Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik
- ShortId
-
05.3088
- Id
-
20053088
- Updated
-
28.07.2023 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik
- AdditionalIndexing
-
04;Personalverwaltung;Buchführung;Bundesamt für Bauten und Logistik;Bundesangestellte;Abgangsentschädigung;Bundespersonalrecht
- 1
-
- L04K08040501, Bundesamt für Bauten und Logistik
- L06K070201010101, Abgangsentschädigung
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- L06K080601030101, Bundespersonalrecht
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L04K07030201, Buchführung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Beim Personal ist es im BBL nicht zum Besten bestellt. In einem vertraulichen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle wird denn auch festgehalten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und vielen Mitarbeitern gestört sei und dass Indizien auf Probleme bei der Amtsführung bestünden.</p><p>Der Sonntagspresse ("Sonntags-Zeitung" vom 16. Januar 2005) war zu entnehmen, dass einem ausscheidenden Mitarbeiter des Rechtsdienstes des BBL eine sehr hohe Abgangsentschädigung ausbezahlt wurde. Zudem wird gemunkelt, diese Abgangsentschädigung sei über Honorare verbucht worden.</p><p>Das Bundespersonalrecht sieht in folgenden Fällen eine finanzielle Entschädigung vor für Angestellte, welche die Eidgenossenschaft verlassen:</p><p>- Kündigung von bestimmten Kategorien von hohen Kadermitarbeitern;</p><p>- unverschuldete Kündigungen im Rahmen von Restrukturierungen.</p><p>Die "NZZ am Sonntag" berichtete bereits am 28. September 2003 von ungewöhnlichen Vorkommnissen im BBL. Zwei ehemaligen Abteilungsleitern des BBL, welche inzwischen in anderen Departementen arbeiten, wurde damals der Lohn weiterhin vom BBL bezahlt. Gemäss "NZZ am Sonntag" sagt ein Insider: "Die Tatsache, dass das BBL weiterhin für den Lohn aufkommt, deutet darauf hin, dass das Bundesamt in dieser Angelegenheit rechtlich schlechte Chancen hat."</p><p>Diese zum Teil happigen Vorwürfe an die Amtsführung des BBL und die Gerüchte um Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen werfen in der Öffentlichkeit ein schlechtes Licht auf die Bundesverwaltung. In einer Zeit, wo auf Bundesebene immer neue Sparprogramme geschnürt werden und wo der Bund selber Tausende von Arbeitsplätzen in den nächsten Jahren abbauen muss, muss sichergestellt werden, dass dem Bund nicht aufgrund von Führungsmängeln in Bundesämtern zusätzliche Kosten beim Personal entstehen.</p>
- <p>1./2. Im Zusammenhang mit der inzwischen abgeschlossenen Administrativuntersuchung im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) wurden im Mai 2004 gegen drei Angestellte des Rechtsdienstes des BBL personalrechtliche Entlassungsverfahren eingeleitet. Auf Wunsch der Betroffenen und unter Vermittlung des Personalverbandes der Bundesverwaltung konnte nach schwierigen Verhandlungen mit allen drei Personen eine gütliche Einigung erzielt werden. Die personalrechtlichen Verfahren sind damit hinfällig geworden, ebenso die eingereichten Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerden.</p><p>Für alle drei Personen wurden differenzierte und ausgewogene Lösungen gefunden. Massgebend dabei waren die jeweilige persönliche Situation der Betroffenen, Nutzen- und Aufwandüberlegungen sowie eine Prozessrisikobeurteilung. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes wurde Stillschweigen vereinbart.</p><p>3.-7. In den letzten vier Jahren erhielten in der Bundesverwaltung 75 Personen eine Abgangsentschädigung, zwei davon im BBL, das seit 1999 18 Prozent des Personalbestandes abbauen musste. Die Gesamtsumme der Abgangsentschädigungen in der allgemeinen Bundesverwaltung von 2001 bis 2004 beträgt rund 5,5 Millionen Franken.</p><p>Im Personalinformationssystem BV Plus werden Abgangsentschädigungen gesondert erfasst und in der Staatsrechnung erfolgt die Verbuchung immer zulasten der Personalbezüge.</p><p>8.