Grundlagengesetz für den Tourismus
- ShortId
-
05.3114
- Id
-
20053114
- Updated
-
27.07.2023 23:06
- Language
-
de
- Title
-
Grundlagengesetz für den Tourismus
- AdditionalIndexing
-
15;28;Wirtschaftsförderung;sektorale Beihilfe;Tourismus
- 1
-
- L04K01010103, Tourismus
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Tourismus generiert jährlich rund 22 Milliarden Franken, davon 12,6 Milliarden Franken von Gästen aus dem Ausland. Jede zwölfte Person verdankt ihre Stelle direkt oder indirekt der Tourismusbranche. Diese Zahlen zeigen auf, wie bedeutsam der Tourismus für die Schweizer Volkswirtschaft ist. Der Tourismus ist hinter der Metall- und Maschinenindustrie bzw. der chemischen Industrie die drittgrösste Exportbranche der Schweiz. Zudem ist der Tourismus der einzige Wirtschaftssektor, welcher für unser Land eine flächendeckende Bedeutung hat und einen wesentlichen Beitrag an die dezentrale Besiedlung leistet. Es liegt daher nahe, dass eine starke Tourismusbranche im Interesse der gesamten schweizerischen Bevölkerung ist.</p><p>Die Strukturen der Schweizer Tourismusbranche sind teilweise veraltet und international nicht mehr wettbewerbsfähig. So ist die Anzahl der Logiernächte von 77 Millionen im Jahr 1992 um 16 Prozent zurückgegangen auf rund 65 Millionen im Jahr 2003. Der Rückgang von 12 Millionen Logiernächten verursacht einen Ausfall an Wertschöpfung von etwa 4 Milliarden Franken pro Jahr und gleichzeitig den Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen.</p><p>Das Parlament hat für die Jahre 2003 bis 2007 zeitlich beschränkte Kredite von insgesamt 115 Millionen Franken für verschiedene Fördermassnahmen im Bereich des Tourismus bewilligt. Solche Fördermassnahmen sind wichtig, bedenkt man, dass andere Länder viel grössere Summen in die Tourismusförderung investieren. Um die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Tourismusbranche zu verbessern und um die Stellung des Tourismus in der nationalen Wirtschaftspolitik zu stärken, braucht es dringend ein Grundlagengesetz, welches die einzelnen im Jahr 2007 auslaufenden Massnahmen im Sinne einer koordinierten Tourismusförderung regelt.</p>
- <p>Die Schweiz weist im internationalen Vergleich eine hohe touristische Spezialisierung auf. Sowohl städtische Zentren als insbesondere auch der ländliche Raum profitieren von den Ausgaben der in- und ausländischen Besucher. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus ist unbestritten.</p><p>Grundsätzlich ist es Aufgabe der tourismusabhängigen Wirtschaft, sich im weltweiten touristischen Wettbewerb zu behaupten und die Strukturen laufend den Marktbedürfnissen anzupassen. Der Bund sorgt deshalb in erster Linie für tourismusfreundliche Rahmenbedingungen. So wird die Nachfragebeschaffung für die Schweiz als Tourismusland unterstützt. Schweiz Tourismus erhält für diese als öffentliches Gut betrachtete Aufgabe Finanzhilfen. Der Bund fördert allerdings auch den Strukturwandel mit gezielten Programmen dort, wo offensichtliche Marktunzulänglichkeiten bestehen. So wurden mit InnoTour, dem Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (SR 935.22), Anreize geschaffen, um die Innovations- und Kooperationsfähigkeit in der kleingewerblichen Tourismuswirtschaft zu stärken.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Tourismusprogramme des Bundes genügen. Es braucht kein Grundlagengesetz, um die Ende 2007 auslaufenden und bereits heute untereinander abgestimmten gesetzlichen Erlasse und Finanzierungsbeschlüsse, insbesondere die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus und die Unterstützung von Schweiz Tourismus, zu verlängern. Im Sinne einer noch besseren Koordination mit der Wirtschaftspolitik wird zurzeit geprüft, die fälligen tourismuspolitischen Massnahmen den eidgenössischen Räten im Rahmen eines umfassenderen Programms zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Rat ein Grundlagengesetz für die Tourismusförderung zu unterbreiten, welches die Tourismuspolitik des Bundes auf eine dauerhafte und für alle Anspruchsgruppen berechenbare Basis stellt sowie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt.</p>
