Jodprophylaxe. Ausschluss von Minderheiten
- ShortId
-
05.3195
- Id
-
20053195
- Updated
-
28.07.2023 12:07
- Language
-
de
- Title
-
Jodprophylaxe. Ausschluss von Minderheiten
- AdditionalIndexing
-
2841;Deklarationspflicht;Gesundheitsrisiko;Grundnahrungsmittel;Lebensmittelzusatzstoff;Prävention;Futtermittel;Lebensmittelemulgator;Jod;Ernährung;Salz;Informationsverbreitung;Lebensmittelfarbstoff
- 1
-
- L06K070501040104, Jod
- L04K14020402, Lebensmittelzusatzstoff
- L03K010506, Ernährung
- L05K0105050702, Prävention
- L04K14020305, Grundnahrungsmittel
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K1401010401, Futtermittel
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K1402040203, Lebensmittelfarbstoff
- L05K1402040204, Lebensmittelemulgator
- L05K1702010103, Salz
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Zusammenfassung aus dem deutschen Ärzte-Magazin "Ärztliche Praxis" hält fest:</p><p>Dank verbesserter Jodversorgung seien jodmangelbedingte Krankheiten stark rückläufig. Milch kann aufgrund der Jodierung von Futtermitteln zur Jodbombe werden: In Thüringen wurden Werte zwischen 17 und 490 g pro Liter gemessen. Doch die Devise "Weiter so!" stösst bei einigen Schilddrüsenexperten auf Skepsis - und bringt so manchen Patienten zur Verzweiflung. Sobald bestimmte Personen jodhaltiges Essen erwischen, kriegen sie Sehstörungen, Durchfall, Herzklopfen, Kopf- und Gelenkschmerzen. Ein Basedow-Rezidiv zwingt sie eigentlich dazu, sich jodarm zu ernähren. Doch wie soll das funktionieren? 60 bis 80 Prozent der Bäcker und Fleischer verwenden jodiertes Salz, ebenso 70 bis 80 Prozent der Gastronomiebetriebe. Auch gut die Hälfte der Betriebe in der Lebensmittelindustrie nimmt für Teile der Produktion Jodsalz her. Dass die Mehrheit der Bevölkerung von Jodierung profitiert, bezweifelt niemand. Doch ein kleiner Teil der Bevölkerung ist es leid, einfach als "unumgänglicher Kollateralschaden" betrachtet zu werden. Das sieht Prof. Dr. med. Jürgen Hengstmann, Endokrinologe am Berliner Klinikum am Urban, ähnlich. Hengstmann ist durchaus fürs Jodieren von Lebensmitteln. Doch er plädiert zugleich für eine Deklarierungspflicht. Damit würden Patienten in die Lage versetzt, Jodhaltiges zu meiden.</p><p>Die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin rät Patienten mit Hyperthyreose, um Naturheilmittel oder Gesundheitsprodukte mit hohem Jodgehalt einen Bogen zu machen, also "eine jodarme Diät" einzuhalten (www.mein-arzt.org). In Österreich wird Speisesalz seit mehr als 40 Jahren jodiert. So gelang es, die bis dahin weitverbreiteten Jodmangelerkrankungen weitgehend zu verbannen. Allerdings ging damit ein Zuwachs autonomie- und immunbedingter Hyperthyreosen einher.</p><p>Dass Jod nicht für jeden und in allen Lebenslagen gut ist, unterstreicht Prof. Dr. med. Lothar-Andreas Hotze, Mainz: "Bei bestehendem Morbus Basedow sollte auf Jodzufuhr in der Schwangerschaft verzichtet werden." Hashimoto-Patienten rät Hotze von aktiver Jodzufuhr (Tabletten, Salz, Nahrungsergänzungsmittel) ab, da Jod den Autoimmunprozess verstärkt. Aber: In Schwangerschaft und Stillzeit stehe die kindliche Schilddrüse im Vordergrund, die ausreichend mit Jod versorgt werden muss.</p><p>Mehr zum Thema bietet die Internetseite von Hotzes Privatpraxis (www.schilddruesenpraxis.de): Die Jodversorgung habe sich in Deutschland seit 1975 vervierfacht, heisst es da. Viele hätten diese Entwicklung nicht verfolgt und seien sich nicht bewusst, "dass Jod nicht für alle gut ist". Zusammenhänge zwischen Jod und Hashimoto sollten "eigentlich als bekannt vorausgesetzt werden" und entsprechen auch aktueller Lehrmeinung. Bei entsprechender Veranlagung trage höhere Jodzufuhr dazu bei, dass sich Autoimmunthyreoiditis früher manifestiere.