Fortführung von Interreg an den Aussengrenzen der EU zur Schweiz ab 2007

ShortId
05.3107
Id
20053107
Updated
28.07.2023 10:26
Language
de
Title
Fortführung von Interreg an den Aussengrenzen der EU zur Schweiz ab 2007
AdditionalIndexing
10;15;Gemeinschaftsprogramm;Strukturpolitik;regionale Zusammenarbeit;Deutschland;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Europäische Zusammenarbeit;gemeinsame Regionalpolitik;Grenzgebiet
1
  • L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • L07K08070102010708, regionale Zusammenarbeit
  • L05K0704030201, gemeinsame Regionalpolitik
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
  • L05K0704010213, Strukturpolitik
  • L06K090202030103, Gemeinschaftsprogramm
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L04K03010105, Deutschland
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit 1990 steht Interreg für die Integration der Regionen im europäischen Raum, indem grenzübergreifende Projekte gefördert werden, um eine ausgewogene Entwicklung der Regionen zu erreichen. Neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden auch die transnationale und die interregionale Kooperation gefördert. Interreg-Programme fördern die Verständigung und den Erfahrungsaustausch zu konkreten Problemen über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg, ermöglichen den Aufbau von Kooperations- und Wissensnetzwerken und bauen die Hindernisse beim grenzüberschreitenden Kontakt ab. Damit werden die Konkurrenzfähigkeit der Regionen und somit der Wirtschaftsstandort Schweiz ganz allgemein gestärkt.</p><p>Im Jahr 2007 wird das gegenwärtige Programm Interreg III auslaufen. Die Weiterführung ist im Moment ungewiss, da die deutsche Bundesregierung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der neuen EU-Strukturförderperiode ab 2007 auf die neuen Binnen- und Aussengrenzen der Beitrittsländer beschränken möchte.</p><p>Doch trotz den Erfolgen der bisherigen Interreg-Programme stellen die alten Binnengrenzen und insbesondere die Aussengrenze der EU zur Schweiz nach wie vor erhebliche Hindernisse für ein geeintes Europa dar. Grenzüberschreitendes Handeln, Arbeiten und Denken kann nicht von heute auf morgen erwartet werden, denn solche Veränderungen nehmen grosse Zeiträume in Anspruch.</p><p>Die bisherige Ausschöpfung der Interreg-Programme zeigt das vorhandene Potenzial und unterstreicht auch in Zukunft die Notwendigkeit von Kofinanzierungsmitteln der EU und der Schweiz. Damit werden Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftskraft der Regionen gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen; Hindernisse im grenzüberschreitenden Kontakt werden abgebaut und neue Möglichkeiten ausgeschöpft, insbesondere für die Grenzregionen, neu aber auch für die Kantone ohne direkte Grenze zu einem Nachbarstaat; die Regionen werden gestärkt und somit die föderalen Strukturen gefestigt; Netzwerke können aufgebaut und Synergien genutzt werden, und es besteht die Möglichkeit, die Interessen der Schweiz, beispielsweise bezüglich Raumordnungspolitik, auf europäischer Ebene einzubringen.</p><p>Die Weiterführung von Instrumenten zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den bisherigen Programmgebieten ist erforderlich, um den Zusammenhalt und das Fortschreiten der Integration in Europa zu garantieren.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat vor einigen Monaten von der Absicht der deutschen Bundesregierung Kenntnis erhalten, innerhalb der Europäischen Union (EU) im Rahmen der zukünftigen Kohäsionspolitik (2007-2013) auf eine Konzentration der Mittel für die territoriale Zusammenarbeit an den neuen Binnen- und Aussengrenzen der EU hinzuwirken. Mehrere Kantone haben ihm bereits ihre Besorgnis angesichts dieser strategischen Neuorientierung der deutschen Bundesregierung kundgetan.</p><p>Die Bundesbehörden verfolgen aufmerksam die Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung der territorialen Kooperation der EU. Bisher wurden die deutschen Bestrebungen von der Kommission offenbar nicht berücksichtigt und nicht in die dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegten Gesetzesvorschläge integriert.