Mehr Transparenz bei klinischen Studien

ShortId
05.3136
Id
20053136
Updated
24.06.2025 23:41
Language
de
Title
Mehr Transparenz bei klinischen Studien
AdditionalIndexing
2841;Versuch am Menschen;Transparenz;Verzeichnis;medizinische Forschung
1
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L04K16020111, Versuch am Menschen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Forderung der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und internationaler Organisationen sowie wissenschaftlicher Zeitschriften ist Nachachtung zu verschaffen. Dabei ist zu prüfen, ob ein gesamtschweizerisches Register geschaffen werden soll oder ob die Anbindung an ein bereits bestehendes internationales Register vorzuziehen ist. Die Pflicht zur Registrierung könnte ins KVG, ins Heilmittelgesetz oder ins Humanforschungsgesetz aufgenommen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat steht dem Anliegen, ein Register zu schaffen, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich positiv gegenüber. Die dadurch geförderte Transparenz im Bereich der Forschung am Menschen kann einerseits Ineffizienzen und Doppelspurigkeiten vermeiden und andererseits Fehleinschätzungen und Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit von Heilmitteln und Therapieverfahren eindämmen.</p><p>Auf Bundesebene gibt es zurzeit keine Vorschrift, welche die öffentlich zugängliche Registrierung von klinischen Studien (einschliesslich der Veröffentlichung von Studienresultaten) vorschreibt. Eine gesetzliche Grundlage zur Etablierung eines Studienregisters, das nicht nur Heilmittelstudien, sondern darüber hinaus auch alle weiteren medizinischen Forschungsprojekte erfasst, soll im Rahmen der Vernehmlassung zum Humanforschungsgesetz zur Diskussion gestellt werden. Mit der Vernehmlassungsvorlage ist in der zweiten Hälfte dieses Jahres zu rechnen.</p><p>Der Forderung, die Registrierung zur Voraussetzung einer Publikation zu machen, wird bereits auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Übereinkunft der Herausgeber führender wissenschaftlicher Fachzeitschriften nachgekommen. Bei einer zukünftig gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung aller Studien im Bereich der Forschung am Menschen ist die Bedingung, eine Registrierung zur Voraussetzung einer Publikation zu machen, vorweggenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass sämtliche klinischen Studien in einem öffentlich zugänglichen Register erfasst werden. Die Registrierung soll zur Bedingung für eine Publikation gemacht werden.</p>
  • Mehr Transparenz bei klinischen Studien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Forderung der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und internationaler Organisationen sowie wissenschaftlicher Zeitschriften ist Nachachtung zu verschaffen. Dabei ist zu prüfen, ob ein gesamtschweizerisches Register geschaffen werden soll oder ob die Anbindung an ein bereits bestehendes internationales Register vorzuziehen ist. Die Pflicht zur Registrierung könnte ins KVG, ins Heilmittelgesetz oder ins Humanforschungsgesetz aufgenommen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat steht dem Anliegen, ein Register zu schaffen, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich positiv gegenüber. Die dadurch geförderte Transparenz im Bereich der Forschung am Menschen kann einerseits Ineffizienzen und Doppelspurigkeiten vermeiden und andererseits Fehleinschätzungen und Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit von Heilmitteln und Therapieverfahren eindämmen.</p><p>Auf Bundesebene gibt es zurzeit keine Vorschrift, welche die öffentlich zugängliche Registrierung von klinischen Studien (einschliesslich der Veröffentlichung von Studienresultaten) vorschreibt. Eine gesetzliche Grundlage zur Etablierung eines Studienregisters, das nicht nur Heilmittelstudien, sondern darüber hinaus auch alle weiteren medizinischen Forschungsprojekte erfasst, soll im Rahmen der Vernehmlassung zum Humanforschungsgesetz zur Diskussion gestellt werden. Mit der Vernehmlassungsvorlage ist in der zweiten Hälfte dieses Jahres zu rechnen.</p><p>Der Forderung, die Registrierung zur Voraussetzung einer Publikation zu machen, wird bereits auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Übereinkunft der Herausgeber führender wissenschaftlicher Fachzeitschriften nachgekommen. Bei einer zukünftig gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung aller Studien im Bereich der Forschung am Menschen ist die Bedingung, eine Registrierung zur Voraussetzung einer Publikation zu machen, vorweggenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass sämtliche klinischen Studien in einem öffentlich zugänglichen Register erfasst werden. Die Registrierung soll zur Bedingung für eine Publikation gemacht werden.</p>
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