Internationale Strasse des Grossen St. Bernhard. Verbesserung der Sicherheit

ShortId
05.3260
Id
20053260
Updated
28.07.2023 07:58
Language
de
Title
Internationale Strasse des Grossen St. Bernhard. Verbesserung der Sicherheit
AdditionalIndexing
48;Strassentunnel;Wallis;Kostenrechnung;Strassenunterhalt;Sicherheit im Strassenverkehr;Landschaftsschutz;ausserparlamentarische Kommission
1
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L07K18020202010102, Strassentunnel
  • L05K0301010121, Wallis
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die internationale Hauptverkehrsader, die, mit dem Tunnel oder dem Pass des Grossen St. Bernhard, den Kanton Wallis mit dem Aostatal verbindet, weist seit vielen Jahren Sicherheitsprobleme auf. Seit je steht die Verbesserung dieser verkehrsreichen Strasse von nationaler Bedeutung auf der Tagesordnung. Auf dieser Verkehrsader haben sich bereits zahlreiche Unfälle ereignet; der schwerste forderte am 17. April 2005 zwölf Menschenleben. Die jüngste Geschichte des Grossen St. Bernhard zeigt die Ineffizienz und die Trägheit der Bundesverwaltung deutlich. Ausserdem ist es problematisch, wenn man sich auf Aspekte konzentriert, die gegenüber jenem der Sicherheit nebensächlich sind. Die summarische Beurteilung, die das Buwal aufgrund der Stellungnahme der ENHK abgegeben hat, ist inakzeptabel. Die Bedeutung, die dieser ausserparlamentarischen und verwaltungsexternen Kommission eingeräumt wird, erscheint unangebracht. Diese Kommission hat die Verbesserung des gefährlichsten Strassenabschnittes abgelehnt, obwohl von den Umweltschützern kein Widerstand kam. Überdies kann man sich fragen, warum das Bundesamt für Kultur überhaupt zu einem solchen Projekt Stellung nimmt.</p>
  • <p>1. Der an die Bundesverwaltung gerichtete Vorwurf der Ineffizienz und der Trägheit ist verfehlt. Die Strecke Grosser St. Bernhard ist nach heutigem Recht eine subventionsberechtigte Hauptstrasse. Bei dieser ist der Kanton Wallis für den Betrieb, den Unterhalt und die baulichen Massnahmen zuständig. Es ist deshalb die Aufgabe des Kantons Wallis, diese Strasse betreffende Projekte - namentlich solche zur Verbesserung der Sicherheit - auszuarbeiten und diese Projekte dem Bund zur Subventionierung zu unterbreiten.</p><p>2. Momentan werden drei kleinere derartige Projekte (bei der Galerie Lavanchy, beim Tunnel von Toules sowie bei der Galerie kurz vor der Tunneleinfahrt) durch den Bund mitfinanziert. Weitere Projekte, insbesondere grössere Projekte, wurden vom Kanton Wallis bis Mitte Juli 2005 nicht zur Prüfung der Subventionierung durch den Bund eingereicht.</p><p>Für die Strecke Creuse-Fontaine-Dessous hat der Kanton per Ende Juni 2005 beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ein überarbeitetes Projekt gemäss Artikel 13a der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) eingereicht, welches das Buwal bis Ende August 2005 summarisch beurteilen wird (vgl. dazu Ziff. 6). Dieses Vorgehen ist weder punkto Effizienz noch vom zeitlichen Ablauf her zu bemängeln.</p><p>3. Die Kantone sind mit der Durchführung dieses Verfahrens vertraut. Insbesondere der Kanton Wallis hat dieses Verfahren denn auch bereits bei mehreren Projekten angewandt, nämlich beim Tunnel von Platta, bei der Umfahrung von Monthey sowie bei derjenigen beim Stägijitschuggen. Es besteht kein Anlass, das Subventionsverfahren zu ändern.</p><p>4. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) wird gemäss den einschlägigen Bestimmungen des Bundes für ausserparlamentarische Kommissionen entschädigt. Die Entschädigungsansätze für die ENHK liegen an der unteren Grenze der von den Verordnungen vorgegebenen Spannweite. Die jährlichen Gesamtkosten hängen von der Anzahl und der Komplexität der bearbeiteten Geschäfte ab. Die durchschnittlichen Kosten in den Jahren 1995 bis 2004 betragen inklusive Expertisen und Mandate rund 85 000 Franken pro Jahr. Das Minimum wurde mit 72 460 Franken im Jahre 1996 und das Maximum mit 99 218 Franken im Jahre 2001 erreicht.