Reduktion von Bauzonen
- ShortId
-
05.3089
- Id
-
20053089
- Updated
-
14.11.2025 07:08
- Language
-
de
- Title
-
Reduktion von Bauzonen
- AdditionalIndexing
-
2846;ländliches Gebiet;Bauzone;Einfamilienhaus;Raumplanung;Bodenpolitik;ländliche Siedlung;Landschaftsschutz
- 1
-
- L03K010204, Raumplanung
- L04K01020404, Bodenpolitik
- L05K0102040101, Bauzone
- L04K01020102, Einfamilienhaus
- L05K0704030107, ländliches Gebiet
- L04K01020202, ländliche Siedlung
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Trotz der hohen Bebauungsdichte im Mittelland verfügt die Schweiz über beachtliche Bauzonenreserven, die zum Teil noch nicht erschlossen sind. Die als Bauzonen eingeteilten Gebiete sind um einiges grösser als die Flächen, die in den nächsten fünfzehn Jahren benötigt werden. Diese Überdimensionierung leistet der massiven Zersiedlung der ländlichen Gebiete Vorschub. Tatsächlich sind 57 Prozent der ausserstädtischen Bauten Einfamilienhäuser, die sehr viel Platz in Anspruch nehmen. Man schätzt, dass die nicht erschlossene Fläche in Bauzonen so gross ist wie die bebaute Fläche ausserhalb von Bauzonen. Ein Viertel aller Bauten steht ausserhalb der Bauzonen. Somit schrumpft die Landwirtschaftszone immer mehr zusammen, obwohl in den Agglomerationen noch bebaubare Flächen vorhanden wären. Die Geschwindigkeit, mit der unsere Landschaft zubetoniert wird, ist beunruhigend, und die Abgrenzung zwischen bebautem Gebiet und Schutzfläche wird immer unklarer.</p><p>Gemäss Raumplanungsgesetz müssen die Nutzungspläne regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst werden. Obwohl Artikel 5 des Raumplanungsgesetzes eine Entschädigung im Fall von Eigentumsbeschränkungen vorsieht, wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind deshalb meist gegen eine solche Umzonung, auch wenn der Boden noch nicht erschlossen ist und noch keine Investitionen getätigt worden sind. Auch die Gemeinden und Kantone zeigen sich kaum bereit, die überdimensionierten Bauzonen zu reduzieren. Dies hat das Bundesamt für Raumentwicklung schon 1997 im Zusammenhang mit dem Richtplan des Kantons Thurgau festgestellt: "Aus den Informationen im Begleitbericht geht hervor, dass der Kanton Thurgau noch erhebliche Bauzonenreserven aufweist, die zu einem recht grossen Teil noch nicht erschlossen sind. Die Frage, ob aufgrund dieses Sachverhaltes allenfalls gar zusätzliche Anstrengungen zur Reduktion der Bauzonen nötig sein könnten, wird nicht gestellt" (Prüfungsbericht vom 29. September 1997 des Bundesamtes für Raumentwicklung).</p><p>Überdimensionierte Bauzonen, insbesondere in den Zonen ausserhalb der Agglomerationen, müssen reduziert und die Zersiedlung muss gebremst werden. Dies liegt im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen und ist im Raumplanungsgesetz vorgesehen. Ausserdem entspricht es der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates. Die Entschädigung der Eigentümerinnen und Eigentümer für diese Umzonung sollte bescheiden bleiben, gleichzeitig aber einen Anreiz darstellen.</p>
- <p>Das Raumplanungsgesetz verlangt, dass den Bauzonen nur jene Flächen zugewiesen werden, die bereits weitgehend überbaut sind oder voraussichtlich innert fünfzehn Jahren benötigt und erschlossen werden. Es ist zutreffend, dass die schweizweit ausgeschiedenen Bauzonen erheblich mehr Flächen umfassen, als in den nächsten fünfzehn Jahren benötigt werden. Alleine die heute noch unüberbauten Bauzonen decken einen Flächenbedarf für eine Bevölkerung von 2,5 Millionen Personen. Im Vergleich dazu wird in den Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung des Bundesamtes für Statistik bis 2020 im Maximum mit einer Zunahme von 0,5 Millionen Personen gerechnet, wobei im Szenario Trend, welches den bisherigen Entwicklungen am meisten Rechnung trägt, lediglich eine Zunahme von 0,15 Millionen Personen vorausgesagt wird. Zusätzlich zu den noch unüberbauten Bauzonen kommen erhebliche Nutzungsreserven in den bereits weitgehend überbauten Bauzonen hinzu, wie z. B. Verdichtungspotenziale aufgrund geltender Nutzungsbestimmungen in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen, Industrie- und Gewerbebrachen, nicht mehr genutzte Bauten und Anlagen des Militärs, der Post und der SBB. Häufig befinden sich die grossen Bauzonenreserven nicht an den Orten, wo der Bedarf am grössten ist und ein Siedlungswachstum zweckmässig wäre. Solche Bauzonenreserven stehen klar im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot der haushälterischen Bodennutzung und der geordneten Besiedelung des Landes sowie zu den Prinzipien der Nachhaltigkeit, wie sie der Bundesrat in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 festgehalten hat.