Kultur als Instrument der Aussenpolitik?

ShortId
05.3100
Id
20053100
Updated
28.07.2023 12:41
Language
de
Title
Kultur als Instrument der Aussenpolitik?
AdditionalIndexing
08;2831;Kulturverband;Kompetenzregelung;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Koordination;Subvention;Deza;Kulturpolitik;Kompetenzkonflikt;EDA;kulturelle Zusammenarbeit
1
  • L03K010603, Kulturpolitik
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L03K080409, EDA
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L04K08040901, Deza
  • L04K08070402, Kompetenzkonflikt
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K10010209, kulturelle Zusammenarbeit
  • L05K0101030202, Kulturverband
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die "NZZ am Sonntag" hat am 13. Februar 2005 Auszüge aus einem Brief veröffentlicht, der am 22. Dezember 2004 von der Vorsteherin des EDA an die Botschafterinnen und Botschafter betreffend Kulturaussenpolitik gesandt wurde. Formulierungen in diesem Brief lassen auf eine höchst fragwürdige Instrumentalisierung der Kultur für politische Zwecke schliessen, wenn z. B. zitiert wird, dass "die Kultur im Dienst der Aussenpolitik steht". Zudem zeigt der Artikel ein ungewöhnliches Auswahlverfahren auf in Bezug auf die Gewährung finanzieller Unterstützung zugunsten kultureller Aktionen der diplomatischen Einrichtungen im Ausland. Die entsprechenden Anfragen werden nicht durch die gesetzlich legitimierte Organisation für Kulturpolitik (Pro Helvetia) bearbeitet, sondern durch das Kompetenzzentrum für Kultur des EDA. Dieses selektioniert und beurteilt die Dossiers und verfügt dementsprechend über eine Machtfülle, ohne auf einer demokratisch legitimierten Grundlage zu basieren.</p><p>Im vergangenen Jahr wurde das kulturelle Engagement der Deza im Zusammenhang mit dem Filmfestival in Locarno und dem Paléo Festival in Nyon heftig kritisiert (s. auch die Fragen in der Herbstsession 2004: Frage Eggly 04.5166 und Dupraz 04.5172). Interessant ist nun zu erfahren, inwiefern dieser Kritik bei der Prioritätensetzung Rechnung getragen wurde und ob durch das Kompetenzzentrum für Kultur nicht neue bürokratische Hürden und Doppelspurigkeiten geschaffen werden.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat misst der künstlerischen Freiheit grosse Bedeutung bei. Wenn die Dienststellen der Bundesverwaltung im Ausland Kulturprojekte unterstützen, geschieht dies immer im Einverständnis mit der Künstlerin oder dem Künstler und ohne jegliche Einflussnahme auf den Inhalt der Werke.</p><p>2. Die wichtigsten Finanzierungsquellen für Kulturprojekte der Schweizer Auslandsvertretungen sind die Stiftung Pro Helvetia, das Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik (KKA) des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und private Sponsoren. Um einen Beitrag der Pro Helvetia oder des KKA zu erhalten, müssen die Vertretungen ihre Projekte diesen Stellen unterbreiten. Für das Sponsoring sind die Vertretungen selbst verantwortlich. Die Deza hingegen unterstützt die Tätigkeiten von Schweizer Vertretungen, die lokale Kunstschaffende fördern.</p><p>3. Gemäss der Organisationsverordnung für das EDA vom 29. März 2000 hat das EDA u. a. den Auftrag, die Effizienz, die Qualität und die Kohärenz der Arbeit unserer Auslandsvertretungen sicherzustellen. Die Politische Direktion des EDA stellte in diesem Zusammenhang fest, dass bei den kulturellen Aktivitäten unserer Vertretungen ein Rationalisierungsbedarf bestand. Deshalb beauftragte sie die Politische Abteilung III, die Professionalität und Kohärenz der Kulturarbeit unserer Vertretungen zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde im Februar 2004 eine interne Umstrukturierung beschlossen und die Sektion Kultur und Unesco durch das KKA ersetzt. Das KKA, mit dem keine neuen Arbeitsplätze geschaffen wurden, führte Managementmechanismen ein, die es unseren Vertretungen erlauben, ihre kulturellen Ziele effizienter zu erfüllen. Zudem stellt das KKA den Vertretungen ein kleines Budget zur Verfügung, um die Grundfinanzierung ihrer Kulturprojekte zu gewährleisten.