Zunahme von IV-Rentenfällen aus psychischen Erkrankungen

ShortId
05.3179
Id
20053179
Updated
27.07.2023 19:12
Language
de
Title
Zunahme von IV-Rentenfällen aus psychischen Erkrankungen
AdditionalIndexing
28;Arbeitslose/r;IV-Rentner/in;Statistik;psychische Krankheit
1
  • L05K0104020103, IV-Rentner/in
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L03K020218, Statistik
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die psychischen Erkrankungen als Ursache für einen Rentenbezug haben in letzter Zeit stark zugenommen. Vor allem in den Jahren 1999 bis 2003 ist diese Zunahme sehr hoch. Zu den möglichen Gründen gibt es wenig erhärtete Daten. In Gesprächen immer wieder angeführt werden die Veränderungen in der Arbeitswelt, insbesondere Beschleunigung und Verdichtung der Arbeit, rasch wechselnde Teams und Vorgesetzte, gesunkene Arbeitsplatzsicherheit und übermässiger individueller Leistungswille.</p><p>Als weitere mögliche Faktoren werden von den Fachleuten folgende Tatsachen bezeichnet:</p><p>- Psychische Erkrankungen sind in der Gesellschaft kein Tabuthema mehr. Demzufolge wirkt heute eine Invalidität aus psychischen Gründen weniger stigmatisierend als früher.</p><p>- Die Zahl der Psychiaterinnen und Psychiater mit eigener Praxis hat stark zugenommen. Während - gemäss FMH-Ärztestatistiken 1997 und 2002 - die Zahl aller FMH-Ärztinnen und -Ärzte mit eigener Praxis von 1997 bis 2002 um 9 Prozent (von 13 258 auf 14 458) anstieg, nahm die Zahl der Psychiaterinnen und Psychiater mit eigener Praxis um 20 Prozent (von 1261 auf 1516) zu.</p><p>- Die Hemmschwelle, staatliche Leistungen zu beanspruchen, sinkt laufend. Diese Entwicklung gefährdet die Sozialversicherungen und die Solidarität generell, wirkt sich aber in der IV besonders stark aus.</p><p>2. Der Bundesrat teilt auch heute noch die im Rahmen der 4. IV-Revision vorgenommene Beurteilung, dass es sich bei der ausdrücklichen Erwähnung des psychischen Gesundheitsschadens im Gesetz nur um eine Anpassung an die geltende Praxis handelt und nicht um eine materielle Änderung und dass dadurch nicht mit besonderen Kostenfolgen gerechnet werden muss. Obwohl das statistische Zahlenmaterial über die IV-Rentenleistungen des Jahres 2004 dem Bundesamt für Sozialversicherung noch nicht vollständig vorliegt, lassen provisorische Auswertungen den Schluss zu, dass nicht nur die Gesamtzahl der Neuberentungen im Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr abnahm, sondern auch die Zahl der Neuberentungen aufgrund psychischer Erkrankungen (s. Ziff. 3).</p><p>3. Die Analyse der provisorischen Ergebnisse der Rentenstatistik ergibt, dass die Zahl der Neurenten im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 um rund 6 Prozent zurückging und auch die Zahl der Neurenten aus psychischen Gründen tendenziell im gleichen Rahmen abgenommen hat. Der Gesamtbestand der Renten aus psychischen Gründen steigt aber trotzdem weiterhin an, weil die Zahl der Neurenten dieser Gebrechenskategorie immer noch höher liegt als die Zahl der Abgänge der Renten aus psychischen Gründen. Der definitive Rentenbestand liegt etwa Mitte 2005 vor.</p><p>4. Die Analyse des Rentenbestandes Ende 2004 zeigt, dass bei den Rentenbezügern bzw. Rentenbezügerinnen aufgrund von psychischen Erkrankungen überwiegend ganze Renten ausgerichtet werden. Der Anteil beträgt rund 80 Prozent. Die Anzahl der Rentenbezüger bzw. Rentenbezügerinnen aufgrund psychischer Erkrankungen am Gesamttotal der Rentenbezüger bzw. Rentenbezügerinnen macht rund 35 Prozent aus.