Swiss-Verkauf. Schutz der nationalen Flughäfen und Transparenz des Bundesrates

ShortId
05.3112
Id
20053112
Updated
28.07.2023 07:49
Language
de
Title
Swiss-Verkauf. Schutz der nationalen Flughäfen und Transparenz des Bundesrates
AdditionalIndexing
48;Flughafen;Basel (Kanton);Verkauf;Swiss;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Transparenz;Zürich (Kanton);Beziehung Legislative-Exekutive;Genf (Kanton);Luftverkehr
1
  • L06K180102110401, Swiss
  • L05K0701010201, Verkauf
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L05K0301010103, Basel (Kanton)
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Verhandlungen über eine Übernahme der Swiss durch die Lufthansa kommen auch Garantien zur Sprache, die die deutsche Fluggesellschaft geben will. (Für wie lange wohl?) Es geht namentlich um die Beibehaltung der Marke Swiss und der Langstreckenflüge von Unique-Zürich aus.</p><p>Die Forderung nach der Beibehaltung der Marke Swiss ist durchaus gerechtfertigt; denn die Schaffung der neuen nationalen Fluggesellschaft im Frühjahr 2002 war nur möglich, weil der Bund Steuergelder eingeschossen hat.</p><p>Nicht gerechtfertigt ist dagegen, dass einzig die Interessen von Unique-Zürich vertreten werden.</p><p>Es ist Aufgabe der nationalen Fluggesellschaft Swiss, die Verbindungen der gesamten Schweiz ins Ausland und vom Ausland sicherzustellen. Die Schweiz hat drei nationale Flughäfen: Unique-Zürich, den EuroAirport in Basel-Mühlhausen und den Aéroport international in Genf. Sie sind für die Regionen, die sie bedienen, von zentraler Bedeutung.</p><p>Der Bundesrat muss als Mehrheitsaktionär der Swiss dafür sorgen, dass in den Bedingungen für den Verkauf der Swiss das oberste Interesse der Schweiz gewahrt wird.</p><p>Der Bundesrat muss schliesslich alles unternehmen, um wieder ein Klima des Vertrauens zu schaffen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung nicht, dass die Interessen der Swiss und der Schweizer Flughäfen besser gewahrt wären, wenn der Bund diese Beteiligung behalten hätte. Im Gegenteil, es hat sich in den letzten drei Jahren gezeigt, dass der Alleingang nicht der Königsweg war. Die Swiss musste in der jüngsten Vergangenheit nämlich drastisch restrukturieren und sowohl Flotte als auch Personal um rund die Hälfte reduzieren. In absehbarer Zukunft hätte sie zusätzliches Eigenkapital in namhaftem Ausmass benötigt, um notwendige Ersatzinvestitionen tätigen zu können. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Zusammenschluss mit einem starken Partner bessere Aussichten und geringere Risiken sowohl für die Swiss als auch für die nationalen Flughäfen bietet.</p><p>2. Nach der Veräusserung der Swiss-Aktien kann der Bundesrat wieder zu seiner eigentlichen Aufgabe zurückkehren: der Bereitstellung optimaler Rahmenbedingungen für die Luftfahrtindustrie. Zu diesem Zweck hat er den Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz vom 14. Dezember 2004 zuhanden des Parlamentes erstellt, in dem er u. a. seine Pläne in Bezug auf die nationalen Flughäfen darlegt.</p><p>3. Das Bundesamt für Justiz (BJ) schliesst in seiner rechtlichen Analyse auf die Zuständigkeit des Bundesrates bei der Veräusserung der Swiss-Aktien. Zusammengefasst vertritt das BJ folgende Position:</p><p>Mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt erhielt der Bundesrat die Ermächtigung, sich an der Swiss zu beteiligen. Materiell-rechtlich konnte er sich dabei auf Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes (LFG) stützen. Entsprechend war es auch Sache des Bundesrates, in Vollzug des LFG darüber zu entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen er sich von dieser Beteiligung trennen wollte.