</p><p>2. Die Gemeinschaftsinitiative Interreg ist seit Anfang der Neunzigerjahre die Triebfeder für die Zusammenarbeit an den Schweizer Landesgrenzen geworden. Fruchtbare Kooperationen mit den europäischen Regionen erfolgten jedoch auch schon mehrere Jahrzehnte vor der Einführung von Interreg. So haben seit den Sechzigerjahren am Oberrhein und seit den Siebzigerjahren in der Bodenseeregion verschiedene Institutionen auf beiden Seiten der Grenzen begonnen, gewisse Probleme gemeinsam anzupacken.</p><p>In Anbetracht dieser positiven Erfahrungen scheint es uns wesentlich, dass der Bund und die Kantone gemeinsam die Grundlagen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (im weiteren Sinn) festlegen, die unabhängig vom Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ist. Das Bundesgesetz über die neue Regionalpolitik, das zurzeit geprüft wird, könnte nämlich die Möglichkeit bieten, Projekte zu finanzieren, die entweder im Rahmen der europäischen Programme oder auch ausserhalb von diesen durchgeführt werden.</p><p>3. Die Kantone und Regionen, die an den verschiedenen Interreg-Programmen mit Deutschland beteiligt sind, und der Bund haben die deutschen Bundesbehörden bereits auf die Besorgnis der Schweiz in dieser Frage aufmerksam gemacht. Der Bundesrat behält sich vor, falls ihm dies nützlich und angemessen erscheint, die zuständigen Behörden erneut auf die Bedeutung der Zusammenarbeit der Schweizer Regionen mit ihren europäischen Partnern hinzuweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass die deutsche Bundesregierung im Rahmen der Neukonzeption der EU-Regionalpolitik die bisherige Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch Interreg künftig auf die Gebiete an den neuen Binnen- und Aussengrenzen der EU beschränken will?</p><p>2. Teilt er die Auffassung der Grenzkantone, dass bei einem Wegfall der Interreg-Förderung an den EU-Aussengrenzen zur Schweiz erhebliche Nachteile für die künftige grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den schweizerischen Grenzregionen zu erwarten sind?</p><p>3. Ist er bereit, bei der deutschen Bundesregierung zu intervenieren und dort das Interesse der Schweiz an einer Fortführung der EU-Strukturförderung auch an den bisherigen Binnen- und Aussengrenzen der EU zu bekräftigen?</p>
  • Fortführung von Interreg an den Aussengrenzen der EU zur Schweiz ab 2007
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1990 steht Interreg für die Integration der Regionen im europäischen Raum, indem grenzübergreifende Projekte gefördert werden, um eine ausgewogene Entwicklung der Regionen zu erreichen. Neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden auch die transnationale und die interregionale Kooperation gefördert. Interreg-Programme fördern die Verständigung und den Erfahrungsaustausch zu konkreten Problemen über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg, ermöglichen den Aufbau von Kooperations- und Wissensnetzwerken und bauen die Hindernisse beim grenzüberschreitenden Kontakt ab. Damit werden die Konkurrenzfähigkeit der Regionen und somit der Wirtschaftsstandort Schweiz ganz allgemein gestärkt.</p><p>Im Jahr 2007 wird das gegenwärtige Programm Interreg III auslaufen. Die Weiterführung ist im Moment ungewiss, da die deutsche Bundesregierung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der neuen EU-Strukturförderperiode ab 2007 auf die neuen Binnen- und Aussengrenzen der Beitrittsländer beschränken möchte.</p><p>Doch trotz den Erfolgen der bisherigen Interreg-Programme stellen die alten Binnengrenzen und insbesondere die Aussengrenze der EU zur Schweiz nach wie vor erhebliche Hindernisse für ein geeintes Europa dar. Grenzüberschreitendes Handeln, Arbeiten und Denken kann nicht von heute auf morgen erwartet werden, denn solche Veränderungen nehmen grosse Zeiträume in Anspruch.