</p><p>5. Der Bundesrat hält grundsätzlich weiterhin an der Darstellung fest, wonach die Invalidenversicherung nicht als Auffangbecken für die Arbeitslosenversicherung dient. Er äusserte sich zu diesem Thema in der Botschaft zur 4. IV-Revision wie folgt: "Die Zahl der ausgesteuerten Arbeitslosen stieg bis 1994 stark an, hingegen blieb der Anteil derjenigen Personen, die anschliessend innerhalb von zwei Jahren eine IV-Rente erhielten, mit gut 2 Prozent stabil. Damit wird die Behauptung widerlegt, dass der Anstieg der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger auf einen beinahe schon institutionalisierten Übertritt der ausgesteuerten Arbeitslosen zur IV zurückzuführen sei. Allerdings muss geltend gemacht werden, dass das für die Untersuchung berücksichtigte Zeitintervall von zwei Jahren zu kurz ist, um die Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit mit ausreichender Sicherheit zu erfassen." Die neuste Arbeitslosenstatistik zeigt nun, dass die Zahl der arbeitslosen Personen im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 um rund 7 Prozent (von durchschnittlich 143 000 auf 153 000 Personen) zugenommen hat. Wie in Ziffer 3 dargelegt, nahm hingegen im gleichen Zeitraum die Zahl der IV-Neuberentungen um rund 6 Prozent ab. Auf einen direkten Zusammenhang zwischen Invaliden- und Arbeitslosenversicherung kann somit nicht geschlossen werden. Es kann jedoch auch nicht in Abrede gestellt werden, dass die IV in gewissen Einzelfällen als soziales Auffangbecken im Zusammenhang mit dem Abbau von Arbeitsplätzen benutzt worden ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zahl von neuen IV-Rentenfällen steigt konstant an. Dabei ist die Zunahme an psychischen Erkrankungen weit überdurchschnittlich. Von 2003 auf 2004 nahm die Zahl der Rentenfälle aus psychischen Gründen um 7,7 Prozent auf über 95 000 zu bei insgesamt rund 282 000 IV-Rentenbezügern. Die Zahl der psychisch erkrankten Invaliden ist damit dreimal so schnell gewachsen wie diejenige der übrigen IV-Rentner.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die Gründe für das überdurchschnittliche Ansteigen der Zahl der IV-Rentenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen?</p><p>2. Mit der 4. IV-Revision (1. Teil) wurde die ausdrückliche Erwähnung des psychischen Gesundheitsschadens ins Gesetz aufgenommen. Vorher war der psychische Gesundheitsschaden unter dem Oberbegriff "geistig" subsumiert. Bundesrat und Kommission sind damals davon ausgegangen, es handle sich dabei um eine Anpassung der Gesetzgebung an die geltende Praxis und nicht um eine materielle Änderung, weshalb nicht mit besonderen Kostenfolgen gerechnet werden müsse. Teilt der Bundesrat auch heute noch die damalige Beurteilung? Welche kostentreibende Wirkung hatte diese "formelle" Gesetzesänderung wirklich?</p><p>3. Wie hat sich die Zahl von IV-Rentenfällen wegen psychischer Erkrankungen seit Inkrafttreten der 4. IV-Revision (1. Teil) entwickelt? Welches ist der Stand per 1. Januar 2005?</p><p>4. Trifft es zu, dass der weit überwiegende Teil der IV-Renten aufgrund psychischer Erkrankungen Vollrenten sind? Wie hoch ist dieser Anteil? Welchen Anteil an der Gesamtsumme aller Renten macht die Summe der Renten wegen psychischer Erkrankungen aus?</p><p>5. In der Botschaft zur 4. IV-Revision (1. Teil) führte der Bundesrat aus, die häufig vorgebrachte Behauptung, wonach namentlich viele invalid gewordene Arbeitslose in die Invalidenversicherung abgeschoben würden, sei nicht bewiesen. Lediglich 3 Prozent der Neuberentungen seien auf invalid gewordene Arbeitslose zurückzuführen. Hält er nach wie vor an dieser Darstellung fest, wonach die Invalidenversicherung nicht als Auffangbecken für die Arbeitslosenversicherung dient? Auf weIche Grundlagen stützt er seine Aussagen?</p>
