TarMed-Abweichungen und Ärztedemografie

ShortId
05.3130
Id
20053130
Updated
28.07.2023 10:10
Language
de
Title
TarMed-Abweichungen und Ärztedemografie
AdditionalIndexing
2841;Festpreis;Preistafel;Gleichbehandlung;Preisunterschied;Preisfestsetzung;Kantonsvergleich;Arzt/Ärztin;Spital;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L05K1105030203, Preistafel
  • L04K11050311, Preisunterschied
  • L03K020219, Kantonsvergleich
  • L04K11050302, Preisfestsetzung
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0105051101, Spital
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Differenz zwischen den kantonalen Taxpunktwerten (nachfolgend TPW) für die Arztpraxis beträgt maximal knapp 30 Prozent. So bewegen sich die aktuellen KVG-TPW zwischen 78 (Wallis, Graubünden) und 99 (Jura) Rappen. Konkret bedeutet dies, dass der Preis für die gleiche ärztliche Leistung in der Schweiz je nach Kanton bis zu 30 Prozent differieren kann. Dies ist eine Folge des für die Einführung gewählten Kostenneutralitätskonzeptes, das die vorbestehenden Differenzen der Kostenvolumina per capitem zwischen den Kantonen übernehmen musste. Der Bundesrat erachtet diese Situation als problematisch, dies umso mehr, als sie den grundsätzlichen Zielsetzungen von TarMed fundamental entgegensteht und ein gesamtschweizerisch einheitlicher TPW im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung problemlos angewendet wird.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass TPW-Differenzen so weit zulässig sind, als sie ökonomische und regionale Gegebenheiten widerspiegeln. Das jetzige Bewertungssystem war allenfalls für eine Einführungsphase tragbar, ist jetzt aber durch ein anderes Modell abzulösen.</p><p>3. Das Verhandlungsprimat liegt für den KVG-Arztpraxisbereich in den Händen der kantonalen Vertragsparteien. Diese haben theoretisch die Möglichkeit, in überkantonalen Absprachen eine Homogenisierung der TPW zu erzielen. Ansätze hierfür sind seitens der Ärzte durch Bildung von Regionen erkennbar, die für die angeschlossenen kantonalen Ärztegesellschaften die Verhandlungen führen. Die Krankenversicherer haben diesen Schritt schon vor einiger Zeit getan. Dem gegenüber steht aber die Tatsache, dass gerade grosse Kantone sich nicht in solche Regionen einbinden lassen wollen. Festzuhalten ist, dass mit der Einführung von TarMed im Arztpraxisbereich zwei Regionen (Ost- und Zentralschweiz) gebildet worden sind, die je einen einheitlichen TPW haben.</p><p>Es ist aber insgesamt fraglich, ob die kantonalen Vertragsparteien bzw. Instanzen im Stande sind, die klar geforderte Konvergenz der kantonalen TPW herbeizuführen (vgl. Antwort zu Frage 7).</p><p>4. Die Auswirkungen der kantonalen TPW auf die ärztliche Demografie sind noch nicht befriedigend analysiert. Mit Sicherheit gilt aber, dass neben dem durch den TPW mitbestimmten Einkommen aus ärztlicher Leistung auch noch andere Faktoren wie direkte Medikamentenabgabe (sogenannte Selbstdispensation), Einkommen aus Laboranalysen oder paramedizinischen Leistungen eine Rolle spielen. Hinzu kommen im Weiteren nicht geldwerte Faktoren wie z. B. die hohe zeitliche Belastung in Praxen in ländlichen Zonen oder Vorzüge eines Lebens in urbanen Zonen.</p><p>5. Der Bundesrat wird im Rahmen der Beschwerdeverfahren nach Artikel 53 KVG - dem einzigen Instrument direkter Einflussnahme - darauf hinwirken, die aktuelle Differenz der kantonalen TPW zu vermindern.</p><p>6. Wie bereits ausgeführt, können Differenzen der kantonalen TPW nur durch Differenzen bei den für die Erbringung der Leistung relevanten Kosten begründet werden. Geografische Differenzen spielen hier sicher eine gewichtige Rolle, haben sich aber sachlogisch dem betriebswirtschaftlichen Primat zu unterordnen. Eine ausschliesslich nach geografischen Regionen ausgerichtete Betrachtungsweise würde deshalb zu kurz greifen.</p><p>7. Die Interventionsmöglichkeit des Bundes wurde unter Ziffer 5 dargestellt. Zweifelsohne ist mit diesem Instrument eine wirkungsvolle Steuerung kaum möglich.