Maturitätsreform 1995. Allgemeine Hochschulreife infrage gestellt?

ShortId
05.3108
Id
20053108
Updated
14.11.2025 06:25
Language
de
Title
Maturitätsreform 1995. Allgemeine Hochschulreife infrage gestellt?
AdditionalIndexing
32;Studium;Mittelschule;Evaluation;schulische Leistung;Prüfung;Maturität;Bildungsreform;Hochschulwesen
1
  • L05K1301010101, Maturität
  • L04K13010302, Bildungsreform
  • L04K13020502, Mittelschule
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K13010104, schulische Leistung
  • L04K13010103, Prüfung
  • L04K13020110, Studium
  • L04K13020501, Hochschulwesen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren haben eine gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform 1995 durchgeführt. Nun liegt ein erster Bericht dazu vor. Diesem Bericht können wir entnehmen, dass aus der subjektiven Sicht der Jugendlichen die allgemeine Hochschulreife anscheinend erreicht wird. Andere Stellen des Berichtes lassen jedoch den Zweifel aufkommen, ob dieses Ziel und auch die Freiheit der Studienwahl erfüllt werden. Mit dem neuen MAR 95 wollte man die allgemeine Gültigkeit des Maturitätsausweises als Zugang zu einem frei wählbaren Universitäts- oder ETH-Studium sicherstellen.</p><p>Mit rund einem Viertel aller Maturandinnen und Maturanden fühlt sich aber doch eine erhebliche Zahl von Jugendlichen schlecht oder eher schlecht auf die meisten Studienrichtungen vorbereitet. Die Vorbereitung auf die technisch-mathematisch ausgerichteten "harten" Ingenieurwissenschaften wird von 86 Prozent (!) als schlecht oder eher schlecht beurteilt. Im Durchschnitt fühlen sich die Maturandinnen und Maturanden lediglich auf 5,9 der 13 Studienrichtungen vorbereitet.</p><p>Aus der Sicht der Hochschulen interessiert, welche Vorbildung die künftigen Studierenden mitbringen. Wenn nun die im Gymnasium besuchten Schwerpunktfächer mit der künftigen Studienrichtung inhaltlich verwandt sind, führt dies bei den Jugendlichen zu einer recht positiven Einschätzung der Hochschulvorbereitung. Es gibt nun Studienrichtungen, wie beispielsweise Mathematik/Informatik oder Medizin, die bei Studienbeginn einen sehr hohen Anteil von spezifisch vorbereiteten Studierenden aufweisen. Die Hochschulen könnten nun tendenziell dazu übergehen, diese Vorkenntnisse vorauszusetzen. Damit würden all jene in Schwierigkeiten geraten, die über ein anderes gymnasiales Bildungsprofil verfügen. Die allgemeine Hochschulreife würde damit infrage gestellt. Die Freiheit der Studienwahl wird jedoch nicht nur von der Bildungspolitik postuliert, sondern von den Maturandinnen und Maturanden auch genutzt. Bei entsprechenden Selektionskriterien dürfte es allenfalls auch zu vermehrten Studienabbrüchen kommen. Schliesslich stellen wir zunehmend auch heute schon fest, dass über Aufnahmeprüfungen laut nachgedacht wird.</p>
  • <p>Der Bund und die Kantone haben 1995 gemeinsam eine neue Maturitätsanerkennungsregelung beschlossen. Bereits 2001 haben sie eine zweiphasige Evaluation dieser Reform begonnen: In der ersten Phase wurden bei den Direktbeteiligten (Lernende, Lehrende, Schulleitungen usw.) verschiedene Aspekte zur Umsetzung der Reform untersucht. In der zweiten Phase, die derzeit geplant und ab 2006 umgesetzt werden soll, geht es primär um den Ausbildungsstand der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Ausbildung. Im Zentrum wird die Qualität der Ausbildung stehen und damit die Frage, ob unsere Maturandinnen und Maturanden die angestrebte allgemeine Hochschulreife mit der "neuen" Matur tatsächlich erreichen. Der Interpellant bezieht sich auf die Resultate der Phase eins.