Arbeitsplatzverluste. Eine Folge vernachlässigter Unternehmensübertragungen?
- ShortId
-
05.3124
- Id
-
20053124
- Updated
-
28.07.2023 10:46
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitsplatzverluste. Eine Folge vernachlässigter Unternehmensübertragungen?
- AdditionalIndexing
-
15;Unternehmenssteuer;Klein- und mittleres Unternehmen;Eigentumsübertragung;Unternehmensgründung;Bestehen des Unternehmens;Hinterlassenschaft;Erhaltung von Arbeitsplätzen
- 1
-
- L04K07030402, Bestehen des Unternehmens
- L04K05070107, Eigentumsübertragung
- L05K0507010701, Hinterlassenschaft
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L06K070304020402, Unternehmensgründung
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Frage der Unternehmensübertragung ist eines der Hauptprobleme einer KMU in der Schweiz. Die Fortführung und letztlich auch die Arbeitsplatzsicherung dieser personenverbundenen KMU hängt vom Gelingen des Generationenwechsels ab. An sich ein notwendiger und selbstverständlicher Vorgang, der jährlich bei 12 000 bis 15 000 Unternehmen mit schätzungsweise bis zu 100 000 Arbeitsplätzen ansteht. </p><p>Dennoch wird die Übertragung und die Fortführung des KMU-Bestandes von der offiziellen Politik weitgehend vernachlässigt, indem (beispielsweise gemäss dem Bericht des EVD zur KMU-Politik) die Unternehmensübertragungen hierzulande kein Schwerpunktthema sind. Dasselbe gilt für die meisten Wirtschaftsorganisationen und die Forschung. Damit weist die Schweiz hinsichtlich Thematisierung, Beachtung, Information und Unterstützungsmassnahmen bei Unternehmensübertragungen im Vergleich zu den meisten Ländern der EU einen zeitlichen Rückstand von schätzungsweise sieben bis zehn Jahren auf. Das Defizit ist deshalb von Beachtung, weil in den kommenden Jahren aus mehreren Gründen eine drastische Zunahme der Unternehmensübertragungen erwartet wird und immer weniger Familienunternehmen ihre Nachfolge familienintern lösen können. Nach EU-Erhebungen liegt der Anteil der nicht realisierten Übergaben bei 20 Prozent. Schätzungen gehen auch für die Schweiz von jährlich bis zu 20 000 verlorenen Arbeitsplätzen infolge ungelöster oder gescheiterter Unternehmensnachfolgen aus.</p>
- <p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Frage der Nachfolgeregelung ein wichtiges Thema für die Zukunft unserer Volkswirtschaft ist. Wie in der Interpellation unterstrichen wird, liegt die Verantwortung für die Nachfolgeregelung jedoch in erster Linie bei den Unternehmern und ihren Familien. Der Staat kann nur darauf achten, dass er nicht Rahmenbedingungen festlegt, welche die erfolgreiche Abwicklung von Nachfolgeregelungen und somit eine grosse Anzahl von Arbeitsplätzen gefährden. Die kleinen und mittleren Unternehmen bilden keine homogene Gruppe. Der Bundesrat ist deswegen bereit, die besonderen Bedürfnisse dieser Unternehmenskategorie zu berücksichtigen, so, wie er das für die Jungunternehmen und die Exportwirtschaft tut. Er will sich dabei allerdings auf die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen konzentrieren und erachtet ein direktes Eingreifen als nicht wünschbar.</p><p>2. Es existieren noch keine fundierten Studien zur Frage der Nachfolgeregelung in der Schweiz. Zurzeit sind jedoch Untersuchungen bei verschiedenen Hochschulen in Arbeit. Diese werden bis Ende des Jahres 2005 vertiefte Erkenntnisse liefern. Es wird dann möglich sein, die Hypothesen, die aufgrund von verfügbaren Informationen aus den Nachbarländern formuliert wurden, an unsere Verhältnisse anzupassen. Die Frage nach der Misserfolgsquote bei Nachfolgeregelungen und den daraus resultierenden Arbeitsplatzverlusten wurde in diesen verschiedenen Studien jedoch nicht speziell thematisiert. Es handelt sich oft um sehr komplexe Phänomene, die mit den Besonderheiten jedes Unternehmens zusammenhängen.