Elektrosmog in Intercity-Doppelstockwagen

ShortId
05.3196
Id
20053196
Updated
28.07.2023 12:53
Language
de
Title
Elektrosmog in Intercity-Doppelstockwagen
AdditionalIndexing
2841;48;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Antenne;Bewilligung;Gesundheitsrisiko;SBB;Schienenfahrzeug;Mobiltelefon;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;Grenzwert
1
  • L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
  • L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
  • L04K18030208, Schienenfahrzeug
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K1801021103, SBB
  • L06K120202010101, Antenne
  • L05K0601040402, Grenzwert
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Wände von Bahnwagen bestehen vorwiegend aus Metall und metallbeschichtetem Fensterglas. Diese Materialien können von Mobilfunkstrahlen nur schlecht durchdrungen werden, weshalb in Bahnwagen schlechter Mobilfunkempfang herrscht. Die SBB haben deshalb die Intercity- und Interregionalzüge (IC, RX) mit "Mobilfunkrepeatern" oder strahlenden Antennenkabeln ausrüsten lassen. Durch diese Massnahme wurde erreicht, dass im Wageninnern dieser Züge annähernd dieselbe Mobilfunksignalstärke zur Verfügung gestellt wird wie ausserhalb der Wagen. Dies hat den Vorteil, dass die Handys der Bahnkunden nicht mit maximaler Leistung, sondern mit geringerer Leistung arbeiten. Die Maximalleistung der "Repeater" entspricht 1/10 derjenigen eines Handys.</p><p>2. Messungen eines von den SBB beauftragten akkreditierten Labors zeigten, dass die Strahlenbelastung in Doppelstockzügen durch den Einbau von "Repeatern" nicht wesentlich erhöht wurde. Berücksichtigt man auch die dank der "Repeater" tiefere Sendeleistung der Handys, kann die gesamte Strahlenbelastung sogar tiefer sein als ohne "Repeater". Zusammen mit dem akkreditierten Labor, welches für "Saldo" gemessen hat, wurden weitere Nachmessungen durchgeführt. Bei diesen Messungen wurde festgestellt, dass die gemäss Bericht "Saldo" als überhöht eingestuften Werte auf unsachgemäss gewählte Messorte zurückzuführen sind.</p><p>3. Gemäss den durchgeführten Messungen liegt die Strahlenbelastung der "Repeater-Antennen" unterhalb des Anlagegrenzwertes der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710). Dieser ist jedoch vorliegend gar nicht anwendbar, da es sich bei Eisenbahnwagen nicht um Orte mit empfindlicher Nutzung gemäss Artikel 3 Absatz 3 NISV handelt (Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten).</p><p>4. Es trifft nicht zu, dass den SBB in diesem Sinne eine Ausnahme eingeräumt worden ist.</p><p>5. Es trifft zu, dass anstelle von "Repeatern" strahlende Antennenkabel eingebaut werden können. Die SBB haben dies bei den Zugstypen Neigezug ICN und Einheitspersonenwagen EW-IV realisiert. Beim IC-2000-Doppelstockwagen konnte dies aufgrund der Platzverhältnisse hingegen nicht realisiert werden, denn das Antennenkabel benötigt aus technischen Gründen einen Mindestabstand zur Wagendecke. Die Nachmessungen zeigten aber keinen wesentlichen Vorteil des Antennenkabels betreffend Strahlenbelastung.</p><p>6. Die SBB streben die bestmögliche technische Lösung an und haben deshalb seit der Inbetriebnahme der "Repeater" im April 2004 deren abgestrahlte Leistung bereits wesentlich reduziert. Dank der "Repeater" fallen die Signalspitzen erheblich geringer aus, als wenn die Handys mit hoher Sendeleistung die in den Reisewagen vorhandene Abschirmung überwinden müssten. Ferner prüfen die SBB zusätzliche Massnahmen, um die Strahlenbelastung weiter zu reduzieren.