</p><p>Deklaration als Ausweg</p><p>Die Salzjodierung zu verlassen kommt nicht infrage. Zum einen hat die WHO das Ziel vorgegeben, die Jodversorgung zu optimieren. Zum anderen kann niemandem an einem Rückschritt in Jodmangelzeiten mit all ihren bekannten Nachteilen gelegen sein.</p><p>Andererseits scheint es Patienten zu geben, die massive Probleme bekommen, wenn sie zu viel Jod aufnehmen. Wobei schon Mengen zu viel sein können, die in der normalen Nahrung enthalten sind - nicht erst die vom Bundesinstitut für Risikobewertung "sehr hohen Joddosen weit über 500 bis 1000 g pro Tag".</p><p>Den Betroffenen sollte es erleichtert werden, sich jodarm zu ernähren. Das wäre am ehesten mit der Deklarationspflicht zu erreichen, die u. a. von dem Berliner Endokrinologen Prof. Jürgen Hengstmann vorgeschlagen wird. Er betont, dass für mindestens 90 Prozent der Bevölkerung die Jodierung ein Segen ist. Doch bei bis zu 10 Prozent ist die Ausscheidung von Jod über die Niere verringert. Dann finden sich bei gleicher Jodzufuhr höhere Jodspiegel im Blut, also ein höheres Jodangebot an die Schilddrüsenzelle. Mehr Jod in der Ernährung ist hier mit einem Überangebot gleichzusetzen - und das kann toxisch wirken.</p><p>Ist denn der Jodgehalt in unseren Nahrungsmitteln tatsächlich so hoch?</p><p>Zum Teil ja. Der Besuch in einer Sushi-Bar z. B. ist mit extremer Jodaufnahme verbunden. Aber nachdem auch Futtermittel jodiert werden, kann auch Milch erhebliche Mengen beinhalten. Eine Untersuchung in Thüringen hat Werte zwischen 17 und 490 g pro Liter ergeben. Was aus dem häuslichen Salzstreuer kommt, spielt keine nennenswerte Rolle.</p><p>Am wichtigsten ist es, einen Bäcker und einen Fleischer ausfindig zu machen, der kein jodiertes Salz verwendet. Und bei Restaurantbesuchen bleibt nichts anderes, als vorher nachzufragen. Gäbe es eine Deklarationspflicht, wäre alles viel einfacher.</p>
- <p>Für die heutige Praxis der Kochsalzjodierung ist der vom Postulanten verwendete Begriff der "Zwangsmassnahme" nicht angebracht. Schliesslich verfügen die Konsumentinnen und Konsumenten über die Möglichkeit, Produkte mit nicht jodiertem Kochsalz zu erwerben. Das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf Leben und persönliche Freiheit (Art. 10 BV) ist daher nicht verletzt.</p><p>Jodmangel verursacht jedoch unterschiedliche Gesundheitsstörungen, die auf einer ungenügenden Bildung der Schilddrüsenhormone beruhen. Besonders Säuglinge und Kinder brauchen für ihre normale mentale Entwicklung eine ausreichende Jodzufuhr. Seit über 80 Jahren ist in der Schweiz jodiertes Salz erhältlich. Die früher in der Schweiz (wie in allen Binnenländern, wo der Konsum an Meerfisch gering ist) sehr häufigen Gesundheitsstörungen (insbesondere der Kropf) und schwersten Behinderungen (Kretinismus) sind seither praktisch verschwunden. Die rechtliche Regelung der Kochsalzjodierung basiert auf Artikel 6 der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 (SR 817.02) und den daraus abgeleiteten Bestimmungen in der Nährwertverordnung vom 26. Juni 1995 (SR 817.021.55).</p><p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt bei Erwachsenen eine Jodmindestaufnahme von 150 g pro Tag und beziffert die obere Limite mit 600 g pro Tag. Eine nationale Erhebung über die Jodzufuhr ist in der Schweiz im Jahre 2004 bei 6- bis 14-jährigen Kindern und bei im zweiten und dritten Trimester schwangeren Frauen an der ETH Zürich durchgeführt worden. Die mittlere Jodausscheidung im Urin bei Kindern betrug 131 g pro Liter und 249 g pro Liter bei Schwangeren. Nach WHO-Kriterien bedeutet dies, dass die derzeitige Jodaufnahme bei diesen beiden Bevölkerungsgruppen optimal ist. Die Jodgehalte der schweizerischen Grundnahrungsmittel sind kürzlich im Bundesamt für Gesundheit (BAG) einer Analyse unterzogen worden, und die mittlere Jodzufuhr ist auf diesem Wege bestimmt worden: Diese beträgt 140 g pro Person und Tag.