Umsetzung der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern. Evaluation
- ShortId
-
05.3175
- Id
-
20053175
- Updated
-
24.06.2025 23:30
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern. Evaluation
- AdditionalIndexing
-
24;Geldwäscherei;internationale Organisation;Vollzug von Beschlüssen;Wirtschaftsstrafrecht;Ländervergleich
- 1
-
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- L04K10020103, internationale Organisation
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- L04K02022201, Ländervergleich
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Vorschläge zur Umsetzung der im Jahre 2003 revidierten 40 Empfehlungen der FATF zur Geldwäschereibekämpfung befinden sich zurzeit in der Vernehmlassung. Als eines der ersten Länder macht sich die Schweiz damit wohl daran, diese revidierten Empfehlungen ins eigene Recht zu integrieren. Es ist unbestritten, dass die Schweiz ein hohes Interesse an einem guten Ruf ihres Finanzplatzes haben muss. Andererseits muss vor der nächsten Revision Klarheit bestehen, wie sich die gegenwärtige und geplante Umsetzung im Vergleich zum europäischen Ausland darstellt.</p><p>Deshalb wäre es wichtig, zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung bezüglich der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern im Vergleich zur Schweiz ist, also: wie die Schweiz im internationalen Kontext dasteht. Der Bundesrat wird daher gebeten, eine Analyse für die Länder der EU zu erstellen, die Mitglieder der FATF sind. Diese Analyse sollte aufzeigen, wie die 40 Empfehlungen bislang umgesetzt wurden und insbesondere in welchen Punkten die Schweiz eine von der Mehrheit der anderen Länder abweichende Lösung gewählt hat. Insbesondere interessiert, wie das Problem der Meldepflicht bei Geldwäschereiverdacht und die Vermögenssperre geregelt wurden, da der Schweiz immer wieder vorgeworfen wird, es würden zu wenig Verdachtsmeldungen erstattet. Ferner interessiert, wie die einzelnen EU-Länder ihre assoziierten Gebiete (beispielsweise die Kanalinseln Jersey, Guernsey und Isle of Man) einbinden. Dieser Bericht des Bundesrates ist vorzulegen, bevor die Vorlage der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung in die parlamentarische Debatte gelangt.</p>
- <p>Die Schweiz ist daran, die im Juni 2003 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (Gafi) umzusetzen. Dazu hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement ein entsprechendes Mandat erteilt. Ein Vorentwurf mit Begleitbericht ist ausgearbeitet worden, welcher per 12. Januar 2005 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 15. April 2005 abgeschlossen. Im Rahmen der Ausarbeitung des Botschaftsentwurfes wird Bezug genommen werden auf die Umsetzung der Empfehlungen im Ausland. Ein Kapitel über das Verhältnis von neuen oder geänderten Bestimmungen im Schweizer Recht zum europäischen Recht wird in der Botschaft behandelt, da es zur Vorbereitung einer solchen Vorlage gehört. Das Postulat Stähelin fordert zu Recht den Einbezug rechtsvergleichender Aspekte bei der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen ins Schweizer Recht. Diese rechtsvergleichenden Aspekte sind bereits in Vorbereitung. Allerdings ist auch in anderen Gafi-Mitgliedstaaten die Umsetzung der revidierten Empfehlungen im Gang. Um eine aktuelle Situation dieser Umsetzungsarbeiten präsentieren zu können, werden sie allerdings nicht wie im Postulat gefordert umgehend und losgelöst vom Gesetzgebungsverfahren an die Hand genommen; vielmehr wird ein entsprechendes Kapitel in den Botschaftstext aufgenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat ist aufgefordert, umgehend darzustellen, wie die früheren Empfehlungen und jene aus dem Jahr 2003, welche die FATF abgegeben hat, von den einzelnen Staaten Europas und ihren assoziierten Gebieten sowie von den wichtigeren Finanzplätzen ausserhalb Europas umgesetzt sind bzw. zur Umsetzung geplant sind.</p>
- Umsetzung der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern. Evaluation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Vorschläge zur Umsetzung der im Jahre 2003 revidierten 40 Empfehlungen der FATF zur Geldwäschereibekämpfung befinden sich zurzeit in der Vernehmlassung. Als eines der ersten Länder macht sich die Schweiz damit wohl daran, diese revidierten Empfehlungen ins eigene Recht zu integrieren. Es ist unbestritten, dass die Schweiz ein hohes Interesse an einem guten Ruf ihres Finanzplatzes haben muss. Andererseits muss vor der nächsten Revision Klarheit bestehen, wie sich die gegenwärtige und geplante Umsetzung im Vergleich zum europäischen Ausland darstellt.</p><p>Deshalb wäre es wichtig, zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung bezüglich der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern im Vergleich zur Schweiz ist, also: wie die Schweiz im internationalen Kontext dasteht. Der Bundesrat wird daher gebeten, eine Analyse für die Länder der EU zu erstellen, die Mitglieder der FATF sind. Diese Analyse sollte aufzeigen, wie die 40 Empfehlungen bislang umgesetzt wurden und insbesondere in welchen Punkten die Schweiz eine von der Mehrheit der anderen Länder abweichende Lösung gewählt hat. Insbesondere interessiert, wie das Problem der Meldepflicht bei Geldwäschereiverdacht und die Vermögenssperre geregelt wurden, da der Schweiz immer wieder vorgeworfen wird, es würden zu wenig Verdachtsmeldungen erstattet. Ferner interessiert, wie die einzelnen EU-Länder ihre assoziierten Gebiete (beispielsweise die Kanalinseln Jersey, Guernsey und Isle of Man) einbinden. Dieser Bericht des Bundesrates ist vorzulegen, bevor die Vorlage der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung in die parlamentarische Debatte gelangt.</p>
- <p>Die Schweiz ist daran, die im Juni 2003 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (Gafi) umzusetzen. Dazu hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement ein entsprechendes Mandat erteilt. Ein Vorentwurf mit Begleitbericht ist ausgearbeitet worden, welcher per 12. Januar 2005 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 15. April 2005 abgeschlossen. Im Rahmen der Ausarbeitung des Botschaftsentwurfes wird Bezug genommen werden auf die Umsetzung der Empfehlungen im Ausland. Ein Kapitel über das Verhältnis von neuen oder geänderten Bestimmungen im Schweizer Recht zum europäischen Recht wird in der Botschaft behandelt, da es zur Vorbereitung einer solchen Vorlage gehört. Das Postulat Stähelin fordert zu Recht den Einbezug rechtsvergleichender Aspekte bei der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen ins Schweizer Recht. Diese rechtsvergleichenden Aspekte sind bereits in Vorbereitung. Allerdings ist auch in anderen Gafi-Mitgliedstaaten die Umsetzung der revidierten Empfehlungen im Gang. Um eine aktuelle Situation dieser Umsetzungsarbeiten präsentieren zu können, werden sie allerdings nicht wie im Postulat gefordert umgehend und losgelöst vom Gesetzgebungsverfahren an die Hand genommen; vielmehr wird ein entsprechendes Kapitel in den Botschaftstext aufgenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat ist aufgefordert, umgehend darzustellen, wie die früheren Empfehlungen und jene aus dem Jahr 2003, welche die FATF abgegeben hat, von den einzelnen Staaten Europas und ihren assoziierten Gebieten sowie von den wichtigeren Finanzplätzen ausserhalb Europas umgesetzt sind bzw. zur Umsetzung geplant sind.</p>
- Umsetzung der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern. Evaluation
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