</p><p>5. Vor der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) im Jahre 2008 lässt sich ein Grossprojekt zur Verbesserung der Sicherheit durch den Kanton kaum umsetzen. Mit der NFA entfällt das bisherige System der Subventionierung von Hauptstrassen. Damit findet auch der Grundsatz "ein Projekt pro Kanton" keine Anwendung mehr.</p><p>6. In der Sendung "19:30" vom 20. April 2005 hat sich der Direktor des Buwal auch hinsichtlich des Abschnittes Creuse-Fontaine-Dessous geäussert. Damit Arbeiten auf diesem Abschnitt beginnen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, namentlich bezüglich der Subventionierung wie auch hinsichtlich des Anhörungsverfahrens.</p><p>Seit Ende September 2002 ist das Buwal im Besitz des vollständigen Dossiers bezüglich der Umgestaltung des Abschnittes Creuse-Fontaine-Dessous. Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesamt für Kultur (BAK) den Kanton Wallis informiert, dass eine Expertise der ENHK notwendig ist, da es unmittelbar oberhalb des Abschnittes Creuse-Fontaine-Dessous ein anderes Projekt bezüglich des Dorfes Liddes, welches im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) eingetragen ist, gibt. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 hat das Buwal dem Kanton Wallis mitgeteilt, dass es sich der Haltung des BAK anschliessen wird und den Kanton ersucht, dass die Expertise der ENHK beide Projekte umfasst, nämlich sowohl die Umgestaltung des Abschnittes Creuse-Fontaine-Dessous als auch die Umfahrung von Liddes.</p><p>In seinem Schreiben vom 12. August 2003 hat sich die ENHK zu beiden Projekten geäussert. Hinsichtlich des ersten Teilabschnittes Creuse-Laty - wo sich der tragische Carunfall ereignet hat - schätzte die ENHK den Eingriff in die Landschaft als moderat und zulässig ein. Weiter empfiehlt sie bezüglich des zweiten Teilabschnittes Laty-Fontaine-Dessous aus Gründen des Landschaftsschutzes eine Überarbeitung.</p><p>Angesichts der Ausführungen der ENHK hat der Kanton Wallis das Buwal ersucht, die Weiterbehandlung des Projektes bis auf weiteres zurückzustellen und erst auf Ersuchen hin wieder tätig zu werden. Das Buwal hat dem Kanton am 24. September 2004 seine Bereitschaft zur Beurteilung eines überarbeiteten Projektes angezeigt. Der Kanton hat beim Buwal am 27. Juni 2005 ein überarbeitetes Projekt für den Abschnitt Creuse-Fontaine-Dessous eingereicht. Das Buwal wird bis Ende August 2005 gestützt auf Artikel 13a UVPV eine summarische Beurteilung dieses Vorhabens vornehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Sicherheit am Grossen St. Bernhard nachhaltig verbessert wird? Innerhalb welcher Frist sieht er dies vor?</p><p>2. Wie beurteilt er die Abwicklung des in der Begründung geschilderten Falles durch die zuständigen Bundesbehörden (Effizienz, Fristen)?</p><p>3. Hält er es nicht für notwendig, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen? Wenn ja, welche Lösungen hält er für denkbar?</p><p>4. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten - Gutachten und verschiedene Mandate inbegriffen - der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)? Wie haben sich die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, vom Grundsatz "ein Projekt pro Kanton" abzuweichen, damit die dringend notwendige Verbesserung der Sicherheit am Grossen St. Bernhard realisiert werden kann?</p><p>6. Teilt er die Ansicht des Direktors des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), wonach der Kanton Wallis bereits seit langem mit den vorgesehenen Arbeiten am Grossen St. Bernhard hätte beginnen können?</p>