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:</p><p>1. Das BAG informiert regelmässig über die Situation der Jodversorgung in der Schweiz im BAG-Bulletin, den Schweizerischen Ernährungsberichten und in wissenschaftlichen Publikationen. Der Bundesrat hält demnach eine breitangelegte Aufklärungskampagne für nicht angezeigt.</p><p>2. Mit der Änderung der Futtermittelbuch-Verordnung (SR 916.307.1) vom 15. Dezember 2003 betragen die zulässigen Höchstgehalte 10 Milligramm pro Kilogramm Trockengewicht und sind damit weit geringer als vom Postulanten angenommen.</p><p>3. Nach Auskunft des Produzenten gibt es keinen Preisunterschied zwischen jodiertem und unjodiertem Kochsalz.</p><p>4. Die Frage der Deklaration und Auslobung essenzieller sowie ernährungsphysiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln wird sowohl in der EU wie auch in der Schweiz seit längerem kontrovers diskutiert. Allfällige Änderungen der geltenden schweizerischen Regelungen werden sich am EG-Recht orientieren.</p><p>5. Bei allen von Swissmedic zugelassenen Präparaten, welche Jod in Form eines Salzes oder gebunden an organische Komplexe enthalten, ist Jod als Inhaltsstoff deklariert. Bei Präparaten, bei denen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft mit Verträglichkeitsproblemen gerechnet werden muss, enthält die Fachinformation entsprechende Warnhinweise (das sind vor allem Kontrastmittel und Präparate, welche auf Haut oder Schleimhäute gegeben oder bei denen grössere Jodmengen zugeführt werden). Bei allen anderen jodhaltigen Präparaten enthält die Fachinformation allenfalls auch Warnhinweise betreffend die Jodproblematik. Diesem Anliegen des Postulanten ist bereits vollumfänglich Rechnung getragen.</p><p>6. Eine Evaluation des Joint Expert Committee on Food Additives der FAO/WHO im Jahre 2000 hat ergeben, dass der jodhaltige Farbstoff Erythrosin (E 127) keine Jodallergie oder Störungen der Schilddrüsenfunktion hervorruft. Ein Verbot dieses Farbstoffes ist deshalb nicht gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Viele Menschen vertragen die in der Schweiz praktizierte flächendeckende und undeklarierte Jodierung der Grundnahrungsmittel nicht und werden krank. Jodallergiker und Schilddrüsenkranke sind gezwungen, ihre Lebensmittel regelmässig in Frankreich und Italien einzukaufen. Die einst sinnvolle Jodprophylaxe ist für eine Minderheit zu einer "Zwangsjodierung" geworden und verstösst eigentlich gegen Artikel 10 der Grundrechte. Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Ideen zu prüfen und Vorgehensvorschläge zu machen.</p><p>1. Aufklärung</p><p>Das BAG organisiert eine Aufklärungskampagne und informiert die Bevölkerung über Gesundheitsrisiken bei Jodüberversorgung. Das BAG klärt über Symptome, Massnahmen und Therapie auf.</p><p>2. Modifizierung der Viehfutterjodierung</p><p>Dem konventionellen Futter werden maximal 5 statt den heute üblichen 40-100 Milligramm, dem Biofutter 0 Milligramm Jod pro Kilogramm Trockenmasse zugesetzt (inklusive Algen und Salzlecksteine). Ein Zusatz von 5 Milligramm pro Kilogramm hat sich nach bisheriger Erfahrung als verträglich erwiesen.</p><p>3. Gleichheit</p><p>Der Bundesrat sorgt für die Gewährleistung von gleichen Preisen für unjodierte Grundnahrungsmitteln wie für die entsprechenden jodierten Produkte.</p><p>4. Deklarationspflicht</p><p>Jodzusätze werden in allen offen verkauften und abgepackten Lebensmitteln deklariert.</p><p>5. Information des Gesundheitspersonals</p><p>Informationspflicht für Ärzte, Apotheker und Spitalpersonal betreffend die Risiken von Jodverwendung bei Diagnostik, Therapie und Operationen. Jodhaltige Desinfektions- und Röntgenkontrastmittel sowie Medikamente müssen deklariert werden.</p><p>6. E 127</p><p>Verbot von E 127, dem häufig eingesetzten jodhaltigen roten Lebensmittelfarbstoff, in Lebensmitteln und Medikamenten.</p>