</p><p>Auf die einzelnen Fragen kann wie folgt geantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Reform 95 laut den Ergebnissen der ersten Evaluationsphase bei den Beteiligten insgesamt positiv aufgenommen worden ist, dass die seinerzeit angestrebte stärkere Individualisierung durch das grössere und flexiblere Fächerangebot weitgehend erreicht ist und die verschiedenen anderen Änderungen (verstärkte Interdisziplinarität usw.) offenbar keine wesentlichen Probleme bieten. Insgesamt kommen die Schulen zum Schluss, dass sich die Unterrichtsqualität und die Lernmotivation mit der Reform positiv entwickelt haben.</p><p>Dies sind für den Bundesrat grundsätzlich erfreuliche Ergebnisse. Er ist aber der Auffassung, dass die Einschätzungen der Betroffenen an den Gymnasien nur einen Teil des Bildes darzustellen vermögen. Genauso wichtig ist die Einschätzung der Reform aus der Sicht der Hochschulen und anderer Abnehmer. Dies wird in der oben skizzierten zweiten Phase erfolgen. Die Frage nach der Qualität soll weiter gefasst werden, und es sollen in dieser Phase weitere Elemente einbezogen werden, damit ein möglichst objektives Bild erstellt werden kann (Analyse von Anforderungen in Lehrplänen, Skripten und zentralen Lehrbüchern sowie universitären Zwischenprüfungen, Entwicklung und Durchführung von Tests zur Überprüfung der Zielerreichung usw.). Eine weitere wichtige Frage wird die Entwicklung von neuen Elementen der Qualitätssicherung auf Gymnasialstufe sein, die sich in das geplante schweizerische Bildungsmonitoring integrieren lassen.</p><p>2. Ob mit der verstärkten Individualisierung der gymnasialen Ausbildung die allgemeine Hochschulreife erreicht wird, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Erst mit dem Abschluss der zweiten Evaluationsphase wird dazu eine schlüssige Antwort gegeben werden können.</p><p>3. In der ersten Evaluationsphase wurden die Maturandinnen und Maturanden u. a. auch gefragt, wie sie ihre Vorbereitung auf künftige Studienrichtungen einschätzen. Diese Einschätzung war mit Bezug auf die mögliche Wahl der Ingenieurwissenschaften in der Tat sehr skeptisch. Allerdings sind subjektive Einschätzungen zu einem Zeitpunkt, wo die Betroffenen die einzelnen Anforderungen des betreffenden universitären Studiums noch gar nicht kennen, zu relativieren. Es stimmt jedoch bedenklich, dass das Resultat mit Bezug auf die Ingenieurwissenschaften vergleichsweise schlecht ist. Aus der Sicht des Bundesrates wird die Stellung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer in der Maturitätsanerkennungsregelung zu überprüfen sein.</p><p>4. Für den Bundesrat ist an unseren Hochschulen keine generelle Tendenz feststellbar, wonach für die einzelnen Studienrichtungen zunehmend auf spezielle Vorkenntnisse abgestützt wird. Er setzt sich nach wie vor für eine qualitativ hochstehende, selektive gymnasiale Ausbildung und Maturität ein, die auch künftig allgemeine Hochschulreife ausweist und dementsprechend Zugang zu allen Studienrichtungen verschafft. Dies hat allerdings auch zur Konsequenz, dass bei einer kommenden Revision der Maturitätsanerkennungsregelung alles unternommen werden muss, damit die verlangte Qualität erreicht und mit einem entsprechenden Verfahren auch längerfristig sichergestellt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er das Ergebnis der Evaluation der Maturitätsreform 1995? Welche Folgerungen zieht er daraus? Ist er bereit, die vorliegende Evaluation durch eine Einschätzung der Hochschulreife nach objektiven Kriterien zu ergänzen? Bezieht er dabei auch die Sichtweise der Hochschulen ein?</p><p>2. Wird trotz der Individualisierung der gymnasialen Ausbildung mit der Maturitätsreform 1995 die allgemeine Hochschulreife erreicht?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die sehr bedenkliche Einschätzung der Vorbereitung auf die Ingenieurwissenschaften? Welchen Handlungsbedarf sieht er?</p><p>4. Stellt er bei den Hochschulen Tendenzen fest, dass in bestimmten Studienrichtungen zunehmend auf spezielle Vorkenntnisse abgestützt wird? Wird damit die allgemeine Hochschulreife und die Freiheit der Studienwahl infrage gestellt? Welches ist die Haltung des Bundesrates zu allfälligen Aufnahmeprüfungen?</p>