</p><p>Der Bundesrat ist sich der von der Motionärin angesprochenen Problematik der überdimensionierten Bauzonen bewusst. Im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes gemäss Legislaturplanung 2003-2007 (BBI 2004 1166) sollen denn auch in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen u. a. Stossrichtungen ausgelotet werden, wie die überdimensionierten Bauzonen reduziert werden können und welche kurz- und längerfristigen Auswirkungen bei einer Reduktion dieser Bauzonen im Hinblick auf die drei Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung zu erwarten wären. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die Auswirkungen auf die Bodenpreise, Baupreise, Infrastrukturkosten und das Bruttoinlandprodukt, in gesellschaftlicher Hinsicht die Auswirkungen auf die Mieten und den Wohnungsbau und in ökologischer Hinsicht die Auswirkungen auf den Bodenverbrauch und die Umweltbelastung geprüft werden. Dabei wird auch die Frage des Ausgleiches und einer allfälligen Entschädigung zu prüfen sein und ob heute am falschen Ort liegende Bauzonen umgelagert werden können.</p><p>Welches die zweckmässigen Lösungsansätze sind, kann heute nicht zuverlässig beantwortet werden. Deshalb erachtet es der Bundesrat als nicht sachgerecht, sich auf das von der Motion verbindlich vorgegebene Vorgehen festzulegen. Er erachtet es vielmehr als zweckmässig, bei den anstehenden Abklärungen verschiedene Ansätze vertieft zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, die es ermöglicht, Bauzonen zu verkleinern und noch nicht erschlossene Bauzonen umzuzonen. Die Eigentümerin oder der Eigentümer wird für diese Umzonung entschädigt.</p>
- Reduktion von Bauzonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Trotz der hohen Bebauungsdichte im Mittelland verfügt die Schweiz über beachtliche Bauzonenreserven, die zum Teil noch nicht erschlossen sind. Die als Bauzonen eingeteilten Gebiete sind um einiges grösser als die Flächen, die in den nächsten fünfzehn Jahren benötigt werden. Diese Überdimensionierung leistet der massiven Zersiedlung der ländlichen Gebiete Vorschub. Tatsächlich sind 57 Prozent der ausserstädtischen Bauten Einfamilienhäuser, die sehr viel Platz in Anspruch nehmen. Man schätzt, dass die nicht erschlossene Fläche in Bauzonen so gross ist wie die bebaute Fläche ausserhalb von Bauzonen. Ein Viertel aller Bauten steht ausserhalb der Bauzonen. Somit schrumpft die Landwirtschaftszone immer mehr zusammen, obwohl in den Agglomerationen noch bebaubare Flächen vorhanden wären. Die Geschwindigkeit, mit der unsere Landschaft zubetoniert wird, ist beunruhigend, und die Abgrenzung zwischen bebautem Gebiet und Schutzfläche wird immer unklarer.</p><p>Gemäss Raumplanungsgesetz müssen die Nutzungspläne regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst werden. Obwohl Artikel 5 des Raumplanungsgesetzes eine Entschädigung im Fall von Eigentumsbeschränkungen vorsieht, wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind deshalb meist gegen eine solche Umzonung, auch wenn der Boden noch nicht erschlossen ist und noch keine Investitionen getätigt worden sind. Auch die Gemeinden und Kantone zeigen sich kaum bereit, die überdimensionierten Bauzonen zu reduzieren. Dies hat das Bundesamt für Raumentwicklung schon 1997 im Zusammenhang mit dem Richtplan des Kantons Thurgau festgestellt: "Aus den Informationen im Begleitbericht geht hervor, dass der Kanton Thurgau noch erhebliche Bauzonenreserven aufweist, die zu einem recht grossen Teil noch nicht erschlossen sind. Die Frage, ob aufgrund dieses Sachverhaltes allenfalls gar zusätzliche Anstrengungen zur Reduktion der Bauzonen nötig sein könnten, wird nicht gestellt" (Prüfungsbericht vom 29. September 1997 des Bundesamtes für Raumentwicklung).