Inakzeptables Vorgehen des BBT. "Techniker HF" statt "Dipl. Fachrichtung-Ingenieur HF"

ShortId
05.3128
Id
20053128
Updated
28.07.2023 08:31
Language
de
Title
Inakzeptables Vorgehen des BBT. "Techniker HF" statt "Dipl. Fachrichtung-Ingenieur HF"
AdditionalIndexing
32;Beziehung Schule-Industrie;Beziehung Schule-Berufsleben;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Unterrichtsprogramm;Fachhochschule;technischer Beruf;Bundesamt für Berufsbildung und Technologie;Ingenieur/in
1
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L05K0705070401, Ingenieur/in
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L05K0705070402, technischer Beruf
  • L05K0804060102, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
  • L04K13010310, Unterrichtsprogramm
  • L04K13010202, Beziehung Schule-Berufsleben
  • L04K13010203, Beziehung Schule-Industrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) führte im Verlaufe des Sommers 2004 ein Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf einer Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien zu höheren Fachschulen durch. Diese als Rahmenerlass ausgestaltete Verordnung des EVD setzt Artikel 29 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 412.10) um und regelt in den Anhängen die einzelnen Bildungsgänge. Nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens informierte das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) am 21. Januar 2005 an einer Veranstaltung insbesondere über die Handhabung der vorgesehenen neuen Verordnung, die als Entwurf mit den verschiedenen Anhängen aufgelegt wurde. Der Entwurf des Anhangs I über die "Höhere Fachschule für Technik" wies dabei den Hinweis auf den erwähnten "Dipl. Fachrichtung-Ingenieur HF" auf. In der Präsentation der Vorlage wurde indessen klar auf die noch offene Regelung der Titelfrage hingewiesen. Das BBT bedauert, dass es bei den betroffenen Kreisen zu einem Missverständnis gekommen ist.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>a. Die Bildungslandschaft ist seit einiger Zeit in einem grossen Umbruch. Die Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse führt zu einer Ablösung der bisherigen Hochschultitel. Mit dem Kopenhagen-Prozess ist eine Positionierung der verschiedenen Ausbildungen im Berufsbildungsbereich auf europäischer Ebene in Gang gekommen. Für Aussenstehende, aber auch Direktbetroffene ist die Transparenz noch bei weitem nicht gegeben. Dies betrifft gleichermassen die Positionierung der einzelnen Ausbildungen und Abschlüsse sowie der Titel als auch das Berufsbild und die Berufsbezeichnung der Ingenieurinnen und Ingenieure. Bei dieser Sachlage erachtet das EVD die Einführung eines weiteren Ingenieurtitels im heutigen Zeitpunkt als nicht angebracht.</p><p>b. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die KMU und die betroffenen Berufsleute im heutigen Zeitpunkt eher Wert auf Inhalt und Transparenz der Ausbildung legen denn auf die Einführung eines neuen, mit anderen Ausbildungen leicht verwechselbaren Titels.</p><p>c. Im Leistungsbereich "Berufsbildung" des BBT sind alle Qualifikationen vertreten, die für die Begleitung der eidgenössischen Berufsbildungspolitik nötig sind. Der Bildungsweg der Hälfte der Mitarbeitenden führte über die Berufsbildung.</p><p>d. Der Bundesrat sieht nur im Hinblick auf die Berufstätigkeit im Ausland eine gewisse Benachteiligung in der vorläufigen Beibehaltung des Titels "Technikerin HF/Techniker HF". Auf dem Werkplatz Schweiz ist dieser Titel gut eingeführt und von den Arbeitgebern hoch geachtet. Das EVD verfolgt und beteiligt sich zudem aktiv an den Arbeiten im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses. Je nach Ergebnis der Überprüfung der Positionierung der verschiedenen Ausbildungen wird es eine Anpassung von Anhang I der erwähnten Verordnung vornehmen. Bei der Genehmigung der neuen Bildungsverordnungen achtet das EVD darauf, keine Abschlüsse der Grundbildungen mit einem Fähigkeitszeugnis "Technikerin/Techniker" zuzulassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) am 21. Januar 2005 vorgelegten Version der Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen wurde der Dipl. Fachrichtung-lngenieur HF anstelle der Bezeichnung Techniker HF eingesetzt. Dies wurde auch in der im Juli 2004 laufenden Vernehmlassung von der SP, CVP und SVP unterstützt. Jetzt wurde in der neuen Verordnung auf politischen Druck, so scheint es, der Fachhochschulen im letzten Moment doch wieder die Bezeichnung Techniker HF statt Ingenieur HF eingeführt. Diese klar durchschaubaren Interessen der anderen Fachhochschulen sind zwar verständlich, aber für den Werkplatz Schweiz inakzeptabel. Die Bezeichnung Techniker HF entspricht nicht der heutigen Zeit und wird diese Berufsgattung im europäischen Berufsumfeld enorm entwerten, obwohl diese praxisorientierte Ausbildung von Arbeitgebern enorm geschätzt wird.</p><p>a. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Vorgehen, dass ohne Rücksprache mit den entsprechenden Interessenvertretern des Werkplatzes Schweiz oder von drei Bundesratsparteien, sondern wohl nur mit den Hochschulen im letzten Moment ein im Januar vorgestellter Verordnungsentwurf noch einmal abgeändert wurde?</p><p>b. Wie schätzt er die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die KMU und die entsprechenden Berufsleute ein?</p><p>c. Wer vertritt im BBT die Interessen der praxisorientierten Ausbildung, wer von den dort Angestellten hat selber je eine Berufslehre absolviert und hat sich entsprechend weitergebildet?</p><p>d. Wie geht der Bundesrat vor, um diese Benachteiligung gegenüber der aus- und inländischen Konkurrenz einer ganzen Berufsgruppe zu beseitigen?</p>
