Weiterbeschäftigung von behinderten Personen

ShortId
05.3176
Id
20053176
Updated
25.06.2025 00:10
Language
de
Title
Weiterbeschäftigung von behinderten Personen
AdditionalIndexing
15;Klein- und mittleres Unternehmen;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Subvention;geschützter Arbeitsplatz;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat unterstreicht in seinem Entwurf zur 5. Revision der Invalidenversicherung, wie wichtig die berufliche Integration von behinderten Personen ist. Er betont, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine Umschulung oder Weiterbeschäftigung von behinderten Personen zu ermöglichen.</p><p>Allerdings sehen sich Unternehmen mit zahlreichen Problemen konfrontiert, wenn sie eine behinderte oder eine von einer Behinderung bedrohte Person weiterbeschäftigen müssen.</p><p>Damit diese Politik der beruflichen Integration überhaupt Erfolgschancen hat, müssen vor allem für KMU und für kleinere und mittlere Industriebetriebe finanzielle Anreize geschaffen und praktische Unterstützungsmassnahmen vorgesehen werden.</p><p>Ich schlage insbesondere folgende Massnahmen vor:</p><p>- Sensibilisierung der Unternehmen für die Problematik der Weiterbeschäftigung;</p><p>- finanzielle Unterstützung, sobald eine angestellte Person von Invalidität bedroht ist, damit die ersten Unkosten des Unternehmens gedeckt werden können;</p><p>- Begleitung und Unterstützung der angestellten Person am Arbeitsplatz;</p><p>- Einrichtung einer "therapeutischen Teilzeitbeschäftigung" (erlaubt die schnelle berufliche Wiedereingliederung einer Person, die infolge einer Krankheit oder eines Unfalls von einer Behinderung bedroht ist; wird in Anspruch genommen, bis die Person ihrer Beschäftigung wieder voll nachgehen kann oder einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, der ihrer Behinderung angepasst ist);</p><p>- Begleitung des Arbeitgebers (Informationen über die Behinderung und die Versicherungen; Ratschläge zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit; Aufzeigung der Möglichkeit, die Stelle innerhalb eines Unternehmens zu wechseln oder eine Weiterbildung zu besuchen usw.).</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Mittel den Unternehmen, insbesondere den KMU, zur Verfügung gestellt werden können, damit die Weiterbeschäftigung von behinderten Personen erleichtert wird.</p>
  • Weiterbeschäftigung von behinderten Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat unterstreicht in seinem Entwurf zur 5. Revision der Invalidenversicherung, wie wichtig die berufliche Integration von behinderten Personen ist. Er betont, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine Umschulung oder Weiterbeschäftigung von behinderten Personen zu ermöglichen.</p><p>Allerdings sehen sich Unternehmen mit zahlreichen Problemen konfrontiert, wenn sie eine behinderte oder eine von einer Behinderung bedrohte Person weiterbeschäftigen müssen.</p><p>Damit diese Politik der beruflichen Integration überhaupt Erfolgschancen hat, müssen vor allem für KMU und für kleinere und mittlere Industriebetriebe finanzielle Anreize geschaffen und praktische Unterstützungsmassnahmen vorgesehen werden.</p><p>Ich schlage insbesondere folgende Massnahmen vor:</p><p>- Sensibilisierung der Unternehmen für die Problematik der Weiterbeschäftigung;</p><p>- finanzielle Unterstützung, sobald eine angestellte Person von Invalidität bedroht ist, damit die ersten Unkosten des Unternehmens gedeckt werden können;</p><p>- Begleitung und Unterstützung der angestellten Person am Arbeitsplatz;</p><p>- Einrichtung einer "therapeutischen Teilzeitbeschäftigung" (erlaubt die schnelle berufliche Wiedereingliederung einer Person, die infolge einer Krankheit oder eines Unfalls von einer Behinderung bedroht ist; wird in Anspruch genommen, bis die Person ihrer Beschäftigung wieder voll nachgehen kann oder einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, der ihrer Behinderung angepasst ist);</p><p>- Begleitung des Arbeitgebers (Informationen über die Behinderung und die Versicherungen; Ratschläge zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit; Aufzeigung der Möglichkeit, die Stelle innerhalb eines Unternehmens zu wechseln oder eine Weiterbildung zu besuchen usw.).</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Mittel den Unternehmen, insbesondere den KMU, zur Verfügung gestellt werden können, damit die Weiterbeschäftigung von behinderten Personen erleichtert wird.</p>
    • Weiterbeschäftigung von behinderten Personen

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