</p><p>3. Die Massnahmen zur Standortförderung zielen vor allem darauf ab, die Strukturanpassungen zu begleiten. Ihr Schwergewicht liegt bei der Information und bei neuen unternehmerischen Aktivitäten. In Bezug auf die Finanzierung sind die direkten Interventionen auf den Bereich der Regionalpolitik begrenzt. Das gewerbliche Bürgschaftswesen, das ebenfalls vom Bund unterstützt wird, gewährt auch bei Nachfolgeregelungen und bei der Wiederaufnahme einer Geschäftstätigkeit Bürgschaften für Kredite bis 150 000 Franken, teilweise sogar bis 500 000 Franken. Sollte bei einer Nachfolgeregelung nur eine Refinanzierung, nicht aber eine Neuinvestition notwendig sein, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Finanzierung privat gelöst werden muss. Die Informationsbereitstellung rund um das Thema Nachfolgeregelung, die auch von privaten Organisationen wie z. B. KMU-Next zur Verfügung gestellt wird, spielt eine wichtige Rolle. Der Bundesrat ist bereit, sich im Rahmen der Unterstützungspolitik für kleine und mittlere Betriebe an diesen Aktivitäten zu beteiligen.</p><p>4. Das steuerliche Umfeld spielt bei der Nachfolgeregelung eine wichtige Rolle. Die Anwendung des Bundesgerichtsentscheides betreffend die Übertragung von Beteiligungen ist zwingend. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die steuerlichen Konsequenzen der Übertragung von Unternehmensanteilen gesetzlich einheitlich zu regeln. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ein Konzept vorschlagen, das die durch die Gesellschaft "unberechtigt zurückbehaltenen" Gewinne steuerlich konsequent erfassen soll. Gemeint ist damit die Einbehaltung der Gewinne, wenn deren Ausschüttung wirtschaftlich logisch erscheint. Als Gegenleistung würden die stillen Reserven auf dem betriebsnotwendigen Vermögen sowie die Ertragserwartungen keine steuerliche Belastung mehr erfahren. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat zwei parlamentarische Eingaben entgegengenommen, welche die Einführung einer gesetzlichen Regelung hinsichtlich "indirekter Teilliquidation" verlangen. Diese Problematik wird im Rahmen der zweiten Unternehmenssteuerreform behandelt und Teil der entsprechenden Botschaft bilden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Eigentlich ist die Übertragung einer KMU ein Problem, welches primär vom Unternehmer und seiner Familie zu lösen ist. Durch die hohe Zahl der betroffenen Unternehmen und der dahinter stehenden Arbeitsplätze hat die Misserfolgsquote gleichzeitig eine bedrohliche volkswirtschaftliche Schlagseite. Werden Unternehmungen innert weniger Jahre in grösserer Zahl geschlossen, so entstehen in den Gemeinden und Regionen Arbeitsplatzverluste, und es ergeben sich wachsende Pendlerströme sowie rückläufige Steuereinnahmen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche volkswirtschaftliche Bedeutung misst er dem Problem der Unternehmensübertragungen bei den KMU zu? Ist er bereit, die Unternehmensübertragungen in den Schwerpunktkatalog der KMU-Politik des EVD aufzunehmen?</p><p>2. Existieren in der Schweiz empirische Studien über die Nachfolge und den Generationenwechsel bei KMU? Welches Zahlenmaterial über die Anzahl vergangener oder zukünftiger KMU-Übertragungen steht dem Bundesrat zur Verfügung? Gibt es verlässliche Angaben über Misserfolgsquote und betroffene Arbeitsplatzverluste bei Nachfrageregelungen?</p><p>3. Der Bund und die Kantone geben jährlich über 200 Millionen Franken für die Standortförderung aus. Weshalb erhält eine Unternehmung in der Übergangsphase keinerlei Unterstützung, obschon bekanntlich die Akquisition eines neuen Unternehmens ein Vielfaches mehr kostet als die Pflege eines bestehenden?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen des neuesten Bundesgerichtsentscheides zur sogenannten indirekten Teilliquidation auf die Unternehmensübertragungen, in welchem Übertragungen an solvente Käufer steuerfrei sind, währenddessen Veräusserungen z. B. an Mitarbeiter, welche für die Übernahme ein finanzielles Risiko mittels Darlehensaufnahme eingehen, zu einer Besteuerung führen können?</p>
