Nationale Armutskonferenz
- ShortId
-
05.3220
- Id
-
20053220
- Updated
-
28.07.2023 10:57
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Armutskonferenz
- AdditionalIndexing
-
28;Armut;Konferenz;Meinungsbildung;Evaluation;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K01010203, Armut
- L05K1201010301, Konferenz
- L04K08020302, Evaluation
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Armut bleibt, auch in der Schweiz, eine grosse politische Herausforderung. Auf internationaler Ebene haben die Konferenz von Kopenhagen 1995 und die Konferenz von Genf 2000 einige Handlungsprinzipien und -modalitäten festgehalten. Es geht nun darum, die entsprechenden Ziele zu bestimmen, die Mittel im Einsatz gegen die Armut festzulegen und ihre Wirkungen auszuwerten. Damit soll den Beschlüssen der genannten Konferenzen Folge geleistet und gleichzeitig ein allfälliger Anpassungsbedarf erkannt werden.</p><p>In der Schweiz hat das Eidgenössische Departement des Innern am 23. Mai 2003 eine nationale Armutskonferenz durchgeführt, welche die Massnahmen und Strategien im Kampf gegen die Armut und den sozialen Ausschluss von Kindern und Jugendlichen zum Thema hatte. Unter anderem wurde die Schaffung eines nationalen Aktionsplanes für den Kampf gegen die Armut und den sozialen Ausschluss vorgeschlagen. Der Bundesrat hat einen solchen Plan begrüsst, welcher den Bund, die Kantone, die Gemeinden sowie private Institutionen (Vertreter von Wirtschaft und NGO der Zivilgesellschaft) einbeziehen soll. Die nationale Konferenz sollte weniger dazu dienen, neue Etappen im Kampf gegen die Armut zu erarbeiten, als sich vielmehr einen Überblick über die aktuelle Situation zu verschaffen. Vertreten waren vor allem Sozialdienste und einschlägige Vereinigungen, einige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Fast vollständig abwesend blieben politische Vertreter aus Bund und Kantonen. Auch die Voraussetzungen, welche eine substanzielle Beteiligung von armutsbetroffenen Personen erlaubt hätten, wurden nicht erfüllt.</p><p>Es wäre somit wichtig, dass in Zukunft eine konstruktive Dynamik erhalten werden könnte, um in diesem Bereich weiter die Analyse, den Austausch, die Evaluation und die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zu fördern. Um dies zu erreichen braucht es regelmässig (z. B. einmal pro Legislatur) stattfindende nationale Armutskonferenzen, welche die politischen Ziele konkretisieren sollen und es erlauben, die nötigen Massnahmen zu diskutieren und deren Wirkungen auszuwerten. Diese Konferenzen sollten in Abstimmung mit den politischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, gewerkschaftlichen und verbandsmässigen Akteuren organisiert werden, ohne die aktive Teilnahme der armutsbetroffenen Personen selbst zu vernachlässigen. Der Einbezug von armutsbetroffenen Personen muss ein zentraler Ansatzpunkt werden, um eine neue Sichtweise des Phänomens zu erhalten und um ein wirksames politisches Vorgehen zu entwickeln.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Armutsbekämpfung weitergeführt werden muss. Er erachtet den diesbezüglichen Dialog zwischen allen zentralen Akteurinnen und Akteuren ebenfalls als wichtig. </p><p>Aufgrund des Postulates Weber 98.3332 hat das EDI am 23. Mai 2003 bereits eine nationale Armutskonferenz durchgeführt. Bei dieser Konferenz forderten die teilnehmenden Organisationen insbesondere die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Nationalrat Paul Rechsteiner hat im Anschluss an die Konferenz eine Motion eingereicht (03.3322, Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut). Der Bundesrat hat am 10. September 2003 die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt. Die Motion ist im Nationalrat noch nicht behandelt worden.</p><p>In den letzten Jahren sind zahlreiche Studien zu sozialpolitischen Themen erarbeitet worden. Diese machen verschiedene Aussagen zur Armutsproblematik und legen entsprechende Handlungsoptionen dar. So wurden insbesondere im Rahmen des NFP 45, "Probleme des Sozialstaates", mehrere Studien zu den Themen Arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeit, Sozialstaat/Soziale Sicherheit und Behinderung/Invalidität realisiert. Als eines der zentralen sozialpolitischen Probleme erweist sich die Integration in den Arbeitsmarkt. Wer längere Zeit ohne Arbeit ist, findet kaum mehr Anschluss an den Arbeitsmarkt. Betroffen sind vor allem wenig qualifizierte Menschen, insbesondere Frauen und jüngere Arbeitnehmende. Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Umverteilung zwischen hohen und tiefen Einkommen nur begrenzte Wirkung entfalten kann, was insbesondere bei den Familien ins Gewicht fällt.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, im Rahmen der 5. IV-Revision einen zentralen Fokus auf die Anstrengungen zur Integration in den Arbeitsmarkt zu legen. Hinsichtlich der Armutsgefährdung von Familien sind verschiedene Massnahmen bereits realisiert worden (z. B. Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft) oder sind im Parlament in Diskussion (z. B. Harmonisierung der Kinderzulagen). </p><p>Mit den vorhandenen statistischen Datenquellen lässt sich das Phänomen Armut teilweise erfassen. Die Entwicklung im Bereich der Working Poor wird z. B. anhand einer Reihe von Indikatoren aus der Arbeitskräfteerhebung verfolgt. Zur Gruppe der Rentner und Rentnerinnen, die Ergänzungsleistungen beziehen, liegt ebenfalls wertvolles Datenmaterial vor. Die Datenlage wird sich mit der Umsetzung der Projekte "Sozialhilfestatistik" und "Statistik über Einkommens- und Lebensbedingungen" (EU-Silc) weiter verbessern.</p><p>Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund bereit, seine bisherigen Bemühungen fortzuführen und sich an den weiteren Reflexionen zur Armutsbekämpfung zu beteiligen. Die Durchführung einer regelmässigen Armutskonferenz lehnt er jedoch als nicht zielgerichtet ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die Anstrengungen gegen die Armut sollen weitergeführt und verstärkt werden. Deshalb wird der Bundesrat ersucht, einmal pro Legislatur eine nationale Armutskonferenz einzuführen, welche die Armutsphänomene systematisch untersucht, den Austausch darüber fördert, Evaluationen vornimmt und einen Handlungsplan vorlegt. In diese Bemühungen sollen alle Beteiligten einbezogen werden, wie Behörden, soziale Institutionen, Wissenschaft und armutsbetroffene Personen. Die Arbeit dieser Konferenz soll der Schweiz erlauben, ihre politischen Ziele in Bezug auf die Armutsbekämpfung zu definieren und soll als Grundlage für die Diskussion der Mittel und die Beurteilung der Wirkungen der getroffenen Massnahmen dienen.</p>
- Nationale Armutskonferenz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Armut bleibt, auch in der Schweiz, eine grosse politische Herausforderung. Auf internationaler Ebene haben die Konferenz von Kopenhagen 1995 und die Konferenz von Genf 2000 einige Handlungsprinzipien und -modalitäten festgehalten. Es geht nun darum, die entsprechenden Ziele zu bestimmen, die Mittel im Einsatz gegen die Armut festzulegen und ihre Wirkungen auszuwerten. Damit soll den Beschlüssen der genannten Konferenzen Folge geleistet und gleichzeitig ein allfälliger Anpassungsbedarf erkannt werden.</p><p>In der Schweiz hat das Eidgenössische Departement des Innern am 23. Mai 2003 eine nationale Armutskonferenz durchgeführt, welche die Massnahmen und Strategien im Kampf gegen die Armut und den sozialen Ausschluss von Kindern und Jugendlichen zum Thema hatte. Unter anderem wurde die Schaffung eines nationalen Aktionsplanes für den Kampf gegen die Armut und den sozialen Ausschluss vorgeschlagen. Der Bundesrat hat einen solchen Plan begrüsst, welcher den Bund, die Kantone, die Gemeinden sowie private Institutionen (Vertreter von Wirtschaft und NGO der Zivilgesellschaft) einbeziehen soll. Die nationale Konferenz sollte weniger dazu dienen, neue Etappen im Kampf gegen die Armut zu erarbeiten, als sich vielmehr einen Überblick über die aktuelle Situation zu verschaffen. Vertreten waren vor allem Sozialdienste und einschlägige Vereinigungen, einige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Fast vollständig abwesend blieben politische Vertreter aus Bund und Kantonen. Auch die Voraussetzungen, welche eine substanzielle Beteiligung von armutsbetroffenen Personen erlaubt hätten, wurden nicht erfüllt.