Familiensteuerreform kommt vor der Unternehmenssteuerreform
- ShortId
-
05.3103
- Id
-
20053103
- Updated
-
28.07.2023 11:39
- Language
-
de
- Title
-
Familiensteuerreform kommt vor der Unternehmenssteuerreform
- AdditionalIndexing
-
24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Familienbesteuerung;Steuerpolitik;Steuer natürlicher Personen;Familienpolitik;politische Planung;verheiratete Person
- 1
-
- L05K1107040301, Familienbesteuerung
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L04K01030304, Familienpolitik
- L05K0807010501, politische Planung
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L04K01030507, verheiratete Person
- L03K110703, Steuerpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 16. Mai 2004 lehnte das Schweizervolk an der Urne das sogenannte Steuerpaket ab. Darin enthalten war auch eine Ehe- und Familiensteuerreform. Diese war trotz einigen kritisierten Punkten im Grundsatz nicht umstritten, ebenso wie die darin enthaltene Regelung der Stempelabgaben. Auch in den Kommentaren des Bundesrates im Nachgang zur erwähnten Abstimmung bestätigte der Bundesrat seinen Willen, die Ehe- und Familiensteuerreform innert nützlicher Frist wieder aufzunehmen damit insbesondere die längst fällige - und auch vom Bundesgericht geforderte - Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Doppelverdiener-Ehepaaren zu realisieren. Nun wurden die zeitlich beschränkten Dringlichkeitsrechtsregelungen bei den Stempelabgaben durch das Parlament in ordentliches Recht übergeführt. Zudem hat der Bundesrat die bevorstehende Realisation der Unternehmenssteuerreform angekündigt.</p>
- <p>1. Nachdem die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung am 16. Mai 2004 gescheitert ist, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehepaar- und Familienbesteuerung nach wie vor ungelöst. Für den Bundesrat steht daher fest, dass eine neue Vorlage zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung unumgänglich ist. Aufgrund der eingereichten parlamentarischen Vorstösse mit ihren sehr unterschiedlichen Zielsetzungen zeigt sich aber deutlich, dass eine Konsensfindung und eine definitive Festlegung des Systementscheides schwierig sein werden. Auch die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes erleichtern eine Reform nicht. Mit der Veröffentlichung des Berichtes über die Individualbesteuerung im Dezember 2004 liegt neues Grundlagenmaterial für den Systementscheid (getrennte oder gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren) vor.</p><p>Die Unternehmenssteuerreform befindet sich in einem wesentlich reiferen Stadium der Meinungsbildung. Der Bundesrat will noch im Juni 2005 die Botschaft vorlegen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher nicht als angezeigt, die beiden Reformen zeitlich gegeneinander auszuspielen und die Unternehmenssteuerreform zu sistieren, bis die Ehepaar- und Familienbesteuerungsreform realisiert oder mindestens weit fortgeschritten ist. Beiden Reformen kommt ein hoher Stellenwert zu. Sie haben aber unterschiedliche Stossrichtungen.</p><p>2. Der Bundesrat hat sich wiederholt zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag geäussert (vgl. seine Stellungnahmen zu den Motionen Hafner Ursula 98.3388 und sozialdemokratische Fraktion 00.3679) und das Anliegen stets abgelehnt. Er zeigte auf, dass dies innerhalb des heutigen Systems bei der direkten Bundessteuer zu einer unerwünschten Verschärfung der Steuerprogression führen würde, und wertete einen solchen Wechsel als Verstoss gegen den Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aus diesen Gründen wurden Kinderabzüge vom Steuerbetrag auch von den eidgenössischen Räten bisher stets abgelehnt.</p><p>3. Am 31. August 2004 reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ein Postulat ein, mit welchem der Bundesrat u. a. aufgefordert wurde, im ersten Semester 2005 dem Ständerat einen Bericht über die im Parlament und in der Verwaltung pendenten familienpolitischen Massnahmen (Krankenversicherungsprämien für Kinder, Ehegatten- und Familienbesteuerung, Kinderzulagen, Abzüge für Unterhaltszahlungen usw.) vorzulegen. Dabei sei insbesondere auch die Wirkung dieser Massnahmen auf die Familieneinkommen aller Einkommensklassen darzulegen. Bis zum gleichen Zeitpunkt ist dem Ständerat eine Darstellung des aus der Sicht des Bundesrates zur Verfügung stehenden Finanzrahmens für die familienpolitischen Massnahmen vorzulegen.