  • Maturitätsreform 1995. Allgemeine Hochschulreife infrage gestellt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren haben eine gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform 1995 durchgeführt. Nun liegt ein erster Bericht dazu vor. Diesem Bericht können wir entnehmen, dass aus der subjektiven Sicht der Jugendlichen die allgemeine Hochschulreife anscheinend erreicht wird. Andere Stellen des Berichtes lassen jedoch den Zweifel aufkommen, ob dieses Ziel und auch die Freiheit der Studienwahl erfüllt werden. Mit dem neuen MAR 95 wollte man die allgemeine Gültigkeit des Maturitätsausweises als Zugang zu einem frei wählbaren Universitäts- oder ETH-Studium sicherstellen.</p><p>Mit rund einem Viertel aller Maturandinnen und Maturanden fühlt sich aber doch eine erhebliche Zahl von Jugendlichen schlecht oder eher schlecht auf die meisten Studienrichtungen vorbereitet. Die Vorbereitung auf die technisch-mathematisch ausgerichteten "harten" Ingenieurwissenschaften wird von 86 Prozent (!) als schlecht oder eher schlecht beurteilt. Im Durchschnitt fühlen sich die Maturandinnen und Maturanden lediglich auf 5,9 der 13 Studienrichtungen vorbereitet.</p><p>Aus der Sicht der Hochschulen interessiert, welche Vorbildung die künftigen Studierenden mitbringen. Wenn nun die im Gymnasium besuchten Schwerpunktfächer mit der künftigen Studienrichtung inhaltlich verwandt sind, führt dies bei den Jugendlichen zu einer recht positiven Einschätzung der Hochschulvorbereitung. Es gibt nun Studienrichtungen, wie beispielsweise Mathematik/Informatik oder Medizin, die bei Studienbeginn einen sehr hohen Anteil von spezifisch vorbereiteten Studierenden aufweisen. Die Hochschulen könnten nun tendenziell dazu übergehen, diese Vorkenntnisse vorauszusetzen. Damit würden all jene in Schwierigkeiten geraten, die über ein anderes gymnasiales Bildungsprofil verfügen. Die allgemeine Hochschulreife würde damit infrage gestellt. Die Freiheit der Studienwahl wird jedoch nicht nur von der Bildungspolitik postuliert, sondern von den Maturandinnen und Maturanden auch genutzt. Bei entsprechenden Selektionskriterien dürfte es allenfalls auch zu vermehrten Studienabbrüchen kommen. Schliesslich stellen wir zunehmend auch heute schon fest, dass über Aufnahmeprüfungen laut nachgedacht wird.</p>
    • <p>Der Bund und die Kantone haben 1995 gemeinsam eine neue Maturitätsanerkennungsregelung beschlossen. Bereits 2001 haben sie eine zweiphasige Evaluation dieser Reform begonnen: In der ersten Phase wurden bei den Direktbeteiligten (Lernende, Lehrende, Schulleitungen usw.) verschiedene Aspekte zur Umsetzung der Reform untersucht. In der zweiten Phase, die derzeit geplant und ab 2006 umgesetzt werden soll, geht es primär um den Ausbildungsstand der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Ausbildung. Im Zentrum wird die Qualität der Ausbildung stehen und damit die Frage, ob unsere Maturandinnen und Maturanden die angestrebte allgemeine Hochschulreife mit der "neuen" Matur tatsächlich erreichen. Der Interpellant bezieht sich auf die Resultate der Phase eins.</p><p>Auf die einzelnen Fragen kann wie folgt geantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Reform 95 laut den Ergebnissen der ersten Evaluationsphase bei den Beteiligten insgesamt positiv aufgenommen worden ist, dass die seinerzeit angestrebte stärkere Individualisierung durch das grössere und flexiblere Fächerangebot weitgehend erreicht ist und die verschiedenen anderen Änderungen (verstärkte Interdisziplinarität usw.) offenbar keine wesentlichen Probleme bieten. Insgesamt kommen die Schulen zum Schluss, dass sich die Unterrichtsqualität und die Lernmotivation mit der Reform positiv entwickelt haben.