- Jodprophylaxe. Ausschluss von Minderheiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Zusammenfassung aus dem deutschen Ärzte-Magazin "Ärztliche Praxis" hält fest:</p><p>Dank verbesserter Jodversorgung seien jodmangelbedingte Krankheiten stark rückläufig. Milch kann aufgrund der Jodierung von Futtermitteln zur Jodbombe werden: In Thüringen wurden Werte zwischen 17 und 490 g pro Liter gemessen. Doch die Devise "Weiter so!" stösst bei einigen Schilddrüsenexperten auf Skepsis - und bringt so manchen Patienten zur Verzweiflung. Sobald bestimmte Personen jodhaltiges Essen erwischen, kriegen sie Sehstörungen, Durchfall, Herzklopfen, Kopf- und Gelenkschmerzen. Ein Basedow-Rezidiv zwingt sie eigentlich dazu, sich jodarm zu ernähren. Doch wie soll das funktionieren? 60 bis 80 Prozent der Bäcker und Fleischer verwenden jodiertes Salz, ebenso 70 bis 80 Prozent der Gastronomiebetriebe. Auch gut die Hälfte der Betriebe in der Lebensmittelindustrie nimmt für Teile der Produktion Jodsalz her. Dass die Mehrheit der Bevölkerung von Jodierung profitiert, bezweifelt niemand. Doch ein kleiner Teil der Bevölkerung ist es leid, einfach als "unumgänglicher Kollateralschaden" betrachtet zu werden. Das sieht Prof. Dr. med. Jürgen Hengstmann, Endokrinologe am Berliner Klinikum am Urban, ähnlich. Hengstmann ist durchaus fürs Jodieren von Lebensmitteln. Doch er plädiert zugleich für eine Deklarierungspflicht. Damit würden Patienten in die Lage versetzt, Jodhaltiges zu meiden.</p><p>Die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin rät Patienten mit Hyperthyreose, um Naturheilmittel oder Gesundheitsprodukte mit hohem Jodgehalt einen Bogen zu machen, also "eine jodarme Diät" einzuhalten (www.mein-arzt.org). In Österreich wird Speisesalz seit mehr als 40 Jahren jodiert. So gelang es, die bis dahin weitverbreiteten Jodmangelerkrankungen weitgehend zu verbannen. Allerdings ging damit ein Zuwachs autonomie- und immunbedingter Hyperthyreosen einher.</p><p>Dass Jod nicht für jeden und in allen Lebenslagen gut ist, unterstreicht Prof. Dr. med. Lothar-Andreas Hotze, Mainz: "Bei bestehendem Morbus Basedow sollte auf Jodzufuhr in der Schwangerschaft verzichtet werden." Hashimoto-Patienten rät Hotze von aktiver Jodzufuhr (Tabletten, Salz, Nahrungsergänzungsmittel) ab, da Jod den Autoimmunprozess verstärkt. Aber: In Schwangerschaft und Stillzeit stehe die kindliche Schilddrüse im Vordergrund, die ausreichend mit Jod versorgt werden muss.</p><p>Mehr zum Thema bietet die Internetseite von Hotzes Privatpraxis (www.schilddruesenpraxis.de): Die Jodversorgung habe sich in Deutschland seit 1975 vervierfacht, heisst es da. Viele hätten diese Entwicklung nicht verfolgt und seien sich nicht bewusst, "dass Jod nicht für alle gut ist". Zusammenhänge zwischen Jod und Hashimoto sollten "eigentlich als bekannt vorausgesetzt werden" und entsprechen auch aktueller Lehrmeinung. Bei entsprechender Veranlagung trage höhere Jodzufuhr dazu bei, dass sich Autoimmunthyreoiditis früher manifestiere.</p><p>Deklaration als Ausweg</p><p>Die Salzjodierung zu verlassen kommt nicht infrage. Zum einen hat die WHO das Ziel vorgegeben, die Jodversorgung zu optimieren. Zum anderen kann niemandem an einem Rückschritt in Jodmangelzeiten mit all ihren bekannten Nachteilen gelegen sein.