</p><p>Ausserdem kamen das EDA und das Eidgenössische Departement des Innern zum Schluss, dass es neben der internen Restrukturierung auch pragmatische Lösungen für die vielen Koordinationsprobleme braucht, die bei der Kulturarbeit der verschiedenen Bundesakteure im Ausland auftreten. In diesem Sinne unterzeichneten Bundesrätin Calmy-Rey und Bundesrat Couchepin vor kurzem eine Vereinbarung, die u. a. die Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und dem KKA klar regelt: Für grosse Projekte (mit Kosten über 10 000 Franken und komplexer Organisation) wenden sich die Vertretungen an Pro Helvetia, die ihre Hauptansprechpartnerin ist. Sie erteilen der Pro Helvetia, die für den operationellen, kulturellen und finanziellen Teil dieser Projekte verantwortlich ist, ein Mandat. Falls notwendig unterstützen die Schweizer Vertretungen Pro Helvetia bei der Umsetzung der Projekte. Für kleine Projekte (mit Kosten unter 10 000 Franken und einfacher Organisation) wenden sich die Schweizer Vertretungen an das KKA, das die Projekte gegebenenfalls an Pro Helvetia weiterleiten kann. Der Inhalt dieses Abkommens wird in den Entwurf des Kulturförderungsgesetzes einfliessen.</p><p>4. Aufgrund der Organisationsverordnung vom 29. März 2000 kann das EDA u. a. den schweizerischen Vertretungen im Ausland Weisungen erteilen (Art. 7 Abs. 2 Bst. a). Der Brief vom 22. Dezember 2004 an die Vertretungen ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Er stellt eine interne Weisung dar, mit der die effiziente und kohärente Kulturarbeit unserer Vertretungen sichergestellt werden soll. Die Weisungen werden aufgrund der oben erwähnten Vereinbarung angepasst.</p><p>5. Die Politische Direktion des EDA, der das KKA untersteht, unterstützt die Kulturarbeit der Schweizer Vertretungen seit über zwanzig Jahren mit finanziellen Beiträgen. Dabei wird sie immer vom Bundesamt für Kultur (BAK) und von Pro Helvetia unterstützt und arbeitet mit diesen Stellen zusammen.</p><p>Das mit einem jährlichen Budget von 1,5 Millionen Franken ausgestattete KKA soll nicht die übrigen Kulturinstitutionen des Bundes konkurrenzieren, sondern eine kohärente, effiziente und qualitativ hochstehende Kulturarbeit der Auslandvertretungen sicherstellen. Mit dem Budget des KKA können kleine Projekte unterstützt werden, sodass die Vertretungen ihren grundlegenden Beitrag im Kulturbereich autonom leisten können. Das KKA hat nebst der Unterstützung kleiner Projekte der Vertretungen weitere Aufgaben, vor allem im Rahmen der Unesco und der Frankophonie. Ausserdem ist das Sekretariat der Schweizerischen Unesco-Kommission dem KKA unterstellt.</p><p>6. Die Deza hat gemäss dem Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), der Verordnung vom 12. Dezember 1977 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.01) sowie der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (BBl 2003 4625) den Auftrag, den Süd-Nord-Kulturaustausch in der Schweiz sicherzustellen. Die Deza fördert gemäss diesem Mandat in der Schweiz nur das Kulturschaffen ihrer Partnerländer aus dem Süden und Osten. Darin unterscheidet sie sich von anderen Bundesakteuren, deren Unterstützung der Schweizer Kultur gilt.</p><p>Was die Fragen Eggly und Dupraz angeht: Die Antwort des Bundesrates auf die Frage Dupraz bleibt weiterhin aktuell. Die Frage Eggly wurde nach der Beantwortung der Frage Dupraz zurückgezogen.