Wird bereits eine weitere Armeereform eingeläutet?
- ShortId
-
05.3131
- Id
-
20053131
- Updated
-
27.07.2023 20:22
- Language
-
de
- Title
-
Wird bereits eine weitere Armeereform eingeläutet?
- AdditionalIndexing
-
09;Milizsystem;Leistungsauftrag;Armeeeinsatz;Vertrauen;Armee;Armeereform;Neutralität
- 1
-
- L04K04020306, Armeereform
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K08020232, Vertrauen
- L04K10010503, Neutralität
- L03K040203, Armee
- L04K08070104, Milizsystem
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Beschlüsse vom 8. September 2004 und vom 11. Mai 2005 (Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011) zur Umsetzung der Armeereform verdeutlicht, dass kein neues Armeekonzept vorgesehen ist und dass für die Armee auch künftig die Aufträge gemäss Bundesverfassung, Bericht zur Sicherheitspolitik, Armeeleitbild und Militärgesetz gelten.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Reserve ist ein Element des Systems der abgestuften Bereitschaft. Der Bundesrat hat am 11. Mai 2005 dem Antrag des VBS auf Beibehaltung der Reserve zugestimmt.</p><p>2. Der Verfassungsauftrag "Verteidigung" umfasst im militärischen Sinne Raumsicherungs- wie auch klassische, konventionelle Verteidigungsoperationen. Beide Aufträge an unsere Armee - Raumsicherung wie Verteidigung - haben somit Verfassungsrang und werden nicht aufgegeben. Die heute absehbare Eintretenswahrscheinlichkeit für einen symmetrischen, konventionellen Angriff auf die Schweiz erlaubt eine Reduktion der Kräfte für militärische Verteidigungsoperationen. Die geltenden finanziellen Rahmenbedingungen lassen dem Bundesrat keine Alternative zum Aufwuchs dieser Verteidigungskräfte zu. Die Voraussetzungen für die rechtzeitige Auslösung des Aufwuchses sind durch die permanente Beobachtung des sicherheitspolitischen Umfeldes gegeben.</p><p>3. Der Entwicklungsschritt 2008/2011 dient nicht zuletzt gerade dazu, die Fähigkeit zum Aufwuchs sicherzustellen: Ein Teil der Armee kann sich darauf konzentrieren, die Verteidigungskompetenz zu bewahren und weiter zu entwickeln; dazu werden die Aufwuchskerne vollständig ausgerüstet. Den Anstieg einer - nach Meinung des Interpellanten bestehenden - Bündnisabhängigkeit vermag der Bundesrat aus seinen Beschlüssen vom 11. Mai 2005 nicht abzuleiten.</p><p>4. Hauptargument für die Verlängerung der Rekrutenschule war das Fehlen der Verbandsausbildung in der "Armee 95". Im Übrigen wurde mit "Armee XXI" nicht der polyvalente Soldat, sondern eine multifunktionale Armee angestrebt. An dieser Multifunktionalität ändert sich auch mit der vom Bundesrat beschlossenen Rollenspezialisierung nichts, weil die Armee alle drei ihr gegebenen Aufträge weiter erfüllt. Unverändert werden alle Armeeangehörigen eine breite soldatische Grundausbildung absolvieren.</p><p>Punktuell auftretende Schwierigkeiten im Bereich des militärischen Berufspersonals haben nur teilweise einen Zusammenhang mit der verlängerten Rekrutenschule und dem Dreistartmodell. Stärker fiel die finanziell bedingte Stellenplafonierung im Rahmen des Personalabbaus im VBS ins Gewicht. Es sind mittlerweile jedoch Massnahmen ergriffen worden, um Engpässe beim Berufspersonal auszuräumen.</p><p>5. Durchdiener sind Milizangehörige. Es ist nicht vorgesehen, den gesetzlich festgelegten maximalen Anteil an Durchdienern (15 Prozent) zu erhöhen. Der Bundesrat teilt den Eindruck nicht, dass sich eine Kluft zwischen Berufsmilitär und Miliz auftut. Das Milizsystem gemäss Artikel 58 Absatz 1 der Bundesverfassung wird nicht infrage gestellt.