  • Zunahme von IV-Rentenfällen aus psychischen Erkrankungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die psychischen Erkrankungen als Ursache für einen Rentenbezug haben in letzter Zeit stark zugenommen. Vor allem in den Jahren 1999 bis 2003 ist diese Zunahme sehr hoch. Zu den möglichen Gründen gibt es wenig erhärtete Daten. In Gesprächen immer wieder angeführt werden die Veränderungen in der Arbeitswelt, insbesondere Beschleunigung und Verdichtung der Arbeit, rasch wechselnde Teams und Vorgesetzte, gesunkene Arbeitsplatzsicherheit und übermässiger individueller Leistungswille.</p><p>Als weitere mögliche Faktoren werden von den Fachleuten folgende Tatsachen bezeichnet:</p><p>- Psychische Erkrankungen sind in der Gesellschaft kein Tabuthema mehr. Demzufolge wirkt heute eine Invalidität aus psychischen Gründen weniger stigmatisierend als früher.</p><p>- Die Zahl der Psychiaterinnen und Psychiater mit eigener Praxis hat stark zugenommen. Während - gemäss FMH-Ärztestatistiken 1997 und 2002 - die Zahl aller FMH-Ärztinnen und -Ärzte mit eigener Praxis von 1997 bis 2002 um 9 Prozent (von 13 258 auf 14 458) anstieg, nahm die Zahl der Psychiaterinnen und Psychiater mit eigener Praxis um 20 Prozent (von 1261 auf 1516) zu.</p><p>- Die Hemmschwelle, staatliche Leistungen zu beanspruchen, sinkt laufend. Diese Entwicklung gefährdet die Sozialversicherungen und die Solidarität generell, wirkt sich aber in der IV besonders stark aus.</p><p>2. Der Bundesrat teilt auch heute noch die im Rahmen der 4. IV-Revision vorgenommene Beurteilung, dass es sich bei der ausdrücklichen Erwähnung des psychischen Gesundheitsschadens im Gesetz nur um eine Anpassung an die geltende Praxis handelt und nicht um eine materielle Änderung und dass dadurch nicht mit besonderen Kostenfolgen gerechnet werden muss. Obwohl das statistische Zahlenmaterial über die IV-Rentenleistungen des Jahres 2004 dem Bundesamt für Sozialversicherung noch nicht vollständig vorliegt, lassen provisorische Auswertungen den Schluss zu, dass nicht nur die Gesamtzahl der Neuberentungen im Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr abnahm, sondern auch die Zahl der Neuberentungen aufgrund psychischer Erkrankungen (s. Ziff. 3).</p><p>3. Die Analyse der provisorischen Ergebnisse der Rentenstatistik ergibt, dass die Zahl der Neurenten im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 um rund 6 Prozent zurückging und auch die Zahl der Neurenten aus psychischen Gründen tendenziell im gleichen Rahmen abgenommen hat. Der Gesamtbestand der Renten aus psychischen Gründen steigt aber trotzdem weiterhin an, weil die Zahl der Neurenten dieser Gebrechenskategorie immer noch höher liegt als die Zahl der Abgänge der Renten aus psychischen Gründen. Der definitive Rentenbestand liegt etwa Mitte 2005 vor.</p><p>4. Die Analyse des Rentenbestandes Ende 2004 zeigt, dass bei den Rentenbezügern bzw. Rentenbezügerinnen aufgrund von psychischen Erkrankungen überwiegend ganze Renten ausgerichtet werden. Der Anteil beträgt rund 80 Prozent. Die Anzahl der Rentenbezüger bzw. Rentenbezügerinnen aufgrund psychischer Erkrankungen am Gesamttotal der Rentenbezüger bzw. Rentenbezügerinnen macht rund 35 Prozent aus.