Kulturelle Einrichtungen von nationalem Interesse
- ShortId
-
05.3160
- Id
-
20053160
- Updated
-
28.07.2023 07:58
- Language
-
de
- Title
-
Kulturelle Einrichtungen von nationalem Interesse
- AdditionalIndexing
-
2831;kulturelle Veranstaltung;Kulturvielfalt;Kulturförderung;sozio-kulturelle Einrichtung;Kulturverbreitung
- 1
-
- L05K0102040902, sozio-kulturelle Einrichtung
- L04K01060306, kulturelle Veranstaltung
- L04K01060307, Kulturförderung
- L04K01060309, Kulturverbreitung
- L04K01060106, Kulturvielfalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kultur wird in der Schweiz nach dem Subsidiaritätsprinzip finanziert. Sie fällt deshalb vor allem in die Verantwortung der Gemeinden und der Kantone. Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Museen oder Opern strahlen jedoch heute weit über die Grenzen hinaus und vermitteln ein Bild der Städte, Kantone und letzten Endes auch des Landes. Die Schweiz verfügt über ein reiches und vielseitiges kulturelles Angebot, was für das Land in sozialer, wirtschaftlicher und touristischer Hinsicht von grossem Vorteil ist.</p><p>Auch wenn der Bund es abgelehnt hat, sich an der Finanzierung von solchen quasi als "Leuchttürme" herausragenden kulturellen Institutionen zu beteiligen, so ist es doch unerlässlich, dass er sich für ihre Aufwertung einsetzt.</p><p>Die Anerkennung der nationalen Bedeutung einiger kultureller Einrichtungen durch den Bund würde es erlauben, die Qualität der geleisteten Arbeit besser sichtbar zu machen. Diese Anerkennung würde die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Gemeinden im Kulturbereich auf lange Sicht fördern (und so zur besseren Nutzung der kulturellen Infrastrukturen beitragen). Letztlich könnte die Vernetzung des Angebotes kultureller Institutionen von nationalem Interesse auch die verschiedenen Regionen der Schweiz enger miteinander verbinden.</p>
- <p>Der Bundesrat lehnt das Postulat aus drei Gründen ab: Erstens dürfte es auf grosse praktische Schwierigkeiten stossen, einzelne Institutionen auszuwählen und sie mit dem Prädikat "institution culturelle d'intérêt national" zu versehen. Da messbare, objektive Entscheidkriterien für die Auswahl fehlen, sähe sich der Bund mit einer vehementen Kritik der nicht berücksichtigten Institutionen konfrontiert. Zweitens würde eine effektive Unterstützung solcher Institutionen nach ersten groben Schätzungen Aufwendungen in der Grössenordnung von jährlich 30 Millionen Franken erfordern; angesichts der mittelfristigen finanzpolitischen Aussichten ist dies unrealistisch. Drittens ist zu befürchten, dass Institutionen, denen das Prädikat "institution culturelle d'intérêt national" verliehen wird, bei allfälligen Finanzschwierigkeiten Zusatzsubventionen beim Bund anfordern würden. Solche Situationen gilt es von vornherein zu verhindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Ausarbeitung des Kulturförderungsgesetzes die Möglichkeit einer Anerkennung kultureller Einrichtungen von nationalem Interesse zu prüfen. Damit würden die Vielfalt des kulturellen Angebotes der Schweiz gewahrt sowie die Komplementarität und Vernetzung der bestehenden Institutionen gefördert.</p>
- Kulturelle Einrichtungen von nationalem Interesse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kultur wird in der Schweiz nach dem Subsidiaritätsprinzip finanziert. Sie fällt deshalb vor allem in die Verantwortung der Gemeinden und der Kantone. Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Museen oder Opern strahlen jedoch heute weit über die Grenzen hinaus und vermitteln ein Bild der Städte, Kantone und letzten Endes auch des Landes. Die Schweiz verfügt über ein reiches und vielseitiges kulturelles Angebot, was für das Land in sozialer, wirtschaftlicher und touristischer Hinsicht von grossem Vorteil ist.</p><p>Auch wenn der Bund es abgelehnt hat, sich an der Finanzierung von solchen quasi als "Leuchttürme" herausragenden kulturellen Institutionen zu beteiligen, so ist es doch unerlässlich, dass er sich für ihre Aufwertung einsetzt.</p><p>Die Anerkennung der nationalen Bedeutung einiger kultureller Einrichtungen durch den Bund würde es erlauben, die Qualität der geleisteten Arbeit besser sichtbar zu machen. Diese Anerkennung würde die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Gemeinden im Kulturbereich auf lange Sicht fördern (und so zur besseren Nutzung der kulturellen Infrastrukturen beitragen). Letztlich könnte die Vernetzung des Angebotes kultureller Institutionen von nationalem Interesse auch die verschiedenen Regionen der Schweiz enger miteinander verbinden.</p>
- <p>Der Bundesrat lehnt das Postulat aus drei Gründen ab: Erstens dürfte es auf grosse praktische Schwierigkeiten stossen, einzelne Institutionen auszuwählen und sie mit dem Prädikat "institution culturelle d'intérêt national" zu versehen. Da messbare, objektive Entscheidkriterien für die Auswahl fehlen, sähe sich der Bund mit einer vehementen Kritik der nicht berücksichtigten Institutionen konfrontiert. Zweitens würde eine effektive Unterstützung solcher Institutionen nach ersten groben Schätzungen Aufwendungen in der Grössenordnung von jährlich 30 Millionen Franken erfordern; angesichts der mittelfristigen finanzpolitischen Aussichten ist dies unrealistisch. Drittens ist zu befürchten, dass Institutionen, denen das Prädikat "institution culturelle d'intérêt national" verliehen wird, bei allfälligen Finanzschwierigkeiten Zusatzsubventionen beim Bund anfordern würden. Solche Situationen gilt es von vornherein zu verhindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Ausarbeitung des Kulturförderungsgesetzes die Möglichkeit einer Anerkennung kultureller Einrichtungen von nationalem Interesse zu prüfen. Damit würden die Vielfalt des kulturellen Angebotes der Schweiz gewahrt sowie die Komplementarität und Vernetzung der bestehenden Institutionen gefördert.</p>
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