Ungesetzliche Zustände im Berufsschulsport
- ShortId
-
05.3140
- Id
-
20053140
- Updated
-
28.07.2023 11:18
- Language
-
de
- Title
-
Ungesetzliche Zustände im Berufsschulsport
- AdditionalIndexing
-
32;2841;junger Mensch;Gesundheitszustand;berufsbildender Unterricht;Sport;Gesundheitsüberwachung;Vollzug von Beschlüssen;Auszubildende/r;Sportunterricht;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K13020109, Sportunterricht
- L03K130203, berufsbildender Unterricht
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K0107010204, junger Mensch
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L04K01010102, Sport
- L05K0702020203, Auszubildende/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./3. Der Bundesrat hat Kenntnis vom heutigen Umsetzungsstand im Berufsfachschulsport. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat im Jahr 2003 eine Erhebung bei den Kantonen durchgeführt. Die Resultate liegen seit Frühling 2004 vor. Eine Expertengruppe des Bundesamtes für Sport hat inzwischen Vorschläge für die Umsetzung des Obligatoriums entwickelt. Dabei steht weniger die Bereitstellung zusätzlicher Infrastrukturkapazitäten im Vordergrund als vielmehr die bessere Integration des Sportunterrichtes in die Schullehrpläne und die Suche nach alternativen Unterrichtsformen. Beispielsweise sollen zukünftig die Jugendlichen analog zum Hochschulsport zwischen 11 Uhr und 14 Uhr aus einem breiten Sportangebot auswählen können. Im Laufe des Jahres 2005 werden die beiden Bundesämter das weitere Vorgehen mit den säumigen Kantonen besprechen und Realisierungsmöglichkeiten mit einem verbindlichen Zeitrahmen festlegen.</p><p>2. Dem Berufsfachschulsport kommt ein hoher Stellenwert zu. Zum einen hat er eine wichtige Ausgleichsfunktion. Eine gesunde Lebenshaltung trägt dazu bei, die fachlichen und sozialen Anforderungen im Beruf zu bewältigen. Zum anderen erfüllt der Berufsfachschulsport gesundheitspolitische Anliegen, indem die Jugendlichen die Vorteile einer körperlich aktiven Lebenshaltung selber erfahren. Neueste Untersuchungen über den Gesundheitszustand der Jugendlichen verdeutlichen, dass der Berufsfachschulsport eine Notwendigkeit ist.</p><p>2004 ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Finanzierungssystem in der Berufsbildung hat der Bund ein griffigeres Instrumentarium erhalten, um säumige Kantone auf deren Vollzugspflichten hinzuweisen und gegebenenfalls Beitragskürzungen vorzunehmen. Zudem werden im Rahmen der Anpassungen an das neue Berufsbildungsgesetz sämtliche Lehrberufe in den nächsten Jahren überarbeitet. Dabei bietet sich bei der Erstellung der Verordnungen über die berufliche Grundbildung die Gelegenheit, den Berufsfachschulsport optimal in die Bildungspläne zu integrieren.</p><p>4. Im Voranschlag 2004 waren als Entschädigungen für J+S-Aktivitäten 56,1 Millionen Franken eingestellt. Gemäss Staatsrechnung 2004 wurden davon rund 54 Millionen beansprucht. Für die Jahre 2006 bis 2008 waren im Finanzplan aufgrund der antizipierten Entwicklung der Teilnehmendenzahlen folgende Mittel vorgesehen: 57,8 Millionen Franken (2006), 58,7 Millionen (2007), 59,5 Millionen (2008).</p><p>Die beabsichtigte Kürzung durch das Entlastungsprogramm 2004 (im Entlastungsprogramm 2003 wurde keine Kürzung vorgenommen) führt zu folgenden aktuellen Budgetzahlen: 56 Millionen Franken (2006), 57,2 Millionen (2007) und 58 Millionen (2008). Ausgehend vom Budgetwert 2004 resultiert damit ein mittleres jährliches Wachstum der Kredite von 0,8 Prozent. Die Mittel, die für J+S-Aktivitäten zur Verfügung stehen, bleiben nicht nur erhalten, sondern würden moderat erhöht, wenn auch nicht im ursprünglichen Umfang.