</p><p>7. Das Engagement der Deza beschränkt sich auf die Vermittlung von Kultur aus ihren Partnerländern. In Locarno ermöglicht die Unterstützung der Deza beispielsweise die Teilnahme von Filmschaffenden aus dem Süden. Damit wird diesen Personen eine Plattform gegeben, ihre Werke einem internationalen Publikum vorzustellen. Das Engagement der Deza in der Kulturförderung ist mit den anderen Bundesakteuren (BAK, EDA, Pro Helvetia, Präsenz Schweiz) abgestimmt. Doppelspurigkeiten oder Konkurrenzierungen liegen nicht vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie schätzt er die Bedeutung der künstlerischen Freiheit ein? Findet er es akzeptabel, dass die Kultur zur Erreichung von politischen Zielen benutzt wird?</p><p>2. Welches sind die Akteure und die Verfahrensregeln für die Vergabe von finanziellen Beiträgen an kulturelle Aktivitäten der Schweizer Vertretungen im Ausland?</p><p>3. Gerät das Kompetenzzentrum für Kultur des EDA in diesem Zusammenhang nicht in Konflikt mit der Stiftung Pro Helvetia? Stellt dieses Kompetenzzentrum aus kulturpolitischer Sicht einen realen Mehrwert dar, oder verschlingt es nicht vielmehr Mittel, die sonst künstlerischen Projekten zugute kämen?</p><p>4. Enthält der in der "NZZ am Sonntag" vom 13. Februar 2005 zitierte Brief Präzisierungen zu einer neuen Ausrichtung der schweizerischen Kulturaussenpolitik? Ist der Bundesrat bereit, den Brief vom 22. Dezember 2004 zusammen mit dem beigelegten Bericht zu publizieren?</p><p>5. Welches sind die Projekte des Kompetenzzentrums für Kultur des EDA? Wie hoch ist das Budget dieses Zentrums und aufgrund welcher gesetzlichen oder reglementarischen Grundlagen wurde es geschaffen?</p><p>6. Welches sind die kulturpolitischen Projekte der Deza für das Jahr 2005? Wurde der Kritik der Nationalräte Eggly und Dupraz (Frage Eggly 04.5166 und Dupraz 04.5172) bei der Definition der kulturpolitischen Prioritätensetzung durch die Deza Rechnung getragen?</p><p>7. Die Deza beteiligt sich subsidiär immer mehr an der Finanzierung von Projekten, die bereits von andern Bundesämtern unterstützt werden (z. B. Internationales Jahr des Sports, Filmfestival Locarno, Kinderbuchfonds Baobab, Kultur und Entwicklung-Coordinarte, Visions du réel, Educa, Uno-Jahr der Berge, Föderalismuskonferenz). Vertritt der Bundesrat nicht die Auffassung, dass der Mehrfachunterstützung von Projekten durch verschiedene Bundesämter Einhalt geboten werden sollte?</p>
  • Kultur als Instrument der Aussenpolitik?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die "NZZ am Sonntag" hat am 13. Februar 2005 Auszüge aus einem Brief veröffentlicht, der am 22. Dezember 2004 von der Vorsteherin des EDA an die Botschafterinnen und Botschafter betreffend Kulturaussenpolitik gesandt wurde. Formulierungen in diesem Brief lassen auf eine höchst fragwürdige Instrumentalisierung der Kultur für politische Zwecke schliessen, wenn z. B. zitiert wird, dass "die Kultur im Dienst der Aussenpolitik steht". Zudem zeigt der Artikel ein ungewöhnliches Auswahlverfahren auf in Bezug auf die Gewährung finanzieller Unterstützung zugunsten kultureller Aktionen der diplomatischen Einrichtungen im Ausland. Die entsprechenden Anfragen werden nicht durch die gesetzlich legitimierte Organisation für Kulturpolitik (Pro Helvetia) bearbeitet, sondern durch das Kompetenzzentrum für Kultur des EDA. Dieses selektioniert und beurteilt die Dossiers und verfügt dementsprechend über eine Machtfülle, ohne auf einer demokratisch legitimierten Grundlage zu basieren.</p><p>Im vergangenen Jahr wurde das kulturelle Engagement der Deza im Zusammenhang mit dem Filmfestival in Locarno und dem Paléo Festival in Nyon heftig kritisiert (s. auch die Fragen in der Herbstsession 2004: Frage Eggly 04.5166 und Dupraz 04.5172). Interessant ist nun zu erfahren, inwiefern dieser Kritik bei der Prioritätensetzung Rechnung getragen wurde und ob durch das Kompetenzzentrum für Kultur nicht neue bürokratische Hürden und Doppelspurigkeiten geschaffen werden.