Aufhebung der Wehrpflicht und Schaffung eines freiwilligen Sozial- und Friedensdienstes

ShortId
05.3252
Id
20053252
Updated
28.07.2023 12:27
Language
de
Title
Aufhebung der Wehrpflicht und Schaffung eines freiwilligen Sozial- und Friedensdienstes
AdditionalIndexing
09;freiwillige Arbeit;Sozialarbeit;Zivildienst;Militärdienstpflicht;Friedenspolitik
1
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L04K01040405, Sozialarbeit
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L03K040103, Friedenspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die allgemeine Wehrpflicht ist etwas Überholtes. Erstens ist deren historische Voraussetzung, die Verteidigung der nationalen Grenzen, ein höchst unwahrscheinlicher Fall geworden. Zweitens lässt sich die Wehrpflicht weder für Ausland- noch für Inland-Einsätze rechtfertigen. Drittens kann von Wehrgerechtigkeit angesichts der Tatsache, dass nur noch 60 Prozent der jungen Schweizer Männer die Rekrutenschule absolvieren, nicht mehr die Rede sein. Viertens bedeutet die Wehrpflicht eine unnötige Belastung der Volkswirtschaft. Schliesslich widerspricht die staatliche Pflicht zur Militärdienstleistung sowohl den in der Moderne wichtig gewordenen Persönlichkeitsrechten als auch den tatsächlichen Herausforderungen, vor denen die Schweiz und die Welt stehen.</p><p>Den realen Problemen werden wir eher gerecht, wenn wir anstelle des durch die Aufhebung der Wehrpflicht überflüssig gewordenen zivilen Ersatzdienstes einen freiwilligen Sozial- und Friedensdienst schaffen bzw. jenen zu einem solchen ausbauen. Ein Sozial- und Friedensdienst gäbe allen in der Schweiz wohnhaften Männern und Frauen die Möglichkeit, zur Lösung sozialer Probleme und zur Linderung sozialer Nöte sowie zur Prävention gegen Gewalteskalationen und zur Förderung des Friedens im In- und Ausland einen sinnvollen Beitrag zu leisten. Damit könnte die zivile Konfliktbearbeitung aus ihrem Mauerblümchendasein befreit werden.</p><p>Eine allgemeine Dienstpflicht als Alternative zur Wehrpflicht widerspricht dem Verbot der Zwangsarbeit (EMRK; Art. 4). Zwangsdienstleistende könnten zudem die Qualität der Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich beeinträchtigen und als Lohndrücker eingesetzt werden. Zudem wäre es falsch, Frauen, die einen grossen Teil der Erziehungs-, Betreuungs- und Hausarbeit leisten, eine Zwangsverpflichtung aufzuerlegen. </p><p>Der freiwillige Sozial- und Friedensdienst hingegen bietet ein Tätigkeitsfeld, in dem Frauen freiwillig und gleichberechtigt neben Männern tätig sein können. Wie alle Beispiele zeigen, ist das nur im zivilen Rahmen möglich.</p>
  • <p>Es trifft zu, dass die Verteidigung des Landes und seiner Bevölkerung die historische Voraussetzung der Armee und der Wehrpflicht ist. Es stimmt auch, dass die klassische militärische Bedrohung zurzeit in den Hintergrund gerückt ist. Trotzdem ist die Wehrpflicht nicht überholt. Sie entspricht nach wie vor dem Willen des Volkes und den sicherheitspolitischen Bedürfnissen des Landes.</p><p>- Das Schweizervolk hat am 18. Mai 2003 deutlich Ja gesagt zur "Armee XXI" und damit auch zum Milizprinzip und zur Wehrpflicht als ihre verfassungsmässige Grundlagen. Daran will der Bundesrat festhalten. Das hat er mit seinen Beschlüssen vom 11. Mai 2005 zum Entwicklungsschritt 2008-2011 der Armee ein weiteres Mal bestätigt.</p><p>- Der Verteidigungsauftrag der Armee, zu dem auch die Raumsicherung gehört, erfordert den Einsatz der Miliz und verlangt Bestände, die nur über die Wehrpflicht sichergestellt werden können. Dabei muss die Beanspruchung der Bürger angemessen sein. Deshalb wurde die Gesamtdienstpflicht im Rahmen von "Armee XXI" der aktuellen sicherheitspolitischen Lage angepasst.