-10. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die interne Versetzung sowohl für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer eine optimale Massnahme bei Personalabbau ist. Innerhalb des Umbaus mit Perspektiven sind Lohnfortzahlungen definiert. Wird ein Mitarbeiter versetzt (bzw. wechselt er die Stelle), so bezahlt das alte Amt noch während drei Monaten den Lohn weiter. Geschieht die Versetzung bzw. der Wechsel nicht im Rahmen des Umbaus mit Perspektiven, so gibt es keine spezifische Regelung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass einem Mitarbeiter des Rechtsdienstes des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) eine hohe Abgangsentschädigung bezahlt wurde? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Zahlung?</p><p>2. Welcher Betrag wurde insgesamt vereinbart und wie erfolgt die Auszahlung (einmalig oder in Tranchen)?</p><p>3. Wie wurde diese Zahlung bzw. wie werden diese Zahlungen verbucht und belegt?</p><p>4. Kann er ausschliessen, dass diese Zahlung bzw. diese Zahlungen über Honorare bzw. Ausgaben an Dritte verbucht werden?</p><p>5. Werden Abgangsentschädigungen in allen Departementen der Bundesverwaltung gleich verbucht und unter welchen Budgetposten?</p><p>6. Wie vielen Angestellten des BBL wurden in den letzten sechs Jahren Abgangsentschädigungen bezahlt und welches ist die Gesamtsumme der Abgangsentschädigungen?</p><p>7. Wie vielen Angestellten der Bundesverwaltung wurden in den letzten vier Jahren Abgangsentschädigungen bezahlt und welches ist die Gesamtsumme der Abgangsentschädigungen?</p><p>8. Stimmt es, dass einem Mitarbeiter, der vom BBL in ein anderes Departement versetzt wurde, der Lohn während mehrerer Jahre vom BBL bezahlt wird? Sind solche Lohnfortzahlungen in der Bundesverwaltung üblich?</p><p>9. Gibt es Richtlinien, wer die Lohnfortzahlung übernehmen muss, wenn Angestellte innerhalb der Bundesverwaltung versetzt werden?</p><p>10. Wie viele Angestellte des BBL wurden in den letzten vier Jahren "freigestellt" bzw. versetzt? Werden diese Angestellten weiterhin auf der Lohnliste des BBL geführt? Um welche Lohnsummen handelt es sich insgesamt und für wie viele Jahre werden diese Löhne vom BBL bezahlt?</p>
- Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Beim Personal ist es im BBL nicht zum Besten bestellt. In einem vertraulichen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle wird denn auch festgehalten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und vielen Mitarbeitern gestört sei und dass Indizien auf Probleme bei der Amtsführung bestünden.</p><p>Der Sonntagspresse ("Sonntags-Zeitung" vom 16. Januar 2005) war zu entnehmen, dass einem ausscheidenden Mitarbeiter des Rechtsdienstes des BBL eine sehr hohe Abgangsentschädigung ausbezahlt wurde. Zudem wird gemunkelt, diese Abgangsentschädigung sei über Honorare verbucht worden.</p><p>Das Bundespersonalrecht sieht in folgenden Fällen eine finanzielle Entschädigung vor für Angestellte, welche die Eidgenossenschaft verlassen:</p><p>- Kündigung von bestimmten Kategorien von hohen Kadermitarbeitern;</p><p>- unverschuldete Kündigungen im Rahmen von Restrukturierungen.</p><p>Die "NZZ am Sonntag" berichtete bereits am 28. September 2003 von ungewöhnlichen Vorkommnissen im BBL. Zwei ehemaligen Abteilungsleitern des BBL, welche inzwischen in anderen Departementen arbeiten, wurde damals der Lohn weiterhin vom BBL bezahlt. Gemäss "NZZ am Sonntag" sagt ein Insider: "Die Tatsache, dass das BBL weiterhin für den Lohn aufkommt, deutet darauf hin, dass das Bundesamt in dieser Angelegenheit rechtlich schlechte Chancen hat."</p><p>Diese zum Teil happigen Vorwürfe an die Amtsführung des BBL und die Gerüchte um Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen werfen in der Öffentlichkeit ein schlechtes Licht auf die Bundesverwaltung. In einer Zeit, wo auf Bundesebene immer neue Sparprogramme geschnürt werden und wo der Bund selber Tausende von Arbeitsplätzen in den nächsten Jahren abbauen muss, muss sichergestellt werden, dass dem Bund nicht aufgrund von Führungsmängeln in Bundesämtern zusätzliche Kosten beim Personal entstehen.</p>