</p><p>Andererseits scheint es Patienten zu geben, die massive Probleme bekommen, wenn sie zu viel Jod aufnehmen. Wobei schon Mengen zu viel sein können, die in der normalen Nahrung enthalten sind - nicht erst die vom Bundesinstitut für Risikobewertung "sehr hohen Joddosen weit über 500 bis 1000 g pro Tag".</p><p>Den Betroffenen sollte es erleichtert werden, sich jodarm zu ernähren. Das wäre am ehesten mit der Deklarationspflicht zu erreichen, die u. a. von dem Berliner Endokrinologen Prof. Jürgen Hengstmann vorgeschlagen wird. Er betont, dass für mindestens 90 Prozent der Bevölkerung die Jodierung ein Segen ist. Doch bei bis zu 10 Prozent ist die Ausscheidung von Jod über die Niere verringert. Dann finden sich bei gleicher Jodzufuhr höhere Jodspiegel im Blut, also ein höheres Jodangebot an die Schilddrüsenzelle. Mehr Jod in der Ernährung ist hier mit einem Überangebot gleichzusetzen - und das kann toxisch wirken.</p><p>Ist denn der Jodgehalt in unseren Nahrungsmitteln tatsächlich so hoch?</p><p>Zum Teil ja. Der Besuch in einer Sushi-Bar z. B. ist mit extremer Jodaufnahme verbunden. Aber nachdem auch Futtermittel jodiert werden, kann auch Milch erhebliche Mengen beinhalten. Eine Untersuchung in Thüringen hat Werte zwischen 17 und 490 g pro Liter ergeben. Was aus dem häuslichen Salzstreuer kommt, spielt keine nennenswerte Rolle.</p><p>Am wichtigsten ist es, einen Bäcker und einen Fleischer ausfindig zu machen, der kein jodiertes Salz verwendet. Und bei Restaurantbesuchen bleibt nichts anderes, als vorher nachzufragen. Gäbe es eine Deklarationspflicht, wäre alles viel einfacher.</p>
- <p>Für die heutige Praxis der Kochsalzjodierung ist der vom Postulanten verwendete Begriff der "Zwangsmassnahme" nicht angebracht. Schliesslich verfügen die Konsumentinnen und Konsumenten über die Möglichkeit, Produkte mit nicht jodiertem Kochsalz zu erwerben. Das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf Leben und persönliche Freiheit (Art. 10 BV) ist daher nicht verletzt.</p><p>Jodmangel verursacht jedoch unterschiedliche Gesundheitsstörungen, die auf einer ungenügenden Bildung der Schilddrüsenhormone beruhen. Besonders Säuglinge und Kinder brauchen für ihre normale mentale Entwicklung eine ausreichende Jodzufuhr. Seit über 80 Jahren ist in der Schweiz jodiertes Salz erhältlich. Die früher in der Schweiz (wie in allen Binnenländern, wo der Konsum an Meerfisch gering ist) sehr häufigen Gesundheitsstörungen (insbesondere der Kropf) und schwersten Behinderungen (Kretinismus) sind seither praktisch verschwunden. Die rechtliche Regelung der Kochsalzjodierung basiert auf Artikel 6 der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 (SR 817.02) und den daraus abgeleiteten Bestimmungen in der Nährwertverordnung vom 26. Juni 1995 (SR 817.021.55).</p><p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt bei Erwachsenen eine Jodmindestaufnahme von 150 g pro Tag und beziffert die obere Limite mit 600 g pro Tag. Eine nationale Erhebung über die Jodzufuhr ist in der Schweiz im Jahre 2004 bei 6- bis 14-jährigen Kindern und bei im zweiten und dritten Trimester schwangeren Frauen an der ETH Zürich durchgeführt worden. Die mittlere Jodausscheidung im Urin bei Kindern betrug 131 g pro Liter und 249 g pro Liter bei Schwangeren. Nach WHO-Kriterien bedeutet dies, dass die derzeitige Jodaufnahme bei diesen beiden Bevölkerungsgruppen optimal ist. Die Jodgehalte der schweizerischen Grundnahrungsmittel sind kürzlich im Bundesamt für Gesundheit (BAG) einer Analyse unterzogen worden, und die mittlere Jodzufuhr ist auf diesem Wege bestimmt worden: Diese beträgt 140 g pro Person und Tag.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:</p><p>1. Das BAG informiert regelmässig über die Situation der Jodversorgung in der Schweiz im BAG-Bulletin, den Schweizerischen Ernährungsberichten und in wissenschaftlichen Publikationen. Der Bundesrat hält demnach eine breitangelegte Aufklärungskampagne für nicht angezeigt.