Sinnvolle Umnutzung militärischer Immobilien

ShortId
05.3167
Id
20053167
Updated
14.11.2025 09:06
Language
de
Title
Sinnvolle Umnutzung militärischer Immobilien
AdditionalIndexing
09;militärische Anlage;Gemeinde;Kanton;Raumplanung;Rüstungskonversion;Abbau der Streitkräfte
1
  • L04K04020105, militärische Anlage
  • L04K04020204, Rüstungskonversion
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0401010101, Abbau der Streitkräfte
  • L03K010204, Raumplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch das neue Stationierungskonzept der Armee werden rund 25 000 Objekte, 2,5 Millionen Quadratmeter und ein Anlagewert von 25 Milliarden Franken überflüssig. Der Rückbau dieser von der lokalen Bevölkerung grundsätzlich akzeptierten Anlagen und Immobilien würde dem Bund weitere Milliarden Franken kosten. Viele Kantone und vor allem lokale Institutionen und Organisationen, aber auch Private wären gewillt, diese Immobilien einer neuen Nutzung zuzuführen. So bestimmt im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich, sicher aber auch im Bereich der Sport- und Freizeitnutzung. Eine solche Umnutzung erfordert die entsprechenden raumplanerischen Nutzungsmöglichkeiten, die vom Bund zuhanden der Kantone gewährt werden müssen.</p>
  • <p>Mit dem Stationierungskonzept der Armee werden viele Objekte für die militärische Nutzung nicht mehr benötigt. Diese bilden den sogenannten Dispositionsbestand.</p><p>Das VBS steht vor der Herausforderung, die Kosten für den Dispositionsbestand rasch zu senken. Im Vordergrund steht dabei einerseits, Immobilien für eine zivile Nachnutzung zu verkaufen, andererseits, sie durch bauliche und betriebliche Massnahmen in einen unterhaltsarmen Hütezustand zu versetzen. Ein teilweiser oder vollständiger Rückbau von Objekten erfolgt nur, wenn dazu gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bestehen, wenn die Kosten für den Rückbau tiefer sind als die Kosten für die Instandhaltung und wenn keine Aussicht auf eine zivile Nachnutzung besteht.</p><p>Das VBS ist zurzeit daran, für die einzelnen Immobilien des Dispositionsbestandes die wirtschaftlichsten Handlungsoptionen zu definieren. Prioritär werden die Immobilien mit hohen Unterhaltskosten oder guten Voraussetzungen für einen Verkauf bearbeitet. Es ist vorgesehen, die Handlungsoptionen für grössere Objekte mit den Kantonen und Gemeinden zu besprechen, sodass diese im Hinblick auf eine zivile Nachnutzung von Immobilien aktiv werden können. Es liegt auch im Interesse des Bundes, dass mit den Kantonen und Gemeinden für geeignete Immobilien sinnvolle Umnutzungen gefunden werden können. Deshalb besteht für den Bundesrat kein Bedarf, sinnvolle gezielte Rückbauten zu verzögern.</p><p>Um zivile Nachnutzungen der überflüssigen Immobilien zu ermöglichen, stehen den Kantonen mit der Einzonung und allenfalls der Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes die notwendigen Mittel zur Verfügung. Der Bundesrat hält eine weiter gehende generelle Privilegierung ehemaliger militärischer Immobilien aus raumplanerischen und ökonomischen Gründen nicht für zweckmässig. Sollte sich im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kantonen in den nächsten Monaten ein genereller Handlungsbedarf abzeichnen, so wird der Bundesrat allfällige Massnahmen im Rahmen der vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, rasch gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um: </p><p>- den Rückbau von Immobilien der Armee, die nach dem neuen Standortkonzept überflüssig werden, insoweit zu verzögern, dass lokale und kantonale Behörden und Institutionen genügend Zeit erhalten, eine Umnutzung der Immobilien vorzuschlagen;</p><p>- die raumplanerische Umnutzung dieser Immobilien zuzulassen, um den Kantonen mehr Gestaltungsfreiheit zu ermöglichen.</p>
  • Sinnvolle Umnutzung militärischer Immobilien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch das neue Stationierungskonzept der Armee werden rund 25 000 Objekte, 2,5 Millionen Quadratmeter und ein Anlagewert von 25 Milliarden Franken überflüssig. Der Rückbau dieser von der lokalen Bevölkerung grundsätzlich akzeptierten Anlagen und Immobilien würde dem Bund weitere Milliarden Franken kosten. Viele Kantone und vor allem lokale Institutionen und Organisationen, aber auch Private wären gewillt, diese Immobilien einer neuen Nutzung zuzuführen. So bestimmt im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich, sicher aber auch im Bereich der Sport- und Freizeitnutzung. Eine solche Umnutzung erfordert die entsprechenden raumplanerischen Nutzungsmöglichkeiten, die vom Bund zuhanden der Kantone gewährt werden müssen.</p>
    • <p>Mit dem Stationierungskonzept der Armee werden viele Objekte für die militärische Nutzung nicht mehr benötigt. Diese bilden den sogenannten Dispositionsbestand.</p><p>Das VBS steht vor der Herausforderung, die Kosten für den Dispositionsbestand rasch zu senken. Im Vordergrund steht dabei einerseits, Immobilien für eine zivile Nachnutzung zu verkaufen, andererseits, sie durch bauliche und betriebliche Massnahmen in einen unterhaltsarmen Hütezustand zu versetzen. Ein teilweiser oder vollständiger Rückbau von Objekten erfolgt nur, wenn dazu gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bestehen, wenn die Kosten für den Rückbau tiefer sind als die Kosten für die Instandhaltung und wenn keine Aussicht auf eine zivile Nachnutzung besteht.</p><p>Das VBS ist zurzeit daran, für die einzelnen Immobilien des Dispositionsbestandes die wirtschaftlichsten Handlungsoptionen zu definieren. Prioritär werden die Immobilien mit hohen Unterhaltskosten oder guten Voraussetzungen für einen Verkauf bearbeitet. Es ist vorgesehen, die Handlungsoptionen für grössere Objekte mit den Kantonen und Gemeinden zu besprechen, sodass diese im Hinblick auf eine zivile Nachnutzung von Immobilien aktiv werden können. Es liegt auch im Interesse des Bundes, dass mit den Kantonen und Gemeinden für geeignete Immobilien sinnvolle Umnutzungen gefunden werden können. Deshalb besteht für den Bundesrat kein Bedarf, sinnvolle gezielte Rückbauten zu verzögern.</p><p>Um zivile Nachnutzungen der überflüssigen Immobilien zu ermöglichen, stehen den Kantonen mit der Einzonung und allenfalls der Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes die notwendigen Mittel zur Verfügung. Der Bundesrat hält eine weiter gehende generelle Privilegierung ehemaliger militärischer Immobilien aus raumplanerischen und ökonomischen Gründen nicht für zweckmässig. Sollte sich im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kantonen in den nächsten Monaten ein genereller Handlungsbedarf abzeichnen, so wird der Bundesrat allfällige Massnahmen im Rahmen der vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, rasch gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um: </p><p>- den Rückbau von Immobilien der Armee, die nach dem neuen Standortkonzept überflüssig werden, insoweit zu verzögern, dass lokale und kantonale Behörden und Institutionen genügend Zeit erhalten, eine Umnutzung der Immobilien vorzuschlagen;</p><p>- die raumplanerische Umnutzung dieser Immobilien zuzulassen, um den Kantonen mehr Gestaltungsfreiheit zu ermöglichen.</p>
    • Sinnvolle Umnutzung militärischer Immobilien

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