</p><p>Der Bundesrat hat sowohl die Büros beider Räte, die Finanzdelegation sowie die Präsidenten des Bundesratsparteien über seine Vorgehenspläne orientiert.</p><p>4. Der Bundesrat hat nie ein Hehl aus dem finanziellen Risiko der Swiss-Beteiligung des Bundes gemacht. Es ist wichtig zu sehen, dass die Finanzprobleme des Bundes nicht auf dieses einmalige Engagement von 1,7 Milliarden Franken (von den gesamthaft gesprochenen Krediten von gut 2 Milliarden dürften etwa 300 Millionen nicht beansprucht werden) zurückzuführen sind, sondern struktureller Art sind. Beim Entscheid damals galt es die volkswirtschaftlichen und verkehrspolitischen Interessen gegen ein finanzielles Engagement abzuwägen. Es ging in dieser Situation nicht darum, ob der Bund durch den Niedergang der Swissair auch finanziell betroffen sein würde, sondern darum, ob er bei der Krisenbewältigung eine rein passive oder eine aktive Rolle spielen sollte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Warum spricht er vom Verkauf der Swiss-Aktien des Bundes, wo er doch die nationale Aufgabe der Swiss und die Interessen der drei nationalen Flughäfen besser wahren könnte, wenn er sie behielte?</p><p>2. Die 2 Milliarden Franken, die der Bund im Jahr 2002 in die Swiss investiert hat, gingen zulasten aller Steuerpflichtigen. Ist der Bundesrat deshalb bereit, sich mit der gleichen Energie wie damals für die drei nationalen Flughäfen einzusetzen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, im Swiss-Dossier grösstmögliche Transparenz zu schaffen und das Parlament in die Grundsatzentscheide mit einzubeziehen?</p><p>4. Wie steht es um die Glaubwürdigkeit des Bundesrates, wenn er auf der einen Seite Sparprogramme vorlegt, die zahlreiche Sektoren gefährden, und auf der anderen Seite wie im Fall Swiss im Jahr 2002 Steuergelder in ein Unternehmen steckt, obwohl er das hohe Risiko dieser Investition genau kannte?</p>
  • Swiss-Verkauf. Schutz der nationalen Flughäfen und Transparenz des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Verhandlungen über eine Übernahme der Swiss durch die Lufthansa kommen auch Garantien zur Sprache, die die deutsche Fluggesellschaft geben will. (Für wie lange wohl?) Es geht namentlich um die Beibehaltung der Marke Swiss und der Langstreckenflüge von Unique-Zürich aus.</p><p>Die Forderung nach der Beibehaltung der Marke Swiss ist durchaus gerechtfertigt; denn die Schaffung der neuen nationalen Fluggesellschaft im Frühjahr 2002 war nur möglich, weil der Bund Steuergelder eingeschossen hat.</p><p>Nicht gerechtfertigt ist dagegen, dass einzig die Interessen von Unique-Zürich vertreten werden.</p><p>Es ist Aufgabe der nationalen Fluggesellschaft Swiss, die Verbindungen der gesamten Schweiz ins Ausland und vom Ausland sicherzustellen. Die Schweiz hat drei nationale Flughäfen: Unique-Zürich, den EuroAirport in Basel-Mühlhausen und den Aéroport international in Genf. Sie sind für die Regionen, die sie bedienen, von zentraler Bedeutung.</p><p>Der Bundesrat muss als Mehrheitsaktionär der Swiss dafür sorgen, dass in den Bedingungen für den Verkauf der Swiss das oberste Interesse der Schweiz gewahrt wird.</p><p>Der Bundesrat muss schliesslich alles unternehmen, um wieder ein Klima des Vertrauens zu schaffen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung nicht, dass die Interessen der Swiss und der Schweizer Flughäfen besser gewahrt wären, wenn der Bund diese Beteiligung behalten hätte. Im Gegenteil, es hat sich in den letzten drei Jahren gezeigt, dass der Alleingang nicht der Königsweg war. Die Swiss musste in der jüngsten Vergangenheit nämlich drastisch restrukturieren und sowohl Flotte als auch Personal um rund die Hälfte reduzieren. In absehbarer Zukunft hätte sie zusätzliches Eigenkapital in namhaftem Ausmass benötigt, um notwendige Ersatzinvestitionen tätigen zu können. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Zusammenschluss mit einem starken Partner bessere Aussichten und geringere Risiken sowohl für die Swiss als auch für die nationalen Flughäfen bietet.</p><p>2. Nach der Veräusserung der Swiss-Aktien kann der Bundesrat wieder zu seiner eigentlichen Aufgabe zurückkehren: der Bereitstellung optimaler Rahmenbedingungen für die Luftfahrtindustrie. Zu diesem Zweck hat er den Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz vom 14. Dezember 2004 zuhanden des Parlamentes erstellt, in dem er u. a. seine Pläne in Bezug auf die nationalen Flughäfen darlegt.</p><p>3. Das Bundesamt für Justiz (BJ) schliesst in seiner rechtlichen Analyse auf die Zuständigkeit des Bundesrates bei der Veräusserung der Swiss-Aktien. Zusammengefasst vertritt das BJ folgende Position:</p><p>Mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt erhielt der Bundesrat die Ermächtigung, sich an der Swiss zu beteiligen. Materiell-rechtlich konnte er sich dabei auf Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes (LFG) stützen. Entsprechend war es auch Sache des Bundesrates, in Vollzug des LFG darüber zu entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen er sich von dieser Beteiligung trennen wollte.</p><p>Der Bundesrat hat sowohl die Büros beider Räte, die Finanzdelegation sowie die Präsidenten des Bundesratsparteien über seine Vorgehenspläne orientiert.</p><p>4. Der Bundesrat hat nie ein Hehl aus dem finanziellen Risiko der Swiss-Beteiligung des Bundes gemacht. Es ist wichtig zu sehen, dass die Finanzprobleme des Bundes nicht auf dieses einmalige Engagement von 1,7 Milliarden Franken (von den gesamthaft gesprochenen Krediten von gut 2 Milliarden dürften etwa 300 Millionen nicht beansprucht werden) zurückzuführen sind, sondern struktureller Art sind. Beim Entscheid damals galt es die volkswirtschaftlichen und verkehrspolitischen Interessen gegen ein finanzielles Engagement abzuwägen. Es ging in dieser Situation nicht darum, ob der Bund durch den Niedergang der Swissair auch finanziell betroffen sein würde, sondern darum, ob er bei der Krisenbewältigung eine rein passive oder eine aktive Rolle spielen sollte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Warum spricht er vom Verkauf der Swiss-Aktien des Bundes, wo er doch die nationale Aufgabe der Swiss und die Interessen der drei nationalen Flughäfen besser wahren könnte, wenn er sie behielte?</p><p>2. Die 2 Milliarden Franken, die der Bund im Jahr 2002 in die Swiss investiert hat, gingen zulasten aller Steuerpflichtigen. Ist der Bundesrat deshalb bereit, sich mit der gleichen Energie wie damals für die drei nationalen Flughäfen einzusetzen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, im Swiss-Dossier grösstmögliche Transparenz zu schaffen und das Parlament in die Grundsatzentscheide mit einzubeziehen?</p><p>4. Wie steht es um die Glaubwürdigkeit des Bundesrates, wenn er auf der einen Seite Sparprogramme vorlegt, die zahlreiche Sektoren gefährden, und auf der anderen Seite wie im Fall Swiss im Jahr 2002 Steuergelder in ein Unternehmen steckt, obwohl er das hohe Risiko dieser Investition genau kannte?</p>
    • Swiss-Verkauf. Schutz der nationalen Flughäfen und Transparenz des Bundesrates

Back to List