Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen

ShortId
05.3235
Id
20053235
Updated
24.06.2025 23:48
Language
de
Title
Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen
AdditionalIndexing
12;Prävention;Jugendschutz;Public Relations;sexuelle Verstümmelung;Frau
1
  • L04K01010213, sexuelle Verstümmelung
  • L05K0107010301, Frau
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K12010203, Public Relations
  • L04K01040206, Jugendschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Behörden sind sich der Wichtigkeit des Kampfes gegen sexuelle Verstümmelung bewusst. 130 Millionen Frauen auf der ganzen Welt sind davon betroffen. Die Schweiz ist insbesondere in internationalen Organisationen aktiv, die sich gegen diese Verstümmelungen einsetzen. Darüber hinaus unterstützt das EDA im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Initiativen von lokalen Organisationen, vor allem in Afrika, die sich den Kampf gegen die sexuelle Verstümmelung an Frauen zum Ziel gesetzt haben. Die Situation auf Schweizer Boden hingegen bleibt weiterhin unklar.</p><p>Der Aktionsplan der Schweiz für die Folgearbeiten der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Peking fordert, dass in Erfahrung gebracht wird, ob auch in der Schweiz sexuelle Verstümmelungen praktiziert werden. Gegebenenfalls sollen Massnahmen ausgearbeitet werden. Eine kürzlich von der Unicef durchgeführte Studie zeigt nun, dass auch die Schweiz von diesem Problem betroffen ist. Das medizinische Personal und die Sozialdienste kommen oft mit beschnittenen Frauen in Berührung. Noch beunruhigender ist jedoch, dass laut dieser Studie auch hierzulande sexuelle Verstümmelungen vorgenommen werden. Angesichts dieser Situation besteht dringender Handlungsbedarf.</p><p>Im Jahr 2000 hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Gadient 00.3365, "Kampf gegen Mädchenbeschneidung", drei Grundprinzipien seiner Aussenpolitik genannt, die, so scheint es mir, auch in unserem Land gelten: Verbesserung der Gesundheit, Gleichstellung von Frau und Mann, auf deren Wichtigkeit am Frauentag hingewiesen werden muss, und Schutz der Menschenrechte.</p><p>Der Europarat empfiehlt in seinem Bericht von 2001 neben verschiedenen anderen Massnahmen im Kampf gegen diesen fundamentalen Verstoss gegen die Menschenrechte auch, dass eine Informations- und Sensibilisierungskampagne beim medizinischen Personal, bei den Flüchtlingen und bei allen anderen mit diesem Thema konfrontierten Gruppen durchgeführt wird. Sie soll aufklären über die gefährlichen Auswirkungen der sexuellen Verstümmelung auf die Gesundheit, auf die physische Integrität, auf die Würde der Frau und deren Selbstentfaltungsrecht sowie über die Bräuche und Traditionen, die gegen die Menschenrechte verstossen. (Mutilations sexuelles féminines, Doc. 9076, rapport sur l'égalité des chances pour les femmes et les hommes; rapporteur: Madame Ruth-Gaby Vermot-Mangold, Suisse, 3 mai 2001)</p><p>Die Information darüber, dass sexuelle Verstümmelungen, die leider keine Einzelfälle sind, grundsätzlich verboten sind, die Prävention und die Erziehung stellen wesentliche Schritte auf dem Weg zur Ausrottung dieser Praktiken dar. Deshalb beantrage ich hiermit auch, den betreffenden Stellen (Rahmenlehrplan, Fachhochschulen, Universitäten usw.) vorzuschlagen, in die Ausbildungsmodule für medizinisches und Pflegepersonal wie auch für Personal im sozialen Bereich eine obligatorische Information über dieses Thema zu integrieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der in der Motion angesprochenen Problematik bewusst. In der schweizerischen Gesundheitspolitik gehören die Respektierung der Menschenwürde sowie die Förderung von gesundheitsfördernden Lebensbedingungen, Chancengleichheit und Solidarität zu den Grundwerten. Dies steht mit der von der WHO 1998 verabschiedeten globalen Strategie "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert" in Übereinstimmung. Die Praxis der Genitalverstümmelung stellt eine grobe Verletzung dieser Grundwerte und eine Verletzung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit dar. Die weibliche Genitalverstümmelung ist denn auch in der Schweiz strafbar. Sie erfüllt den Tatbestand der schweren Körperverletzung.