Ernährungssouveränität und Raumplanung
- ShortId
-
05.3090
- Id
-
20053090
- Updated
-
28.07.2023 07:49
- Language
-
de
- Title
-
Ernährungssouveränität und Raumplanung
- AdditionalIndexing
-
2846;55;Fruchtfolgefläche;landwirtschaftliche Betriebsfläche;Landwirtschaftszone;Landesversorgung;Raumplanung;Nahrungsmittel;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Erhaltung der Landwirtschaft
- 1
-
- L03K010204, Raumplanung
- L03K140203, Nahrungsmittel
- L05K0402010402, Landesversorgung
- L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
- L06K010204010201, Fruchtfolgefläche
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K0102040102, Landwirtschaftszone
- L05K1401050302, landwirtschaftliche Betriebsfläche
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Selbstversorgungsgrad des Landes bezüglich Lebensmittel ist - abgesehen von kleineren Schwankungen - stabil. Er lag im Jahr 2002 bei rund 61 Prozent (Energie, pflanzliche Produkte 45 Prozent, tierische Produkte 94 Prozent). Die Entwicklung zeigt, dass der Strukturwandel in der Landwirtschaft kaum einen Einfluss hat auf den Selbstversorgungsgrad. Frei werdende produktive Flächen werden von den verbleibenden Betrieben bewirtschaftet. Auf welcher Höhe der Selbstversorgungsgrad nach der Umsetzung der zu erwartenden WTO-Ergebnisse gehalten werden kann bzw. soll, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden. Die Frage bezüglich des zukünftigen landwirtschaftlichen Produktionsniveaus in der Schweiz wird im Rahmen der Arbeiten zur "Agrarpolitik 2011" eingehend geprüft. Um das heutige Produktionsniveau zu halten, muss sich die Konkurrenzfähigkeit des gesamten Nahrungsmittelsektors weiter verbessern. Der Bundesrat hat mit der "Agrarpolitik 2011" die notwendigen Schritte eingeleitet, damit die Landwirtschaft Kosten senken und erfolgreich produzieren kann. Somit erübrigt es sich, einen minimalen Selbstversorgungsgrad für die Erfüllung des Verfassungsauftrages auf dem Gebiet der Versorgung festzulegen (Art. 104 Abs. 1 Bst. a BV).</p><p>2. Die Ansprüche an den Boden sind vielfältig. Vor allem im Mittelland führt das flächenhafte Siedlungswachstum zu einem hohen Druck auf die besten landwirtschaftlichen Flächen. Mit der Massnahme 13 der Strategie Nachhaltige Entwicklung (Bundesrat, 2002) soll der Bodenverbrauch - und damit auch der Verlust des Kulturlandes - stabilisiert und reduziert werden, eine Zielsetzung, die das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) auch mit dem neuen Raumentwicklungsbericht (2005) verfolgt. Im Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) hat der Bundesrat den Mindestumfang von 438 560 Hektaren Fruchtfolgeflächen (FFF) festgelegt und die Aufteilung auf die Kantone vorgenommen (Inkraftsetzung seit 8. April 1992). Die FFF umfassen grundsätzlich das ackerfähige Kulturland. Das ARE führte Ende 2003 eine Umfrage in den Kantonen über die Umsetzung des Sachplans durch. Die Auswertung der Resultate ergab, dass der Mindestumfang an FFF gesamtschweizerisch wahrscheinlich noch vorhanden ist, der Spielraum der Kantone sich jedoch verringert hat. In einigen Kantonen bestehen Hinweise, dass der kantonale Mindestumfang möglicherweise nicht mehr gesichert ist. Es wurden auch Unsicherheiten im Vollzug festgestellt, und eine Revision wurde vorgeschlagen. Eine Vollzugshilfe befindet sich in Erarbeitung und soll im laufenden Jahr veröffentlicht werden. Mittelfristig soll der SP FFF überarbeitet werden, um den Mindestumfang an FFF wirksamer und nachhaltig zu schützen.</p><p>3. Die Gemeinden und Kantone verfügen über die notwendigen raumplanerischen Instrumente, um mit Unterstützung des Bundes bei Bedarf Einfluss auf unerwünschte räumliche Veränderungen zu nehmen. Bei diesen Entscheiden werden wirtschaftliche Interessen gegen den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der offenen Landschaft abgewogen. Die WTO-Ergebnisse werden sich nicht direkt auf die Nutzungspläne in den Gemeinden und deren Genehmigung durch die Kantone auswirken. Auch sind im Hinblick auf die WTO-Ergebnisse keine neuen Anforderungen an die Gestaltung der Nutzungspläne vorgesehen. Ausserdem ist der Verlust an wertvollen Produktionsflächen nicht auf den Rückgang der Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe zurückzuführen. Ziel der Agrarpolitik des Bundesrates ist wie bis anhin eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in einem sozialverträglichen Prozess. Sie ist wie die Erhaltung der guten Böden eine Voraussetzung für die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizer Landwirtschaft produziert heute noch ungefähr 60 Prozent der in der Schweiz konsumierten Nahrungsmittel. Dieser Selbstversorgungsgrad ist seit dem Zweiten Weltkrieg praktisch unverändert geblieben. Er wird im Vergleich zu den EU-Ländern als eher tief eingeschätzt. Der Ernährungssouveränität und der sicheren Versorgung, die in der Verfassung verankert ist, wird aber heute mehr denn je grosse Bedeutung beigemessen. Die Selbstversorgung durch Nahrungsmittel, die in der Nähe und nach hohen ökologischen Standards produziert wurden, spielt eine zentrale Rolle in einer Agrarpolitik, die Rücksicht auf die Umwelt nimmt und auf gute Qualität der Nahrungsmittel bedacht ist. Doch genau dieser Aspekt wird durch die Politik der WTO und durch eine anarchische Raumplanungspolitik bedroht, welche die Ausweitung der Bauzonen fördert.</p><p>Wir stellen deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Die Bundesverfassung gibt der Landwirtschaft insbesondere den Auftrag zur "sicheren Versorgung der Bevölkerung" (Art. 104 BV). Wie hoch muss nach Auffassung des Bundesrates der Selbstversorgungsgrad mindestens sein, damit dieser Auftrag erfüllt werden kann?</p><p>2. Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz ging in den letzten zehn Jahren um rund 30 000 zurück. Obwohl die Fläche des landwirtschaftlichen Bodens nicht im gleichen Ausmass abgenommen hat, sind Hunderte von Hektaren verschwunden, und die fruchtbaren Flächen werden weiterhin von der ausgreifenden Urbanisierung bedroht. Diese Tendenz hält trotz den Anstrengungen in der Raumplanung an. Ist der "Sachplan Fruchtfolgeflächen" noch in der Lage, die Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu gewährleisten? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung die Nutzflächen langfristig zu sichern, die für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung aus naher landwirtschaftlicher Produktion notwendig sind? Wie beabsichtigt er diese Flächen vor den Auswüchsen der Urbanisierung schützen?</p><p>3. Eine den Zwängen der WTO unterworfene Agrarpolitik würde das Verschwinden von zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben bedeuten. Ist dieses sehr wahrscheinliche Verschwinden in den heutigen Nutzungsplänen schon vorweggenommen?</p>
- Ernährungssouveränität und Raumplanung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Selbstversorgungsgrad des Landes bezüglich Lebensmittel ist - abgesehen von kleineren Schwankungen - stabil. Er lag im Jahr 2002 bei rund 61 Prozent (Energie, pflanzliche Produkte 45 Prozent, tierische Produkte 94 Prozent). Die Entwicklung zeigt, dass der Strukturwandel in der Landwirtschaft kaum einen Einfluss hat auf den Selbstversorgungsgrad. Frei werdende produktive Flächen werden von den verbleibenden Betrieben bewirtschaftet. Auf welcher Höhe der Selbstversorgungsgrad nach der Umsetzung der zu erwartenden WTO-Ergebnisse gehalten werden kann bzw. soll, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden. Die Frage bezüglich des zukünftigen landwirtschaftlichen Produktionsniveaus in der Schweiz wird im Rahmen der Arbeiten zur "Agrarpolitik 2011" eingehend geprüft. Um das heutige Produktionsniveau zu halten, muss sich die Konkurrenzfähigkeit des gesamten Nahrungsmittelsektors weiter verbessern. Der Bundesrat hat mit der "Agrarpolitik 2011" die notwendigen Schritte eingeleitet, damit die Landwirtschaft Kosten senken und erfolgreich produzieren kann. Somit erübrigt es sich, einen minimalen Selbstversorgungsgrad für die Erfüllung des Verfassungsauftrages auf dem Gebiet der Versorgung festzulegen (Art. 104 Abs. 1 Bst. a BV).