Stärkung des Bundesamtes für Raumentwicklung

ShortId
05.3092
Id
20053092
Updated
28.07.2023 09:00
Language
de
Title
Stärkung des Bundesamtes für Raumentwicklung
AdditionalIndexing
2846;04;Leistungsauftrag;Bewilligung;Kontrolle;Kompetenzregelung;Raumplanung;Vollzug von Beschlüssen;Richtplan;Bundesamt für Raumentwicklung;nachhaltige Entwicklung
1
  • L04K08040703, Bundesamt für Raumentwicklung
  • L04K01020411, Richtplan
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L03K010204, Raumplanung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Raumentwicklung in der Schweiz droht aus dem Ruder zu laufen. Zersiedlung, kleinkarierter Standortwettbewerb, aufgeblähte Infrastrukturen und mangelhafter Gesetzesvollzug prägen im wahrsten Sinn des Wortes das Bild der Landschaft. Die Schweiz wird vielerorts schlicht immer hässlicher. Die mit der Zersiedlung verbundenen Infrastrukturkosten steigen ins Unermessliche. Schon jetzt ist absehbar, dass heute ohne Berücksichtigung der demografischen Trends an den zukünftigen Bedürfnissen vorbeigebaut wird. Es ist dringend nötig, dass die beim Bund angesiedelten Kontroll- und Entscheidungskompetenzen in der Raumplanung erweitert und tatsächlich wahrgenommen werden können. Das scheint heute nicht der Fall zu sein. So stellt z. B. der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung im Interview mit der Zeitung "Der Bund" am 25. Januar 2005 lapidar fest: "Die Raumplanungsverordnung bestimmt, dass die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen von mehr als drei Hektaren dem Bund gemeldet werden muss. Viele Kantone halten sich nicht an diese Regel."</p><p>Auch in Zeiten des Sparens müssen die nötigen Mittel und Kompetenzen bereitgestellt werden, um Krisensituationen zu bewältigen. Die Raumplanung steckt in der Krise. Deshalb müssen mehr Mittel bereitgestellt werden, um diese Krise zu bewältigen. Was zugunsten privater Interessen in der zivilen Luftfahrt möglich war und ist, sollte bei Kernaufgaben des Staates eine Selbstverständlichkeit sein. Die nachhaltige Entwicklung unseres gemeinsamen Lebensraumes ist eine solche Kernaufgabe.</p>
  • <p>Die Zersiedlung weiter Gebiete der Schweiz mit den bekannten - auch ökonomisch gesehen - negativen Folgen ist ein zentrales Problem der Raumentwicklung in der Schweiz. Die Sorgen und die Anliegen der Motionärin sind berechtigt.</p><p>Das ARE ist zurzeit dabei, im Rahmen einer Überarbeitung der Grundzüge der Raumordnung und der im Legislaturprogramm 2003-2007 vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes konkrete Massnahmen für eine nachhaltigere Raumentwicklung der Schweiz vorzuschlagen. Diesen Arbeiten und dem Entscheid des Bundesrates darüber soll nicht vorgegriffen werden.</p><p>Inwieweit einzelne Ämter gestärkt werden sollen, wird zudem im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform in einem Gesamtzusammenhang zu beantworten sein und kann nicht für einen einzelnen Themenbereich isoliert betrachtet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Kompetenzen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) namentlich im Kontroll- und Bewilligungsbereich für kantonale Richtpläne zu erweitern. Er stellt die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen bereit, um das ARE zu einer umfassenden Aufgabenbewältigung zu befähigen.</p>
  • Stärkung des Bundesamtes für Raumentwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Raumentwicklung in der Schweiz droht aus dem Ruder zu laufen. Zersiedlung, kleinkarierter Standortwettbewerb, aufgeblähte Infrastrukturen und mangelhafter Gesetzesvollzug prägen im wahrsten Sinn des Wortes das Bild der Landschaft. Die Schweiz wird vielerorts schlicht immer hässlicher. Die mit der Zersiedlung verbundenen Infrastrukturkosten steigen ins Unermessliche. Schon jetzt ist absehbar, dass heute ohne Berücksichtigung der demografischen Trends an den zukünftigen Bedürfnissen vorbeigebaut wird. Es ist dringend nötig, dass die beim Bund angesiedelten Kontroll- und Entscheidungskompetenzen in der Raumplanung erweitert und tatsächlich wahrgenommen werden können. Das scheint heute nicht der Fall zu sein. So stellt z. B. der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung im Interview mit der Zeitung "Der Bund" am 25. Januar 2005 lapidar fest: "Die Raumplanungsverordnung bestimmt, dass die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen von mehr als drei Hektaren dem Bund gemeldet werden muss. Viele Kantone halten sich nicht an diese Regel."</p><p>Auch in Zeiten des Sparens müssen die nötigen Mittel und Kompetenzen bereitgestellt werden, um Krisensituationen zu bewältigen. Die Raumplanung steckt in der Krise. Deshalb müssen mehr Mittel bereitgestellt werden, um diese Krise zu bewältigen. Was zugunsten privater Interessen in der zivilen Luftfahrt möglich war und ist, sollte bei Kernaufgaben des Staates eine Selbstverständlichkeit sein. Die nachhaltige Entwicklung unseres gemeinsamen Lebensraumes ist eine solche Kernaufgabe.</p>
    • <p>Die Zersiedlung weiter Gebiete der Schweiz mit den bekannten - auch ökonomisch gesehen - negativen Folgen ist ein zentrales Problem der Raumentwicklung in der Schweiz. Die Sorgen und die Anliegen der Motionärin sind berechtigt.</p><p>Das ARE ist zurzeit dabei, im Rahmen einer Überarbeitung der Grundzüge der Raumordnung und der im Legislaturprogramm 2003-2007 vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes konkrete Massnahmen für eine nachhaltigere Raumentwicklung der Schweiz vorzuschlagen. Diesen Arbeiten und dem Entscheid des Bundesrates darüber soll nicht vorgegriffen werden.</p><p>Inwieweit einzelne Ämter gestärkt werden sollen, wird zudem im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform in einem Gesamtzusammenhang zu beantworten sein und kann nicht für einen einzelnen Themenbereich isoliert betrachtet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Kompetenzen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) namentlich im Kontroll- und Bewilligungsbereich für kantonale Richtpläne zu erweitern. Er stellt die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen bereit, um das ARE zu einer umfassenden Aufgabenbewältigung zu befähigen.</p>
    • Stärkung des Bundesamtes für Raumentwicklung

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