</p><p>- Die Belastung der Volkswirtschaft durch die Wehrpflicht und das Milizprinzip gilt nach wie vor als angemessen und politisch tragbar. Im Vergleich mit anderen Armeemodellen, beispielsweise einer Berufsarmee, erlauben sie dem Staat, Sicherheit zu einem vergleichsweise günstigen Preis zu erzielen und bringen auch den betroffenen Bürgern und der Wirtschaft Vorteile.</p><p>- Unser Staat und unsere Gesellschaft basieren zu einem grossen Teil auf dem Milizprinzip. Die Erfüllung der Wehrpflicht ist deshalb auch als ein Beitrag des Bürgers an die Gemeinschaft zu sehen, der nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Zusammenhalt stärkt.</p><p>- Der Ersatz der Wehrpflicht durch eine allgemeine Dienstpflicht kommt auch für den Bundesrat nicht infrage. Hingegen hält er die Wehrgerechtigkeit für gewahrt. Da der Anstieg der Untauglichkeit bei der neuen Rekrutierung durch eine sinkende Zahl von Ausmusterungen während der Rekrutenschule kompensiert wird, beenden nach wie vor rund 60 Prozent der Stellungspflichtigen die Rekrutenschule oder erfüllen ihre Dienstpflicht im Zivildienst. Von den am Ende der Rekrutenschule rund 40 Prozent Militärdienstuntauglichen leistet etwa die Hälfte Schutzdienst. Die andere Hälfte zahlt die Ersatzabgabe.</p><p>Ein freiwilliger Sozial- und Friedensdienst muss zum einen nicht zwingend mit der Aufhebung der Wehrpflicht in Verbindung gebracht werden. Zum anderen benötigt Freiwilligkeit keine staatliche Organisation. Eine solche könnte sich eher kontraproduktiv auf die Motivation der jungen Bürgerinnen und Bürger auswirken, die sich aus Idealismus oder Pflichtgefühl heraus für einen freiwilligen Sozial- und Friedensdienst engagieren möchten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Wehrpflicht für Schweizer Männer wird aufgehoben. Anstelle des zivilen Ersatzdienstes wird ein freiwilliger ziviler Sozial- und Friedensdienst für alle in der Schweiz wohnhaften Personen geschaffen.</p>
  • Aufhebung der Wehrpflicht und Schaffung eines freiwilligen Sozial- und Friedensdienstes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die allgemeine Wehrpflicht ist etwas Überholtes. Erstens ist deren historische Voraussetzung, die Verteidigung der nationalen Grenzen, ein höchst unwahrscheinlicher Fall geworden. Zweitens lässt sich die Wehrpflicht weder für Ausland- noch für Inland-Einsätze rechtfertigen. Drittens kann von Wehrgerechtigkeit angesichts der Tatsache, dass nur noch 60 Prozent der jungen Schweizer Männer die Rekrutenschule absolvieren, nicht mehr die Rede sein. Viertens bedeutet die Wehrpflicht eine unnötige Belastung der Volkswirtschaft. Schliesslich widerspricht die staatliche Pflicht zur Militärdienstleistung sowohl den in der Moderne wichtig gewordenen Persönlichkeitsrechten als auch den tatsächlichen Herausforderungen, vor denen die Schweiz und die Welt stehen.</p><p>Den realen Problemen werden wir eher gerecht, wenn wir anstelle des durch die Aufhebung der Wehrpflicht überflüssig gewordenen zivilen Ersatzdienstes einen freiwilligen Sozial- und Friedensdienst schaffen bzw. jenen zu einem solchen ausbauen. Ein Sozial- und Friedensdienst gäbe allen in der Schweiz wohnhaften Männern und Frauen die Möglichkeit, zur Lösung sozialer Probleme und zur Linderung sozialer Nöte sowie zur Prävention gegen Gewalteskalationen und zur Förderung des Friedens im In- und Ausland einen sinnvollen Beitrag zu leisten. Damit könnte die zivile Konfliktbearbeitung aus ihrem Mauerblümchendasein befreit werden.</p><p>Eine allgemeine Dienstpflicht als Alternative zur Wehrpflicht widerspricht dem Verbot der Zwangsarbeit (EMRK; Art. 4). Zwangsdienstleistende könnten zudem die Qualität der Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich beeinträchtigen und als Lohndrücker eingesetzt werden. Zudem wäre es falsch, Frauen, die einen grossen Teil der Erziehungs-, Betreuungs- und Hausarbeit leisten, eine Zwangsverpflichtung aufzuerlegen. </p><p>Der freiwillige Sozial- und Friedensdienst hingegen bietet ein Tätigkeitsfeld, in dem Frauen freiwillig und gleichberechtigt neben Männern tätig sein können. Wie alle Beispiele zeigen, ist das nur im zivilen Rahmen möglich.</p>