  • Internationale Strasse des Grossen St. Bernhard. Verbesserung der Sicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die internationale Hauptverkehrsader, die, mit dem Tunnel oder dem Pass des Grossen St. Bernhard, den Kanton Wallis mit dem Aostatal verbindet, weist seit vielen Jahren Sicherheitsprobleme auf. Seit je steht die Verbesserung dieser verkehrsreichen Strasse von nationaler Bedeutung auf der Tagesordnung. Auf dieser Verkehrsader haben sich bereits zahlreiche Unfälle ereignet; der schwerste forderte am 17. April 2005 zwölf Menschenleben. Die jüngste Geschichte des Grossen St. Bernhard zeigt die Ineffizienz und die Trägheit der Bundesverwaltung deutlich. Ausserdem ist es problematisch, wenn man sich auf Aspekte konzentriert, die gegenüber jenem der Sicherheit nebensächlich sind. Die summarische Beurteilung, die das Buwal aufgrund der Stellungnahme der ENHK abgegeben hat, ist inakzeptabel. Die Bedeutung, die dieser ausserparlamentarischen und verwaltungsexternen Kommission eingeräumt wird, erscheint unangebracht. Diese Kommission hat die Verbesserung des gefährlichsten Strassenabschnittes abgelehnt, obwohl von den Umweltschützern kein Widerstand kam. Überdies kann man sich fragen, warum das Bundesamt für Kultur überhaupt zu einem solchen Projekt Stellung nimmt.</p>
    • <p>1. Der an die Bundesverwaltung gerichtete Vorwurf der Ineffizienz und der Trägheit ist verfehlt. Die Strecke Grosser St. Bernhard ist nach heutigem Recht eine subventionsberechtigte Hauptstrasse. Bei dieser ist der Kanton Wallis für den Betrieb, den Unterhalt und die baulichen Massnahmen zuständig. Es ist deshalb die Aufgabe des Kantons Wallis, diese Strasse betreffende Projekte - namentlich solche zur Verbesserung der Sicherheit - auszuarbeiten und diese Projekte dem Bund zur Subventionierung zu unterbreiten.</p><p>2. Momentan werden drei kleinere derartige Projekte (bei der Galerie Lavanchy, beim Tunnel von Toules sowie bei der Galerie kurz vor der Tunneleinfahrt) durch den Bund mitfinanziert. Weitere Projekte, insbesondere grössere Projekte, wurden vom Kanton Wallis bis Mitte Juli 2005 nicht zur Prüfung der Subventionierung durch den Bund eingereicht.</p><p>Für die Strecke Creuse-Fontaine-Dessous hat der Kanton per Ende Juni 2005 beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ein überarbeitetes Projekt gemäss Artikel 13a der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) eingereicht, welches das Buwal bis Ende August 2005 summarisch beurteilen wird (vgl. dazu Ziff. 6). Dieses Vorgehen ist weder punkto Effizienz noch vom zeitlichen Ablauf her zu bemängeln.</p><p>3. Die Kantone sind mit der Durchführung dieses Verfahrens vertraut. Insbesondere der Kanton Wallis hat dieses Verfahren denn auch bereits bei mehreren Projekten angewandt, nämlich beim Tunnel von Platta, bei der Umfahrung von Monthey sowie bei derjenigen beim Stägijitschuggen. Es besteht kein Anlass, das Subventionsverfahren zu ändern.</p><p>4. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) wird gemäss den einschlägigen Bestimmungen des Bundes für ausserparlamentarische Kommissionen entschädigt. Die Entschädigungsansätze für die ENHK liegen an der unteren Grenze der von den Verordnungen vorgegebenen Spannweite. Die jährlichen Gesamtkosten hängen von der Anzahl und der Komplexität der bearbeiteten Geschäfte ab. Die durchschnittlichen Kosten in den Jahren 1995 bis 2004 betragen inklusive Expertisen und Mandate rund 85 000 Franken pro Jahr. Das Minimum wurde mit 72 460 Franken im Jahre 1996 und das Maximum mit 99 218 Franken im Jahre 2001 erreicht.