- Arbeitsplatzverluste. Eine Folge vernachlässigter Unternehmensübertragungen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Frage der Unternehmensübertragung ist eines der Hauptprobleme einer KMU in der Schweiz. Die Fortführung und letztlich auch die Arbeitsplatzsicherung dieser personenverbundenen KMU hängt vom Gelingen des Generationenwechsels ab. An sich ein notwendiger und selbstverständlicher Vorgang, der jährlich bei 12 000 bis 15 000 Unternehmen mit schätzungsweise bis zu 100 000 Arbeitsplätzen ansteht. </p><p>Dennoch wird die Übertragung und die Fortführung des KMU-Bestandes von der offiziellen Politik weitgehend vernachlässigt, indem (beispielsweise gemäss dem Bericht des EVD zur KMU-Politik) die Unternehmensübertragungen hierzulande kein Schwerpunktthema sind. Dasselbe gilt für die meisten Wirtschaftsorganisationen und die Forschung. Damit weist die Schweiz hinsichtlich Thematisierung, Beachtung, Information und Unterstützungsmassnahmen bei Unternehmensübertragungen im Vergleich zu den meisten Ländern der EU einen zeitlichen Rückstand von schätzungsweise sieben bis zehn Jahren auf. Das Defizit ist deshalb von Beachtung, weil in den kommenden Jahren aus mehreren Gründen eine drastische Zunahme der Unternehmensübertragungen erwartet wird und immer weniger Familienunternehmen ihre Nachfolge familienintern lösen können. Nach EU-Erhebungen liegt der Anteil der nicht realisierten Übergaben bei 20 Prozent. Schätzungen gehen auch für die Schweiz von jährlich bis zu 20 000 verlorenen Arbeitsplätzen infolge ungelöster oder gescheiterter Unternehmensnachfolgen aus.</p>
- <p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Frage der Nachfolgeregelung ein wichtiges Thema für die Zukunft unserer Volkswirtschaft ist. Wie in der Interpellation unterstrichen wird, liegt die Verantwortung für die Nachfolgeregelung jedoch in erster Linie bei den Unternehmern und ihren Familien. Der Staat kann nur darauf achten, dass er nicht Rahmenbedingungen festlegt, welche die erfolgreiche Abwicklung von Nachfolgeregelungen und somit eine grosse Anzahl von Arbeitsplätzen gefährden. Die kleinen und mittleren Unternehmen bilden keine homogene Gruppe. Der Bundesrat ist deswegen bereit, die besonderen Bedürfnisse dieser Unternehmenskategorie zu berücksichtigen, so, wie er das für die Jungunternehmen und die Exportwirtschaft tut. Er will sich dabei allerdings auf die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen konzentrieren und erachtet ein direktes Eingreifen als nicht wünschbar.</p><p>2. Es existieren noch keine fundierten Studien zur Frage der Nachfolgeregelung in der Schweiz. Zurzeit sind jedoch Untersuchungen bei verschiedenen Hochschulen in Arbeit. Diese werden bis Ende des Jahres 2005 vertiefte Erkenntnisse liefern. Es wird dann möglich sein, die Hypothesen, die aufgrund von verfügbaren Informationen aus den Nachbarländern formuliert wurden, an unsere Verhältnisse anzupassen. Die Frage nach der Misserfolgsquote bei Nachfolgeregelungen und den daraus resultierenden Arbeitsplatzverlusten wurde in diesen verschiedenen Studien jedoch nicht speziell thematisiert. Es handelt sich oft um sehr komplexe Phänomene, die mit den Besonderheiten jedes Unternehmens zusammenhängen.