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 17. März 1998 wurde meine Motion 97.3266, "Realisierung des Sportunterrichtes an den Berufsschulen", als Postulat der eidgenössischen Räte überwiesen. Schon damals hatte ich beanstandet, dass die Kantone ihrer Verpflichtung, Sportunterricht anzubieten, nicht im vorgeschriebenen Ausmass nachkommen (Berufsbildungsgesetz, Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen):</p><p>"Der Bundesrat wird aufgefordert, mit allem Nachdruck und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf diejenigen Kantone .... einzuwirken, welche das seit zwanzig Jahren bestehende Obligatorium für Sportunterricht an den Berufsschulen immer noch nicht umgesetzt haben."</p><p>Die Einfache Anfrage Heim 02.1068 wies auf den nach wie vor fortbestehenden Missstand hin.</p><p>Nun liegt eine detaillierte Erhebung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) über den "Obligatorischen Sportunterricht an Berufsschulen 2002/03" vor, welche aufzeigt, dass die Mängel nach wie vor nicht behoben sind. Das vor 30 Jahren eingeführte Obligatorium werde "noch nicht in allen Kantonen vollzogen". "Der Realisationsgrad ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einzig der Kanton Baselland erfüllt das Sportobligatorium vollumfänglich. Die Kantone Freiburg und Wallis haben mit der Einführung des obligatorischen Sportunterrichtes am meisten Probleme." Im Klartext: Freiburg erfüllt die Anforderungen zu 11 Prozent, das Wallis zu 2 Prozent.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von diesen skandalösen Zuständen, und hat er sich seit der Fertigstellung des BBT-Berichtes mit dem Thema befasst?</p><p>2. Wie beurteilt er die 30-jährige Trauergeschichte unter den Aspekten:</p><p>a. der Gesundheitsvorsorge;</p><p>b. der Umsetzung von Bundesgesetzen?</p><p>3. Was gedenkt er anderes als bis anhin vorzukehren, damit dem Gesetz endlich nachgelebt wird?</p><p>4. Hält er die Kürzungen bei den Programmen "Jugend und Sport" in den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 unter dem Aspekt, dass die Jugendlichen nicht einmal in den Genuss des ihnen zustehenden obligatorischen Sportunterrichtes an den Berufsschulen kommen, nach wie vor für verantwortbar?</p>
- Ungesetzliche Zustände im Berufsschulsport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./3. Der Bundesrat hat Kenntnis vom heutigen Umsetzungsstand im Berufsfachschulsport. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat im Jahr 2003 eine Erhebung bei den Kantonen durchgeführt. Die Resultate liegen seit Frühling 2004 vor. Eine Expertengruppe des Bundesamtes für Sport hat inzwischen Vorschläge für die Umsetzung des Obligatoriums entwickelt. Dabei steht weniger die Bereitstellung zusätzlicher Infrastrukturkapazitäten im Vordergrund als vielmehr die bessere Integration des Sportunterrichtes in die Schullehrpläne und die Suche nach alternativen Unterrichtsformen. Beispielsweise sollen zukünftig die Jugendlichen analog zum Hochschulsport zwischen 11 Uhr und 14 Uhr aus einem breiten Sportangebot auswählen können. Im Laufe des Jahres 2005 werden die beiden Bundesämter das weitere Vorgehen mit den säumigen Kantonen besprechen und Realisierungsmöglichkeiten mit einem verbindlichen Zeitrahmen festlegen.</p><p>2. Dem Berufsfachschulsport kommt ein hoher Stellenwert zu. Zum einen hat er eine wichtige Ausgleichsfunktion. Eine gesunde Lebenshaltung trägt dazu bei, die fachlichen und sozialen Anforderungen im Beruf zu bewältigen. Zum anderen erfüllt der Berufsfachschulsport gesundheitspolitische Anliegen, indem die Jugendlichen die Vorteile einer körperlich aktiven Lebenshaltung selber erfahren. Neueste Untersuchungen über den Gesundheitszustand der Jugendlichen verdeutlichen, dass der Berufsfachschulsport eine Notwendigkeit ist.