Transparentes Parlament

ShortId
05.3212
Id
20053212
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Transparentes Parlament
AdditionalIndexing
0421
1
  • L05K0803040102, private Einkünfte der Parlamentsmitglieder
  • L04K08030404, Offenlegung der Interessenbindungen
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer wieder geben Nebeneinkünfte von Parlamentsmitgliedern zu reden und der Ruf eines gekauften Parlaments haftet uns an. Dem ist nur durch mehr Transparenz abzuhelfen.</p><p>Mit der Offenlegungspflicht und der Veröffentlichung im Interessenregister ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Transparenz getan worden. Das genügt aber ganz offensichtlich nicht. Die Aufzählung der Interessenbindung allein genügt nicht, viel wichtiger ist die Offenlegung der dabei getätigten Einkommen, weil durch den Einsatz von grossen Geldbeträgen die Einflussnahme auf Politikerinnen und Politiker problematisch werden kann. Die Bevölkerung hat ein Recht zu wissen, wer für welche Interessenvertretung wie entschädigt wird. </p><p>Eine Offenlegung des beruflichen Einkommens (Art. 11, lit. a Bundesgesetz über die Bundesversammlung) könnte in Konflikt mit dem Berufsgeheimnis geraten. Deshalb wird hier keine allgemeine Transparenz verlangt. Eine freiwillige Deklaration mit Eintrag im Register der Interessenbindungen sollte jedoch möglich sein.</p>
  • <p>Das Büro wird beauftragt, eine Ergänzung von Artikel 11 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung, welcher die Offenlegungspflichten regelt, vorzulegen. Die Absätze 1 b bis e sind dahingehend zu erweitern, dass Bruttoeinkommen über 10 000 Franken pro Jahr und Mandat offen gelegt werden müssen.</p>
  • Transparentes Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer wieder geben Nebeneinkünfte von Parlamentsmitgliedern zu reden und der Ruf eines gekauften Parlaments haftet uns an. Dem ist nur durch mehr Transparenz abzuhelfen.</p><p>Mit der Offenlegungspflicht und der Veröffentlichung im Interessenregister ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Transparenz getan worden. Das genügt aber ganz offensichtlich nicht. Die Aufzählung der Interessenbindung allein genügt nicht, viel wichtiger ist die Offenlegung der dabei getätigten Einkommen, weil durch den Einsatz von grossen Geldbeträgen die Einflussnahme auf Politikerinnen und Politiker problematisch werden kann. Die Bevölkerung hat ein Recht zu wissen, wer für welche Interessenvertretung wie entschädigt wird. </p><p>Eine Offenlegung des beruflichen Einkommens (Art. 11, lit. a Bundesgesetz über die Bundesversammlung) könnte in Konflikt mit dem Berufsgeheimnis geraten. Deshalb wird hier keine allgemeine Transparenz verlangt. Eine freiwillige Deklaration mit Eintrag im Register der Interessenbindungen sollte jedoch möglich sein.</p>
    • <p>Das Büro wird beauftragt, eine Ergänzung von Artikel 11 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung, welcher die Offenlegungspflichten regelt, vorzulegen. Die Absätze 1 b bis e sind dahingehend zu erweitern, dass Bruttoeinkommen über 10 000 Franken pro Jahr und Mandat offen gelegt werden müssen.</p>
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