</p><p>3. Die Massnahmen zur Standortförderung zielen vor allem darauf ab, die Strukturanpassungen zu begleiten. Ihr Schwergewicht liegt bei der Information und bei neuen unternehmerischen Aktivitäten. In Bezug auf die Finanzierung sind die direkten Interventionen auf den Bereich der Regionalpolitik begrenzt. Das gewerbliche Bürgschaftswesen, das ebenfalls vom Bund unterstützt wird, gewährt auch bei Nachfolgeregelungen und bei der Wiederaufnahme einer Geschäftstätigkeit Bürgschaften für Kredite bis 150 000 Franken, teilweise sogar bis 500 000 Franken. Sollte bei einer Nachfolgeregelung nur eine Refinanzierung, nicht aber eine Neuinvestition notwendig sein, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Finanzierung privat gelöst werden muss. Die Informationsbereitstellung rund um das Thema Nachfolgeregelung, die auch von privaten Organisationen wie z. B. KMU-Next zur Verfügung gestellt wird, spielt eine wichtige Rolle. Der Bundesrat ist bereit, sich im Rahmen der Unterstützungspolitik für kleine und mittlere Betriebe an diesen Aktivitäten zu beteiligen.</p><p>4. Das steuerliche Umfeld spielt bei der Nachfolgeregelung eine wichtige Rolle. Die Anwendung des Bundesgerichtsentscheides betreffend die Übertragung von Beteiligungen ist zwingend. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die steuerlichen Konsequenzen der Übertragung von Unternehmensanteilen gesetzlich einheitlich zu regeln. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ein Konzept vorschlagen, das die durch die Gesellschaft "unberechtigt zurückbehaltenen" Gewinne steuerlich konsequent erfassen soll. Gemeint ist damit die Einbehaltung der Gewinne, wenn deren Ausschüttung wirtschaftlich logisch erscheint. Als Gegenleistung würden die stillen Reserven auf dem betriebsnotwendigen Vermögen sowie die Ertragserwartungen keine steuerliche Belastung mehr erfahren. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat zwei parlamentarische Eingaben entgegengenommen, welche die Einführung einer gesetzlichen Regelung hinsichtlich "indirekter Teilliquidation" verlangen. Diese Problematik wird im Rahmen der zweiten Unternehmenssteuerreform behandelt und Teil der entsprechenden Botschaft bilden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Eigentlich ist die Übertragung einer KMU ein Problem, welches primär vom Unternehmer und seiner Familie zu lösen ist. Durch die hohe Zahl der betroffenen Unternehmen und der dahinter stehenden Arbeitsplätze hat die Misserfolgsquote gleichzeitig eine bedrohliche volkswirtschaftliche Schlagseite. Werden Unternehmungen innert weniger Jahre in grösserer Zahl geschlossen, so entstehen in den Gemeinden und Regionen Arbeitsplatzverluste, und es ergeben sich wachsende Pendlerströme sowie rückläufige Steuereinnahmen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche volkswirtschaftliche Bedeutung misst er dem Problem der Unternehmensübertragungen bei den KMU zu? Ist er bereit, die Unternehmensübertragungen in den Schwerpunktkatalog der KMU-Politik des EVD aufzunehmen?</p><p>2. Existieren in der Schweiz empirische Studien über die Nachfolge und den Generationenwechsel bei KMU? Welches Zahlenmaterial über die Anzahl vergangener oder zukünftiger KMU-Übertragungen steht dem Bundesrat zur Verfügung? Gibt es verlässliche Angaben über Misserfolgsquote und betroffene Arbeitsplatzverluste bei Nachfrageregelungen?</p><p>3. Der Bund und die Kantone geben jährlich über 200 Millionen Franken für die Standortförderung aus. Weshalb erhält eine Unternehmung in der Übergangsphase keinerlei Unterstützung, obschon bekanntlich die Akquisition eines neuen Unternehmens ein Vielfaches mehr kostet als die Pflege eines bestehenden?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen des neuesten Bundesgerichtsentscheides zur sogenannten indirekten Teilliquidation auf die Unternehmensübertragungen, in welchem Übertragungen an solvente Käufer steuerfrei sind, währenddessen Veräusserungen z. B. an Mitarbeiter, welche für die Übernahme ein finanzielles Risiko mittels Darlehensaufnahme eingehen, zu einer Besteuerung führen können?</p>
- Arbeitsplatzverluste. Eine Folge vernachlässigter Unternehmensübertragungen?
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