Programm Evaluation Komplementärmedizin. Schlussbericht

ShortId
05.3132
Id
20053132
Updated
27.07.2023 20:31
Language
de
Title
Programm Evaluation Komplementärmedizin. Schlussbericht
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Evaluation;Expertise;alternative Medizin;Indiskretion
1
  • L04K01050202, alternative Medizin
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K02020601, Expertise
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L06K120102020201, Indiskretion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Über den Verbleib der fünf komplementärmedizinischen Methoden im Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) muss bis zum 1. Juli 2005 entschieden werden. Da das Programm Evaluation Komplementärmedizin (PEK) erst auf Beginn des ersten Quartals 2005 in allen Teilen abgeschlossen werden konnte, setzte dies die vorbereitenden Instanzen - Eidgenössische Leistungskommission und Bundesamt für Gesundheit (BAG) - unter einen grossen Zeitdruck. Ein qualitativ verantwortbarer Entscheidungsprozess machte deshalb die Frist von Ende Februar 2005 als spätesten Termin für das Einreichen von Anträgen unabdingbar. Den Fachgesellschaften wurde zudem eine Frist bis Anfang April 2005 eingeräumt, um die Anträge nochmals zu überarbeiten. Überdies konnten die Fachgesellschaften die Daten vor Ort einsehen. Der Schlussbericht stellt lediglich eine Zusammenfassung des umfangreichen Datenmaterials dar, welches den Fachgesellschaften vollumfänglich zur Einsichtnahme zur Verfügung stand.</p><p>2. Die Vorgabe der KLV ist klar und eindeutig: Die Leistungspflicht ist befristet bis 30. Juni 2005. Es gab keine zwingenden Gründe für eine Fristverlängerung, dies umso weniger, als davon ausgegangen werden konnte, dass die für die Entscheidung notwendigen Daten rechtzeitig vorliegen würden.</p><p>Der für die Entscheidung notwendige Schlussbericht PEK ist per Ende März 2005 erstellt worden. Die Verzögerungen im Studienablauf haben mannigfaltige Gründe, sind aber für Projekte der Grössenordnung PEK alles andere als aussergewöhnlich. Zudem betragen sie auf eine Laufzeit des Projektes von sechs Jahren nur gerade drei Monate.</p><p>3. Massgeblich für den Entscheid des EDI sind die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäss Artikel 32 KVG sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Qualität gemäss Artikel 56 KVG. Entschieden wird grundsätzlich nur aufgrund validierter Studien bzw. Resultate. Die PEK-Daten in der aktuell vorliegenden Form genügen diesem Anspruch.</p><p>4. Es ist geplant, die Resultate der PEK-Studien nach dem Entscheid des EDI in Form mehrerer Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften mit sogenannter "peer review" der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Gleiche gilt für die übrigen für den Entscheid massgeblichen Studien, soweit diese nicht bereits publiziert sind beziehungsweise sein werden.</p><p>5. Die von Professor Egger formulierten Kritiken wurden wissenschaftlich begründet und vorgetragen. Aus diesem Grund besteht keine Veranlassung für eine Rüge wegen der "Publikation unlauterer Resultate". Auch im Bereich der Komplementärmedizin müssen die üblichen Regeln eines wissenschaftlichen Diskurses gelten. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung war allerdings nicht glücklich, worauf Herr Professor Egger vom BAG auch aufmerksam gemacht wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kosten der Komplementärmedizin in der Grundversicherung belaufen sich gemäss der BAG-Statistik der obligatorischen Krankenversicherung aus dem Jahr 2003 auf 4 Franken pro Person. Das sind 0,16 Prozent der Gesamtkosten von 2424 Franken pro Jahr.</p><p>Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen muss gebrochen werden. Die Komplementärmedizin kann einen Beitrag zum Sparen im Gesundheitswesen leisten. Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist zu vermuten, dass Kosteneinsparungen dank der Komplementärmedizin möglich sind.</p><p>Diese Tatsachen kann der PEK-Schlussbericht zeigen, der Anfang 2005 hätte erscheinen sollen. Er sollte als Grundlage für die Anträge der Fachgesellschaften an die Leistungskommission und den Bundesrat dienen. Die Publikation hat sich verzögert, er sollte Anfang April erscheinen. Diese Verspätung und einige Ungereimtheiten, welche an die Medien gelangten, geben zu Fragen Anlass. Angesichts des hohen Entscheidungsrhythmus in dieser Sache frage ich den Bundesrat dringlich:</p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die fünf Fachgesellschaften der komplementär medizinischen Methoden ihre Anträge zur Aufnahme ihrer Methode in die OKP bis am 28. Februar 2005 einreichen müssen, bevor die definitiven Ergebnisse der PEK-Studie und der Schlussbericht vorliegen?</p><p>2. Weshalb hat Bundesrat Couchepin den Antrag nach Verlängerung des PEK trotz der Verzögerung nicht bewilligt? Wann wird der Schlussbericht zur Evaluation fertiggestellt? Warum kam es zu zeitlichen Verzögerungen?</p><p>3. Gedenkt er aufgrund von provisorischen oder aufgrund von validierten wissenschaftlichen Resultaten über den Verbleib in der Grundversicherung zu entscheiden?</p><p>4. Sind alle Resultate der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nach Abschluss des Programms frei zugänglich?</p><p>5. Wie kann der Schaden behoben werden, welcher der Fachrichtung Homöopathie durch die Publikation unlauterer Resultate durch Professor Matthias Egger entstanden ist? Wurde diese Verletzung der Sorgfaltspflicht geahndet?</p>