</p><p>6. Beim Entwicklungsschritt 2008/2011 bleibt der Gesamtbestand der Armee von 220 000 unverändert. Wehrgerechtigkeit und Milizsystem werden durch die geplanten Massnahmen nicht tangiert.</p><p>7. Wie bereits einleitend bemerkt, stellt der vom Bundesrat am 11. Mai 2005 beschlossene Entwicklungsschritt der Armee keine neue Armeereform dar. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dieser Entwicklungsschritt die Glaubwürdigkeit der Armee stärkt, weil den sicherheitspolitischen, bedrohungsspezifischen und finanziellen Rahmenbedingungen noch vermehrt Rechnung getragen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim Lesen der vom Chef Heer herausgegebenen "Land Power Revue" Nr. 1 vom Dezember 2004 fällt auf, dass verschiedene Argumente und Versprechen, die der Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung vom 18. Mai 2003 gemacht hat, widerlegt bzw. zurückgenommen werden, und dass sich die Armee einzelner Aufträge entledigen will. Es scheint geradezu, dass - obwohl in keiner Weise politisch sanktioniert - bereits ein neues Armeekonzept in Umsetzung begriffen ist. Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Der Chef Heeresdoktrin stellt fest, dass dauernde Sicherungsoperationen erst durch Einbezug der Reserve sichergestellt werden können. Andererseits ist bekannt, dass das VBS die Aufhebung der Reserve prüft. Bedeutet der geplante Verzicht auf die Reserven nicht, dass künftig auf solche Sicherungsoperationen verzichtet werden muss?</p><p>2. Als Voraussetzung für Verteidigungsoperationen wird der Aufwuchs genannt. Als Vorbereitungszeit werden Monate angenommen. Ist das nach Meinung des Bundesrates von der Verfügbarkeit der Finanzen und der Rüstungsgüter bei ehrlicher Betrachtungsweise überhaupt möglich oder muss daraus geschlossen werden, dass auch der Verteidigungsauftrag aufgegeben wird?</p><p>3. Die Kapazitäten zur Erfüllung des Verteidigungsauftrages werden weiter reduziert, obwohl damit auch die Aufwuchsfähigkeit zerstört wird. Wie vereinbart er die dadurch ansteigende Bündnisabhängigkeit mit der Neutralität?</p><p>4. In den Ausführungen wird eine stärkere Spezialisierung der Aufgaben in der Armee propagiert. Ist dies nicht ein Widerspruch zum bundesrätlichen Argument des polyvalenten Soldaten, welcher wiederum die Begründung verlängerter Rekrutenschulen in der "Armee XXI" war? Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Verlängerung sowie deren dreimalige Durchführung ein wichtiger Grund für die Personalprobleme bei den Instruktoren und die daraus resultierenden Ausbildungsprobleme darstellt?</p><p>5. Stimmt es, dass der nicht dem Milizprinzip entsprechende Durchdieneranteil erhöht werden soll? Bestätigt er den in der Bevölkerung entstehenden Eindruck, wonach sich zwischen Berufsmilitär und Miliz breite Gräben auftun? Geht es letztlich nicht einfach darum, die Miliz abzuschaffen? </p><p>6. Stimmt es, dass spätestens ab 2011 eine massive Reduktion der Armee auf einen Bestand von 60 000 geplant ist? Welche Folgen hätte dies für die Wehrgerechtigkeit und das Milizsystem?</p><p>7. Erachtet er es als sinnvoll, noch während der Umsetzung der "Armee XXI" bereits die nächste Armeereform einzuläuten? Ist er nicht auch der Meinung, dass solches die Glaubwürdigkeit und den Rückhalt der Armee in der Bevölkerung, insbesondere bei der noch nicht dienstpflichtigen jungen Generation, schwächen wird und diese letztlich verloren gehen?</p>
