Pensionskasse Ascoop. Mitwirkung des Bundes

ShortId
05.3247
Id
20053247
Updated
14.11.2025 07:05
Language
de
Title
Pensionskasse Ascoop. Mitwirkung des Bundes
AdditionalIndexing
28;48;Deckungskapital;Bahnreform;Pensionskasse;Sanierung;konzessioniertes Transportunternehmen;Wettbewerbsfähigkeit
1
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L04K11100101, Deckungskapital
  • L04K08020341, Sanierung
  • L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L04K18030203, Bahnreform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Pensionskasse Ascoop ist die Branchenkasse der konzessionierten Transportunternehmen (KTU). Sie muss dringend saniert werden. Die bereits aufgegleiste Sanierung wird von den Versicherten über einen Zeitraum von 15 Jahren massive Opfer in Form einer tiefen Verzinsung ihrer Altersguthaben sowie der Entrichtung von Sanierungsbeiträgen verlangen. Zudem werden sich die Leistungen spürbar reduzieren, wenn die aktuelle Höhe der Spar- und Risikobeiträge nicht erheblich erhöht werden. Mit den eingeleiteten Massnahmen hat die Ascoop ihre Hausaufgaben vollumfänglich gemacht.</p><p>Die Bahnreform 2 will den Wettbewerb im öffentlichen Verkehr weiter verstärken. Es ist deshalb absehbar, dass der Lohndruck auf die Unternehmen erneut steigen wird. Die öffentliche Hand will jedoch kein Lohndumping, weder als Besteller noch als Regulator. Von den Transportunternehmen wird die Einhaltung von branchenüblichen Anstellungsbedingungen verlangt, wozu auch die berufliche Vorsorge gehört. Die Sanierung der Ascoop wird im Ergebnis zu höchst disparaten Vorsorgeleistungen und damit unterschiedlichen Anstellungsbedingungen führen. Dadurch entstehen massive Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere bei Ausschreibungen. Die ungleich langen Spiesse verunmöglichen damit einen fairen Wettbewerb, weil neue inländische und ausländische Konkurrenten keine entsprechenden Altlasten bewältigen müssen.</p><p>Zudem trägt der Bund aufgrund seiner Aufsichtstätigkeit über die Ascoop bis ins Jahr 1995 an der finanziellen Situation der Kasse eine Mitverantwortung, und die öffentliche Hand konnte von den - aus der Aufsichtstätigkeit resultierenden (!) - zu tiefen Beitragskosten im Rahmen der Abgeltungen auch lange Zeit profitieren.</p><p>Während der Bund zurzeit von einem gemischten Ausschuss Massnahmen prüfen lässt, mit welchen die ebenfalls eine Unterdeckung ausweisende Pensionskasse der SBB saniert werden kann, lehnte Herr Bundesrat Hans-Rudolf Merz die analoge Forderung des VöV für die Ascoop mit der Begründung "verfrüht" ab. Sollen aber die aufgezeigten Effekte vermieden werden, so muss heute gehandelt werden. Die ungleiche Behandlung der beiden Pensionskassen verletzt zudem den Grundsatz der gleichen oder zumindest der gleichwertigen Behandlung der KTU und der SBB. Dieser Grundsatz bildet einen zentralen Bestandteil der Bahnreform 2.</p>
  • <p>Vor der definitiven Verabschiedung der Botschaft zur Bahnreform 2 beschloss der Bundesrat am 24. Dezember 2004, das Dossier zu den Pensionskassen der Transportunternehmen von der Bahnreform zu trennen. Er tat dies, damit sich die Verwaltung vorrangig der grossen Probleme der Pensionskassen des Bundes, der Post und der SBB annehmen konnte. Der Bundesrat hat damit Prioritäten gesetzt in Bezug auf die Reihenfolge, in der die Probleme der Pensionskassen geprüft werden sollen.</p><p>Aus diesem Grund sind die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ascoop stellen, von der Verwaltung bislang noch nicht im Einzelnen geprüft worden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass er unterdessen in der Lage ist, die notwendigen Arbeiten an die Hand zu nehmen.</p><p>In erster Linie wird es nötig sein, die Ursachen genauer zu untersuchen, die zur gegenwärtig schwierigen Lage der Pensionskasse geführt haben. Auf der Basis dieser Analyse werden verschiedene alternative Vorgehensweisen zu erarbeiten und vergleichen sein. Diese Untersuchungen bedeuten jedoch kein Präjudiz für eine spätere Bundeshilfe, da die Verantwortung für die eigene Pensionskasse in erster Linie bei den Unternehmen liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der Unterdeckung der Pensionskasse Ascoop, die teilweise auf die früher aufsichtsrechtlich verfügte Angleichung von Leistungsplänen und Prämien an die SBB zurückzuführen ist, wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund analog dem Vorgehen bei den SBB die bereits eingeleitete Sanierung der Kasse zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes unterstützen kann.</p>
