Neuer Lohnausweis. Verschiebung der Einführung

ShortId
05.3206
Id
20053206
Updated
27.07.2023 20:10
Language
de
Title
Neuer Lohnausweis. Verschiebung der Einführung
AdditionalIndexing
15;24;Steuererklärung;Lohnausweis;Steuerveranlagung
1
  • L06K070201010304, Lohnausweis
  • L04K11070301, Steuerveranlagung
  • L04K11070603, Steuererklärung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vornehmlich aus kantonalen Steuerbeamten zusammengesetzte Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat am 17. März 2005 unverständlicherweise den ihr von der Subkommission der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates gestellten Antrag auf Verschiebung des Inkrafttretens der Vorschriften über den neuen Lohnausweis kategorisch abgelehnt. Dies, obwohl zu diesem Thema in beiden Räten zurzeit fünf parlamentarische Initiativen hängig sind. Zwei dieser Initiativen ist von den Räten in der Phase 1 bereits Folge gegeben worden.</p><p>Der Zeitplan für die Einführung der neuen Vorschriften über den Lohnausweis ist zu eng. Dies wurde von der Subkommission WAK-N ausführlich begründet. Die Verschiebung der Einführung des neuen Lohnausweises war daher auch für den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes gemäss Schreiben vom 15. Februar 2005 naheliegend. Die SSK ist diesen Empfehlungen bzw. Anliegen mit inakzeptablen Argumenten nicht gefolgt. Das Parlament kann die selbstherrliche Vorgehensweise der SSK in Anbetracht der auf dem Spiele stehenden Interessen nicht hinnehmen. Schliesslich sind auch in zahlreichen Kantonen Nichteinführungs- und Verschiebungsvorstösse lanciert worden.</p>
  • <p>Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat unverzüglich Massnahmen trifft, damit die Einführung der Vorschriften über den neuen Lohnausweis, insbesondere im Bereiche der direkten Bundessteuer, nicht wie von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschlossen auf den 1. Januar 2006, sondern frühestens auf den 1. Januar 2007 erfolgt.</p><p>Nachdem die SSK beschlossen hat, den neuen Lohnausweis erst auf den 1. Januar 2007 einzuführen, ist das Anliegen erfüllt.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung plant nicht, für die direkte Bundessteuer einen separaten Lohnausweis zu schaffen. Mit dem Verzicht auf einen solchen können unnötige administrative Mehrarbeiten bei den Arbeitgebern vermieden werden. Der Bundesrat ist daher auch der Meinung, dass für die direkte Bundessteuer kein anderer Lohnausweis verwendet werden sollte als für die betreffende kantonale Steuer, solange dieser vollständig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Massnahmen zu treffen zur Verschiebung der von der Schweizerischen Steuerkonferenz auf den 1. Januar 2006 beschlossenen Vorschriften über den neuen Lohnausweis, insbesondere im Bereiche der direkten Bundessteuer. Entsprechend ist auch auf die Eidgenössische Steuerverwaltung einzuwirken, wobei verhindert werden soll, dass für die direkte Bundessteuer ein separater Lohnausweis geschaffen wird. Vor der Einführung dieser Vorschriften, frühestens per 1. Januar 2007, ist in Koordination mit der Wirtschaft eine repräsentative Testphase durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Testphase sind sorgfältig zu analysieren und bei der definitiven Ausgestaltung des neuen Lohnausweises zu berücksichtigen.</p>
  • Neuer Lohnausweis. Verschiebung der Einführung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vornehmlich aus kantonalen Steuerbeamten zusammengesetzte Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat am 17. März 2005 unverständlicherweise den ihr von der Subkommission der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates gestellten Antrag auf Verschiebung des Inkrafttretens der Vorschriften über den neuen Lohnausweis kategorisch abgelehnt. Dies, obwohl zu diesem Thema in beiden Räten zurzeit fünf parlamentarische Initiativen hängig sind. Zwei dieser Initiativen ist von den Räten in der Phase 1 bereits Folge gegeben worden.</p><p>Der Zeitplan für die Einführung der neuen Vorschriften über den Lohnausweis ist zu eng. Dies wurde von der Subkommission WAK-N ausführlich begründet. Die Verschiebung der Einführung des neuen Lohnausweises war daher auch für den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes gemäss Schreiben vom 15. Februar 2005 naheliegend. Die SSK ist diesen Empfehlungen bzw. Anliegen mit inakzeptablen Argumenten nicht gefolgt. Das Parlament kann die selbstherrliche Vorgehensweise der SSK in Anbetracht der auf dem Spiele stehenden Interessen nicht hinnehmen. Schliesslich sind auch in zahlreichen Kantonen Nichteinführungs- und Verschiebungsvorstösse lanciert worden.</p>
    • <p>Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat unverzüglich Massnahmen trifft, damit die Einführung der Vorschriften über den neuen Lohnausweis, insbesondere im Bereiche der direkten Bundessteuer, nicht wie von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschlossen auf den 1. Januar 2006, sondern frühestens auf den 1. Januar 2007 erfolgt.</p><p>Nachdem die SSK beschlossen hat, den neuen Lohnausweis erst auf den 1. Januar 2007 einzuführen, ist das Anliegen erfüllt.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung plant nicht, für die direkte Bundessteuer einen separaten Lohnausweis zu schaffen. Mit dem Verzicht auf einen solchen können unnötige administrative Mehrarbeiten bei den Arbeitgebern vermieden werden. Der Bundesrat ist daher auch der Meinung, dass für die direkte Bundessteuer kein anderer Lohnausweis verwendet werden sollte als für die betreffende kantonale Steuer, solange dieser vollständig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Massnahmen zu treffen zur Verschiebung der von der Schweizerischen Steuerkonferenz auf den 1. Januar 2006 beschlossenen Vorschriften über den neuen Lohnausweis, insbesondere im Bereiche der direkten Bundessteuer. Entsprechend ist auch auf die Eidgenössische Steuerverwaltung einzuwirken, wobei verhindert werden soll, dass für die direkte Bundessteuer ein separater Lohnausweis geschaffen wird. Vor der Einführung dieser Vorschriften, frühestens per 1. Januar 2007, ist in Koordination mit der Wirtschaft eine repräsentative Testphase durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Testphase sind sorgfältig zu analysieren und bei der definitiven Ausgestaltung des neuen Lohnausweises zu berücksichtigen.</p>
    • Neuer Lohnausweis. Verschiebung der Einführung

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