  • Programm Evaluation Komplementärmedizin. Schlussbericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Über den Verbleib der fünf komplementärmedizinischen Methoden im Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) muss bis zum 1. Juli 2005 entschieden werden. Da das Programm Evaluation Komplementärmedizin (PEK) erst auf Beginn des ersten Quartals 2005 in allen Teilen abgeschlossen werden konnte, setzte dies die vorbereitenden Instanzen - Eidgenössische Leistungskommission und Bundesamt für Gesundheit (BAG) - unter einen grossen Zeitdruck. Ein qualitativ verantwortbarer Entscheidungsprozess machte deshalb die Frist von Ende Februar 2005 als spätesten Termin für das Einreichen von Anträgen unabdingbar. Den Fachgesellschaften wurde zudem eine Frist bis Anfang April 2005 eingeräumt, um die Anträge nochmals zu überarbeiten. Überdies konnten die Fachgesellschaften die Daten vor Ort einsehen. Der Schlussbericht stellt lediglich eine Zusammenfassung des umfangreichen Datenmaterials dar, welches den Fachgesellschaften vollumfänglich zur Einsichtnahme zur Verfügung stand.</p><p>2. Die Vorgabe der KLV ist klar und eindeutig: Die Leistungspflicht ist befristet bis 30. Juni 2005. Es gab keine zwingenden Gründe für eine Fristverlängerung, dies umso weniger, als davon ausgegangen werden konnte, dass die für die Entscheidung notwendigen Daten rechtzeitig vorliegen würden.</p><p>Der für die Entscheidung notwendige Schlussbericht PEK ist per Ende März 2005 erstellt worden. Die Verzögerungen im Studienablauf haben mannigfaltige Gründe, sind aber für Projekte der Grössenordnung PEK alles andere als aussergewöhnlich. Zudem betragen sie auf eine Laufzeit des Projektes von sechs Jahren nur gerade drei Monate.</p><p>3. Massgeblich für den Entscheid des EDI sind die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäss Artikel 32 KVG sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Qualität gemäss Artikel 56 KVG. Entschieden wird grundsätzlich nur aufgrund validierter Studien bzw. Resultate. Die PEK-Daten in der aktuell vorliegenden Form genügen diesem Anspruch.</p><p>4. Es ist geplant, die Resultate der PEK-Studien nach dem Entscheid des EDI in Form mehrerer Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften mit sogenannter "peer review" der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Gleiche gilt für die übrigen für den Entscheid massgeblichen Studien, soweit diese nicht bereits publiziert sind beziehungsweise sein werden.</p><p>5. Die von Professor Egger formulierten Kritiken wurden wissenschaftlich begründet und vorgetragen. Aus diesem Grund besteht keine Veranlassung für eine Rüge wegen der "Publikation unlauterer Resultate". Auch im Bereich der Komplementärmedizin müssen die üblichen Regeln eines wissenschaftlichen Diskurses gelten. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung war allerdings nicht glücklich, worauf Herr Professor Egger vom BAG auch aufmerksam gemacht wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kosten der Komplementärmedizin in der Grundversicherung belaufen sich gemäss der BAG-Statistik der obligatorischen Krankenversicherung aus dem Jahr 2003 auf 4 Franken pro Person. Das sind 0,16 Prozent der Gesamtkosten von 2424 Franken pro Jahr.</p><p>Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen muss gebrochen werden. Die Komplementärmedizin kann einen Beitrag zum Sparen im Gesundheitswesen leisten. Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist zu vermuten, dass Kosteneinsparungen dank der Komplementärmedizin möglich sind.</p><p>Diese Tatsachen kann der PEK-Schlussbericht zeigen, der Anfang 2005 hätte erscheinen sollen. Er sollte als Grundlage für die Anträge der Fachgesellschaften an die Leistungskommission und den Bundesrat dienen. Die Publikation hat sich verzögert, er sollte Anfang April erscheinen. Diese Verspätung und einige Ungereimtheiten, welche an die Medien gelangten, geben zu Fragen Anlass. Angesichts des hohen Entscheidungsrhythmus in dieser Sache frage ich den Bundesrat dringlich:</p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die fünf Fachgesellschaften der komplementär medizinischen Methoden ihre Anträge zur Aufnahme ihrer Methode in die OKP bis am 28. Februar 2005 einreichen müssen, bevor die definitiven Ergebnisse der PEK-Studie und der Schlussbericht vorliegen?</p><p>2. Weshalb hat Bundesrat Couchepin den Antrag nach Verlängerung des PEK trotz der Verzögerung nicht bewilligt? Wann wird der Schlussbericht zur Evaluation fertiggestellt? Warum kam es zu zeitlichen Verzögerungen?</p><p>3. Gedenkt er aufgrund von provisorischen oder aufgrund von validierten wissenschaftlichen Resultaten über den Verbleib in der Grundversicherung zu entscheiden?</p><p>4. Sind alle Resultate der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nach Abschluss des Programms frei zugänglich?</p><p>5. Wie kann der Schaden behoben werden, welcher der Fachrichtung Homöopathie durch die Publikation unlauterer Resultate durch Professor Matthias Egger entstanden ist? Wurde diese Verletzung der Sorgfaltspflicht geahndet?</p>
    • Programm Evaluation Komplementärmedizin. Schlussbericht

Back to List