  • Pensionskasse Ascoop. Mitwirkung des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Pensionskasse Ascoop ist die Branchenkasse der konzessionierten Transportunternehmen (KTU). Sie muss dringend saniert werden. Die bereits aufgegleiste Sanierung wird von den Versicherten über einen Zeitraum von 15 Jahren massive Opfer in Form einer tiefen Verzinsung ihrer Altersguthaben sowie der Entrichtung von Sanierungsbeiträgen verlangen. Zudem werden sich die Leistungen spürbar reduzieren, wenn die aktuelle Höhe der Spar- und Risikobeiträge nicht erheblich erhöht werden. Mit den eingeleiteten Massnahmen hat die Ascoop ihre Hausaufgaben vollumfänglich gemacht.</p><p>Die Bahnreform 2 will den Wettbewerb im öffentlichen Verkehr weiter verstärken. Es ist deshalb absehbar, dass der Lohndruck auf die Unternehmen erneut steigen wird. Die öffentliche Hand will jedoch kein Lohndumping, weder als Besteller noch als Regulator. Von den Transportunternehmen wird die Einhaltung von branchenüblichen Anstellungsbedingungen verlangt, wozu auch die berufliche Vorsorge gehört. Die Sanierung der Ascoop wird im Ergebnis zu höchst disparaten Vorsorgeleistungen und damit unterschiedlichen Anstellungsbedingungen führen. Dadurch entstehen massive Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere bei Ausschreibungen. Die ungleich langen Spiesse verunmöglichen damit einen fairen Wettbewerb, weil neue inländische und ausländische Konkurrenten keine entsprechenden Altlasten bewältigen müssen.</p><p>Zudem trägt der Bund aufgrund seiner Aufsichtstätigkeit über die Ascoop bis ins Jahr 1995 an der finanziellen Situation der Kasse eine Mitverantwortung, und die öffentliche Hand konnte von den - aus der Aufsichtstätigkeit resultierenden (!) - zu tiefen Beitragskosten im Rahmen der Abgeltungen auch lange Zeit profitieren.</p><p>Während der Bund zurzeit von einem gemischten Ausschuss Massnahmen prüfen lässt, mit welchen die ebenfalls eine Unterdeckung ausweisende Pensionskasse der SBB saniert werden kann, lehnte Herr Bundesrat Hans-Rudolf Merz die analoge Forderung des VöV für die Ascoop mit der Begründung "verfrüht" ab. Sollen aber die aufgezeigten Effekte vermieden werden, so muss heute gehandelt werden. Die ungleiche Behandlung der beiden Pensionskassen verletzt zudem den Grundsatz der gleichen oder zumindest der gleichwertigen Behandlung der KTU und der SBB. Dieser Grundsatz bildet einen zentralen Bestandteil der Bahnreform 2.</p>
    • <p>Vor der definitiven Verabschiedung der Botschaft zur Bahnreform 2 beschloss der Bundesrat am 24. Dezember 2004, das Dossier zu den Pensionskassen der Transportunternehmen von der Bahnreform zu trennen. Er tat dies, damit sich die Verwaltung vorrangig der grossen Probleme der Pensionskassen des Bundes, der Post und der SBB annehmen konnte. Der Bundesrat hat damit Prioritäten gesetzt in Bezug auf die Reihenfolge, in der die Probleme der Pensionskassen geprüft werden sollen.</p><p>Aus diesem Grund sind die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ascoop stellen, von der Verwaltung bislang noch nicht im Einzelnen geprüft worden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass er unterdessen in der Lage ist, die notwendigen Arbeiten an die Hand zu nehmen.</p><p>In erster Linie wird es nötig sein, die Ursachen genauer zu untersuchen, die zur gegenwärtig schwierigen Lage der Pensionskasse geführt haben. Auf der Basis dieser Analyse werden verschiedene alternative Vorgehensweisen zu erarbeiten und vergleichen sein. Diese Untersuchungen bedeuten jedoch kein Präjudiz für eine spätere Bundeshilfe, da die Verantwortung für die eigene Pensionskasse in erster Linie bei den Unternehmen liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der Unterdeckung der Pensionskasse Ascoop, die teilweise auf die früher aufsichtsrechtlich verfügte Angleichung von Leistungsplänen und Prämien an die SBB zurückzuführen ist, wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund analog dem Vorgehen bei den SBB die bereits eingeleitete Sanierung der Kasse zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes unterstützen kann.</p>
    • Pensionskasse Ascoop. Mitwirkung des Bundes

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