KVG-Informationszentrale
- ShortId
-
05.3218
- Id
-
20053218
- Updated
-
14.11.2025 07:23
- Language
-
de
- Title
-
KVG-Informationszentrale
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenversicherung;Auslegung des Rechts;Koordination;Vollzug von Beschlüssen;Informationsverbreitung
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K08020314, Koordination
- L04K05030201, Auslegung des Rechts
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vollzug des KVG wird immer komplexer und für die betroffenen Akteure - ob Leistungserbringer oder Kantone - entsprechend immer schwieriger. Die Schwierigkeiten, die sich stellen, weil man in wichtigen und heiklen Fragen gleichzeitig wirtschaftlich, rechtlich, ethisch, medizinisch, technologisch, administrativ und politisch (wir denken z. B. an die Entscheidfindungsprozesse) auf der Höhe sein sollte, häufen sich zunehmend. Betroffen sind kleine, aber auch mittelgrosse Kantone ebenso wie Spitäler, Pflegevereinigungen usw. In Gesundheitskreisen wird denn auch regelmässig der Wunsch nach einer Anlaufstelle laut.</p><p>Die mehr oder weniger formellen Informations- und Austauschplattformen, die die Kantone ins Leben gerufen haben, kommen rasch an ihre Grenzen. Die Sekretariate der Regionalkonferenzen oder der gesamtschweizerischen Konferenz haben angesichts der Komplexität und der Vielfalt der Themen bis heute Mühe, sich einen optimalen Überblick zu verschaffen und sich auf dem Laufenden zu halten. Die Informationen sollten qualitativ geordnet und gezielt für die Praxis zusammengestellt werden. Die Koordinationsaufgaben erfordern Mittel; diese sind aber zunehmend knapp. Die Koordination ist vor allem dann erfolgreich, wenn mehrere Kantone oder andere Akteure (Spitäler, Ärztinnen und Ärzte usw.) vor einem bestimmten Problem stehen, das sie lösen müssen. Es kommt denn auch häufig vor, dass Aufträge nach aussen vergeben werden. Das Ergebnis ist aber nicht immer zufriedenstellend.</p><p>Der Föderalismus, die Subsidiarität und die Koexistenz öffentlicher und privater Akteure sind Faktoren, die die Umsetzung der schweizerischen Gesundheitspolitik prägen. Sie setzen voraus, dass der Bund im Rahmen eines rigorosen und kohärenten Vollzugs des KVG eine Unterstützungsaufgabe übernimmt. Dazu braucht es eine spezifische amtliche Anlaufstelle.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung des Postulanten, dass die Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes hohe Anforderungen an alle beteiligten Akteure stellt. Die Bundesverwaltung ist denn auch in Zukunft bereit, die erforderliche Hilfestellung zu bieten, doch kann dies durchaus im bisherigen Rahmen, d. h. in den bestehenden Strukturen, geschehen. Zu erwähnen sind insbesondere die gesamtschweizerischen oder regionalen Konferenzen der Gesundheitsdirektoren und -direktorinnen, die Plattform der Nationalen Gesundheitspolitik oder die regelmässigen Kontakte mit den Dachorganisationen der Versicherer oder Leistungserbringer, z. B. im Rahmen der verschiedenen Kommissionen im Krankenversicherungsbereich oder anderer institutionalisierter Treffen. Zudem ist davon auszugehen, dass auftretende Umsetzungsfragen ohnehin rasch und flexibel ausserhalb starrer Strukturen diskutiert werden müssen, wofür das Bundesamt für Gesundheit - wie bereits in der Vergangenheit - jederzeit zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der auf Anfang 2004 erfolgte Transfer der Kranken- und Unfallversicherung vom Bundesamt für Sozialversicherung zum Bundesamt für Gesundheit gerade mit dem Ziel vollzogen worden ist, gesundheitspolitische Themen - nicht zuletzt mit Blick auf die beteiligten Partner - ganzheitlich und "aus einer Hand" anzugehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Informationsstelle zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) einzurichten, damit die Kohärenz, die Qualität des Vollzuges der Bundesgesetzgebung im Bereich der Krankenversicherung und die gute Abwicklung der Entscheidungsprozesse in der Gesundheitspolitik sichergestellt werden können. Diese Informationsstelle könnte beispielsweise im Bundesamt für Gesundheit angesiedelt werden und soll die Gesundheitsakteure, die einer Gesetzgebung unterstehen, die immer komplexere interdisziplinäre und interinstitutionelle Kenntnisse voraussetzt, dauernd informieren und begleiten.</p>