</p><p>Überdimensionierte Bauzonen, insbesondere in den Zonen ausserhalb der Agglomerationen, müssen reduziert und die Zersiedlung muss gebremst werden. Dies liegt im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen und ist im Raumplanungsgesetz vorgesehen. Ausserdem entspricht es der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates. Die Entschädigung der Eigentümerinnen und Eigentümer für diese Umzonung sollte bescheiden bleiben, gleichzeitig aber einen Anreiz darstellen.</p>
- <p>Das Raumplanungsgesetz verlangt, dass den Bauzonen nur jene Flächen zugewiesen werden, die bereits weitgehend überbaut sind oder voraussichtlich innert fünfzehn Jahren benötigt und erschlossen werden. Es ist zutreffend, dass die schweizweit ausgeschiedenen Bauzonen erheblich mehr Flächen umfassen, als in den nächsten fünfzehn Jahren benötigt werden. Alleine die heute noch unüberbauten Bauzonen decken einen Flächenbedarf für eine Bevölkerung von 2,5 Millionen Personen. Im Vergleich dazu wird in den Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung des Bundesamtes für Statistik bis 2020 im Maximum mit einer Zunahme von 0,5 Millionen Personen gerechnet, wobei im Szenario Trend, welches den bisherigen Entwicklungen am meisten Rechnung trägt, lediglich eine Zunahme von 0,15 Millionen Personen vorausgesagt wird. Zusätzlich zu den noch unüberbauten Bauzonen kommen erhebliche Nutzungsreserven in den bereits weitgehend überbauten Bauzonen hinzu, wie z. B. Verdichtungspotenziale aufgrund geltender Nutzungsbestimmungen in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen, Industrie- und Gewerbebrachen, nicht mehr genutzte Bauten und Anlagen des Militärs, der Post und der SBB. Häufig befinden sich die grossen Bauzonenreserven nicht an den Orten, wo der Bedarf am grössten ist und ein Siedlungswachstum zweckmässig wäre. Solche Bauzonenreserven stehen klar im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot der haushälterischen Bodennutzung und der geordneten Besiedelung des Landes sowie zu den Prinzipien der Nachhaltigkeit, wie sie der Bundesrat in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 festgehalten hat.</p><p>Der Bundesrat ist sich der von der Motionärin angesprochenen Problematik der überdimensionierten Bauzonen bewusst. Im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes gemäss Legislaturplanung 2003-2007 (BBI 2004 1166) sollen denn auch in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen u. a. Stossrichtungen ausgelotet werden, wie die überdimensionierten Bauzonen reduziert werden können und welche kurz- und längerfristigen Auswirkungen bei einer Reduktion dieser Bauzonen im Hinblick auf die drei Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung zu erwarten wären. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die Auswirkungen auf die Bodenpreise, Baupreise, Infrastrukturkosten und das Bruttoinlandprodukt, in gesellschaftlicher Hinsicht die Auswirkungen auf die Mieten und den Wohnungsbau und in ökologischer Hinsicht die Auswirkungen auf den Bodenverbrauch und die Umweltbelastung geprüft werden. Dabei wird auch die Frage des Ausgleiches und einer allfälligen Entschädigung zu prüfen sein und ob heute am falschen Ort liegende Bauzonen umgelagert werden können.</p><p>Welches die zweckmässigen Lösungsansätze sind, kann heute nicht zuverlässig beantwortet werden. Deshalb erachtet es der Bundesrat als nicht sachgerecht, sich auf das von der Motion verbindlich vorgegebene Vorgehen festzulegen. Er erachtet es vielmehr als zweckmässig, bei den anstehenden Abklärungen verschiedene Ansätze vertieft zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, die es ermöglicht, Bauzonen zu verkleinern und noch nicht erschlossene Bauzonen umzuzonen. Die Eigentümerin oder der Eigentümer wird für diese Umzonung entschädigt.</p>
- Reduktion von Bauzonen
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