- <p>1./2. Im Zusammenhang mit der inzwischen abgeschlossenen Administrativuntersuchung im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) wurden im Mai 2004 gegen drei Angestellte des Rechtsdienstes des BBL personalrechtliche Entlassungsverfahren eingeleitet. Auf Wunsch der Betroffenen und unter Vermittlung des Personalverbandes der Bundesverwaltung konnte nach schwierigen Verhandlungen mit allen drei Personen eine gütliche Einigung erzielt werden. Die personalrechtlichen Verfahren sind damit hinfällig geworden, ebenso die eingereichten Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerden.</p><p>Für alle drei Personen wurden differenzierte und ausgewogene Lösungen gefunden. Massgebend dabei waren die jeweilige persönliche Situation der Betroffenen, Nutzen- und Aufwandüberlegungen sowie eine Prozessrisikobeurteilung. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes wurde Stillschweigen vereinbart.</p><p>3.-7. In den letzten vier Jahren erhielten in der Bundesverwaltung 75 Personen eine Abgangsentschädigung, zwei davon im BBL, das seit 1999 18 Prozent des Personalbestandes abbauen musste. Die Gesamtsumme der Abgangsentschädigungen in der allgemeinen Bundesverwaltung von 2001 bis 2004 beträgt rund 5,5 Millionen Franken.</p><p>Im Personalinformationssystem BV Plus werden Abgangsentschädigungen gesondert erfasst und in der Staatsrechnung erfolgt die Verbuchung immer zulasten der Personalbezüge.</p><p>8.-10. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die interne Versetzung sowohl für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer eine optimale Massnahme bei Personalabbau ist. Innerhalb des Umbaus mit Perspektiven sind Lohnfortzahlungen definiert. Wird ein Mitarbeiter versetzt (bzw. wechselt er die Stelle), so bezahlt das alte Amt noch während drei Monaten den Lohn weiter. Geschieht die Versetzung bzw. der Wechsel nicht im Rahmen des Umbaus mit Perspektiven, so gibt es keine spezifische Regelung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass einem Mitarbeiter des Rechtsdienstes des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) eine hohe Abgangsentschädigung bezahlt wurde? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Zahlung?</p><p>2. Welcher Betrag wurde insgesamt vereinbart und wie erfolgt die Auszahlung (einmalig oder in Tranchen)?</p><p>3. Wie wurde diese Zahlung bzw. wie werden diese Zahlungen verbucht und belegt?</p><p>4. Kann er ausschliessen, dass diese Zahlung bzw. diese Zahlungen über Honorare bzw. Ausgaben an Dritte verbucht werden?</p><p>5. Werden Abgangsentschädigungen in allen Departementen der Bundesverwaltung gleich verbucht und unter welchen Budgetposten?</p><p>6. Wie vielen Angestellten des BBL wurden in den letzten sechs Jahren Abgangsentschädigungen bezahlt und welches ist die Gesamtsumme der Abgangsentschädigungen?</p><p>7. Wie vielen Angestellten der Bundesverwaltung wurden in den letzten vier Jahren Abgangsentschädigungen bezahlt und welches ist die Gesamtsumme der Abgangsentschädigungen?</p><p>8. Stimmt es, dass einem Mitarbeiter, der vom BBL in ein anderes Departement versetzt wurde, der Lohn während mehrerer Jahre vom BBL bezahlt wird? Sind solche Lohnfortzahlungen in der Bundesverwaltung üblich?</p><p>9. Gibt es Richtlinien, wer die Lohnfortzahlung übernehmen muss, wenn Angestellte innerhalb der Bundesverwaltung versetzt werden?</p><p>10. Wie viele Angestellte des BBL wurden in den letzten vier Jahren "freigestellt" bzw. versetzt? Werden diese Angestellten weiterhin auf der Lohnliste des BBL geführt? Um welche Lohnsummen handelt es sich insgesamt und für wie viele Jahre werden diese Löhne vom BBL bezahlt?</p>
- Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik
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