Was geschieht mit den Personen, deren Gesuch für eine IV-Rente abgelehnt wurde?
- ShortId
-
05.3265
- Id
-
20053265
- Updated
-
28.07.2023 09:18
- Language
-
de
- Title
-
Was geschieht mit den Personen, deren Gesuch für eine IV-Rente abgelehnt wurde?
- AdditionalIndexing
-
28;Armut;Bewilligung;IV-Rente;Arbeitslose/r;soziale Unterstützung;Arbeitsunfähigkeit;Arbeitslosenversicherung;sozialstatistische Erhebung;Sozialhilfe
- 1
-
- L05K0104010303, IV-Rente
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K01090304, sozialstatistische Erhebung
- L04K01010203, Armut
- L06K070202010401, Arbeitslose/r
- L03K010404, soziale Unterstützung
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L06K070205020203, Arbeitsunfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>- Am 15. Februar hat das BSV bekannt gegeben, dass 2004 6 Prozent weniger IV-Renten zugesprochen wurden als 2003. Die Ablehnungsquote stieg im gleichen Jahr von 32 auf 38 Prozent.</p><p>- Im Rahmen seiner Diskussionen über die Grundzüge der 5. IV-Revision entschied der Bundesrat, dass der Zugang zu einer IV-Rente strengen Bedingungen unterstellt und die Zahl der zugesprochenen Renten um 10 bis 20 Prozent gesenkt werden müsse.</p><p>- Die Senkung der Anzahl zugesprochener Renten ist zu begrüssen, sofern gleichzeitig die Zahl der beruflich und sozial wieder eingegliederten Personen entsprechend wächst.</p><p>- Die Senkung ist allerdings gar nicht erfreulich, wenn sie nur aufgrund einer Verschiebung der Kosten von der IV zu anderen Sozialversicherungen zustande gekommen ist, insbesondere zur Arbeitslosenversicherung und zur Sozialhilfe. In diesem Fall würde die soziale Situation der betroffenen Personen nicht verbessert, sondern verschlechtert. Man könnte auch nicht von Einsparungen reden, weil ja einfach ein Teil der Lasten vom Bund auf die Kantone und die Gemeinden übertragen würde.</p><p>Bei der Aufnahme der Beratungen zur 5. IV-Revision sollte man wissen:</p><p>- ob die schon getroffenen Massnahmen greifen, d. h.: ob sie die Wiedereingliederung verbessert und die erwarteten Einsparungen gebracht haben;</p><p>- ob eine Senkung der Zahl der Neurenten um 20 Prozent ohne Verschlechterung der sozialen Situation der betroffenen Personen realistisch ist;</p><p>- wie wahrscheinlich eine Verschiebung der Kosten der IV auf andere Sozialversicherungen ist (mit dem Risiko, dass Personen, die eigentlich als invalid anerkannt werden müssten, dies nicht werden und - auf Kosten ihrer Gesundheit - ungenügend unterstützt werden).</p><p>Um diese Fragen beantworten zu können, muss man wissen, was mit den Personen geschieht, deren Gesuch abgelehnt worden ist.</p>
- <p>Im Jahr 2004 wurden in der IV 6 Prozent weniger Neurenten zugesprochen als im Vorjahr. Mit der kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten 5. IV-Revision soll die Zahl der IV-Neurenten weiter gesenkt werden. Vor diesem Hintergrund befürchtet die Interpellantin, dass Personen, deren Gesuch um IV-Rente abgelehnt worden ist, entweder in die Arbeitslosenversicherung oder in die Sozialhilfe abgeschoben oder von ihren Familienangehörigen unterstützt werden. Sie ersucht deshalb um entsprechende statistische Angaben.</p><p>In der Schweiz fehlen Daten, die es erlauben würden, die Lebenssituation von Personen, welche sich bei der IV zum Leistungsbezug anmelden, über längere Zeit hinweg zu verfolgen und insbesondere zu prüfen, wieweit sie allenfalls später - d. h. nach einer allfälligen Ablehnung ihres Leistungsbegehrens - Leistungen anderer Systeme der sozialen Sicherheit beziehen oder von Familienangehörigen unterstützt werden. Dementsprechend können auf die in der Interpellation gestellten Fragen keine Antworten gegeben werden.