</p><p>Es wäre somit wichtig, dass in Zukunft eine konstruktive Dynamik erhalten werden könnte, um in diesem Bereich weiter die Analyse, den Austausch, die Evaluation und die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zu fördern. Um dies zu erreichen braucht es regelmässig (z. B. einmal pro Legislatur) stattfindende nationale Armutskonferenzen, welche die politischen Ziele konkretisieren sollen und es erlauben, die nötigen Massnahmen zu diskutieren und deren Wirkungen auszuwerten. Diese Konferenzen sollten in Abstimmung mit den politischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, gewerkschaftlichen und verbandsmässigen Akteuren organisiert werden, ohne die aktive Teilnahme der armutsbetroffenen Personen selbst zu vernachlässigen. Der Einbezug von armutsbetroffenen Personen muss ein zentraler Ansatzpunkt werden, um eine neue Sichtweise des Phänomens zu erhalten und um ein wirksames politisches Vorgehen zu entwickeln.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Armutsbekämpfung weitergeführt werden muss. Er erachtet den diesbezüglichen Dialog zwischen allen zentralen Akteurinnen und Akteuren ebenfalls als wichtig. </p><p>Aufgrund des Postulates Weber 98.3332 hat das EDI am 23. Mai 2003 bereits eine nationale Armutskonferenz durchgeführt. Bei dieser Konferenz forderten die teilnehmenden Organisationen insbesondere die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Nationalrat Paul Rechsteiner hat im Anschluss an die Konferenz eine Motion eingereicht (03.3322, Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut). Der Bundesrat hat am 10. September 2003 die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt. Die Motion ist im Nationalrat noch nicht behandelt worden.</p><p>In den letzten Jahren sind zahlreiche Studien zu sozialpolitischen Themen erarbeitet worden. Diese machen verschiedene Aussagen zur Armutsproblematik und legen entsprechende Handlungsoptionen dar. So wurden insbesondere im Rahmen des NFP 45, "Probleme des Sozialstaates", mehrere Studien zu den Themen Arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeit, Sozialstaat/Soziale Sicherheit und Behinderung/Invalidität realisiert. Als eines der zentralen sozialpolitischen Probleme erweist sich die Integration in den Arbeitsmarkt. Wer längere Zeit ohne Arbeit ist, findet kaum mehr Anschluss an den Arbeitsmarkt. Betroffen sind vor allem wenig qualifizierte Menschen, insbesondere Frauen und jüngere Arbeitnehmende. Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Umverteilung zwischen hohen und tiefen Einkommen nur begrenzte Wirkung entfalten kann, was insbesondere bei den Familien ins Gewicht fällt.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, im Rahmen der 5. IV-Revision einen zentralen Fokus auf die Anstrengungen zur Integration in den Arbeitsmarkt zu legen. Hinsichtlich der Armutsgefährdung von Familien sind verschiedene Massnahmen bereits realisiert worden (z. B. Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft) oder sind im Parlament in Diskussion (z. B. Harmonisierung der Kinderzulagen). </p><p>Mit den vorhandenen statistischen Datenquellen lässt sich das Phänomen Armut teilweise erfassen. Die Entwicklung im Bereich der Working Poor wird z. B. anhand einer Reihe von Indikatoren aus der Arbeitskräfteerhebung verfolgt. Zur Gruppe der Rentner und Rentnerinnen, die Ergänzungsleistungen beziehen, liegt ebenfalls wertvolles Datenmaterial vor. Die Datenlage wird sich mit der Umsetzung der Projekte "Sozialhilfestatistik" und "Statistik über Einkommens- und Lebensbedingungen" (EU-Silc) weiter verbessern.</p><p>Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund bereit, seine bisherigen Bemühungen fortzuführen und sich an den weiteren Reflexionen zur Armutsbekämpfung zu beteiligen. Die Durchführung einer regelmässigen Armutskonferenz lehnt er jedoch als nicht zielgerichtet ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die Anstrengungen gegen die Armut sollen weitergeführt und verstärkt werden. Deshalb wird der Bundesrat ersucht, einmal pro Legislatur eine nationale Armutskonferenz einzuführen, welche die Armutsphänomene systematisch untersucht, den Austausch darüber fördert, Evaluationen vornimmt und einen Handlungsplan vorlegt. In diese Bemühungen sollen alle Beteiligten einbezogen werden, wie Behörden, soziale Institutionen, Wissenschaft und armutsbetroffene Personen. Die Arbeit dieser Konferenz soll der Schweiz erlauben, ihre politischen Ziele in Bezug auf die Armutsbekämpfung zu definieren und soll als Grundlage für die Diskussion der Mittel und die Beurteilung der Wirkungen der getroffenen Massnahmen dienen.</p>
- Nationale Armutskonferenz
Back to List