  • Inakzeptables Vorgehen des BBT. "Techniker HF" statt "Dipl. Fachrichtung-Ingenieur HF"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) führte im Verlaufe des Sommers 2004 ein Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf einer Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien zu höheren Fachschulen durch. Diese als Rahmenerlass ausgestaltete Verordnung des EVD setzt Artikel 29 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 412.10) um und regelt in den Anhängen die einzelnen Bildungsgänge. Nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens informierte das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) am 21. Januar 2005 an einer Veranstaltung insbesondere über die Handhabung der vorgesehenen neuen Verordnung, die als Entwurf mit den verschiedenen Anhängen aufgelegt wurde. Der Entwurf des Anhangs I über die "Höhere Fachschule für Technik" wies dabei den Hinweis auf den erwähnten "Dipl. Fachrichtung-Ingenieur HF" auf. In der Präsentation der Vorlage wurde indessen klar auf die noch offene Regelung der Titelfrage hingewiesen. Das BBT bedauert, dass es bei den betroffenen Kreisen zu einem Missverständnis gekommen ist.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>a. Die Bildungslandschaft ist seit einiger Zeit in einem grossen Umbruch. Die Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse führt zu einer Ablösung der bisherigen Hochschultitel. Mit dem Kopenhagen-Prozess ist eine Positionierung der verschiedenen Ausbildungen im Berufsbildungsbereich auf europäischer Ebene in Gang gekommen. Für Aussenstehende, aber auch Direktbetroffene ist die Transparenz noch bei weitem nicht gegeben. Dies betrifft gleichermassen die Positionierung der einzelnen Ausbildungen und Abschlüsse sowie der Titel als auch das Berufsbild und die Berufsbezeichnung der Ingenieurinnen und Ingenieure. Bei dieser Sachlage erachtet das EVD die Einführung eines weiteren Ingenieurtitels im heutigen Zeitpunkt als nicht angebracht.</p><p>b. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die KMU und die betroffenen Berufsleute im heutigen Zeitpunkt eher Wert auf Inhalt und Transparenz der Ausbildung legen denn auf die Einführung eines neuen, mit anderen Ausbildungen leicht verwechselbaren Titels.</p><p>c. Im Leistungsbereich "Berufsbildung" des BBT sind alle Qualifikationen vertreten, die für die Begleitung der eidgenössischen Berufsbildungspolitik nötig sind. Der Bildungsweg der Hälfte der Mitarbeitenden führte über die Berufsbildung.</p><p>d. Der Bundesrat sieht nur im Hinblick auf die Berufstätigkeit im Ausland eine gewisse Benachteiligung in der vorläufigen Beibehaltung des Titels "Technikerin HF/Techniker HF". Auf dem Werkplatz Schweiz ist dieser Titel gut eingeführt und von den Arbeitgebern hoch geachtet. Das EVD verfolgt und beteiligt sich zudem aktiv an den Arbeiten im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses. Je nach Ergebnis der Überprüfung der Positionierung der verschiedenen Ausbildungen wird es eine Anpassung von Anhang I der erwähnten Verordnung vornehmen. Bei der Genehmigung der neuen Bildungsverordnungen achtet das EVD darauf, keine Abschlüsse der Grundbildungen mit einem Fähigkeitszeugnis "Technikerin/Techniker" zuzulassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) am 21. Januar 2005 vorgelegten Version der Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen wurde der Dipl. Fachrichtung-lngenieur HF anstelle der Bezeichnung Techniker HF eingesetzt. Dies wurde auch in der im Juli 2004 laufenden Vernehmlassung von der SP, CVP und SVP unterstützt. Jetzt wurde in der neuen Verordnung auf politischen Druck, so scheint es, der Fachhochschulen im letzten Moment doch wieder die Bezeichnung Techniker HF statt Ingenieur HF eingeführt. Diese klar durchschaubaren Interessen der anderen Fachhochschulen sind zwar verständlich, aber für den Werkplatz Schweiz inakzeptabel. Die Bezeichnung Techniker HF entspricht nicht der heutigen Zeit und wird diese Berufsgattung im europäischen Berufsumfeld enorm entwerten, obwohl diese praxisorientierte Ausbildung von Arbeitgebern enorm geschätzt wird.</p><p>a. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Vorgehen, dass ohne Rücksprache mit den entsprechenden Interessenvertretern des Werkplatzes Schweiz oder von drei Bundesratsparteien, sondern wohl nur mit den Hochschulen im letzten Moment ein im Januar vorgestellter Verordnungsentwurf noch einmal abgeändert wurde?</p><p>b. Wie schätzt er die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die KMU und die entsprechenden Berufsleute ein?</p><p>c. Wer vertritt im BBT die Interessen der praxisorientierten Ausbildung, wer von den dort Angestellten hat selber je eine Berufslehre absolviert und hat sich entsprechend weitergebildet?</p><p>d. Wie geht der Bundesrat vor, um diese Benachteiligung gegenüber der aus- und inländischen Konkurrenz einer ganzen Berufsgruppe zu beseitigen?</p>
    • Inakzeptables Vorgehen des BBT. "Techniker HF" statt "Dipl. Fachrichtung-Ingenieur HF"

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