    • <p>Es trifft zu, dass die Verteidigung des Landes und seiner Bevölkerung die historische Voraussetzung der Armee und der Wehrpflicht ist. Es stimmt auch, dass die klassische militärische Bedrohung zurzeit in den Hintergrund gerückt ist. Trotzdem ist die Wehrpflicht nicht überholt. Sie entspricht nach wie vor dem Willen des Volkes und den sicherheitspolitischen Bedürfnissen des Landes.</p><p>- Das Schweizervolk hat am 18. Mai 2003 deutlich Ja gesagt zur "Armee XXI" und damit auch zum Milizprinzip und zur Wehrpflicht als ihre verfassungsmässige Grundlagen. Daran will der Bundesrat festhalten. Das hat er mit seinen Beschlüssen vom 11. Mai 2005 zum Entwicklungsschritt 2008-2011 der Armee ein weiteres Mal bestätigt.</p><p>- Der Verteidigungsauftrag der Armee, zu dem auch die Raumsicherung gehört, erfordert den Einsatz der Miliz und verlangt Bestände, die nur über die Wehrpflicht sichergestellt werden können. Dabei muss die Beanspruchung der Bürger angemessen sein. Deshalb wurde die Gesamtdienstpflicht im Rahmen von "Armee XXI" der aktuellen sicherheitspolitischen Lage angepasst.</p><p>- Die Belastung der Volkswirtschaft durch die Wehrpflicht und das Milizprinzip gilt nach wie vor als angemessen und politisch tragbar. Im Vergleich mit anderen Armeemodellen, beispielsweise einer Berufsarmee, erlauben sie dem Staat, Sicherheit zu einem vergleichsweise günstigen Preis zu erzielen und bringen auch den betroffenen Bürgern und der Wirtschaft Vorteile.</p><p>- Unser Staat und unsere Gesellschaft basieren zu einem grossen Teil auf dem Milizprinzip. Die Erfüllung der Wehrpflicht ist deshalb auch als ein Beitrag des Bürgers an die Gemeinschaft zu sehen, der nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Zusammenhalt stärkt.</p><p>- Der Ersatz der Wehrpflicht durch eine allgemeine Dienstpflicht kommt auch für den Bundesrat nicht infrage. Hingegen hält er die Wehrgerechtigkeit für gewahrt. Da der Anstieg der Untauglichkeit bei der neuen Rekrutierung durch eine sinkende Zahl von Ausmusterungen während der Rekrutenschule kompensiert wird, beenden nach wie vor rund 60 Prozent der Stellungspflichtigen die Rekrutenschule oder erfüllen ihre Dienstpflicht im Zivildienst. Von den am Ende der Rekrutenschule rund 40 Prozent Militärdienstuntauglichen leistet etwa die Hälfte Schutzdienst. Die andere Hälfte zahlt die Ersatzabgabe.</p><p>Ein freiwilliger Sozial- und Friedensdienst muss zum einen nicht zwingend mit der Aufhebung der Wehrpflicht in Verbindung gebracht werden. Zum anderen benötigt Freiwilligkeit keine staatliche Organisation. Eine solche könnte sich eher kontraproduktiv auf die Motivation der jungen Bürgerinnen und Bürger auswirken, die sich aus Idealismus oder Pflichtgefühl heraus für einen freiwilligen Sozial- und Friedensdienst engagieren möchten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Wehrpflicht für Schweizer Männer wird aufgehoben. Anstelle des zivilen Ersatzdienstes wird ein freiwilliger ziviler Sozial- und Friedensdienst für alle in der Schweiz wohnhaften Personen geschaffen.</p>
    • Aufhebung der Wehrpflicht und Schaffung eines freiwilligen Sozial- und Friedensdienstes

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