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat misst der künstlerischen Freiheit grosse Bedeutung bei. Wenn die Dienststellen der Bundesverwaltung im Ausland Kulturprojekte unterstützen, geschieht dies immer im Einverständnis mit der Künstlerin oder dem Künstler und ohne jegliche Einflussnahme auf den Inhalt der Werke.</p><p>2. Die wichtigsten Finanzierungsquellen für Kulturprojekte der Schweizer Auslandsvertretungen sind die Stiftung Pro Helvetia, das Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik (KKA) des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und private Sponsoren. Um einen Beitrag der Pro Helvetia oder des KKA zu erhalten, müssen die Vertretungen ihre Projekte diesen Stellen unterbreiten. Für das Sponsoring sind die Vertretungen selbst verantwortlich. Die Deza hingegen unterstützt die Tätigkeiten von Schweizer Vertretungen, die lokale Kunstschaffende fördern.</p><p>3. Gemäss der Organisationsverordnung für das EDA vom 29. März 2000 hat das EDA u. a. den Auftrag, die Effizienz, die Qualität und die Kohärenz der Arbeit unserer Auslandsvertretungen sicherzustellen. Die Politische Direktion des EDA stellte in diesem Zusammenhang fest, dass bei den kulturellen Aktivitäten unserer Vertretungen ein Rationalisierungsbedarf bestand. Deshalb beauftragte sie die Politische Abteilung III, die Professionalität und Kohärenz der Kulturarbeit unserer Vertretungen zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde im Februar 2004 eine interne Umstrukturierung beschlossen und die Sektion Kultur und Unesco durch das KKA ersetzt. Das KKA, mit dem keine neuen Arbeitsplätze geschaffen wurden, führte Managementmechanismen ein, die es unseren Vertretungen erlauben, ihre kulturellen Ziele effizienter zu erfüllen. Zudem stellt das KKA den Vertretungen ein kleines Budget zur Verfügung, um die Grundfinanzierung ihrer Kulturprojekte zu gewährleisten.</p><p>Ausserdem kamen das EDA und das Eidgenössische Departement des Innern zum Schluss, dass es neben der internen Restrukturierung auch pragmatische Lösungen für die vielen Koordinationsprobleme braucht, die bei der Kulturarbeit der verschiedenen Bundesakteure im Ausland auftreten. In diesem Sinne unterzeichneten Bundesrätin Calmy-Rey und Bundesrat Couchepin vor kurzem eine Vereinbarung, die u. a. die Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und dem KKA klar regelt: Für grosse Projekte (mit Kosten über 10 000 Franken und komplexer Organisation) wenden sich die Vertretungen an Pro Helvetia, die ihre Hauptansprechpartnerin ist. Sie erteilen der Pro Helvetia, die für den operationellen, kulturellen und finanziellen Teil dieser Projekte verantwortlich ist, ein Mandat. Falls notwendig unterstützen die Schweizer Vertretungen Pro Helvetia bei der Umsetzung der Projekte. Für kleine Projekte (mit Kosten unter 10 000 Franken und einfacher Organisation) wenden sich die Schweizer Vertretungen an das KKA, das die Projekte gegebenenfalls an Pro Helvetia weiterleiten kann. Der Inhalt dieses Abkommens wird in den Entwurf des Kulturförderungsgesetzes einfliessen.</p><p>4. Aufgrund der Organisationsverordnung vom 29. März 2000 kann das EDA u. a. den schweizerischen Vertretungen im Ausland Weisungen erteilen (Art. 7 Abs. 2 Bst. a). Der Brief vom 22. Dezember 2004 an die Vertretungen ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Er stellt eine interne Weisung dar, mit der die effiziente und kohärente Kulturarbeit unserer Vertretungen sichergestellt werden soll. Die Weisungen werden aufgrund der oben erwähnten Vereinbarung angepasst.</p><p>5. Die Politische Direktion des EDA, der das KKA untersteht, unterstützt die Kulturarbeit der Schweizer Vertretungen seit über zwanzig Jahren mit finanziellen Beiträgen. Dabei wird sie immer vom Bundesamt für Kultur (BAK) und von Pro Helvetia unterstützt und arbeitet mit diesen Stellen zusammen.