</p><p>Im Weiteren hat der Bundesrat am 26. Januar 2005 das EFD beauftragt, bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung vor allem die Stärkung und die Umsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips ins Zentrum zu stellen. Zudem soll das EFD bis im Herbst 2005 parallel dazu vor allem den Wechsel zur Individualbesteuerung, die Höhe der Kinderabzüge, einen Steuerrabatt sowie das Splittingsystem gemäss Steuerpaket prüfen und dem Bundesrat entsprechende Vorschläge unterbreiten. Diese sind nun zunächst abzuwarten.</p><p>Nach Vorliegen dieser Berichte wird sich der Bundesrat mit der Frage beschäftigen, welche dieser erwähnten Massnahmen allenfalls in eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung einfliessen sollen. Ferner hat die WAK-N am 25. Februar 2005 die politische Debatte über den Systementscheid (getrennte oder gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren) eröffnet. Zurzeit ist aber noch völlig offen, welches System vom Parlament bevorzugt wird. Solange der Systementscheid nicht gefällt ist, kann der Bundesrat den Zeitplan für eine Reform nicht festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass angesichts geltender Bundesgerichtsurteile betreffend Ehepaarbesteuerung und Äusserungen des Bundesrates in Sachen Familienförderung die Realisation der Familien- und Ehepaarsteuerreform zeitlich unbedingt vor der - oder spätestens parallel zur - Unternehmersteuerreform dem Parlament vorgelegt werden müsste?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, bei dieser Ehepaar- und Familiensteuerreform im Interesse einer Verfahrensvereinfachung eine Systemänderung zu prüfen, indem anstelle der bisherigen Familien- und Kinderabzüge beim steuerbaren Einkommen neu Pauschalabzüge pro Kind und Familie erst direkt beim Steuerbetrag auf der Steuerrechnung bei den Einkommenssteuern von Gemeinden, Kantonen und direkter Bundessteuer erfolgen? Dies würde Nachteile der Steuerprogression bei den bisherigen Familien- und Kinderabzügen beim steuerbaren Einkommen vermeiden und die Steuererklärung vereinfachen.</p><p>3. Bis wann wird der Bundesrat dem Parlament eine neu überarbeitete Ehe- und Familiensteuerreform zur Behandlung vorlegen? Welche Elemente im Vergleich zum "Ist-Zustand" würde sie vorsehen auf Stufe Direkte Bundessteuer, Einkommenssteuer von Kantonen und Gemeinden.</p>
- Familiensteuerreform kommt vor der Unternehmenssteuerreform
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 16. Mai 2004 lehnte das Schweizervolk an der Urne das sogenannte Steuerpaket ab. Darin enthalten war auch eine Ehe- und Familiensteuerreform. Diese war trotz einigen kritisierten Punkten im Grundsatz nicht umstritten, ebenso wie die darin enthaltene Regelung der Stempelabgaben. Auch in den Kommentaren des Bundesrates im Nachgang zur erwähnten Abstimmung bestätigte der Bundesrat seinen Willen, die Ehe- und Familiensteuerreform innert nützlicher Frist wieder aufzunehmen damit insbesondere die längst fällige - und auch vom Bundesgericht geforderte - Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Doppelverdiener-Ehepaaren zu realisieren. Nun wurden die zeitlich beschränkten Dringlichkeitsrechtsregelungen bei den Stempelabgaben durch das Parlament in ordentliches Recht übergeführt. Zudem hat der Bundesrat die bevorstehende Realisation der Unternehmenssteuerreform angekündigt.</p>
- <p>1. Nachdem die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung am 16. Mai 2004 gescheitert ist, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehepaar- und Familienbesteuerung nach wie vor ungelöst. Für den Bundesrat steht daher fest, dass eine neue Vorlage zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung unumgänglich ist. Aufgrund der eingereichten parlamentarischen Vorstösse mit ihren sehr unterschiedlichen Zielsetzungen zeigt sich aber deutlich, dass eine Konsensfindung und eine definitive Festlegung des Systementscheides schwierig sein werden. Auch die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes erleichtern eine Reform nicht. Mit der Veröffentlichung des Berichtes über die Individualbesteuerung im Dezember 2004 liegt neues Grundlagenmaterial für den Systementscheid (getrennte oder gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren) vor.