</p><p>2. Die Ansprüche an den Boden sind vielfältig. Vor allem im Mittelland führt das flächenhafte Siedlungswachstum zu einem hohen Druck auf die besten landwirtschaftlichen Flächen. Mit der Massnahme 13 der Strategie Nachhaltige Entwicklung (Bundesrat, 2002) soll der Bodenverbrauch - und damit auch der Verlust des Kulturlandes - stabilisiert und reduziert werden, eine Zielsetzung, die das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) auch mit dem neuen Raumentwicklungsbericht (2005) verfolgt. Im Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) hat der Bundesrat den Mindestumfang von 438 560 Hektaren Fruchtfolgeflächen (FFF) festgelegt und die Aufteilung auf die Kantone vorgenommen (Inkraftsetzung seit 8. April 1992). Die FFF umfassen grundsätzlich das ackerfähige Kulturland. Das ARE führte Ende 2003 eine Umfrage in den Kantonen über die Umsetzung des Sachplans durch. Die Auswertung der Resultate ergab, dass der Mindestumfang an FFF gesamtschweizerisch wahrscheinlich noch vorhanden ist, der Spielraum der Kantone sich jedoch verringert hat. In einigen Kantonen bestehen Hinweise, dass der kantonale Mindestumfang möglicherweise nicht mehr gesichert ist. Es wurden auch Unsicherheiten im Vollzug festgestellt, und eine Revision wurde vorgeschlagen. Eine Vollzugshilfe befindet sich in Erarbeitung und soll im laufenden Jahr veröffentlicht werden. Mittelfristig soll der SP FFF überarbeitet werden, um den Mindestumfang an FFF wirksamer und nachhaltig zu schützen.</p><p>3. Die Gemeinden und Kantone verfügen über die notwendigen raumplanerischen Instrumente, um mit Unterstützung des Bundes bei Bedarf Einfluss auf unerwünschte räumliche Veränderungen zu nehmen. Bei diesen Entscheiden werden wirtschaftliche Interessen gegen den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der offenen Landschaft abgewogen. Die WTO-Ergebnisse werden sich nicht direkt auf die Nutzungspläne in den Gemeinden und deren Genehmigung durch die Kantone auswirken. Auch sind im Hinblick auf die WTO-Ergebnisse keine neuen Anforderungen an die Gestaltung der Nutzungspläne vorgesehen. Ausserdem ist der Verlust an wertvollen Produktionsflächen nicht auf den Rückgang der Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe zurückzuführen. Ziel der Agrarpolitik des Bundesrates ist wie bis anhin eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in einem sozialverträglichen Prozess. Sie ist wie die Erhaltung der guten Böden eine Voraussetzung für die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizer Landwirtschaft produziert heute noch ungefähr 60 Prozent der in der Schweiz konsumierten Nahrungsmittel. Dieser Selbstversorgungsgrad ist seit dem Zweiten Weltkrieg praktisch unverändert geblieben. Er wird im Vergleich zu den EU-Ländern als eher tief eingeschätzt. Der Ernährungssouveränität und der sicheren Versorgung, die in der Verfassung verankert ist, wird aber heute mehr denn je grosse Bedeutung beigemessen. Die Selbstversorgung durch Nahrungsmittel, die in der Nähe und nach hohen ökologischen Standards produziert wurden, spielt eine zentrale Rolle in einer Agrarpolitik, die Rücksicht auf die Umwelt nimmt und auf gute Qualität der Nahrungsmittel bedacht ist. Doch genau dieser Aspekt wird durch die Politik der WTO und durch eine anarchische Raumplanungspolitik bedroht, welche die Ausweitung der Bauzonen fördert.</p><p>Wir stellen deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Die Bundesverfassung gibt der Landwirtschaft insbesondere den Auftrag zur "sicheren Versorgung der Bevölkerung" (Art. 104 BV). Wie hoch muss nach Auffassung des Bundesrates der Selbstversorgungsgrad mindestens sein, damit dieser Auftrag erfüllt werden kann?</p><p>2. Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz ging in den letzten zehn Jahren um rund 30 000 zurück. Obwohl die Fläche des landwirtschaftlichen Bodens nicht im gleichen Ausmass abgenommen hat, sind Hunderte von Hektaren verschwunden, und die fruchtbaren Flächen werden weiterhin von der ausgreifenden Urbanisierung bedroht. Diese Tendenz hält trotz den Anstrengungen in der Raumplanung an. Ist der "Sachplan Fruchtfolgeflächen" noch in der Lage, die Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu gewährleisten? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung die Nutzflächen langfristig zu sichern, die für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung aus naher landwirtschaftlicher Produktion notwendig sind? Wie beabsichtigt er diese Flächen vor den Auswüchsen der Urbanisierung schützen?</p><p>3. Eine den Zwängen der WTO unterworfene Agrarpolitik würde das Verschwinden von zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben bedeuten. Ist dieses sehr wahrscheinliche Verschwinden in den heutigen Nutzungsplänen schon vorweggenommen?</p>
- Ernährungssouveränität und Raumplanung
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