- Grundlagengesetz für den Tourismus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Tourismus generiert jährlich rund 22 Milliarden Franken, davon 12,6 Milliarden Franken von Gästen aus dem Ausland. Jede zwölfte Person verdankt ihre Stelle direkt oder indirekt der Tourismusbranche. Diese Zahlen zeigen auf, wie bedeutsam der Tourismus für die Schweizer Volkswirtschaft ist. Der Tourismus ist hinter der Metall- und Maschinenindustrie bzw. der chemischen Industrie die drittgrösste Exportbranche der Schweiz. Zudem ist der Tourismus der einzige Wirtschaftssektor, welcher für unser Land eine flächendeckende Bedeutung hat und einen wesentlichen Beitrag an die dezentrale Besiedlung leistet. Es liegt daher nahe, dass eine starke Tourismusbranche im Interesse der gesamten schweizerischen Bevölkerung ist.</p><p>Die Strukturen der Schweizer Tourismusbranche sind teilweise veraltet und international nicht mehr wettbewerbsfähig. So ist die Anzahl der Logiernächte von 77 Millionen im Jahr 1992 um 16 Prozent zurückgegangen auf rund 65 Millionen im Jahr 2003. Der Rückgang von 12 Millionen Logiernächten verursacht einen Ausfall an Wertschöpfung von etwa 4 Milliarden Franken pro Jahr und gleichzeitig den Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen.</p><p>Das Parlament hat für die Jahre 2003 bis 2007 zeitlich beschränkte Kredite von insgesamt 115 Millionen Franken für verschiedene Fördermassnahmen im Bereich des Tourismus bewilligt. Solche Fördermassnahmen sind wichtig, bedenkt man, dass andere Länder viel grössere Summen in die Tourismusförderung investieren. Um die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Tourismusbranche zu verbessern und um die Stellung des Tourismus in der nationalen Wirtschaftspolitik zu stärken, braucht es dringend ein Grundlagengesetz, welches die einzelnen im Jahr 2007 auslaufenden Massnahmen im Sinne einer koordinierten Tourismusförderung regelt.</p>
- <p>Die Schweiz weist im internationalen Vergleich eine hohe touristische Spezialisierung auf. Sowohl städtische Zentren als insbesondere auch der ländliche Raum profitieren von den Ausgaben der in- und ausländischen Besucher. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus ist unbestritten.</p><p>Grundsätzlich ist es Aufgabe der tourismusabhängigen Wirtschaft, sich im weltweiten touristischen Wettbewerb zu behaupten und die Strukturen laufend den Marktbedürfnissen anzupassen. Der Bund sorgt deshalb in erster Linie für tourismusfreundliche Rahmenbedingungen. So wird die Nachfragebeschaffung für die Schweiz als Tourismusland unterstützt. Schweiz Tourismus erhält für diese als öffentliches Gut betrachtete Aufgabe Finanzhilfen. Der Bund fördert allerdings auch den Strukturwandel mit gezielten Programmen dort, wo offensichtliche Marktunzulänglichkeiten bestehen. So wurden mit InnoTour, dem Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (SR 935.22), Anreize geschaffen, um die Innovations- und Kooperationsfähigkeit in der kleingewerblichen Tourismuswirtschaft zu stärken.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Tourismusprogramme des Bundes genügen. Es braucht kein Grundlagengesetz, um die Ende 2007 auslaufenden und bereits heute untereinander abgestimmten gesetzlichen Erlasse und Finanzierungsbeschlüsse, insbesondere die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus und die Unterstützung von Schweiz Tourismus, zu verlängern. Im Sinne einer noch besseren Koordination mit der Wirtschaftspolitik wird zurzeit geprüft, die fälligen tourismuspolitischen Massnahmen den eidgenössischen Räten im Rahmen eines umfassenderen Programms zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Rat ein Grundlagengesetz für die Tourismusförderung zu unterbreiten, welches die Tourismuspolitik des Bundes auf eine dauerhafte und für alle Anspruchsgruppen berechenbare Basis stellt sowie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt.</p>
- Grundlagengesetz für den Tourismus
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