</p><p>2. Mit der Änderung der Futtermittelbuch-Verordnung (SR 916.307.1) vom 15. Dezember 2003 betragen die zulässigen Höchstgehalte 10 Milligramm pro Kilogramm Trockengewicht und sind damit weit geringer als vom Postulanten angenommen.</p><p>3. Nach Auskunft des Produzenten gibt es keinen Preisunterschied zwischen jodiertem und unjodiertem Kochsalz.</p><p>4. Die Frage der Deklaration und Auslobung essenzieller sowie ernährungsphysiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln wird sowohl in der EU wie auch in der Schweiz seit längerem kontrovers diskutiert. Allfällige Änderungen der geltenden schweizerischen Regelungen werden sich am EG-Recht orientieren.</p><p>5. Bei allen von Swissmedic zugelassenen Präparaten, welche Jod in Form eines Salzes oder gebunden an organische Komplexe enthalten, ist Jod als Inhaltsstoff deklariert. Bei Präparaten, bei denen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft mit Verträglichkeitsproblemen gerechnet werden muss, enthält die Fachinformation entsprechende Warnhinweise (das sind vor allem Kontrastmittel und Präparate, welche auf Haut oder Schleimhäute gegeben oder bei denen grössere Jodmengen zugeführt werden). Bei allen anderen jodhaltigen Präparaten enthält die Fachinformation allenfalls auch Warnhinweise betreffend die Jodproblematik. Diesem Anliegen des Postulanten ist bereits vollumfänglich Rechnung getragen.</p><p>6. Eine Evaluation des Joint Expert Committee on Food Additives der FAO/WHO im Jahre 2000 hat ergeben, dass der jodhaltige Farbstoff Erythrosin (E 127) keine Jodallergie oder Störungen der Schilddrüsenfunktion hervorruft. Ein Verbot dieses Farbstoffes ist deshalb nicht gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Viele Menschen vertragen die in der Schweiz praktizierte flächendeckende und undeklarierte Jodierung der Grundnahrungsmittel nicht und werden krank. Jodallergiker und Schilddrüsenkranke sind gezwungen, ihre Lebensmittel regelmässig in Frankreich und Italien einzukaufen. Die einst sinnvolle Jodprophylaxe ist für eine Minderheit zu einer "Zwangsjodierung" geworden und verstösst eigentlich gegen Artikel 10 der Grundrechte. Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Ideen zu prüfen und Vorgehensvorschläge zu machen.</p><p>1. Aufklärung</p><p>Das BAG organisiert eine Aufklärungskampagne und informiert die Bevölkerung über Gesundheitsrisiken bei Jodüberversorgung. Das BAG klärt über Symptome, Massnahmen und Therapie auf.</p><p>2. Modifizierung der Viehfutterjodierung</p><p>Dem konventionellen Futter werden maximal 5 statt den heute üblichen 40-100 Milligramm, dem Biofutter 0 Milligramm Jod pro Kilogramm Trockenmasse zugesetzt (inklusive Algen und Salzlecksteine). Ein Zusatz von 5 Milligramm pro Kilogramm hat sich nach bisheriger Erfahrung als verträglich erwiesen.</p><p>3. Gleichheit</p><p>Der Bundesrat sorgt für die Gewährleistung von gleichen Preisen für unjodierte Grundnahrungsmitteln wie für die entsprechenden jodierten Produkte.</p><p>4. Deklarationspflicht</p><p>Jodzusätze werden in allen offen verkauften und abgepackten Lebensmitteln deklariert.</p><p>5. Information des Gesundheitspersonals</p><p>Informationspflicht für Ärzte, Apotheker und Spitalpersonal betreffend die Risiken von Jodverwendung bei Diagnostik, Therapie und Operationen. Jodhaltige Desinfektions- und Röntgenkontrastmittel sowie Medikamente müssen deklariert werden.</p><p>6. E 127</p><p>Verbot von E 127, dem häufig eingesetzten jodhaltigen roten Lebensmittelfarbstoff, in Lebensmitteln und Medikamenten.</p>
- Jodprophylaxe. Ausschluss von Minderheiten
Back to List