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Uno, in der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit. Durch die Ratifikation der Menschenrechtskonventionen hat sie sich zudem verpflichtet, diese in der Schweiz zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Im nationalen Kontext hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Weiteren mit dem Bundesamt für Migration und der Eidgenössischen Ausländerkommission die Bundesstrategie "Migration und Gesundheit 2002-2007" erarbeitet, die sich auch des in der Motion angesprochenen Themas annimmt.</p><p>Diese Strategie wird, was den Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit für Migrantinnen und Migranten betrifft, mit verschiedenen Aufklärungs- und Sensibilisierungsprojekten umgesetzt. Für die Umsetzung zeichnet eine vom BAG beauftragte, multidisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit Fachpersonen aus den verschiedensten Organisationen (Unicef, Caritas Schweiz, Iamaneh Schweiz, Terre des Femmes Schweiz, Planes) verantwortlich. Spezifisch auf die Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung bezogen hat diese Arbeitsgruppe Guidelines für medizinisches Fachpersonal erarbeitet. Eine Informationsbroschüre für Migrantinnen und Migranten, ein Informationspaket für Kursleiterinnen (Geburtsvorbereitung, Geburt, Säuglingspflege, Kleinkindererziehung) sowie die Entwicklung eines Moduls für die interkulturelle Übersetzung sind in Erarbeitung. Im Weiteren soll ein Kontaktnetz unter den verschiedenen Akteuren etabliert werden. Das Ziel dieser Massnahmen ist einerseits die Verhinderung der weiblichen Genitalverstümmelung und andererseits die Entstigmatisierung der betroffenen Mädchen und Frauen.</p><p>Die in der Motion verlangten zusätzlichen und weiterreichenden Sensibilisierungsmassnahmen würden allerdings zusätzliche Ressourcen in personeller und finanzieller Hinsicht in einer Höhe von mehr als 600 000 Franken pro Jahr erfordern. Diese Mittel stehen dem BAG nicht zur Verfügung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich stärker gegen die sexuelle Verstümmelung einzusetzen, vor allem, indem er regelmässige Informationskampagnen in der Schweiz sowie Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen unterstützt (Immigrantinnen und Immigranten, Medizinal- und Pflegepersonal, Lehrerschaft, Personal der öffentlichen Verwaltung usw.).</p>
  • Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Behörden sind sich der Wichtigkeit des Kampfes gegen sexuelle Verstümmelung bewusst. 130 Millionen Frauen auf der ganzen Welt sind davon betroffen. Die Schweiz ist insbesondere in internationalen Organisationen aktiv, die sich gegen diese Verstümmelungen einsetzen. Darüber hinaus unterstützt das EDA im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Initiativen von lokalen Organisationen, vor allem in Afrika, die sich den Kampf gegen die sexuelle Verstümmelung an Frauen zum Ziel gesetzt haben. Die Situation auf Schweizer Boden hingegen bleibt weiterhin unklar.</p><p>Der Aktionsplan der Schweiz für die Folgearbeiten der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Peking fordert, dass in Erfahrung gebracht wird, ob auch in der Schweiz sexuelle Verstümmelungen praktiziert werden. Gegebenenfalls sollen Massnahmen ausgearbeitet werden. Eine kürzlich von der Unicef durchgeführte Studie zeigt nun, dass auch die Schweiz von diesem Problem betroffen ist. Das medizinische Personal und die Sozialdienste kommen oft mit beschnittenen Frauen in Berührung. Noch beunruhigender ist jedoch, dass laut dieser Studie auch hierzulande sexuelle Verstümmelungen vorgenommen werden. Angesichts dieser Situation besteht dringender Handlungsbedarf.</p><p>Im Jahr 2000 hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Gadient 00.3365, "Kampf gegen Mädchenbeschneidung", drei Grundprinzipien seiner Aussenpolitik genannt, die, so scheint es mir, auch in unserem Land gelten: Verbesserung der Gesundheit, Gleichstellung von Frau und Mann, auf deren Wichtigkeit am Frauentag hingewiesen werden muss, und Schutz der Menschenrechte.