</p><p>Aus Untersuchungen einzelner Kantone lassen sich aber einige Hinweise zur konkreten Situation entnehmen: Aufgrund verfügbarer Daten von zwölf Kantonen (wovon allerdings die meisten der Deutschschweiz angehören) lässt sich kein direkter Zusammenhang zwischen den kantonalen Quoten der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger und den Quoten der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger feststellen. Eine vergleichsweise tiefe Quote bei den IV-Renten hat nicht automatisch zur Folge, dass dafür mehr Menschen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.</p><p>In seiner am 22. Juni 2005 verabschiedeten Botschaft zur 5. IV-Revision strebt der Bundesrat eine Reduktion der Zahl der Neurenten um 20 Prozent (bezogen auf das Jahr 2003) an. Zur Erreichung dieses Ziels schlägt er ein Bündel von Massnahmen vor, die dazu dienen sollen, dass aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähige Personen entweder ihre Stelle gar nicht erst verlieren oder dass sie so gut und so rasch als möglich wieder beruflich eingegliedert werden. Vorgesehen sind u. a. ein System der Früherfassung, niederschwellige Massnahmen der Frühintervention, verstärkte Eingliederungsmassnahmen sowie eine engere Definition des Rentenanspruchs und des Begriffs Invalidität. Mit allen diesen Massnahmen strebt der Bundesrat nicht eine Verlagerung der Kosten zur Arbeitslosenversicherung oder zur Sozialhilfe an, sondern vielmehr die Integration bzw. die Reintegration der Versicherten ins Erwerbsleben, was unter Einbezug aller Beteiligten, insbesondere der Betroffenen selbst, der Wirtschaft sowie u. a. auch der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe erreicht werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Wie viele der Personen, deren Gesuch um eine IV-Rente 2004 abgelehnt worden ist:</p><p>- arbeiten sechs Monate nach der Ablehnung des Gesuchs voll- oder teilzeitlich?</p><p>- sind sechs Monate nach der Ablehnung des Gesuchs als Arbeitslose registriert?</p><p>- beziehen Unterstützung der Sozialhilfe?</p><p>- haben jegliche Anstrengungen aufgegeben und leben auf Kosten ihrer Angehörigen?</p>
- Was geschieht mit den Personen, deren Gesuch für eine IV-Rente abgelehnt wurde?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>- Am 15. Februar hat das BSV bekannt gegeben, dass 2004 6 Prozent weniger IV-Renten zugesprochen wurden als 2003. Die Ablehnungsquote stieg im gleichen Jahr von 32 auf 38 Prozent.</p><p>- Im Rahmen seiner Diskussionen über die Grundzüge der 5. IV-Revision entschied der Bundesrat, dass der Zugang zu einer IV-Rente strengen Bedingungen unterstellt und die Zahl der zugesprochenen Renten um 10 bis 20 Prozent gesenkt werden müsse.</p><p>- Die Senkung der Anzahl zugesprochener Renten ist zu begrüssen, sofern gleichzeitig die Zahl der beruflich und sozial wieder eingegliederten Personen entsprechend wächst.</p><p>- Die Senkung ist allerdings gar nicht erfreulich, wenn sie nur aufgrund einer Verschiebung der Kosten von der IV zu anderen Sozialversicherungen zustande gekommen ist, insbesondere zur Arbeitslosenversicherung und zur Sozialhilfe. In diesem Fall würde die soziale Situation der betroffenen Personen nicht verbessert, sondern verschlechtert. Man könnte auch nicht von Einsparungen reden, weil ja einfach ein Teil der Lasten vom Bund auf die Kantone und die Gemeinden übertragen würde.</p><p>Bei der Aufnahme der Beratungen zur 5. IV-Revision sollte man wissen:</p><p>- ob die schon getroffenen Massnahmen greifen, d. h.: ob sie die Wiedereingliederung verbessert und die erwarteten Einsparungen gebracht haben;</p><p>- ob eine Senkung der Zahl der Neurenten um 20 Prozent ohne Verschlechterung der sozialen Situation der betroffenen Personen realistisch ist;</p><p>- wie wahrscheinlich eine Verschiebung der Kosten der IV auf andere Sozialversicherungen ist (mit dem Risiko, dass Personen, die eigentlich als invalid anerkannt werden müssten, dies nicht werden und - auf Kosten ihrer Gesundheit - ungenügend unterstützt werden).</p><p>Um diese Fragen beantworten zu können, muss man wissen, was mit den Personen geschieht, deren Gesuch abgelehnt worden ist.</p>