</p><p>Die Unternehmenssteuerreform befindet sich in einem wesentlich reiferen Stadium der Meinungsbildung. Der Bundesrat will noch im Juni 2005 die Botschaft vorlegen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher nicht als angezeigt, die beiden Reformen zeitlich gegeneinander auszuspielen und die Unternehmenssteuerreform zu sistieren, bis die Ehepaar- und Familienbesteuerungsreform realisiert oder mindestens weit fortgeschritten ist. Beiden Reformen kommt ein hoher Stellenwert zu. Sie haben aber unterschiedliche Stossrichtungen.</p><p>2. Der Bundesrat hat sich wiederholt zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag geäussert (vgl. seine Stellungnahmen zu den Motionen Hafner Ursula 98.3388 und sozialdemokratische Fraktion 00.3679) und das Anliegen stets abgelehnt. Er zeigte auf, dass dies innerhalb des heutigen Systems bei der direkten Bundessteuer zu einer unerwünschten Verschärfung der Steuerprogression führen würde, und wertete einen solchen Wechsel als Verstoss gegen den Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aus diesen Gründen wurden Kinderabzüge vom Steuerbetrag auch von den eidgenössischen Räten bisher stets abgelehnt.</p><p>3. Am 31. August 2004 reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ein Postulat ein, mit welchem der Bundesrat u. a. aufgefordert wurde, im ersten Semester 2005 dem Ständerat einen Bericht über die im Parlament und in der Verwaltung pendenten familienpolitischen Massnahmen (Krankenversicherungsprämien für Kinder, Ehegatten- und Familienbesteuerung, Kinderzulagen, Abzüge für Unterhaltszahlungen usw.) vorzulegen. Dabei sei insbesondere auch die Wirkung dieser Massnahmen auf die Familieneinkommen aller Einkommensklassen darzulegen. Bis zum gleichen Zeitpunkt ist dem Ständerat eine Darstellung des aus der Sicht des Bundesrates zur Verfügung stehenden Finanzrahmens für die familienpolitischen Massnahmen vorzulegen.</p><p>Im Weiteren hat der Bundesrat am 26. Januar 2005 das EFD beauftragt, bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung vor allem die Stärkung und die Umsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips ins Zentrum zu stellen. Zudem soll das EFD bis im Herbst 2005 parallel dazu vor allem den Wechsel zur Individualbesteuerung, die Höhe der Kinderabzüge, einen Steuerrabatt sowie das Splittingsystem gemäss Steuerpaket prüfen und dem Bundesrat entsprechende Vorschläge unterbreiten. Diese sind nun zunächst abzuwarten.</p><p>Nach Vorliegen dieser Berichte wird sich der Bundesrat mit der Frage beschäftigen, welche dieser erwähnten Massnahmen allenfalls in eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung einfliessen sollen. Ferner hat die WAK-N am 25. Februar 2005 die politische Debatte über den Systementscheid (getrennte oder gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren) eröffnet. Zurzeit ist aber noch völlig offen, welches System vom Parlament bevorzugt wird. Solange der Systementscheid nicht gefällt ist, kann der Bundesrat den Zeitplan für eine Reform nicht festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass angesichts geltender Bundesgerichtsurteile betreffend Ehepaarbesteuerung und Äusserungen des Bundesrates in Sachen Familienförderung die Realisation der Familien- und Ehepaarsteuerreform zeitlich unbedingt vor der - oder spätestens parallel zur - Unternehmersteuerreform dem Parlament vorgelegt werden müsste?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, bei dieser Ehepaar- und Familiensteuerreform im Interesse einer Verfahrensvereinfachung eine Systemänderung zu prüfen, indem anstelle der bisherigen Familien- und Kinderabzüge beim steuerbaren Einkommen neu Pauschalabzüge pro Kind und Familie erst direkt beim Steuerbetrag auf der Steuerrechnung bei den Einkommenssteuern von Gemeinden, Kantonen und direkter Bundessteuer erfolgen? Dies würde Nachteile der Steuerprogression bei den bisherigen Familien- und Kinderabzügen beim steuerbaren Einkommen vermeiden und die Steuererklärung vereinfachen.</p><p>3. Bis wann wird der Bundesrat dem Parlament eine neu überarbeitete Ehe- und Familiensteuerreform zur Behandlung vorlegen? Welche Elemente im Vergleich zum "Ist-Zustand" würde sie vorsehen auf Stufe Direkte Bundessteuer, Einkommenssteuer von Kantonen und Gemeinden.</p>
- Familiensteuerreform kommt vor der Unternehmenssteuerreform
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