keine Bestandteile aus "Verbundwerkstoff". Sie sind deshalb durch diese Position nicht kontrolliert. Die Firma Maag exportiert überdies keine ganzen Getriebe, sondern nur einige Komponenten an eine südkoreanische Firma, welche diese Getriebe auf Lizenzbasis herstellt und an Endkunden in Südkorea liefert.</p><p>4.-6. Der Bundesrat ist mit der politischen Situation auf der koreanischen Halbinsel bestens vertraut. Angesichts der Tatsache, dass noch kein Friedensvertrag zwischen Nord- und Südkorea abgeschlossen ist, sowie der spezifischen Rolle, welche die Schweiz als Mitglied der neutralen Überwachungskommission (NNSC) einnimmt, verfolgt der Bundesrat die Politik, kein Kriegsmaterial an Südkorea zu liefern (obwohl viele Länder, die sich wie die Schweiz an internationalen Exportkontrollregimes beteiligen, dies schon seit langem tun).</p><p>Die Schiffsgetriebe der Firma Maag sind nicht als Kriegsmaterial eingestuft (vgl. dazu die Antwort des Bundesrates vom 16. Februar 2005 auf die Anfrage Günter 04.1154 und die Antwort auf die Frage Müller Geri 05.5015 in der Fragestunde vom 7. März 2005). Da diese Getriebe durch die Wassenaar-Vereinbarung nicht kontrolliert werden, sind sie auch durch die schweizerische Güterkontrollgesetzgebung nicht erfasst. Sie können ohne Bewilligung des Bundes im Einklang mit unserer Gesetzgebung nach Südkorea ausgeführt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Antwort auf die Anfrage 04.1154 gibt der Bundesrat zu, dass erhebliche Mengen an Kriegsmaterial nicht in der Ausfuhrstatistik erschienen, weil dieses "zwar mit einer korrekten Zollnummer deklariert war, da dieser Tarifnummer im Zolltarif jedoch kein Schlüssel zugeordnet ist, war es nicht möglich, die Güter als Kriegsmaterial zu erkennen". Diesem Fehler zufolge fehlten hohe Beträge in der Ausfuhrstatistik. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie viele ähnliche Fälle von fehlenden Tarifnummern gibt es noch? Um welche Fälle handelt es sich? In der Antwort auf dieselbe Statistik wird behauptet, die aktuellen Exporte der Firma Maag Gear AG von Getrieben für südkoreanische Kriegsschiffe seien kein Kriegsmaterial.</p><p>2. Ist dem Bundesrat das von der Schweiz unterzeichnete Abkommen von Wassenaar bekannt, das in der Liste der zu kontrollierenden "dual use"-Güter unter Position 8.A.2.0.2.a Folgendes aufführt: Antriebsstränge für Schiffe mit Naben-Verstellpropeller mit mehr als 30 MW Leistung (water-screw propeller, power generating systems or transmission systems designed for use on vessels as follows: controllable pitch propellers and hub assemblies rated at more than 30 MW)?</p><p>3. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Getriebe von Maag Gear AG, welche für südkoreanische Kriegsschiffe exportiert werden sollen, genau die obenerwähnten Bedingungen erfüllen? Sie sind einer von zwei Bestandteilen eines Antriebsstrangs (transmission systems), bestehend aus Getrieben und Propellerwelle (Nabensysteme), und die Leistungen liegen über der Grenze von 30 MW (bis 100 MW bei den KDXIII-Zerstörern der Korean Navy).</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass sich Südkorea mit Nordkorea noch juristisch im Krieg befindet (es besteht bis heute nur ein Waffenstillstand)?</p><p>5. Hält es der Bundesrat angesichts der Spannungssituation an der Waffenstillstandsgrenze und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz an dieser Grenze für angemessen, der Südkoreanischen Navy bei ihrer Aufrüstung zu helfen?</p><p>6. Wo bleibt bei diesem Geschäft der Sinn der Schweizer Kriegsmaterialgesetzgebung?</p>
- Kriegsmaterial für Südkorea
Back to List