- Wird bereits eine weitere Armeereform eingeläutet?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Beschlüsse vom 8. September 2004 und vom 11. Mai 2005 (Entwicklungsschritt der Armee 2008/2011) zur Umsetzung der Armeereform verdeutlicht, dass kein neues Armeekonzept vorgesehen ist und dass für die Armee auch künftig die Aufträge gemäss Bundesverfassung, Bericht zur Sicherheitspolitik, Armeeleitbild und Militärgesetz gelten.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Reserve ist ein Element des Systems der abgestuften Bereitschaft. Der Bundesrat hat am 11. Mai 2005 dem Antrag des VBS auf Beibehaltung der Reserve zugestimmt.</p><p>2. Der Verfassungsauftrag "Verteidigung" umfasst im militärischen Sinne Raumsicherungs- wie auch klassische, konventionelle Verteidigungsoperationen. Beide Aufträge an unsere Armee - Raumsicherung wie Verteidigung - haben somit Verfassungsrang und werden nicht aufgegeben. Die heute absehbare Eintretenswahrscheinlichkeit für einen symmetrischen, konventionellen Angriff auf die Schweiz erlaubt eine Reduktion der Kräfte für militärische Verteidigungsoperationen. Die geltenden finanziellen Rahmenbedingungen lassen dem Bundesrat keine Alternative zum Aufwuchs dieser Verteidigungskräfte zu. Die Voraussetzungen für die rechtzeitige Auslösung des Aufwuchses sind durch die permanente Beobachtung des sicherheitspolitischen Umfeldes gegeben.</p><p>3. Der Entwicklungsschritt 2008/2011 dient nicht zuletzt gerade dazu, die Fähigkeit zum Aufwuchs sicherzustellen: Ein Teil der Armee kann sich darauf konzentrieren, die Verteidigungskompetenz zu bewahren und weiter zu entwickeln; dazu werden die Aufwuchskerne vollständig ausgerüstet. Den Anstieg einer - nach Meinung des Interpellanten bestehenden - Bündnisabhängigkeit vermag der Bundesrat aus seinen Beschlüssen vom 11. Mai 2005 nicht abzuleiten.</p><p>4. Hauptargument für die Verlängerung der Rekrutenschule war das Fehlen der Verbandsausbildung in der "Armee 95". Im Übrigen wurde mit "Armee XXI" nicht der polyvalente Soldat, sondern eine multifunktionale Armee angestrebt. An dieser Multifunktionalität ändert sich auch mit der vom Bundesrat beschlossenen Rollenspezialisierung nichts, weil die Armee alle drei ihr gegebenen Aufträge weiter erfüllt. Unverändert werden alle Armeeangehörigen eine breite soldatische Grundausbildung absolvieren.</p><p>Punktuell auftretende Schwierigkeiten im Bereich des militärischen Berufspersonals haben nur teilweise einen Zusammenhang mit der verlängerten Rekrutenschule und dem Dreistartmodell. Stärker fiel die finanziell bedingte Stellenplafonierung im Rahmen des Personalabbaus im VBS ins Gewicht. Es sind mittlerweile jedoch Massnahmen ergriffen worden, um Engpässe beim Berufspersonal auszuräumen.</p><p>5. Durchdiener sind Milizangehörige. Es ist nicht vorgesehen, den gesetzlich festgelegten maximalen Anteil an Durchdienern (15 Prozent) zu erhöhen. Der Bundesrat teilt den Eindruck nicht, dass sich eine Kluft zwischen Berufsmilitär und Miliz auftut. Das Milizsystem gemäss Artikel 58 Absatz 1 der Bundesverfassung wird nicht infrage gestellt.</p><p>6. Beim Entwicklungsschritt 2008/2011 bleibt der Gesamtbestand der Armee von 220 000 unverändert. Wehrgerechtigkeit und Milizsystem werden durch die geplanten Massnahmen nicht tangiert.