</p><p>Das mit einem jährlichen Budget von 1,5 Millionen Franken ausgestattete KKA soll nicht die übrigen Kulturinstitutionen des Bundes konkurrenzieren, sondern eine kohärente, effiziente und qualitativ hochstehende Kulturarbeit der Auslandvertretungen sicherstellen. Mit dem Budget des KKA können kleine Projekte unterstützt werden, sodass die Vertretungen ihren grundlegenden Beitrag im Kulturbereich autonom leisten können. Das KKA hat nebst der Unterstützung kleiner Projekte der Vertretungen weitere Aufgaben, vor allem im Rahmen der Unesco und der Frankophonie. Ausserdem ist das Sekretariat der Schweizerischen Unesco-Kommission dem KKA unterstellt.</p><p>6. Die Deza hat gemäss dem Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), der Verordnung vom 12. Dezember 1977 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.01) sowie der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (BBl 2003 4625) den Auftrag, den Süd-Nord-Kulturaustausch in der Schweiz sicherzustellen. Die Deza fördert gemäss diesem Mandat in der Schweiz nur das Kulturschaffen ihrer Partnerländer aus dem Süden und Osten. Darin unterscheidet sie sich von anderen Bundesakteuren, deren Unterstützung der Schweizer Kultur gilt.</p><p>Was die Fragen Eggly und Dupraz angeht: Die Antwort des Bundesrates auf die Frage Dupraz bleibt weiterhin aktuell. Die Frage Eggly wurde nach der Beantwortung der Frage Dupraz zurückgezogen.</p><p>7. Das Engagement der Deza beschränkt sich auf die Vermittlung von Kultur aus ihren Partnerländern. In Locarno ermöglicht die Unterstützung der Deza beispielsweise die Teilnahme von Filmschaffenden aus dem Süden. Damit wird diesen Personen eine Plattform gegeben, ihre Werke einem internationalen Publikum vorzustellen. Das Engagement der Deza in der Kulturförderung ist mit den anderen Bundesakteuren (BAK, EDA, Pro Helvetia, Präsenz Schweiz) abgestimmt. Doppelspurigkeiten oder Konkurrenzierungen liegen nicht vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie schätzt er die Bedeutung der künstlerischen Freiheit ein? Findet er es akzeptabel, dass die Kultur zur Erreichung von politischen Zielen benutzt wird?</p><p>2. Welches sind die Akteure und die Verfahrensregeln für die Vergabe von finanziellen Beiträgen an kulturelle Aktivitäten der Schweizer Vertretungen im Ausland?</p><p>3. Gerät das Kompetenzzentrum für Kultur des EDA in diesem Zusammenhang nicht in Konflikt mit der Stiftung Pro Helvetia? Stellt dieses Kompetenzzentrum aus kulturpolitischer Sicht einen realen Mehrwert dar, oder verschlingt es nicht vielmehr Mittel, die sonst künstlerischen Projekten zugute kämen?</p><p>4. Enthält der in der "NZZ am Sonntag" vom 13. Februar 2005 zitierte Brief Präzisierungen zu einer neuen Ausrichtung der schweizerischen Kulturaussenpolitik? Ist der Bundesrat bereit, den Brief vom 22. Dezember 2004 zusammen mit dem beigelegten Bericht zu publizieren?</p><p>5. Welches sind die Projekte des Kompetenzzentrums für Kultur des EDA? Wie hoch ist das Budget dieses Zentrums und aufgrund welcher gesetzlichen oder reglementarischen Grundlagen wurde es geschaffen?</p><p>6. Welches sind die kulturpolitischen Projekte der Deza für das Jahr 2005? Wurde der Kritik der Nationalräte Eggly und Dupraz (Frage Eggly 04.5166 und Dupraz 04.5172) bei der Definition der kulturpolitischen Prioritätensetzung durch die Deza Rechnung getragen?</p><p>7. Die Deza beteiligt sich subsidiär immer mehr an der Finanzierung von Projekten, die bereits von andern Bundesämtern unterstützt werden (z. B. Internationales Jahr des Sports, Filmfestival Locarno, Kinderbuchfonds Baobab, Kultur und Entwicklung-Coordinarte, Visions du réel, Educa, Uno-Jahr der Berge, Föderalismuskonferenz). Vertritt der Bundesrat nicht die Auffassung, dass der Mehrfachunterstützung von Projekten durch verschiedene Bundesämter Einhalt geboten werden sollte?</p>
    • Kultur als Instrument der Aussenpolitik?

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