</p><p>2004 ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Finanzierungssystem in der Berufsbildung hat der Bund ein griffigeres Instrumentarium erhalten, um säumige Kantone auf deren Vollzugspflichten hinzuweisen und gegebenenfalls Beitragskürzungen vorzunehmen. Zudem werden im Rahmen der Anpassungen an das neue Berufsbildungsgesetz sämtliche Lehrberufe in den nächsten Jahren überarbeitet. Dabei bietet sich bei der Erstellung der Verordnungen über die berufliche Grundbildung die Gelegenheit, den Berufsfachschulsport optimal in die Bildungspläne zu integrieren.</p><p>4. Im Voranschlag 2004 waren als Entschädigungen für J+S-Aktivitäten 56,1 Millionen Franken eingestellt. Gemäss Staatsrechnung 2004 wurden davon rund 54 Millionen beansprucht. Für die Jahre 2006 bis 2008 waren im Finanzplan aufgrund der antizipierten Entwicklung der Teilnehmendenzahlen folgende Mittel vorgesehen: 57,8 Millionen Franken (2006), 58,7 Millionen (2007), 59,5 Millionen (2008).</p><p>Die beabsichtigte Kürzung durch das Entlastungsprogramm 2004 (im Entlastungsprogramm 2003 wurde keine Kürzung vorgenommen) führt zu folgenden aktuellen Budgetzahlen: 56 Millionen Franken (2006), 57,2 Millionen (2007) und 58 Millionen (2008). Ausgehend vom Budgetwert 2004 resultiert damit ein mittleres jährliches Wachstum der Kredite von 0,8 Prozent. Die Mittel, die für J+S-Aktivitäten zur Verfügung stehen, bleiben nicht nur erhalten, sondern würden moderat erhöht, wenn auch nicht im ursprünglichen Umfang.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 17. März 1998 wurde meine Motion 97.3266, "Realisierung des Sportunterrichtes an den Berufsschulen", als Postulat der eidgenössischen Räte überwiesen. Schon damals hatte ich beanstandet, dass die Kantone ihrer Verpflichtung, Sportunterricht anzubieten, nicht im vorgeschriebenen Ausmass nachkommen (Berufsbildungsgesetz, Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen):</p><p>"Der Bundesrat wird aufgefordert, mit allem Nachdruck und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf diejenigen Kantone .... einzuwirken, welche das seit zwanzig Jahren bestehende Obligatorium für Sportunterricht an den Berufsschulen immer noch nicht umgesetzt haben."</p><p>Die Einfache Anfrage Heim 02.1068 wies auf den nach wie vor fortbestehenden Missstand hin.</p><p>Nun liegt eine detaillierte Erhebung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) über den "Obligatorischen Sportunterricht an Berufsschulen 2002/03" vor, welche aufzeigt, dass die Mängel nach wie vor nicht behoben sind. Das vor 30 Jahren eingeführte Obligatorium werde "noch nicht in allen Kantonen vollzogen". "Der Realisationsgrad ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einzig der Kanton Baselland erfüllt das Sportobligatorium vollumfänglich. Die Kantone Freiburg und Wallis haben mit der Einführung des obligatorischen Sportunterrichtes am meisten Probleme." Im Klartext: Freiburg erfüllt die Anforderungen zu 11 Prozent, das Wallis zu 2 Prozent.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von diesen skandalösen Zuständen, und hat er sich seit der Fertigstellung des BBT-Berichtes mit dem Thema befasst?</p><p>2. Wie beurteilt er die 30-jährige Trauergeschichte unter den Aspekten:</p><p>a. der Gesundheitsvorsorge;</p><p>b. der Umsetzung von Bundesgesetzen?</p><p>3. Was gedenkt er anderes als bis anhin vorzukehren, damit dem Gesetz endlich nachgelebt wird?</p><p>4. Hält er die Kürzungen bei den Programmen "Jugend und Sport" in den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 unter dem Aspekt, dass die Jugendlichen nicht einmal in den Genuss des ihnen zustehenden obligatorischen Sportunterrichtes an den Berufsschulen kommen, nach wie vor für verantwortbar?</p>
- Ungesetzliche Zustände im Berufsschulsport
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