</p><p>5. Vor der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) im Jahre 2008 lässt sich ein Grossprojekt zur Verbesserung der Sicherheit durch den Kanton kaum umsetzen. Mit der NFA entfällt das bisherige System der Subventionierung von Hauptstrassen. Damit findet auch der Grundsatz "ein Projekt pro Kanton" keine Anwendung mehr.</p><p>6. In der Sendung "19:30" vom 20. April 2005 hat sich der Direktor des Buwal auch hinsichtlich des Abschnittes Creuse-Fontaine-Dessous geäussert. Damit Arbeiten auf diesem Abschnitt beginnen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, namentlich bezüglich der Subventionierung wie auch hinsichtlich des Anhörungsverfahrens.</p><p>Seit Ende September 2002 ist das Buwal im Besitz des vollständigen Dossiers bezüglich der Umgestaltung des Abschnittes Creuse-Fontaine-Dessous. Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesamt für Kultur (BAK) den Kanton Wallis informiert, dass eine Expertise der ENHK notwendig ist, da es unmittelbar oberhalb des Abschnittes Creuse-Fontaine-Dessous ein anderes Projekt bezüglich des Dorfes Liddes, welches im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) eingetragen ist, gibt. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 hat das Buwal dem Kanton Wallis mitgeteilt, dass es sich der Haltung des BAK anschliessen wird und den Kanton ersucht, dass die Expertise der ENHK beide Projekte umfasst, nämlich sowohl die Umgestaltung des Abschnittes Creuse-Fontaine-Dessous als auch die Umfahrung von Liddes.</p><p>In seinem Schreiben vom 12. August 2003 hat sich die ENHK zu beiden Projekten geäussert. Hinsichtlich des ersten Teilabschnittes Creuse-Laty - wo sich der tragische Carunfall ereignet hat - schätzte die ENHK den Eingriff in die Landschaft als moderat und zulässig ein. Weiter empfiehlt sie bezüglich des zweiten Teilabschnittes Laty-Fontaine-Dessous aus Gründen des Landschaftsschutzes eine Überarbeitung.</p><p>Angesichts der Ausführungen der ENHK hat der Kanton Wallis das Buwal ersucht, die Weiterbehandlung des Projektes bis auf weiteres zurückzustellen und erst auf Ersuchen hin wieder tätig zu werden. Das Buwal hat dem Kanton am 24. September 2004 seine Bereitschaft zur Beurteilung eines überarbeiteten Projektes angezeigt. Der Kanton hat beim Buwal am 27. Juni 2005 ein überarbeitetes Projekt für den Abschnitt Creuse-Fontaine-Dessous eingereicht. Das Buwal wird bis Ende August 2005 gestützt auf Artikel 13a UVPV eine summarische Beurteilung dieses Vorhabens vornehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Sicherheit am Grossen St. Bernhard nachhaltig verbessert wird? Innerhalb welcher Frist sieht er dies vor?</p><p>2. Wie beurteilt er die Abwicklung des in der Begründung geschilderten Falles durch die zuständigen Bundesbehörden (Effizienz, Fristen)?</p><p>3. Hält er es nicht für notwendig, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen? Wenn ja, welche Lösungen hält er für denkbar?</p><p>4. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten - Gutachten und verschiedene Mandate inbegriffen - der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)? Wie haben sich die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, vom Grundsatz "ein Projekt pro Kanton" abzuweichen, damit die dringend notwendige Verbesserung der Sicherheit am Grossen St. Bernhard realisiert werden kann?</p><p>6. Teilt er die Ansicht des Direktors des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), wonach der Kanton Wallis bereits seit langem mit den vorgesehenen Arbeiten am Grossen St. Bernhard hätte beginnen können?</p>
    • Internationale Strasse des Grossen St. Bernhard. Verbesserung der Sicherheit

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