</p><p>7. Den SBB wurde kein zehnfach höherer Grenzwert als üblich zugestanden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Einem Artikel in "Saldo" vom 2. März 2005 ist zu entnehmen, dass die SBB in ihren Intercity-Doppelstockwagen Geräte, sogenannte "Repeaters", eingebaut haben, die zwar den Empfang für Mobiltelefone verbessern, aber eine hohe elektromagnetische Strahlung entwickeln. Unter diesen leiden bei längeren und häufigen Fahrten nicht nur sensible Menschen. Auch das Zugspersonal klagt, dass Müdigkeit und Migräne zugenommen hätten. Für Menschen, die sich umweltbewusst verhalten und täglich den Zug benützen - z. B. für Fahrten von Zürich nach Bern und umgekehrt -, sind solche Meldungen beängstigend.</p><p>Ich stelle daher dem Bundesrat folgende Fragen, um deren Beantwortung ich höflich bitte:</p><p>1. Warum sind solche Geräte (Repeaters) in den Doppelstöckern eingebaut worden?</p><p>2. Trifft es zu, dass diese Geräte die Strahlenbelastung gegenüber vorher erheblich erhöht haben?</p><p>3. Trifft es zu, dass mit den genannten Repeaters die Strahlung die Grenzwerte für Orte mit empfindlicher Nutzung deutlich überschreitet?</p><p>4. Trifft es zu, dass den SBB eine Ausnahme in dem Sinne eingeräumt worden ist, dass die eingebauten Geräte bis "zehnmal stärker senden", also eine zehnfach erhöhte Strahlung abgeben dürfen, als dies normalerweise die Vorschriften zum Schutze der Gesundheit gestatten?</p><p>5. Trifft es zu, dass anstelle solcher stark strahlender "Repeaters" ein Antennenkabel im Dach der Bahnwagen eingebaut werden könnte, welches eine weit geringere Strahlenbelastung ergäbe? Sehen die SBB von dieser Möglichkeit ab, weil dies in den Doppelstockwagen einen etwas grösseren Aufwand ergäbe als der Einbau eines einzigen kleinen, aber stark und den ganzen Wagen bestrahlenden Gerätes (Repeater)? Und wenn ja: Ist unserer Bahn das Wohlbefinden und die Gesundheit ihrer Reisenden so wenig wert?</p><p>6. Für den Fall, dass die SBB behaupten sollten, es gäbe keine andere technische Lösung: Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit der Reisenden einem jederzeitigen optimalen Mobiltelefonempfang vorzuziehen seien und bei intensiver Handybenutzung in einem Wagenabteil halt einmal eine etwas schlechtere Verbindung als das kleinere Übel hinzunehmen sei?</p><p>7. Falls den SBB wirklich ein zehnfach höherer Grenzwert als üblich zugestanden sein sollte: Ist der Bundesrat bereit, diese Ausnahme wieder zurückzunehmen?</p>
  • Elektrosmog in Intercity-Doppelstockwagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Wände von Bahnwagen bestehen vorwiegend aus Metall und metallbeschichtetem Fensterglas. Diese Materialien können von Mobilfunkstrahlen nur schlecht durchdrungen werden, weshalb in Bahnwagen schlechter Mobilfunkempfang herrscht. Die SBB haben deshalb die Intercity- und Interregionalzüge (IC, RX) mit "Mobilfunkrepeatern" oder strahlenden Antennenkabeln ausrüsten lassen. Durch diese Massnahme wurde erreicht, dass im Wageninnern dieser Züge annähernd dieselbe Mobilfunksignalstärke zur Verfügung gestellt wird wie ausserhalb der Wagen. Dies hat den Vorteil, dass die Handys der Bahnkunden nicht mit maximaler Leistung, sondern mit geringerer Leistung arbeiten. Die Maximalleistung der "Repeater" entspricht 1/10 derjenigen eines Handys.</p><p>2. Messungen eines von den SBB beauftragten akkreditierten Labors zeigten, dass die Strahlenbelastung in Doppelstockzügen durch den Einbau von "Repeatern" nicht wesentlich erhöht wurde. Berücksichtigt man auch die dank der "Repeater" tiefere Sendeleistung der Handys, kann die gesamte Strahlenbelastung sogar tiefer sein als ohne "Repeater". Zusammen mit dem akkreditierten Labor, welches für "Saldo" gemessen hat, wurden weitere Nachmessungen durchgeführt. Bei diesen Messungen wurde festgestellt, dass die gemäss Bericht "Saldo" als überhöht eingestuften Werte auf unsachgemäss gewählte Messorte zurückzuführen sind.</p><p>3. Gemäss den durchgeführten Messungen liegt die Strahlenbelastung der "Repeater-Antennen" unterhalb des Anlagegrenzwertes der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710). Dieser ist jedoch vorliegend gar nicht anwendbar, da es sich bei Eisenbahnwagen nicht um Orte mit empfindlicher Nutzung gemäss Artikel 3 Absatz 3 NISV handelt (Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten).</p><p>4. Es trifft nicht zu, dass den SBB in diesem Sinne eine Ausnahme eingeräumt worden ist.</p><p>5. Es trifft zu, dass anstelle von "Repeatern" strahlende Antennenkabel eingebaut werden können. Die SBB haben dies bei den Zugstypen Neigezug ICN und Einheitspersonenwagen EW-IV realisiert. Beim IC-2000-Doppelstockwagen konnte dies aufgrund der Platzverhältnisse hingegen nicht realisiert werden, denn das Antennenkabel benötigt aus technischen Gründen einen Mindestabstand zur Wagendecke. Die Nachmessungen zeigten aber keinen wesentlichen Vorteil des Antennenkabels betreffend Strahlenbelastung.</p><p>6. Die SBB streben die bestmögliche technische Lösung an und haben deshalb seit der Inbetriebnahme der "Repeater" im April 2004 deren abgestrahlte Leistung bereits wesentlich reduziert. Dank der "Repeater" fallen die Signalspitzen erheblich geringer aus, als wenn die Handys mit hoher Sendeleistung die in den Reisewagen vorhandene Abschirmung überwinden müssten. Ferner prüfen die SBB zusätzliche Massnahmen, um die Strahlenbelastung weiter zu reduzieren.</p><p>7. Den SBB wurde kein zehnfach höherer Grenzwert als üblich zugestanden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Einem Artikel in "Saldo" vom 2. März 2005 ist zu entnehmen, dass die SBB in ihren Intercity-Doppelstockwagen Geräte, sogenannte "Repeaters", eingebaut haben, die zwar den Empfang für Mobiltelefone verbessern, aber eine hohe elektromagnetische Strahlung entwickeln. Unter diesen leiden bei längeren und häufigen Fahrten nicht nur sensible Menschen. Auch das Zugspersonal klagt, dass Müdigkeit und Migräne zugenommen hätten. Für Menschen, die sich umweltbewusst verhalten und täglich den Zug benützen - z. B. für Fahrten von Zürich nach Bern und umgekehrt -, sind solche Meldungen beängstigend.</p><p>Ich stelle daher dem Bundesrat folgende Fragen, um deren Beantwortung ich höflich bitte:</p><p>1. Warum sind solche Geräte (Repeaters) in den Doppelstöckern eingebaut worden?</p><p>2. Trifft es zu, dass diese Geräte die Strahlenbelastung gegenüber vorher erheblich erhöht haben?</p><p>3. Trifft es zu, dass mit den genannten Repeaters die Strahlung die Grenzwerte für Orte mit empfindlicher Nutzung deutlich überschreitet?</p><p>4. Trifft es zu, dass den SBB eine Ausnahme in dem Sinne eingeräumt worden ist, dass die eingebauten Geräte bis "zehnmal stärker senden", also eine zehnfach erhöhte Strahlung abgeben dürfen, als dies normalerweise die Vorschriften zum Schutze der Gesundheit gestatten?</p><p>5. Trifft es zu, dass anstelle solcher stark strahlender "Repeaters" ein Antennenkabel im Dach der Bahnwagen eingebaut werden könnte, welches eine weit geringere Strahlenbelastung ergäbe? Sehen die SBB von dieser Möglichkeit ab, weil dies in den Doppelstockwagen einen etwas grösseren Aufwand ergäbe als der Einbau eines einzigen kleinen, aber stark und den ganzen Wagen bestrahlenden Gerätes (Repeater)? Und wenn ja: Ist unserer Bahn das Wohlbefinden und die Gesundheit ihrer Reisenden so wenig wert?</p><p>6. Für den Fall, dass die SBB behaupten sollten, es gäbe keine andere technische Lösung: Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit der Reisenden einem jederzeitigen optimalen Mobiltelefonempfang vorzuziehen seien und bei intensiver Handybenutzung in einem Wagenabteil halt einmal eine etwas schlechtere Verbindung als das kleinere Übel hinzunehmen sei?</p><p>7. Falls den SBB wirklich ein zehnfach höherer Grenzwert als üblich zugestanden sein sollte: Ist der Bundesrat bereit, diese Ausnahme wieder zurückzunehmen?</p>
    • Elektrosmog in Intercity-Doppelstockwagen

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