</p><p>5. Der Bundesrat hält grundsätzlich weiterhin an der Darstellung fest, wonach die Invalidenversicherung nicht als Auffangbecken für die Arbeitslosenversicherung dient. Er äusserte sich zu diesem Thema in der Botschaft zur 4. IV-Revision wie folgt: "Die Zahl der ausgesteuerten Arbeitslosen stieg bis 1994 stark an, hingegen blieb der Anteil derjenigen Personen, die anschliessend innerhalb von zwei Jahren eine IV-Rente erhielten, mit gut 2 Prozent stabil. Damit wird die Behauptung widerlegt, dass der Anstieg der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger auf einen beinahe schon institutionalisierten Übertritt der ausgesteuerten Arbeitslosen zur IV zurückzuführen sei. Allerdings muss geltend gemacht werden, dass das für die Untersuchung berücksichtigte Zeitintervall von zwei Jahren zu kurz ist, um die Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit mit ausreichender Sicherheit zu erfassen." Die neuste Arbeitslosenstatistik zeigt nun, dass die Zahl der arbeitslosen Personen im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 um rund 7 Prozent (von durchschnittlich 143 000 auf 153 000 Personen) zugenommen hat. Wie in Ziffer 3 dargelegt, nahm hingegen im gleichen Zeitraum die Zahl der IV-Neuberentungen um rund 6 Prozent ab. Auf einen direkten Zusammenhang zwischen Invaliden- und Arbeitslosenversicherung kann somit nicht geschlossen werden. Es kann jedoch auch nicht in Abrede gestellt werden, dass die IV in gewissen Einzelfällen als soziales Auffangbecken im Zusammenhang mit dem Abbau von Arbeitsplätzen benutzt worden ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zahl von neuen IV-Rentenfällen steigt konstant an. Dabei ist die Zunahme an psychischen Erkrankungen weit überdurchschnittlich. Von 2003 auf 2004 nahm die Zahl der Rentenfälle aus psychischen Gründen um 7,7 Prozent auf über 95 000 zu bei insgesamt rund 282 000 IV-Rentenbezügern. Die Zahl der psychisch erkrankten Invaliden ist damit dreimal so schnell gewachsen wie diejenige der übrigen IV-Rentner.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die Gründe für das überdurchschnittliche Ansteigen der Zahl der IV-Rentenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen?</p><p>2. Mit der 4. IV-Revision (1. Teil) wurde die ausdrückliche Erwähnung des psychischen Gesundheitsschadens ins Gesetz aufgenommen. Vorher war der psychische Gesundheitsschaden unter dem Oberbegriff "geistig" subsumiert. Bundesrat und Kommission sind damals davon ausgegangen, es handle sich dabei um eine Anpassung der Gesetzgebung an die geltende Praxis und nicht um eine materielle Änderung, weshalb nicht mit besonderen Kostenfolgen gerechnet werden müsse. Teilt der Bundesrat auch heute noch die damalige Beurteilung? Welche kostentreibende Wirkung hatte diese "formelle" Gesetzesänderung wirklich?</p><p>3. Wie hat sich die Zahl von IV-Rentenfällen wegen psychischer Erkrankungen seit Inkrafttreten der 4. IV-Revision (1. Teil) entwickelt? Welches ist der Stand per 1. Januar 2005?</p><p>4. Trifft es zu, dass der weit überwiegende Teil der IV-Renten aufgrund psychischer Erkrankungen Vollrenten sind? Wie hoch ist dieser Anteil? Welchen Anteil an der Gesamtsumme aller Renten macht die Summe der Renten wegen psychischer Erkrankungen aus?</p><p>5. In der Botschaft zur 4. IV-Revision (1. Teil) führte der Bundesrat aus, die häufig vorgebrachte Behauptung, wonach namentlich viele invalid gewordene Arbeitslose in die Invalidenversicherung abgeschoben würden, sei nicht bewiesen. Lediglich 3 Prozent der Neuberentungen seien auf invalid gewordene Arbeitslose zurückzuführen. Hält er nach wie vor an dieser Darstellung fest, wonach die Invalidenversicherung nicht als Auffangbecken für die Arbeitslosenversicherung dient? Auf weIche Grundlagen stützt er seine Aussagen?</p>
    • Zunahme von IV-Rentenfällen aus psychischen Erkrankungen

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