Kriterien für die Veräusserung der VBS-Liegenschaften
- ShortId
-
05.3221
- Id
-
20053221
- Updated
-
14.11.2025 08:41
- Language
-
de
- Title
-
Kriterien für die Veräusserung der VBS-Liegenschaften
- AdditionalIndexing
-
09;Informationspolitik;militärische Anlage;Gemeinde;Verkauf;Kanton;Immobiliengesellschaft;Vereinigung;Kulturgut;VBS;Bundesbauten
- 1
-
- L06K070503030301, Bundesbauten
- L04K04020105, militärische Anlage
- L05K0703060204, Immobiliengesellschaft
- L05K0701010201, Verkauf
- L03K120102, Informationspolitik
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- L05K0101030204, Vereinigung
- L05K0106030104, Kulturgut
- L03K080403, VBS
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Armeereform verursacht zwangsweise die Veräusserung von vielen Liegenschaften des VBS. Gleichzeitig werden viele Regionen vom Stellenabbau im VBS-Bereich betroffen. Die Veräusserung der Liegenschaften bietet eine Gelegenheit, diese Konsequenzen wenigstens teilweise zu kompensieren. Dafür braucht es aber klare und transparente Kriterien sowie eine Mitwirkung der betroffenen Kantone. Im Übrigen soll es möglich sein, den öffentlichen Körperschaften sowie den Vereinen, die sich um die Erhaltung historisch wertvoller Bauten kümmern, den Vorzug bei solchen Veräusserungen sinngemäss zu sichern. Letztlich soll es möglich sein, bei der Festlegung der Verkaufspreise§ politische Kriterien anzuwenden, die den obenerwähnten Körperschaften und Vereinen den Kauf ermöglichen. Grundstücke, die ursprünglich unentgeltlich zur Verfügung des Bundes gestellt wurden, sollten dementsprechend auch zurückgegeben werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die Grundsätze für die Veräusserung von Liegenschaften des VBS im Sachplan Militär vom 28. Februar 2001 festgelegt.</p><p>Der Sachplan Militär wird aufgrund des Stationierungskonzeptes der Armee zurzeit überarbeitet. Der Bundesrat wird die Anträge des Postulates in diesem Rahmen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Bei der Veräusserung der VBS-Liegenschaften infolge der Armeereform wird der Bundesrat ersucht:</p><p>- die volle Transparenz der Verfahren durch klare Kriterien zu sichern;</p><p>- die betroffenen Kantone regelmässig zu orientieren und einzubeziehen;</p><p>- die öffentlichen Körperschaften (Gemeinde, Burgergemeinde, Kantone) sowie die Vereine, welche die historisch wertvollen Bauten erhalten wollen, bei der Veräusserung so weit wie möglich zu bevorzugen;</p><p>- den Regionen, die aufgrund der Reform besonders stark Arbeitsplätze einbüssen, bei dieser Veräusserung die besten Chancen für neue Projekte, die Arbeitsplätze schaffen, zu gewährleisten und sie zu unterstützen;</p><p>- diese Voraussetzungen dank angemessener Verkaufspreise der Liegenschaften zu erfüllen;</p><p>- die ursprünglichen Kaufbedingungen bei der Veräusserung zu berücksichtigen (z. B. im Falle von Liegenschaften, die von öffentlichen Körperschaften unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden).</p>
- Kriterien für die Veräusserung der VBS-Liegenschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Armeereform verursacht zwangsweise die Veräusserung von vielen Liegenschaften des VBS. Gleichzeitig werden viele Regionen vom Stellenabbau im VBS-Bereich betroffen. Die Veräusserung der Liegenschaften bietet eine Gelegenheit, diese Konsequenzen wenigstens teilweise zu kompensieren. Dafür braucht es aber klare und transparente Kriterien sowie eine Mitwirkung der betroffenen Kantone. Im Übrigen soll es möglich sein, den öffentlichen Körperschaften sowie den Vereinen, die sich um die Erhaltung historisch wertvoller Bauten kümmern, den Vorzug bei solchen Veräusserungen sinngemäss zu sichern. Letztlich soll es möglich sein, bei der Festlegung der Verkaufspreise§ politische Kriterien anzuwenden, die den obenerwähnten Körperschaften und Vereinen den Kauf ermöglichen. Grundstücke, die ursprünglich unentgeltlich zur Verfügung des Bundes gestellt wurden, sollten dementsprechend auch zurückgegeben werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die Grundsätze für die Veräusserung von Liegenschaften des VBS im Sachplan Militär vom 28. Februar 2001 festgelegt.</p><p>Der Sachplan Militär wird aufgrund des Stationierungskonzeptes der Armee zurzeit überarbeitet. Der Bundesrat wird die Anträge des Postulates in diesem Rahmen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Bei der Veräusserung der VBS-Liegenschaften infolge der Armeereform wird der Bundesrat ersucht:</p><p>- die volle Transparenz der Verfahren durch klare Kriterien zu sichern;</p><p>- die betroffenen Kantone regelmässig zu orientieren und einzubeziehen;</p><p>- die öffentlichen Körperschaften (Gemeinde, Burgergemeinde, Kantone) sowie die Vereine, welche die historisch wertvollen Bauten erhalten wollen, bei der Veräusserung so weit wie möglich zu bevorzugen;</p><p>- den Regionen, die aufgrund der Reform besonders stark Arbeitsplätze einbüssen, bei dieser Veräusserung die besten Chancen für neue Projekte, die Arbeitsplätze schaffen, zu gewährleisten und sie zu unterstützen;</p><p>- diese Voraussetzungen dank angemessener Verkaufspreise der Liegenschaften zu erfüllen;</p><p>- die ursprünglichen Kaufbedingungen bei der Veräusserung zu berücksichtigen (z. B. im Falle von Liegenschaften, die von öffentlichen Körperschaften unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden).</p>
- Kriterien für die Veräusserung der VBS-Liegenschaften
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