</p><p>Dies sind für den Bundesrat grundsätzlich erfreuliche Ergebnisse. Er ist aber der Auffassung, dass die Einschätzungen der Betroffenen an den Gymnasien nur einen Teil des Bildes darzustellen vermögen. Genauso wichtig ist die Einschätzung der Reform aus der Sicht der Hochschulen und anderer Abnehmer. Dies wird in der oben skizzierten zweiten Phase erfolgen. Die Frage nach der Qualität soll weiter gefasst werden, und es sollen in dieser Phase weitere Elemente einbezogen werden, damit ein möglichst objektives Bild erstellt werden kann (Analyse von Anforderungen in Lehrplänen, Skripten und zentralen Lehrbüchern sowie universitären Zwischenprüfungen, Entwicklung und Durchführung von Tests zur Überprüfung der Zielerreichung usw.). Eine weitere wichtige Frage wird die Entwicklung von neuen Elementen der Qualitätssicherung auf Gymnasialstufe sein, die sich in das geplante schweizerische Bildungsmonitoring integrieren lassen.</p><p>2. Ob mit der verstärkten Individualisierung der gymnasialen Ausbildung die allgemeine Hochschulreife erreicht wird, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Erst mit dem Abschluss der zweiten Evaluationsphase wird dazu eine schlüssige Antwort gegeben werden können.</p><p>3. In der ersten Evaluationsphase wurden die Maturandinnen und Maturanden u. a. auch gefragt, wie sie ihre Vorbereitung auf künftige Studienrichtungen einschätzen. Diese Einschätzung war mit Bezug auf die mögliche Wahl der Ingenieurwissenschaften in der Tat sehr skeptisch. Allerdings sind subjektive Einschätzungen zu einem Zeitpunkt, wo die Betroffenen die einzelnen Anforderungen des betreffenden universitären Studiums noch gar nicht kennen, zu relativieren. Es stimmt jedoch bedenklich, dass das Resultat mit Bezug auf die Ingenieurwissenschaften vergleichsweise schlecht ist. Aus der Sicht des Bundesrates wird die Stellung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer in der Maturitätsanerkennungsregelung zu überprüfen sein.</p><p>4. Für den Bundesrat ist an unseren Hochschulen keine generelle Tendenz feststellbar, wonach für die einzelnen Studienrichtungen zunehmend auf spezielle Vorkenntnisse abgestützt wird. Er setzt sich nach wie vor für eine qualitativ hochstehende, selektive gymnasiale Ausbildung und Maturität ein, die auch künftig allgemeine Hochschulreife ausweist und dementsprechend Zugang zu allen Studienrichtungen verschafft. Dies hat allerdings auch zur Konsequenz, dass bei einer kommenden Revision der Maturitätsanerkennungsregelung alles unternommen werden muss, damit die verlangte Qualität erreicht und mit einem entsprechenden Verfahren auch längerfristig sichergestellt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er das Ergebnis der Evaluation der Maturitätsreform 1995? Welche Folgerungen zieht er daraus? Ist er bereit, die vorliegende Evaluation durch eine Einschätzung der Hochschulreife nach objektiven Kriterien zu ergänzen? Bezieht er dabei auch die Sichtweise der Hochschulen ein?</p><p>2. Wird trotz der Individualisierung der gymnasialen Ausbildung mit der Maturitätsreform 1995 die allgemeine Hochschulreife erreicht?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die sehr bedenkliche Einschätzung der Vorbereitung auf die Ingenieurwissenschaften? Welchen Handlungsbedarf sieht er?</p><p>4. Stellt er bei den Hochschulen Tendenzen fest, dass in bestimmten Studienrichtungen zunehmend auf spezielle Vorkenntnisse abgestützt wird? Wird damit die allgemeine Hochschulreife und die Freiheit der Studienwahl infrage gestellt? Welches ist die Haltung des Bundesrates zu allfälligen Aufnahmeprüfungen?</p>
    • Maturitätsreform 1995. Allgemeine Hochschulreife infrage gestellt?

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