</p><p>Der Europarat empfiehlt in seinem Bericht von 2001 neben verschiedenen anderen Massnahmen im Kampf gegen diesen fundamentalen Verstoss gegen die Menschenrechte auch, dass eine Informations- und Sensibilisierungskampagne beim medizinischen Personal, bei den Flüchtlingen und bei allen anderen mit diesem Thema konfrontierten Gruppen durchgeführt wird. Sie soll aufklären über die gefährlichen Auswirkungen der sexuellen Verstümmelung auf die Gesundheit, auf die physische Integrität, auf die Würde der Frau und deren Selbstentfaltungsrecht sowie über die Bräuche und Traditionen, die gegen die Menschenrechte verstossen. (Mutilations sexuelles féminines, Doc. 9076, rapport sur l'égalité des chances pour les femmes et les hommes; rapporteur: Madame Ruth-Gaby Vermot-Mangold, Suisse, 3 mai 2001)</p><p>Die Information darüber, dass sexuelle Verstümmelungen, die leider keine Einzelfälle sind, grundsätzlich verboten sind, die Prävention und die Erziehung stellen wesentliche Schritte auf dem Weg zur Ausrottung dieser Praktiken dar. Deshalb beantrage ich hiermit auch, den betreffenden Stellen (Rahmenlehrplan, Fachhochschulen, Universitäten usw.) vorzuschlagen, in die Ausbildungsmodule für medizinisches und Pflegepersonal wie auch für Personal im sozialen Bereich eine obligatorische Information über dieses Thema zu integrieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der in der Motion angesprochenen Problematik bewusst. In der schweizerischen Gesundheitspolitik gehören die Respektierung der Menschenwürde sowie die Förderung von gesundheitsfördernden Lebensbedingungen, Chancengleichheit und Solidarität zu den Grundwerten. Dies steht mit der von der WHO 1998 verabschiedeten globalen Strategie "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert" in Übereinstimmung. Die Praxis der Genitalverstümmelung stellt eine grobe Verletzung dieser Grundwerte und eine Verletzung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit dar. Die weibliche Genitalverstümmelung ist denn auch in der Schweiz strafbar. Sie erfüllt den Tatbestand der schweren Körperverletzung.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Uno, in der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit. Durch die Ratifikation der Menschenrechtskonventionen hat sie sich zudem verpflichtet, diese in der Schweiz zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Im nationalen Kontext hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Weiteren mit dem Bundesamt für Migration und der Eidgenössischen Ausländerkommission die Bundesstrategie "Migration und Gesundheit 2002-2007" erarbeitet, die sich auch des in der Motion angesprochenen Themas annimmt.</p><p>Diese Strategie wird, was den Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit für Migrantinnen und Migranten betrifft, mit verschiedenen Aufklärungs- und Sensibilisierungsprojekten umgesetzt. Für die Umsetzung zeichnet eine vom BAG beauftragte, multidisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit Fachpersonen aus den verschiedensten Organisationen (Unicef, Caritas Schweiz, Iamaneh Schweiz, Terre des Femmes Schweiz, Planes) verantwortlich. Spezifisch auf die Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung bezogen hat diese Arbeitsgruppe Guidelines für medizinisches Fachpersonal erarbeitet. Eine Informationsbroschüre für Migrantinnen und Migranten, ein Informationspaket für Kursleiterinnen (Geburtsvorbereitung, Geburt, Säuglingspflege, Kleinkindererziehung) sowie die Entwicklung eines Moduls für die interkulturelle Übersetzung sind in Erarbeitung. Im Weiteren soll ein Kontaktnetz unter den verschiedenen Akteuren etabliert werden. Das Ziel dieser Massnahmen ist einerseits die Verhinderung der weiblichen Genitalverstümmelung und andererseits die Entstigmatisierung der betroffenen Mädchen und Frauen.</p><p>Die in der Motion verlangten zusätzlichen und weiterreichenden Sensibilisierungsmassnahmen würden allerdings zusätzliche Ressourcen in personeller und finanzieller Hinsicht in einer Höhe von mehr als 600 000 Franken pro Jahr erfordern. Diese Mittel stehen dem BAG nicht zur Verfügung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich stärker gegen die sexuelle Verstümmelung einzusetzen, vor allem, indem er regelmässige Informationskampagnen in der Schweiz sowie Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen unterstützt (Immigrantinnen und Immigranten, Medizinal- und Pflegepersonal, Lehrerschaft, Personal der öffentlichen Verwaltung usw.).</p>
    • Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen

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