- KVG-Informationszentrale
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Vollzug des KVG wird immer komplexer und für die betroffenen Akteure - ob Leistungserbringer oder Kantone - entsprechend immer schwieriger. Die Schwierigkeiten, die sich stellen, weil man in wichtigen und heiklen Fragen gleichzeitig wirtschaftlich, rechtlich, ethisch, medizinisch, technologisch, administrativ und politisch (wir denken z. B. an die Entscheidfindungsprozesse) auf der Höhe sein sollte, häufen sich zunehmend. Betroffen sind kleine, aber auch mittelgrosse Kantone ebenso wie Spitäler, Pflegevereinigungen usw. In Gesundheitskreisen wird denn auch regelmässig der Wunsch nach einer Anlaufstelle laut.</p><p>Die mehr oder weniger formellen Informations- und Austauschplattformen, die die Kantone ins Leben gerufen haben, kommen rasch an ihre Grenzen. Die Sekretariate der Regionalkonferenzen oder der gesamtschweizerischen Konferenz haben angesichts der Komplexität und der Vielfalt der Themen bis heute Mühe, sich einen optimalen Überblick zu verschaffen und sich auf dem Laufenden zu halten. Die Informationen sollten qualitativ geordnet und gezielt für die Praxis zusammengestellt werden. Die Koordinationsaufgaben erfordern Mittel; diese sind aber zunehmend knapp. Die Koordination ist vor allem dann erfolgreich, wenn mehrere Kantone oder andere Akteure (Spitäler, Ärztinnen und Ärzte usw.) vor einem bestimmten Problem stehen, das sie lösen müssen. Es kommt denn auch häufig vor, dass Aufträge nach aussen vergeben werden. Das Ergebnis ist aber nicht immer zufriedenstellend.</p><p>Der Föderalismus, die Subsidiarität und die Koexistenz öffentlicher und privater Akteure sind Faktoren, die die Umsetzung der schweizerischen Gesundheitspolitik prägen. Sie setzen voraus, dass der Bund im Rahmen eines rigorosen und kohärenten Vollzugs des KVG eine Unterstützungsaufgabe übernimmt. Dazu braucht es eine spezifische amtliche Anlaufstelle.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung des Postulanten, dass die Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes hohe Anforderungen an alle beteiligten Akteure stellt. Die Bundesverwaltung ist denn auch in Zukunft bereit, die erforderliche Hilfestellung zu bieten, doch kann dies durchaus im bisherigen Rahmen, d. h. in den bestehenden Strukturen, geschehen. Zu erwähnen sind insbesondere die gesamtschweizerischen oder regionalen Konferenzen der Gesundheitsdirektoren und -direktorinnen, die Plattform der Nationalen Gesundheitspolitik oder die regelmässigen Kontakte mit den Dachorganisationen der Versicherer oder Leistungserbringer, z. B. im Rahmen der verschiedenen Kommissionen im Krankenversicherungsbereich oder anderer institutionalisierter Treffen. Zudem ist davon auszugehen, dass auftretende Umsetzungsfragen ohnehin rasch und flexibel ausserhalb starrer Strukturen diskutiert werden müssen, wofür das Bundesamt für Gesundheit - wie bereits in der Vergangenheit - jederzeit zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der auf Anfang 2004 erfolgte Transfer der Kranken- und Unfallversicherung vom Bundesamt für Sozialversicherung zum Bundesamt für Gesundheit gerade mit dem Ziel vollzogen worden ist, gesundheitspolitische Themen - nicht zuletzt mit Blick auf die beteiligten Partner - ganzheitlich und "aus einer Hand" anzugehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Informationsstelle zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) einzurichten, damit die Kohärenz, die Qualität des Vollzuges der Bundesgesetzgebung im Bereich der Krankenversicherung und die gute Abwicklung der Entscheidungsprozesse in der Gesundheitspolitik sichergestellt werden können. Diese Informationsstelle könnte beispielsweise im Bundesamt für Gesundheit angesiedelt werden und soll die Gesundheitsakteure, die einer Gesetzgebung unterstehen, die immer komplexere interdisziplinäre und interinstitutionelle Kenntnisse voraussetzt, dauernd informieren und begleiten.</p>
- KVG-Informationszentrale
Back to List