</p><p>Gegenwärtig wird die Frage geprüft, welche gesetzlichen Massnahmen zur erfolgreichen Steuerung der TPW auf Bundesebene notwendig wären. Eine solche Steuerung müsste dann Platz greifen, wenn die kantonalen Instanzen sich ausserstande sehen würden, das Problem der ökonomisch ungerechtfertigten kantonalen TPW zu lösen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Wert der TarMed-Taxpunkte ist von Kanton zu Kanton verschieden, als Grund wird die Kostenneutralität geltend gemacht, die mit seiner Einführung angestrebt wurde. In den Kantonen Wallis und Graubünden liegt der Wert des Taxpunktes bei 78 Rappen, in Genf und im Waadtland hingegen bei 98 Rappen. Seit der Einführung des TarMed am 1. Januar 2004 wurde der Taxpunktwert regelmässig angepasst, in der Regel wurde er gesenkt (Zürich, Bern, Freiburg, Solothurn, Neuenburg). In den Kantonen Jura, Waadt und Tessin aber wurde er angehoben. Stabil blieb er einzig im Aargau und in Genf. Mit anderen Worten ist der Punktwert in Kantonen, die für ihre hohen Kosten bekannt sind, hoch (Genf, Waadt, Zürich, Basel-Stadt, Baselland), im Gegensatz zu den ländlichen und den Bergkantonen (Wallis, Graubünden und Innerschweiz). Diese Unterschiede sind nicht nur absolut ungerechtfertigt - warum sollte es eine Differenz von 20 Prozent geben zwischen den günstigen Berg- und den teuren Stadtkantonen? -, nein, sie schaffen in einer Situation, in der sich namentlich ein Mangel an Hausärzten abzeichnet, unerwünschte Anreize. Es ist denn auch offensichtlich, dass in den "schlechtbezahlten" Kantonen mehr Arztpraxen verschwinden als in den anderen Kantonen, selbst wenn die Betriebsbedingungen sonst ideal wären. In Arosa sucht ein Arzt seit vier Jahren einen Nachfolger. Bei einem Taxpunktwert von 78 Rappen bekam der letzte Bewerber kalte Füsse.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Lage? Ergeben sich aus diesen Unterschieden nicht Verzerrungen im Vergleich der Kantone und der Regionen der Schweiz?</p><p>2. Müsste man bei der Festsetzung des Taxpunktwertes nicht sozioökonomische und lokalregionale Parameter berücksichtigen, statt die Situation aufgrund einer offensichtlich unangemessenen Methode einzufrieren?</p><p>3. Sind seiner Auffassung nach die Partner im Gesundheitswesen und die Kantone in der Lage, diese Unterschiede ohne Eingreifen des Bundes zu vermindern? Wenn ja, welche?</p><p>4. Wie will er die Auswirkungen dieser Unterschiede auf die Ärztedichte verringern?</p><p>5. Will er überhaupt intervenieren, um diese Unterschiede zu mildern?</p><p>6. Gedenkt er eine neue regionale Aufteilung einzuführen, um sie zu mildern?</p><p>7. Verfügt er über eine ausreichende gesetzliche Grundlage? Wenn nein, sollte man sie nicht schaffen?</p>
  • TarMed-Abweichungen und Ärztedemografie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Differenz zwischen den kantonalen Taxpunktwerten (nachfolgend TPW) für die Arztpraxis beträgt maximal knapp 30 Prozent. So bewegen sich die aktuellen KVG-TPW zwischen 78 (Wallis, Graubünden) und 99 (Jura) Rappen. Konkret bedeutet dies, dass der Preis für die gleiche ärztliche Leistung in der Schweiz je nach Kanton bis zu 30 Prozent differieren kann. Dies ist eine Folge des für die Einführung gewählten Kostenneutralitätskonzeptes, das die vorbestehenden Differenzen der Kostenvolumina per capitem zwischen den Kantonen übernehmen musste. Der Bundesrat erachtet diese Situation als problematisch, dies umso mehr, als sie den grundsätzlichen Zielsetzungen von TarMed fundamental entgegensteht und ein gesamtschweizerisch einheitlicher TPW im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung problemlos angewendet wird.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass TPW-Differenzen so weit zulässig sind, als sie ökonomische und regionale Gegebenheiten widerspiegeln. Das jetzige Bewertungssystem war allenfalls für eine Einführungsphase tragbar, ist jetzt aber durch ein anderes Modell abzulösen.</p><p>3. Das Verhandlungsprimat liegt für den KVG-Arztpraxisbereich in den Händen der kantonalen Vertragsparteien. Diese haben theoretisch die Möglichkeit, in überkantonalen Absprachen eine Homogenisierung der TPW zu erzielen. Ansätze hierfür sind seitens der Ärzte durch Bildung von Regionen erkennbar, die für die angeschlossenen kantonalen Ärztegesellschaften die Verhandlungen führen. Die Krankenversicherer haben diesen Schritt schon vor einiger Zeit getan. Dem gegenüber steht aber die Tatsache, dass gerade grosse Kantone sich nicht in solche Regionen einbinden lassen wollen. Festzuhalten ist, dass mit der Einführung von TarMed im Arztpraxisbereich zwei Regionen (Ost- und Zentralschweiz) gebildet worden sind, die je einen einheitlichen TPW haben.