- <p>Im Jahr 2004 wurden in der IV 6 Prozent weniger Neurenten zugesprochen als im Vorjahr. Mit der kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten 5. IV-Revision soll die Zahl der IV-Neurenten weiter gesenkt werden. Vor diesem Hintergrund befürchtet die Interpellantin, dass Personen, deren Gesuch um IV-Rente abgelehnt worden ist, entweder in die Arbeitslosenversicherung oder in die Sozialhilfe abgeschoben oder von ihren Familienangehörigen unterstützt werden. Sie ersucht deshalb um entsprechende statistische Angaben.</p><p>In der Schweiz fehlen Daten, die es erlauben würden, die Lebenssituation von Personen, welche sich bei der IV zum Leistungsbezug anmelden, über längere Zeit hinweg zu verfolgen und insbesondere zu prüfen, wieweit sie allenfalls später - d. h. nach einer allfälligen Ablehnung ihres Leistungsbegehrens - Leistungen anderer Systeme der sozialen Sicherheit beziehen oder von Familienangehörigen unterstützt werden. Dementsprechend können auf die in der Interpellation gestellten Fragen keine Antworten gegeben werden.</p><p>Aus Untersuchungen einzelner Kantone lassen sich aber einige Hinweise zur konkreten Situation entnehmen: Aufgrund verfügbarer Daten von zwölf Kantonen (wovon allerdings die meisten der Deutschschweiz angehören) lässt sich kein direkter Zusammenhang zwischen den kantonalen Quoten der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger und den Quoten der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger feststellen. Eine vergleichsweise tiefe Quote bei den IV-Renten hat nicht automatisch zur Folge, dass dafür mehr Menschen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.</p><p>In seiner am 22. Juni 2005 verabschiedeten Botschaft zur 5. IV-Revision strebt der Bundesrat eine Reduktion der Zahl der Neurenten um 20 Prozent (bezogen auf das Jahr 2003) an. Zur Erreichung dieses Ziels schlägt er ein Bündel von Massnahmen vor, die dazu dienen sollen, dass aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähige Personen entweder ihre Stelle gar nicht erst verlieren oder dass sie so gut und so rasch als möglich wieder beruflich eingegliedert werden. Vorgesehen sind u. a. ein System der Früherfassung, niederschwellige Massnahmen der Frühintervention, verstärkte Eingliederungsmassnahmen sowie eine engere Definition des Rentenanspruchs und des Begriffs Invalidität. Mit allen diesen Massnahmen strebt der Bundesrat nicht eine Verlagerung der Kosten zur Arbeitslosenversicherung oder zur Sozialhilfe an, sondern vielmehr die Integration bzw. die Reintegration der Versicherten ins Erwerbsleben, was unter Einbezug aller Beteiligten, insbesondere der Betroffenen selbst, der Wirtschaft sowie u. a. auch der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe erreicht werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Wie viele der Personen, deren Gesuch um eine IV-Rente 2004 abgelehnt worden ist:</p><p>- arbeiten sechs Monate nach der Ablehnung des Gesuchs voll- oder teilzeitlich?</p><p>- sind sechs Monate nach der Ablehnung des Gesuchs als Arbeitslose registriert?</p><p>- beziehen Unterstützung der Sozialhilfe?</p><p>- haben jegliche Anstrengungen aufgegeben und leben auf Kosten ihrer Angehörigen?</p>
- Was geschieht mit den Personen, deren Gesuch für eine IV-Rente abgelehnt wurde?
Back to List