Politische Werbung am Fernsehen
- ShortId
-
05.3086
- Id
-
20053086
- Updated
-
28.07.2023 12:29
- Language
-
de
- Title
-
Politische Werbung am Fernsehen
- AdditionalIndexing
-
34;55;2841;Fernsehen;Hilfswerk;Volksinitiative;Saatgut;Subvention;politische Werbung;Nahrungsmittel;gentechnisch veränderte Organismen
- 1
-
- L04K08020340, politische Werbung
- L05K1202050101, Fernsehen
- L04K10010410, Hilfswerk
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L04K08010204, Volksinitiative
- L03K140203, Nahrungsmittel
- L05K1401080205, Saatgut
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Swissaid hat ab 8. Februar 2005 (Erstausstrahlung) einen Werbespot (auf Deutsch und Französisch) gezeigt, welcher gentechnisch veränderte Pflanzen als verantwortungslos und nur zur Befriedigung der Gier von internationalen Multis darstellt. Ein Zusammenhang mit der zur Debatte stehenden Volksinitiative "Nahrungsmittel aus gentechfreier Landwirtschaft" ist offensichtlich.</p>
- <p>Politische Werbung in Radio und Fernsehen ist gemäss Artikel 18 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) grundsätzlich verboten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2001 darf dieses Verbot aber nicht extensiv interpretiert werden. Der EGMR erachtet ein absolutes Verbot politischer Werbung in Radio und Fernsehen als Verstoss gegen das Menschenrecht der Meinungsäusserungsfreiheit. Das Verbot der politischen Werbung ist auch Gegenstand der Debatten im Rahmen der hängigen Revision des RTVG.</p><p>1. Es ist nicht Sache des Bundesrates, zu beurteilen, ob ein konkreter Werbespot wie derjenige von Swissaid zur Gentechnologie gegen das Verbot der politischen Werbung verstösst. Diese inhaltliche Beurteilung von Radio- und Fernsehprogrammen hat im Rahmen der gesetzlich definierten Aufsichtsverfahren zu erfolgen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat in ihrer Praxis das Urteil des EGMR berücksichtigt und festgehalten, dass allgemeine Stellungnahmen zu politischen Fragen von Organisationen, die nicht als politische Parteien zu qualifizieren sind, nicht unter das Verbot der politischen Werbung fallen; solche Werbung würde erst in der äusserst sensiblen Periode unmittelbar vor einer Volksabstimmung problematisch. Das Bundesgericht hat diese Praxis in einem Urteil vom Januar 2005 bestätigt.</p><p>Der Bundesrat hat im Entwurf zum neuen RTVG als Konsequenz aus dem Urteil des EGMR vorgeschlagen, das Verbot der politischen Werbung in Radio und Fernsehen enger zu fassen und künftig auf jene Bereiche zu beschränken, in denen der demokratische Prozess in Form von Abstimmungen und Wahlen direkt tangiert wird.</p><p>Das Verbot der politischen Werbung ist zurzeit Gegenstand des Differenzbereinigungsverfahrens im Parlament.</p><p>2. Es sind in erster Linie die Radio- und Fernsehveranstalter, die für die Einhaltung des Verbotes der politischen Werbung zu sorgen haben. Das RTVG und die dazugehörige Verordnung regeln das Verfahren im Falle eines entsprechenden Verstosses und kennen weitgehende Sanktionsmöglichkeiten. Der Bundesrat sieht jedenfalls vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, spezielle Schritte gegen Veranstalter oder Werbeauftraggeber in die Wege zu leiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der Werbespot von Swissaid die Vorschriften über die politische Werbung im Fernsehen verletzt?</p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen, damit Organisationen, die zu einem erheblichen Teil mit Bundesgeldern finanziert werden, die Vorschriften über die politische Werbung im Fernsehen einhalten?</p>
- Politische Werbung am Fernsehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Swissaid hat ab 8. Februar 2005 (Erstausstrahlung) einen Werbespot (auf Deutsch und Französisch) gezeigt, welcher gentechnisch veränderte Pflanzen als verantwortungslos und nur zur Befriedigung der Gier von internationalen Multis darstellt. Ein Zusammenhang mit der zur Debatte stehenden Volksinitiative "Nahrungsmittel aus gentechfreier Landwirtschaft" ist offensichtlich.</p>
- <p>Politische Werbung in Radio und Fernsehen ist gemäss Artikel 18 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) grundsätzlich verboten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2001 darf dieses Verbot aber nicht extensiv interpretiert werden. Der EGMR erachtet ein absolutes Verbot politischer Werbung in Radio und Fernsehen als Verstoss gegen das Menschenrecht der Meinungsäusserungsfreiheit. Das Verbot der politischen Werbung ist auch Gegenstand der Debatten im Rahmen der hängigen Revision des RTVG.</p><p>1. Es ist nicht Sache des Bundesrates, zu beurteilen, ob ein konkreter Werbespot wie derjenige von Swissaid zur Gentechnologie gegen das Verbot der politischen Werbung verstösst. Diese inhaltliche Beurteilung von Radio- und Fernsehprogrammen hat im Rahmen der gesetzlich definierten Aufsichtsverfahren zu erfolgen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat in ihrer Praxis das Urteil des EGMR berücksichtigt und festgehalten, dass allgemeine Stellungnahmen zu politischen Fragen von Organisationen, die nicht als politische Parteien zu qualifizieren sind, nicht unter das Verbot der politischen Werbung fallen; solche Werbung würde erst in der äusserst sensiblen Periode unmittelbar vor einer Volksabstimmung problematisch. Das Bundesgericht hat diese Praxis in einem Urteil vom Januar 2005 bestätigt.</p><p>Der Bundesrat hat im Entwurf zum neuen RTVG als Konsequenz aus dem Urteil des EGMR vorgeschlagen, das Verbot der politischen Werbung in Radio und Fernsehen enger zu fassen und künftig auf jene Bereiche zu beschränken, in denen der demokratische Prozess in Form von Abstimmungen und Wahlen direkt tangiert wird.</p><p>Das Verbot der politischen Werbung ist zurzeit Gegenstand des Differenzbereinigungsverfahrens im Parlament.</p><p>2. Es sind in erster Linie die Radio- und Fernsehveranstalter, die für die Einhaltung des Verbotes der politischen Werbung zu sorgen haben. Das RTVG und die dazugehörige Verordnung regeln das Verfahren im Falle eines entsprechenden Verstosses und kennen weitgehende Sanktionsmöglichkeiten. Der Bundesrat sieht jedenfalls vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, spezielle Schritte gegen Veranstalter oder Werbeauftraggeber in die Wege zu leiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der Werbespot von Swissaid die Vorschriften über die politische Werbung im Fernsehen verletzt?</p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen, damit Organisationen, die zu einem erheblichen Teil mit Bundesgeldern finanziert werden, die Vorschriften über die politische Werbung im Fernsehen einhalten?</p>
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