</p><p>Es ist aber insgesamt fraglich, ob die kantonalen Vertragsparteien bzw. Instanzen im Stande sind, die klar geforderte Konvergenz der kantonalen TPW herbeizuführen (vgl. Antwort zu Frage 7).</p><p>4. Die Auswirkungen der kantonalen TPW auf die ärztliche Demografie sind noch nicht befriedigend analysiert. Mit Sicherheit gilt aber, dass neben dem durch den TPW mitbestimmten Einkommen aus ärztlicher Leistung auch noch andere Faktoren wie direkte Medikamentenabgabe (sogenannte Selbstdispensation), Einkommen aus Laboranalysen oder paramedizinischen Leistungen eine Rolle spielen. Hinzu kommen im Weiteren nicht geldwerte Faktoren wie z. B. die hohe zeitliche Belastung in Praxen in ländlichen Zonen oder Vorzüge eines Lebens in urbanen Zonen.</p><p>5. Der Bundesrat wird im Rahmen der Beschwerdeverfahren nach Artikel 53 KVG - dem einzigen Instrument direkter Einflussnahme - darauf hinwirken, die aktuelle Differenz der kantonalen TPW zu vermindern.</p><p>6. Wie bereits ausgeführt, können Differenzen der kantonalen TPW nur durch Differenzen bei den für die Erbringung der Leistung relevanten Kosten begründet werden. Geografische Differenzen spielen hier sicher eine gewichtige Rolle, haben sich aber sachlogisch dem betriebswirtschaftlichen Primat zu unterordnen. Eine ausschliesslich nach geografischen Regionen ausgerichtete Betrachtungsweise würde deshalb zu kurz greifen.</p><p>7. Die Interventionsmöglichkeit des Bundes wurde unter Ziffer 5 dargestellt. Zweifelsohne ist mit diesem Instrument eine wirkungsvolle Steuerung kaum möglich.</p><p>Gegenwärtig wird die Frage geprüft, welche gesetzlichen Massnahmen zur erfolgreichen Steuerung der TPW auf Bundesebene notwendig wären. Eine solche Steuerung müsste dann Platz greifen, wenn die kantonalen Instanzen sich ausserstande sehen würden, das Problem der ökonomisch ungerechtfertigten kantonalen TPW zu lösen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Wert der TarMed-Taxpunkte ist von Kanton zu Kanton verschieden, als Grund wird die Kostenneutralität geltend gemacht, die mit seiner Einführung angestrebt wurde. In den Kantonen Wallis und Graubünden liegt der Wert des Taxpunktes bei 78 Rappen, in Genf und im Waadtland hingegen bei 98 Rappen. Seit der Einführung des TarMed am 1. Januar 2004 wurde der Taxpunktwert regelmässig angepasst, in der Regel wurde er gesenkt (Zürich, Bern, Freiburg, Solothurn, Neuenburg). In den Kantonen Jura, Waadt und Tessin aber wurde er angehoben. Stabil blieb er einzig im Aargau und in Genf. Mit anderen Worten ist der Punktwert in Kantonen, die für ihre hohen Kosten bekannt sind, hoch (Genf, Waadt, Zürich, Basel-Stadt, Baselland), im Gegensatz zu den ländlichen und den Bergkantonen (Wallis, Graubünden und Innerschweiz). Diese Unterschiede sind nicht nur absolut ungerechtfertigt - warum sollte es eine Differenz von 20 Prozent geben zwischen den günstigen Berg- und den teuren Stadtkantonen? -, nein, sie schaffen in einer Situation, in der sich namentlich ein Mangel an Hausärzten abzeichnet, unerwünschte Anreize. Es ist denn auch offensichtlich, dass in den "schlechtbezahlten" Kantonen mehr Arztpraxen verschwinden als in den anderen Kantonen, selbst wenn die Betriebsbedingungen sonst ideal wären. In Arosa sucht ein Arzt seit vier Jahren einen Nachfolger. Bei einem Taxpunktwert von 78 Rappen bekam der letzte Bewerber kalte Füsse.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Lage? Ergeben sich aus diesen Unterschieden nicht Verzerrungen im Vergleich der Kantone und der Regionen der Schweiz?</p><p>2. Müsste man bei der Festsetzung des Taxpunktwertes nicht sozioökonomische und lokalregionale Parameter berücksichtigen, statt die Situation aufgrund einer offensichtlich unangemessenen Methode einzufrieren?</p><p>3. Sind seiner Auffassung nach die Partner im Gesundheitswesen und die Kantone in der Lage, diese Unterschiede ohne Eingreifen des Bundes zu vermindern? Wenn ja, welche?</p><p>4. Wie will er die Auswirkungen dieser Unterschiede auf die Ärztedichte verringern?</p><p>5. Will er überhaupt intervenieren, um diese Unterschiede zu mildern?</p><p>6. Gedenkt er eine neue regionale Aufteilung einzuführen, um sie zu mildern?</p><p>7. Verfügt er über eine ausreichende gesetzliche Grundlage? Wenn nein, sollte man sie nicht schaffen?</p>
    • TarMed-Abweichungen und Ärztedemografie

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