</p><p>7. Wie bereits einleitend bemerkt, stellt der vom Bundesrat am 11. Mai 2005 beschlossene Entwicklungsschritt der Armee keine neue Armeereform dar. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dieser Entwicklungsschritt die Glaubwürdigkeit der Armee stärkt, weil den sicherheitspolitischen, bedrohungsspezifischen und finanziellen Rahmenbedingungen noch vermehrt Rechnung getragen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim Lesen der vom Chef Heer herausgegebenen "Land Power Revue" Nr. 1 vom Dezember 2004 fällt auf, dass verschiedene Argumente und Versprechen, die der Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung vom 18. Mai 2003 gemacht hat, widerlegt bzw. zurückgenommen werden, und dass sich die Armee einzelner Aufträge entledigen will. Es scheint geradezu, dass - obwohl in keiner Weise politisch sanktioniert - bereits ein neues Armeekonzept in Umsetzung begriffen ist. Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Der Chef Heeresdoktrin stellt fest, dass dauernde Sicherungsoperationen erst durch Einbezug der Reserve sichergestellt werden können. Andererseits ist bekannt, dass das VBS die Aufhebung der Reserve prüft. Bedeutet der geplante Verzicht auf die Reserven nicht, dass künftig auf solche Sicherungsoperationen verzichtet werden muss?</p><p>2. Als Voraussetzung für Verteidigungsoperationen wird der Aufwuchs genannt. Als Vorbereitungszeit werden Monate angenommen. Ist das nach Meinung des Bundesrates von der Verfügbarkeit der Finanzen und der Rüstungsgüter bei ehrlicher Betrachtungsweise überhaupt möglich oder muss daraus geschlossen werden, dass auch der Verteidigungsauftrag aufgegeben wird?</p><p>3. Die Kapazitäten zur Erfüllung des Verteidigungsauftrages werden weiter reduziert, obwohl damit auch die Aufwuchsfähigkeit zerstört wird. Wie vereinbart er die dadurch ansteigende Bündnisabhängigkeit mit der Neutralität?</p><p>4. In den Ausführungen wird eine stärkere Spezialisierung der Aufgaben in der Armee propagiert. Ist dies nicht ein Widerspruch zum bundesrätlichen Argument des polyvalenten Soldaten, welcher wiederum die Begründung verlängerter Rekrutenschulen in der "Armee XXI" war? Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Verlängerung sowie deren dreimalige Durchführung ein wichtiger Grund für die Personalprobleme bei den Instruktoren und die daraus resultierenden Ausbildungsprobleme darstellt?</p><p>5. Stimmt es, dass der nicht dem Milizprinzip entsprechende Durchdieneranteil erhöht werden soll? Bestätigt er den in der Bevölkerung entstehenden Eindruck, wonach sich zwischen Berufsmilitär und Miliz breite Gräben auftun? Geht es letztlich nicht einfach darum, die Miliz abzuschaffen? </p><p>6. Stimmt es, dass spätestens ab 2011 eine massive Reduktion der Armee auf einen Bestand von 60 000 geplant ist? Welche Folgen hätte dies für die Wehrgerechtigkeit und das Milizsystem?</p><p>7. Erachtet er es als sinnvoll, noch während der Umsetzung der "Armee XXI" bereits die nächste Armeereform einzuläuten? Ist er nicht auch der Meinung, dass solches die Glaubwürdigkeit und den Rückhalt der Armee in der Bevölkerung, insbesondere bei der noch nicht dienstpflichtigen jungen Generation, schwächen wird und diese letztlich verloren gehen?</p>
- Wird bereits eine weitere Armeereform eingeläutet?
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