</p><p>Die bisherige Ausschöpfung der Interreg-Programme zeigt das vorhandene Potenzial und unterstreicht auch in Zukunft die Notwendigkeit von Kofinanzierungsmitteln der EU und der Schweiz. Damit werden Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftskraft der Regionen gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen; Hindernisse im grenzüberschreitenden Kontakt werden abgebaut und neue Möglichkeiten ausgeschöpft, insbesondere für die Grenzregionen, neu aber auch für die Kantone ohne direkte Grenze zu einem Nachbarstaat; die Regionen werden gestärkt und somit die föderalen Strukturen gefestigt; Netzwerke können aufgebaut und Synergien genutzt werden, und es besteht die Möglichkeit, die Interessen der Schweiz, beispielsweise bezüglich Raumordnungspolitik, auf europäischer Ebene einzubringen.</p><p>Die Weiterführung von Instrumenten zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den bisherigen Programmgebieten ist erforderlich, um den Zusammenhalt und das Fortschreiten der Integration in Europa zu garantieren.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat vor einigen Monaten von der Absicht der deutschen Bundesregierung Kenntnis erhalten, innerhalb der Europäischen Union (EU) im Rahmen der zukünftigen Kohäsionspolitik (2007-2013) auf eine Konzentration der Mittel für die territoriale Zusammenarbeit an den neuen Binnen- und Aussengrenzen der EU hinzuwirken. Mehrere Kantone haben ihm bereits ihre Besorgnis angesichts dieser strategischen Neuorientierung der deutschen Bundesregierung kundgetan.</p><p>Die Bundesbehörden verfolgen aufmerksam die Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung der territorialen Kooperation der EU. Bisher wurden die deutschen Bestrebungen von der Kommission offenbar nicht berücksichtigt und nicht in die dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegten Gesetzesvorschläge integriert.</p><p>2. Die Gemeinschaftsinitiative Interreg ist seit Anfang der Neunzigerjahre die Triebfeder für die Zusammenarbeit an den Schweizer Landesgrenzen geworden. Fruchtbare Kooperationen mit den europäischen Regionen erfolgten jedoch auch schon mehrere Jahrzehnte vor der Einführung von Interreg. So haben seit den Sechzigerjahren am Oberrhein und seit den Siebzigerjahren in der Bodenseeregion verschiedene Institutionen auf beiden Seiten der Grenzen begonnen, gewisse Probleme gemeinsam anzupacken.</p><p>In Anbetracht dieser positiven Erfahrungen scheint es uns wesentlich, dass der Bund und die Kantone gemeinsam die Grundlagen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (im weiteren Sinn) festlegen, die unabhängig vom Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ist. Das Bundesgesetz über die neue Regionalpolitik, das zurzeit geprüft wird, könnte nämlich die Möglichkeit bieten, Projekte zu finanzieren, die entweder im Rahmen der europäischen Programme oder auch ausserhalb von diesen durchgeführt werden.</p><p>3. Die Kantone und Regionen, die an den verschiedenen Interreg-Programmen mit Deutschland beteiligt sind, und der Bund haben die deutschen Bundesbehörden bereits auf die Besorgnis der Schweiz in dieser Frage aufmerksam gemacht. Der Bundesrat behält sich vor, falls ihm dies nützlich und angemessen erscheint, die zuständigen Behörden erneut auf die Bedeutung der Zusammenarbeit der Schweizer Regionen mit ihren europäischen Partnern hinzuweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass die deutsche Bundesregierung im Rahmen der Neukonzeption der EU-Regionalpolitik die bisherige Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch Interreg künftig auf die Gebiete an den neuen Binnen- und Aussengrenzen der EU beschränken will?</p><p>2. Teilt er die Auffassung der Grenzkantone, dass bei einem Wegfall der Interreg-Förderung an den EU-Aussengrenzen zur Schweiz erhebliche Nachteile für die künftige grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den schweizerischen Grenzregionen zu erwarten sind?</p><p>3. Ist er bereit, bei der deutschen Bundesregierung zu intervenieren und dort das Interesse der Schweiz an einer Fortführung der EU-Strukturförderung auch an den bisherigen Binnen- und Aussengrenzen der EU zu bekräftigen?</p>
    • Fortführung von Interreg an den Aussengrenzen der EU zur Schweiz ab 2007

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